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Zwei wichtige Gesetzesänderung für Beamte in Baden-Württemberg zum 01.01.2023

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Zwei wichtige Gesetzesänderung für Beamte in Baden-Württemberg zum 01.01.2023

Lächelnde Frau im Garten

Einführung neuer Beihilfesätze und der pauschalen Beihilfe zum 01.01.2023 in Baden-Württemberg

Zum 01.01.2013 verschlechterte das Land Baden-Württemberg den Beihilfeanspruch für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare deutlich. Statt des üblichen 70-prozentigen Beihilfeanspruchs für Beamte mit zwei oder mehr Kindern und Pensionäre (unabhängig von der Anzahl der Kinder), galt ab diesem Zeitpunkt nur noch ein genereller Beihilfeanspruch von 50 Prozent.

Worauf es durch die Neuregelung für Sie zu achten gilt, möchte ich Ihnen in diesem Artikel näherbringen.

Die neuen Beihilfesätze für Beamte in Baden-Württemberg ab dem 01.01.2023

Nach 10 Jahren wurde die Regelung von 2013 zum 01.01.2023 aufgehoben und für Beamte in Baden-Württemberg gelten wieder folgende Beihilfesätze:

  • Ledig, verheiratet mit bis zu einem Kind: 50 Prozent
  • mit zwei oder mehr Kindern: 70 Prozent
  • Beihilfeberechtige Ehepartner: 70 Prozent                       
  • Pensionäre: 70 Prozent

Keine Änderungen gibt es bei Kindern. Diese erhalten unverändert einen Beihilfesatz in Höhe von 80 Prozent.

Die Neuregelung gilt für alle Beamten in Baden-Württemberg. Sollten Sie in den letzten 10 Jahren in BaWü verbeamtet worden sein, prüfen Sie bitte Ihren Beihilfesatz.

Ein höherer Beihilfeanspruch ist gleichbedeutend mit niedrigeren Beiträgen in der privaten Krankenversicherung. Somit sparen Sie Monat für Monat bares Geld.

Von diesen Änderungen profitieren natürlich auch alle neuen Beamten, Beamtenanwärter und Referendare in Baden-Württemberg. Auch ihnen stehen die entsprechend höheren Beihilfesätze zu.

Wie wirken sich die neuen Beihilfesätze finanziell für Landesbeamte in BaWü aus?

Wie sich dies finanziell exakt auf die Beiträge einer privaten Krankenversicherung (PKV) auswirkt möchte ich Ihnen anhand eines Beispiels aufzeigen:

Eine private Krankenversicherung bei einer 30-jährigen Beamtin mit einem Beihilfesatz von 50 Prozent ist ab einem Beitrag von 270 Euro im Monat möglich.

Steigt der Beihilfeanspruch der Beamtin auf 70 Prozent zahlt diese für Ihre PKV ab 200 Euro monatlich (jeweils ohne „Vorerkrankungen“ mit Einbettzimmer und privatärztlicher Versorgung).

Somit spart die Beamtin in unserem Beispiel durch den höheren Beihilfesatz bei Ihrer PKV monatlich 70 Euro.

Gerade auch im Pensionsalter ist der höhere Beihilfeanspruch von generell 70 Prozent somit für Beamte in Baden-Württemberg einen maßgeblichen finanziellen Vorteil.

Einführung der pauschalen Beihilfe für Beamte aus BaWü zum 01.01.2023

Zum 01.01.2023 kam es zu einer weiteren Gesetzesänderung für Beamte: Neben der individuellen Beihilfe mit einer privaten Krankenversicherung besteht jetzt auch die Möglichkeit in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) mit der pauschalen Beihilfe zu verbleiben.

Von dieser Änderung können allerdings Beamte, die sich bereits in einer PKV befinden und sich somit für die individuelle Beihilfe entschieden haben nicht profitieren. Allerdings haben zukünftige Beamte, Beamtenanwärter und Referendare in Baden-Württemberg damit ab sofort die freie Wahl zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

Zwar bestand auch schon vor dem 01.01.2023 die Möglichkeit des Verbleibs in der gesetzlichen Krankenkasse in Form einer freiwilligen Mitgliedschaft. Allerdings mussten Beamte in Baden-Württemberg in der GKV immer den vollen Beitrag zahlen, ohne einen Anspruch auf Beihilfe.

Seit dem 01.01.2023 wird im Falle der Wahl der gesetzlichen Krankenkasse durch einen Beamten die pauschale Beihilfe in Höhe von 50 Prozent gewährt. Wie der begriff aussagt, handelt es sich allerdings generell nur um einen pausschalen Anteil von 50 Prozent im Gegensatz zur individuellen Beihilfe. Hier steigt der Beihilfesatz, wie oben beschrieben, z.B. für Beamte mit zwei oder mehr Kindern und im Pensionsalter auf 70 Prozent und entsprechend sinkt der Krankenversicherungsbeitrag.

Die pauschale Beihilfe ist vergleichbar mit dem 50-prozentigen Arbeitgeberanteil bei Angestellten. Sie zahlen als Beamter den vollen GKV-Beitrag und erhalten durch den Dienstherrn 50 Prozent zurückerstattet.

Dadurch stellt sich natürlich die Frage:
Lohnt sich für zukünftige Beamte in Baden-Württemberg noch der Wechsel in eine private Krankenversicherung oder ist der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse besser? Zu diesem Thema habe ich für Sie einen ausführlichen Artikel verfasst. Diesen lesen Sie hier.  

Fazit

Zum 01.01.2023 gab es zwei wichtige Änderungen im Beihilferecht in Baden-Württemberg: Einerseits die neuen Beihilferegelungen in Bezug auf die Höhe der Beihilfesätze und zum anderen die Einführung der pauschalen Beihilfe.

Für jeden Landesbeamten in BaWü ist es sinnvoll zu prüfen, ob ein erhöhter Beihilfeanspruch besteht und damit auch eine Senkung des Beitrags der PKV.

Die pauschale Beihilfe betrifft neue Beamte in BaWü und eröffnet diesen erstmals auch den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse mit einem 50-prozentigen Zuschuss über den Dienstherrn im Rahmen der pauschalen Beihilfe. Ob diese Möglichkeit attraktiver ist, als eine private Krankenversicherung mit der individuellen Beihilfe, sollte jeder Beamte vor der Entscheidung sehr genau prüfen. Dabei kann Ihnen auch ein unverbindlicher Krankenversicherungsvergleich für Beamte helfen. Diesen erstelle ich Ihnen gerne kostenlos und unabhängig.

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Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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