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Wie funktioniert die private Krankenversicherung bei Beamten?

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Wie funktioniert die private Krankenversicherung bei Beamten?

Eine private Krankenversicherung für Beamte funktioniert vom Handling her vollkommen anders als beispielsweise die gesetzliche Krankenkasse oder auch eine PKV für Angestellte und Selbstständige.

Die Besonderheit bei der privaten Krankenversicherung für Beamte besteht im Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe wird durch den Dienstherrn gewährt und übernimmt einen Teil der Krankheitskosten.

Die Höhe Ihres Beihilfeanspruchs liegt bei mindestens 50 Prozent und erhöht sich in den meisten Bundesländern, wenn Kinder hinzukommen (Ausnahme: Beamte, die nach dem 31.12.2012 in Baden-Württemberg verbeamtet wurden).

Wie funktioniert also die private Krankenversicherung für Beamte?

Sehr simple. Im ersten Schritt ermitteln Sie Ihren exakten Beihilfeanspruch. Sind Sie ledig oder verheiratet mit bis zu einem Kind beläuft sich Ihr Beihilfeanspruch in den meisten Bundesländern und für Bundesbeamte auf 50 Prozent (Ausnahme: Hessen und Bremen und in Elternzeiten ab dem ersten Kind in Bayern und bei Bundesbeamten).

Über eine private Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter oder Referendare gilt es die Restkosten zu versichern, damit ein 100-prozentiger Krankenversicherungsschutz für Sie besteht. Somit gilt es bei einem Anspruch auf 50 Prozent Beihilfe zusätzlich eine 50-prozentige Restkostenabsicherung über eine Privatversicherung für Beamte abzuschließen.

Wie bereits weiter oben beschrieben, übernimmt die Beihilfe unmittelbar einen Teil der Krankheitskosten. Wird Ihnen eine ärztliche Rechnung über beispielsweise 80 Euro gestellt, zahlt somit die Beihilfe 40 Euro dieser Arztrechnung und Ihre PKV die verbleibenden 40 Euro, sodass die Gesamtrechnung komplett erstattet wird (Beispiel bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch).

Ihr Dienstherr stellt dabei den Beihilfeanteil ohne dafür einen monatlichen Beitrag von Ihnen zu verlangen. Zwar gibt es bei den Beihilfen teilweise Kostendämpfungspauschalen, einen jährlichen Eigenanteil, dennoch ist dieser natürlich nicht vergleichbar mit den eigentlichen Kosten die beispielsweise für einen 50-prozentigen Krankenversicherungsschutz für Beamte anfallen würden.

In den meisten Bundesländern steigt der Beihilfesatz sogar ab dem zweiten Kind auf 70 Prozent. Dadurch ist nur noch eine Restkostenabsicherung über eine private Krankenversicherung von 30 Prozent nötig (Ausnahmen: Hessen, Bremen und Baden-Württemberg – hier sind die Beihilfesätze anders strukturiert). Durch die geringere PKV-Absicherung sinkt natürlich ab dem zweiten Kind der Monatsbeitrag zur Privatversicherung.

Durch die Beihilfe der Bundesländer und des Bundes ist die PKV für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare finanziell derart attraktiv. Besonders interessant wird ist dieser Fakt im Kontext zu den Beiträgen für Beamte beim Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung für Beamte?

In den meisten Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe erhalten Beamte bei einem Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse keine Zuschüsse (auch keinen Anteil vom Dienstherrn). Sie müssen somit den kompletten Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse selbst zahlen. Ausnahmen gibt es lediglich in den Bundesländern Brandenburg, Thüringen, Berlin, Hamburg und Bremen. In diesen Ländern wird die sogenannte pauschale Beihilfe gewährt.

Wie deutlich sich der finanzielle Unterschied zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einer PKV für Beamte darstellt, können Sie diesem Beispiel entnehmen:

Eine Lehrerin mit einer A13 Besoldung (Erfahrungsstufe 6) erhält eine Besoldung in Höhe von 4.657,40 Euro.

4.657,40 Euro monatliche Besoldung x 15,3 Prozent durchschnittlicher Krankenkassenbeitrag (inkl. Zusatzbeitrag ohne Krankentagegeld) + Pflegepflichtversicherung 3,3 Prozent = 866,28 Euro im Monat.

Nur in den Bundesländern Thüringen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Bremen würde die Beamtin durch die pauschale Beihilfe einen Zuschuss vom Dienstherrn zu diesem Beitrag bekommen. Die pauschale Beihilfe zahlt allerdings nicht 50 Prozent, sondern lediglich maximal die Hälfte bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkasse. Zur Pflegepflichtversicherung gibt es keinen Zuschuss.

Der Höchstsatz der GKV liegt 2021 bei 703,31 Euro. Somit kann ein Beamter über die pauschale Beihilfe maximal 351,66 Euro erhalten (allerdings niemals mehr als die Hälfte). In unserem Beispiel würde die Lehrerin somit auf den zu zahlenden Gesamtbeitrag der GKV (866,26 Euro) die pauschale Beihilfe in Höhe von 351,66 Euro erhalten. Ihr Monatsbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse und Pflegepflichtversicherung würde sich somit auf 505,35 Euro belaufen (GKV-Beitrag begrenzt auf Höchstsatz : 2 pauschale Beihilfe + Pflegepflichtversicherung) . Diesen Zuschuss gibt es allerdings nur in den oben genannten Ländern. In allen anderen Bundesländern und auch Bundesbeamte müssen den kompletten Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse zahlen. Zudem bleibt der Satz der pauschalen Beihilfe unabhängig von der Anzahl der Kinder und auch im Pensionsalter immer bei 50 Prozent.

Die Berechnung der Beiträge der privaten Krankenversicherung basiert auf drei wesentlichen Säulen, wobei die Besoldung hier keine Rolle spielt. Stattdessen sind folgende Kriterien maßgeblich:

  • Ihr Einstiegsalter
  • Ihr Gesundheitszustand
  • Ihr Beihilfesatz

Bleiben wir beim obigen Beispiel der Lehrerin. Nehmen wir an, Sie ist 30 Jahre im Bundesland NRW tätig mit einem Beihilfesatz von 50 Prozent. Eine private Krankenversicherung inklusiv Einbettzimmer mit privatärztlicher Versorgung im Krankenhaus ist ab einem Monatsbeitrag von ca. 270 Euro ohne Selbstbeteiligung abschließbar (ohne Vorerkrankungen).

Dadurch spart die Lehrerin bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung 596,28 Euro im Monat (GKV: 866,28 Euro – PKV: 270 Euro). Würde es sich um ein Bundesland handeln, bei dem die pauschal Beihilfe möglich wäre, liegt die Ersparnis immer noch bei 235,35 Euro liegen (GKV mit pauschaler Beihilfe 505,35 Euro – PKV: 270 Euro).

Dennoch ist es enorm bedeutend jede Situation individuell zu bewerten. Durch bestimmte „Vorerkrankungen“ kann es zu Mehrbeiträgen bei den privaten Krankenversicherungen kommen.

Durch einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich können Sie feststellen, welche Beiträge bei den verschiedenen Krankenversicherungsgesellschaften auf Sie beim Abschluss einer PKV zukommen würden.

Auch bei den Leistungen und bei der Abwicklung funktionieren die private Krankenversicherung und gesetzliche Krankenkasse unterschiedlich.

Bei der privaten Krankenversicherung erhalten Sie vom Arzt oder Behandler eine Rechnung zugesandt. Diese reichen Sie einfach bei der Privatversicherung und Beihilfe ein und erhalten jeweils die Erstattung gemäß den abgesicherten Sätze ab Ihr Bankkonto. Die Überweisung an den Arzt nehmen Sie vor, wie beispielsweise bei einer Handwerkerrechnung.

Fazit:

Die private Krankenversicherungen und die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte unterscheiden sich deutlich im Beitrag, Leistung und Abwicklung.

Je nach Bundesland müssen Beamte den Vollbeitrag bei einem Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse zahlen und haben nur einen Anspruch auf einen Anteil vom Dienstherrn in Form der Beihilfe bei einer Absicherung in einer privaten Krankenversicherung für Beamte. Lediglich in 5 Bundesländern gilt die pauschale Beihilfe. Hier erhalten Sie auch beim Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse einen Zuschuss zur GKV.

Welche Lösung für Sie individuell am besten ist, lässt sich am einfachsten durch einen unabhängigen und kostenlosen Krankenversicherungsvergleich für Beamte feststellen. Einen solchen PKV-Vergleich erhalten Sie hier unverbindlich. Dadurch erfahren Sie nicht nur die Beitragsunterschiede der verschiedenen Privattarife für Beamte, sondern können sich ebenfalls über die unterschiedlichen Leistungen informieren.

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Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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