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Bestimmte Berufsgruppen haben Anspruch auf freie Heilfürsorge

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Bestimmte Berufsgruppen haben Anspruch auf freie Heilfürsorge

Frau zeigt auf sich und lächelt dabei

Freie Heilfürsorge

Nicht jeder Beamter erhält während seiner Zeit im aktiven Dienst Beihilfe. Die freie Heilfürsorge stellt eine weitere Form der Krankheitskostenabsicherung für Beamte im aktiven Dienst dar, die durch ihren Beruf einem besonderen Risiko ausgesetzt sind. Dazu können beispielsweise folgende Personengruppen zählen:

  • Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Länder
  • Beamte bei Berufsfeuerwehren oder Landesfeuerwehrschulen
  • Beamte im Justizvollzug
  • Zivildienstleistende

Doch auch innerhalb dieser Personengruppen kann es unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland geben. So sind Polizisten beispielsweise in einigen Ländern beihilfeberechtigt und in anderen greift die Heilfürsorge. Dies gilt ebenso für Beamte bei den Feuerwehren und im Justizvollzug. Die Heilfürsorge erstattet sämtliche Kosten zur Gesundheitsvorsorge über den Dienstherren als Sachleistungen. Im Gegensatz zur Beihilfe sind Familienangehörige jedoch nicht über die freie Heilfürsorge abgesichert.

  • Für Soldaten gilt die truppenärztliche Versorgung, die ebenso wie die Heilfürsorge unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.
  • Mit der Pensionierung erlischt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Stattdessen besteht nun ein Beihilfeanspruch. Die Höhe des Beihilfesatzes für Pensionäre liegt in der Regel bei 70 Prozent. Die verbleibenden Restkosten von 30 Prozent müssen über eine Private Krankenversicherung abgedeckt werden. Da diese private Absicherung im Pensionsalter zwingend erforderlich ist, ist der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung für Empfänger der freien Heilfürsorge frühzeitig empfehlenswert.
  • Durch den frühzeitigen Abschluss einer solchen Anwartschaft sichert sich der Beamte den späteren Einstieg in die private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung im Pensionsalter. Die Krankenversicherungsgesellschaften bieten eine kleine und große Anwartschaftsversicherung an. Durch die kleine Anwartschaft wird lediglich der Gesundheitszustand „eingefroren“, während die große Anwartschaftsversicherung zudem das Einstiegsalter zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft zusätzlich sichert.
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Sven Bruns

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