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Alle News und Infos rund um das Thema Krankenversicherung für Beamte & Beamtenanwärter
Jährlich scheiden mehrere Tausend Beamte aus dem aktiven Berufsleben wegen Dienstunfähigkeit aus. Ein Viertel aller Beamten erreicht im Dienst nicht die vorgesehene Regelaltersgrenze. Am häufigsten führen psychische und Nervenkrankheiten sowie Probleme mit dem Stütz- und Bewegungsapparat zu einer vorzeitigen Pensionierung.
Ruhegehaltsfähige Dienstjahre und ihre Bedeutung für die Beamtenversorgung
Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst, die längerfristige finanzielle Verpflichtungen eingegangen sind, wie sie beispielsweise bei einem Immobilienerwerb erforderlich sind, oder die eine Familie zu versorgen haben, machen sich zu Recht Gedanken darüber, wie ihre finanzielle Lage bei Pensionierung, vielleicht sogar bei einer krankheitsbedingten vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand aussehen wird.
Nicht jeder Beamter erhält während seiner Zeit im aktiven Dienst Beihilfe. Die freie Heilfürsorge stellt eine weitere Form der Krankheitskostenabsicherung für Beamte im aktiven Dienst dar, die durch ihren Beruf einem besonderen Risiko ausgesetzt sind. Dazu können beispielsweise folgende Personengruppen zählen:
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse spielt in der privaten Krankenversicherung für Beamte zur Ermittlung Ihres monatlichen Beitrages Ihre Besoldung (Einkommen) keine Rolle.
Bei der PKV sind andere Kriterien ausschlaggebend – beispielsweise Ihr Einstiegsalter, Ihr Gesundheitszustand und Ihr Beihilfeanspruch.
Vor dem Start Ihrer Beamtenanwärter- oder Lehramtsreferendariatszeit in Rheinland-Pfalz gilt es eine Entscheidung hinsichtlich des zukünftigen Krankenversicherungsschutzes zu treffen.
Zwar denken viele Anwärter, es müsste eine private Krankenversicherung im Referendariat gewählt werden, doch grundsätzlich steht Beamtenanwärtern und Referendaren in Rheinland-Pfalz auch der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse offen.
Beamtenanwärter und Referendare haben in Brandenburg die Möglichkeit sich zwischen einer privaten Krankenversicherung (PKV) und einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu entscheiden.
In diesem Artikel möchte ich Ihnen die Unterschiede erläutern und Ihnen helfen die richtige Wahl in Bezug auf die Krankenversicherung zu treffen.
Seit dem 01.01.2020 erhalten Beamte und Beamtenanwärter in Bremen, die in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben ebenfalls einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent zu den GKV-Beiträge.
Zuvor mussten Bremer Landesbeamte bei einer Entscheidung für eine gesetzliche Krankenkasse immer den Vollbeitrag aus eigener Tasche zahlen. Nur bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung hatte sich bis zum 31.12.2018 das Land in Form der Beihilfe an den Krankheitskosten beteiligt.
Die richtige private Krankenversicherung zu finden ist sehr wichtig. Ebenso bedeutend ist es jedoch auch einen hervorragenden Berater zu haben, der Sie dauerhaft bei Fragen rund um Ihre PKV unterstützt.
Was eine gute Beratung und einen Top-Berater ausmachen, möchte ich Ihnen heute aufzeigen.
Sie werden Beamtenanwärter oder Referendar und beschäftigen sich mit dem Thema Krankenversicherung? In diesem Zuge kommt sicherlich bei Ihnen die Frage auf, wie Beamtenanwärter krankenversichert sind und worauf Sie dabei achten müssen. Genau drauf möchte ich im heutigen Artikel eingehen und Ihnen dazu alle Details erläutern.
Beamtenanwärter haben die freie Wahl zwischen PKV und GKV
Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf) haben grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu wählen.