Während in den meisten Bundesländern und auch für Bundesbeamte ab dem zweiten Kind der Beihilfeanspruch auf 70 Prozent steigt, verbleibt dieser in Baden-Württemberg unabhängig von der Anzahl der Kinder bei 50 Prozent.
Dies gilt ebenso für Pensionäre. Auch in diesem Fall erfolgt keine Umstellung mehr auf die 70-prozentige Beihilfeberechtigung.
Landesbeamte, die vor dem 01.01.2013 vereidigt wurden genießen „Bestandsschutz“. D.h. für diese Beamte gilt unverändert: Ab dem zweiten Kind steigt der Beihilfesatz auf 70 Prozent und auch mit dem Eintritt in die Pension wird der 70-prozentige Beihilfeanspruch gewährt.
Eine Änderung ist ebenfalls für beihilfeberechtigte Ehepartner eingetreten. Auch diese erhalten nur noch ein Beihilfesatz von 50 Prozent (anstatt von 70 Prozent für Ehepartner – bei Beamten, die bis zum 31.12.2012 vereidigt wurden).
Durch diese Neuregelungen zahlen Beamte in Baden-Württemberg dauerhaft mehr Geld für die private Krankenversicherung, da immer eine 50-prozentige Restkostenabsicherung über eine PKV nötig ist. Dies gilt auch für die private Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare.
Dies macht sich für Sie mit der Geburt des zweiten Kindes, der Mitversicherung des Ehepartners und dem Eintritt ins Pensionsalter bemerkbar, da die PKV-Beiträge sich weiterhin auf 50 Prozent belaufen müssen und nicht auf eine 30-prozentige Abdeckung sinken.
Doch auch schon beim Abschluss Ihrer privaten Krankenversicherung für Beamte auf Probe liegt Ihr Beitrag etwas höher im Vergleich zu anderen Bundesländern. Die gesetzlich vorgeschriebenen Altersrückstellungen müssen natürlich auf die kompletten 50 Prozent aufgebaut werden (die auch im Pensionsalter gelten) und nicht nur auf den Privatversicherungsanteil von 30 Prozent.
Dennoch dürfte sich der Wechsel für Beamte in Baden-Württemberg mit der Verbeamtung in eine private Krankenversicherung oftmals lohnen, da Sie in der gesetzlichen Krankenkasse gar keinen Zuschuss zu den Beiträgen erhalten.
Auch der von Arbeitnehmern bekannte 50-prozentige Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse wird Beamten nicht gewährt. Somit wird der volle GKV-Beitragssatz auf Ihre Besoldung erhoben, unabhängig von der Anzahl der Kinder und auch im Pensionsalter.
Fällt Ihre Wahl hingegen auf eine private Krankenversicherung, beteiligt sich die Beihilfe des Landes Baden-Württemberg, wie oben beschrieben, mit dem 50-prozentigen Anteil an Ihren Krankheitskosten.
Allerdings ist es bedeutend, jede Situation individuell zu bewerten. Müssen nur Sie privat krankenversichert werden oder auch Ihr Ehepartner und Ihre Kinder? Oder ist Ihr Ehepartner selbst gesetzlich pflichtversichert und die Kinder verbleiben in der dortigen Familienversicherung?
Es gilt viele Fragen zu klären, um zu beurteilen, ob für Sie die private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenkasse als Beamter, die bessere Lösung darstellt.
Durch einen unverbindlichen Krankenkassenvergleich für Beamte und Beamtenanwärter erfahren Sie völlig unverbindlich und dennoch auf Ihre Situation zugeschnitten, mit welchen Beiträgen Sie bei den Privatversicherungen rechnen müssen und welche Leistungen Ihnen dafür zur Verfügung gestellt werden.
Auf diese Weise erhalten Sie einen hervorragenden Überblick und haben die Möglichkeit sich in Ruhe mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Ziehen Sie bei Bedarf auch einen Krankenversicherungsspezialisten für Beamte hinzu. Ein guter Experte auf diesem Gebiet wird Ihnen eine neutrale Einschätzung geben, welche Lösung für Sie optimal ist.