Für zukünftige Beamte ist die Entscheidung für eine Krankenversicherung unumgänglich, da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht.
Im Gegensatz zu sozialversicherungspflichtigen Angestellten besteht jedoch für jeden Beamten die Wahlmöglichkeit zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Allerdings unterscheidet sich die gesetzliche und private Krankenversicherung für Beamte maßgeblich in Bezug auf die Höhe der Beiträge und hinsichtlich des Leistungsumfangs. Bei der Wahl einer Krankenversicherung handelt es sich um eine langfristige Entscheidung. Aus diesem Grund sollten Sie vor dem Abschluss in Ruhe alle Vor- und Nachteile abwägen und sich ausführlich mit dieser Thematik beschäftigen, damit Sie die für Sie individuell beste Krankenversicherung finden.
Mein Name ist Sven Bruns. Mit diesem Artikel möchte ich Ihnen dabei helfen und Ihnen aus meiner 18-jährigen Expertise im Bereich Krankenversicherung für Beamte fundiertes Hintergrundwissen liefern. Nehmen Sie sich bitte 10 Minuten Zeit und lesen Sie sich den Artikel bis zum Ende durch. Sie werden daraufhin ein Verständnis für alle wichtigen Grundlagen haben, die im Zuge Ihrer Entscheidungsfindung von Bedeutung sind. Für Ihre Fragen sprechen Sie mich gerne an: info@versicherungsvergleich-beamte.de
Deutschland bietet im Bereich der Krankenversicherung ein duales System mit der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV). Eine private Krankenversicherung steht dabei nur Beamten, Selbstständigen, Freiberuflern und Angestellten (die oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen) offen.
Beamte, Beamtenanwärter und Referendare können sich grundsätzlich und unabhängig von der Höhe der Einkünfte frei zwischen einer GKV und PKV entscheiden.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse errechnen sich generell nach der Einkommenshöhe (Besoldung und weitere Einnahmen). Nur in sieben Bundesländern beteiligt sich bislang der Dienstherr durch die pauschale Beihilfe mit 50 Prozent an den Kosten der gesetzlichen Krankenkasse. In allen anderen Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe sind Beamte beim Verbleib in der GKV verpflichtet die kompletten Beiträge aus der eigenen Tasche zu zahlen.
In Bezug auf die Leistungen gelten bei der GKV die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen. Zwar haben die einzelnen Krankenkassen die Möglichkeit den Leistungskatalog individuell zu erweitern, jedoch gelten die Grundleistungen z.B. im stationären Bereich (Mehrbettzimmer mit Belegarzt) oder die Zuzahlungen bei Heilmitteln (Massagen, Krankengymnastik, Physiotherapien), Medikamenten, Zahnersatz, etc. für jeden gesetzlich versicherten Bürger.
In Verbindung mit der privaten Krankenversicherung haben Beamte grundsätzlich einen Anspruch auf die individuelle Beihilfe. Durch die individuelle Beihilfe übernimmt der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten. Somit muss der Beamte nur die verbleibenden Restkosten über eine PKV absichern.
Die Höhe des Beitrags der privaten Krankenversicherung ist dabei im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse komplett unabhängig von den Einkünften des Beamten. Die Berechnung erfolgt bei der PKV auf der Grundlage des Einstiegsalter des Beamten, dem Gesundheitszustand, der Höhe des Beihilfeanspruchs und des gewünschten Leistungsumfangs. Aufgrund der individuellen Beihilfe sind die Beiträge zur PKV für Beamte häufig finanziell sehr attraktiv.
Den Leistungsumfang können Beamte, Beamtenanwärter und Referendare bei einer PKV sehr flexibel gestalten. Die meisten Gesellschaften lassen Ihnen die Wahl, ob Sie bei einem Krankenhausaufenthalt analog zur gesetzlichen Krankenkasse in einem Mehrbettzimmer mit Belegarzt untergebracht werden möchte oder die ob Sie eine privatärztliche Behandlung mit der Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer wünschen. Hinzu kommen zahlreiche weitere Leistungsvorteile der privaten Krankenversicherung, wie beispielsweise die freie Arztwahl, die Übernahme von Kosten für Brillen und Kontaktlinsen und eine umfangreiche zahnmedizinische Absicherung. Durch die privatärztlichen Abrechnungssätze erhalten Privatpatienten zudem oftmals bei Fachärzten schneller Termine und ersparen sich lange Wartezeiten.
Sehr wichtig ist mir der Hinweis, dass es niemals eine pauschale Aussage geben kann, welches der beiden Systeme für Sie persönlich die bessere Wahl darstellt. Vor- und Nachteile gibt es sowohl in der gesetzlichen, als auch in der privaten Krankenversicherung. Hierbei spielen zahlreiche Aspekte eine bedeutende Rolle, wie Ihr Gesundheitszustand. Sollte es dadurch in der PKV zu Einschränkungen oder Mehrbeiträgen kommen, muss dieser Fakt bei der Bewertung natürlich berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite bietet die private Krankenversicherung mit der individuellen Beihilfe viele Vorteile, wie attraktive Beiträge, ein deutliches Leistungsplus gegenüber der GKV und eine hohe Flexibilität bei der Auswahl des Versicherungsschutzes.
Eine wertvolle Entscheidungshilfe bietet Ihnen ein unabhängiger Krankenversicherungsvergleich. Diesen können Sie sich hier kostenlos anfordern.
Wie bereits weiter oben beschrieben, gibt es zwei verschiedene Beihilfesysteme. Auch diese unterscheiden sich grundlegend.
Die pauschale Beihilfe gibt es derzeit nur in sieben Bundesländern und ist nur in Verbindung mit einer gesetzlichen Krankenkasse interessant. Auf die individuelle Beihilfe hingegen hat jeder Beamter in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung einen Anspruch.
Beamte zahlen beim Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse den vollen Beitragssatz und erhalten keinen Zuschuss vom Dienstherrn.
100% des GKV-Beitrags müssen durch den Beamten getragen werden |
Hier finden Sie eine Übersicht der Beitragssätze einiger gesetzlicher Krankenkassen:
Krankenkasse | Beitragssatz inkl. Zusatzbeitrag |
---|---|
HKK | 14,98 Prozent |
Techniker Krankenkasse | 15,2 Prozent |
HEK | 15,3 Prozent |
KKH | 15,5 Prozent |
Barmer | 15,5 Prozent |
Knappschaft | 15,6 Prozent |
DAK | 15,7 Prozent |
AOK NordWest | 15,89 Prozent |
Hinzu kommt noch der Beitrag zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung für Beamte (z.B. 2,3 Prozent bei der Techniker Krankenkasse für Beamter ab 23 Jahre und ohne Kinder).
Einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag durch die sogenannte pauschale Beihilfe bieten derzeit nur folgende Bundesländer:
Im Rahmen der pauschalen Beihilfe übernimmt der Dienstherr, wie bei einem Arbeitnehmer, 50 Prozent der Kosten zur gesetzlichen Krankenkasse.
Dienstherr 50% | Beamter 50% |
Beachten Sie:
Entscheiden Sie sich für die pauschale Beihilfe, sind Sie für Ihre gesamte Beamtenlaufbahn und auch im Pensionsalter an diese Wahl gebunden.
Sollten Sie als Beamter in ein Bundesland wechseln, welches die pauschale Beihilfe nicht anbietet, müssen Sie dort den vollen GKV-Beitrag zahlen und erhalten keinen Zuschuss vom Dienstherrn.
Die Sätze der individuellen Beihilfe richten sich nach der familiären Situation des Beamten.
Dabei muss durch die Leistung der Beihilfe und der PKV immer ein 100-prozentiger Versicherungsschutz bestehen.
Beihilfe + PKV = 100 Prozent
Behilfe 50% | PKV 50% |
Behilfe 70% | PKV 30% |
Um die individuelle Beihilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen die verbleibenden Restkosten über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.
Bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent muss somit eine PKV über die weiteren 50 Prozent abgeschlossen werden. Besteht eine Beihilfeberechtigung von 70 Prozent, braucht die PKV dementsprechend nur 30 Prozent abdecken.
Hier nochmals eine Übersicht über die Beihilfesätze:
Person | Höhe der Beihilfe |
---|---|
Beamter mit bis zu einem Kind | 50 Prozent |
Beamter mit zwei oder mehr Kindern | 70 Prozent |
Beihilfeberechtigter Ehepartner | 70 Prozent |
Beihilfeberechtigte Kinder | 80 Prozent |
Pensionäre | 70 Prozent |
Es gibt wenige Ausnahmen bei den Beihilfesätzen:
In Sachsen erhöht sich der Beihilfeanspruch bereits ab dem ersten Kind auf 70 Prozent und ab dem zweiten Kind auf 90 Prozent.
Im Bundesland Hessen steigert sich der Beihilfesatz pro Kind um 5 Prozent bis zu einem maximalen Beihilfesatz von 70 Prozent (bei 4 Kindern). Ein Beamter aus Hessen mit einem Kind hat somit beispielsweise einen Beihilfeanspruch von 55 Prozent (dementsprechend müssen 45 Prozent über eine PKV abgesichert werden).
Für den Anteil der privaten Krankenversicherung (Restkostenversicherung zur Beihilfe) müssen Sie sich für einen Tarif entscheiden, der Ihren Vorstellungen entspricht.
Wichtiger Hinweis:
Die erhöhten Beihilfesätze gelten auch, wenn die Kinder beim Ehepartner in der gesetzlichen Familienversicherung bleiben. Diese müssen somit nicht mit in die PKV genommen werden, um einen Anspruch auf beispielsweise den 70-prozentigen Beihilfesatz zu haben.
Werfen wir einen Blick auf die Beiträge in der GKV und PKV für Beamte anhand einiger Beispiele:
Eine ledige 26-jährige Gymnasiallehrern ohne Kinder wird in Nordrhein-Westfalen auf Probe verbeamtet. Sie wird mit einer A13 Besoldung (Stufe 6) Vollzeit eingestellt. Dies entspricht einer monatlichen Besoldung in Höhe von 4.787,81 Euro.
Zunächst informiert sie sich über die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse. Zur Berechnung wird hier ihre Besoldung herangezogen. Da es in NRW keine pauschale Beihilfe gibt, muss die Lehrerin den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Ihre Einkünfte zahlen.
4.787,81 Euro x 17,5 Prozent = 837,87 Euro monatlicher GKV-Beitrag
(Beispiel Techniker Krankenkasse – ermäßigter Beitrag für Beamte 15,2 Prozent inkl. Zusatzbeitrag + 2,3 Prozent Beitrag zur Pflegepflichtversicherung).
Aufgrund des sehr hohen Monatsbeitrags lässt sie die zukünftige Beamte daraufhin den Beitrag zur privaten Krankenversicherungen mit der individuellen Beihilfe (50 Prozent) errechnen und stellt fest, dass Sie eine PKV für einen monatlichen Beitrag von 263 Euro – 350 Euro abschließen kann (je nach gewünschten Tarif – ohne „Vorerkrankungen“ – inkl. private Pflegeversicherung). Dabei ist sogar bereits leistungsmäßig eine Unterbringung im Einbettzimmer im Krankenhaus und die Behandlung durch den Chefarzt abgesichert. Zudem werden über den Beihilfeergänzungstarif die finanziellen Lücken der Beihilfe geschlossen.
Somit spart die zukünftige Gymnasiallehrerin durch den Wechsel in eine private Krankenversicherung zwischen 487 Euro – 574 Euro im Monat.
Ein 32-jähriger Familienvater mit zwei Kindern wird in Baden-Württemberg beim Finanzamt verbeamtet. Seine Besoldungshöhe liegt bei 3.395,98 Euro (A10, Stufe 2).
Der zukünftige Finanzbeamte lässt sich den GKV-Beitrag unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe (diese ist in Baden-Württemberg möglich) ausrechen.
3.395,98 x 9,3 Prozent = 315,83 Euro Monatsbeitrag zur GKV
(Beispiel Techniker Krankenkasse, 15,2 Prozent Beitragssatz – davon 50 Prozent durch die pauschale Beihilfe = 7,6 Prozent + 1,7 Prozent vergünstigter Beitrag zur Pflegepflichtversicherung durch die 2 Kinder)
Alternativ lässt sich der zukünftige Beamte einen Vergleich der privaten Krankenversicherungen erstellen. Dabei erfährt er, dass er für die Absicherung der 30-prozentigen Restkosten (da ein 70-prozentiger Beihilfeanspruch besteht) für eine private Krankenversicherung 200 Euro – 275 Euro zahlen muss.
Auch hier sind bei den PKV-Tarifen bereits ein Einbettzimmer mit privatärztlicher Behandlung und der Beihilfeergänzungstarif eingerechnet (keine „Vorerkrankungen“ – inkl. privater Pflegeversicherung).
Trotz der deutlichen Mehrleistungen in der PKV und der pauschalen Beihilfe in der gesetzlichen Krankenkasse spart der Finanzbeamte bei der Wahl einer PKV zwischen 40 Euro – 115 Euro monatlich.
Schauen wir uns noch das Beispiel einer Professorin im Bundesland Bayern an. Sie ist 48 Jahre alt und kinderlos. Die Besoldungsstufe ist W2 (6.268,46 Euro im Monat).
Wie hoch ist in diesem Fall der GKV-Beitrag?
Die Besoldung der Professorin liegt über dem Höchstsatz zur gesetzlichen Krankenkasse (5.175 Euro im Monat in 2024). Der Beitrag zur GKV wird somit auf den Höchstsatz gedeckelt. Folgende Berechnung ist maßgeblich (eine pauschale Beihilfe gibt es in Bayern nicht):
5.175 Euro x 17,5 Prozent = 905,63 Euro GKV-Beitrag pro Monat
(Beispiel TK Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für Beamte)
In Verbindung mit der privaten Krankenversicherung besteht ein individueller Beihilfeanspruch von 50 Prozent. Daraus errechnet sich in der PKV, je nach Wahl des Tarifes, ein Monatsbeitrag von 340 Euro – 465 Euro.
Wie schon bei den obigen Beispielen gehe ich auch hier davon aus, dass keine „Vorerkrankungen“ vorliegen und habe die PKV-Tarife inklusive stationären Wahlleistungen, den Beihilfeergänzungstarif und der privaten Pflegeversicherung berechnet.
Die Ersparnis im Falle der Pensionärin bei der Entscheidung für eine PKV würde somit bei 440 Euro – 565 Euro im Monat liegen.
Wäre die Professorin in Sachsen tätig und somit zur pauschalen Beihilfe berechtigt, sähe die Rechnung folgendermaßen aus:
Die Besoldung in Sachsen W2 (5.562,88 Euro monatlich) ist ebenfalls über dem Höchstsatz der Krankenversicherung. Somit wird auch hier zur Berechnung der GKV-Höchstsatz von 5.175 Euro angesetzt.
5.175 Euro x 9,9 Prozent = 512,33 Euro GKV-Monatsbeitrag
An den Beiträgen zur PKV mit individueller Beihilfe ändert sich nichts. Diese betragen unverändert 340 Euro – 465 Euro monatlich.
Trotz der pauschalen Beihilfe lohnt sich für die Professorin der Wechsel in eine PKV, da Sie 47-172 Euro im Monat spart und zusätzlich von den Leistungen der privaten Krankenversicherung profitiert.
Lassen Sie uns noch ein letztes Beispiel betrachten. Eine 28-jährige Beamtin mit 2 Kindern aus Thüringen erhält eine A12 Besoldung (Stufe 4). Sie arbeitet allerdings nur Teilzeit (50 Prozent). Ihre Besoldung liegt dadurch bei 1.957,25 Euro monatlich.
Schauen wir uns zunächst den Beitrag zur GKV unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe an:
1.957,25 Euro x 9,3 Prozent = 182,02 Euro GKV-Beitrag monatlich
In diesem Beispiel ist eine private Krankenversicherung teurer, da die Kosten bei 198 Euro – 265 Euro im Monat liegen (ohne „Vorerkrankungen“, mit privater Pflegeversicherung). Allerdings vergleichen wir natürlich grundsätzlich Äpfel mit Birnen, da in die privaten Tarife leistungsmäßig deutlich umfangreicher sind, als die gesetzliche Krankenkasse.
Rein aus finanzieller Sicht könnte sich der Verbleib in der GKV mit pauschaler Beihilfe lohnen. Erhöht die Beamtin allerdings Ihre Stundenzahl auf 75 Prozent, steigert sich Ihre Besoldung auf 2.935,88 Euro im Monat. Unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe zahlt sie dann monatlich 273,04 Euro für die gesetzliche Krankenkasse. Bei einer Vollzeitstelle steigt der GKV-Beitrag sogar auf 364,05 Euro im Monat.
Perspektivisch und durch das Leistungsplus kann der Wechsel in eine PKV somit auch für diese Beamtin kurz- und langfristig sinnvoll sein.
Im Folgenden möchte ich Ihnen ganz konkret die Monatsbeiträge einiger PKV-Tarife anhand eines Beispiels aufzeigen.
Bitte beachten Sie:
Es handelt sich um einen reinen Vergleich der Beiträge. Die Leistungen spielen natürlich ebenso ein wesentliche Rolle bei der Wahl der für Sie besten privaten Krankenversicherung.
Grundsätzlich kann ein Tarif mit einem günstigen Beitrag ein hervorragendes Preis- Leistungsverhältnis bieten, ebenso können auch einige Leistungsinhalte mangelhaft sein. Dies gilt ebenso für Tarife im Hochpreissegment. Aufgrund höheren Monatsbeitrags kann der Tarif leistungsmäßig äußerst umfassend sein oder der Beitrag ist im Laufe der Jahre im Marktvergleich stärker gestiegen und das Preis- Leistungsverhältnis passt inzwischen nicht mehr.
Hinzu kommt noch die Bewertung des Gesundheitszustandes. Jede Gesellschaft nimmt unterschiedliche Beurteilungen von „Vorerkrankungen“ vor. Dadurch kann es bei einer bestimmten medizinischen Diagnose beispielsweise bei einer Gesellschaft zu keinem Mehrbeitrag kommen, während ein anderes Krankenversicherungsunternehmen einen deutlichen Mehrbeitrag verlangt. Daraus können Sie die Schlussfolgerung ziehen, dass ein Tarif mit einem guten Preis- Leistungsverhältnis durch Risikozuschläge plötzlich für Sie individuell teurer ist, als ein Hochleistungstarif.
Aus diesem Grund ist ein individueller PKV-Vergleich für Sie derart bedeutend. Nur so lassen sich die Beiträge benennen, die Sie real auf Sie zukommen (unter Berücksichtigung aller individuellen Faktoren, wie dem Gesundheitszustand, etc.). Im Kontext Ihres individuellen Monatsbeitrags gilt es dann die Leistungsinhalte der verschiedenen Angebote zu vergleichen.
Die Grundlagen für den PKV-Beitragsvergleich:
Ein 28-jähriger zukünftiger Bundesbeamter mit einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent wird im Jahr 2024 verbeamtet und ist auf der Suche nach einer privaten Krankenversicherung. Er ist gesund, möchte keinen Selbstbehalt zahlen und legt Wert auf ein Einbettzimmer mit privatärztlicher Versorgung im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes. Zudem ist ihm der Beihilfeergänzungstarif als Zusatzbaustein wichtig, um die finanziellen Lücken der Beihilfe aufzufangen. Sollte die Absicherung in Bezug auf Reha und Kuren einen extra Tarifbaustein erfordern, ist dieser ebenfalls vom Beamten gewünscht. Die Pflegeversicherung ist in den Berechnungen ebenso enthalten.
Gesellschaft | Tarife | Monatsbeitrag | Angebot |
---|---|---|---|
HUK | B501, BE2, PVB, KHTB /25 | 274,03 Euro | Vergleich anfordern |
Nürnberger | BK30, BK21, BE, BS221, BS230, PVB, KHT /25 | 274,90 Euro | Vergleich anfordern |
DBV | VisB 50T-U, BWE-U, BW2 50T-U, BN3/1 50-U, PVB, KHT-U /25, KUR-U /250 | 283,89 Euro | Vergleich anfordern |
Concordia | BV30, BV20, BVS, BVE, BV PLUS, PVB, KHT /20 | 287,09 Euro | Vergleich anfordern |
Hallesche | PRIMO B.30, PRIMO B.120, CSD., CG.320, CG.230, BEb.50, PVB, KH. /25 | 292,45 Euro | Vergleich anfordern |
ARAG | BHB30, BHB20T, BH1, BHK20T, BHK30, BHEB50, PVB, 11 /25 | 294,82 Euro | Vergleich anfordern |
HanseMerkur | A 30, A 20Z, BET, P2EZ, P2EB30, P3Z, P3B30, ZA 50, PVB, KH /25, KUT /150 | 295,08 Euro | Vergleich anfordern |
Debeka | B30, B20K, BC, WL20K, WL30, PVB, KHT /25 | 301,58 Euro | Vergleich anfordern |
Signal Iduna | EXKLUSIV-B 30, EXKLUSIV-B 20V, EXKLUSIV-B-W 20V, EXKLUSIV-B-W 30, EXKLUSIV-B-ES 50, EXKLUSIV-B-E1 50, PVB, EKH 25 /25, KurPLUS | 304,08 Euro | Vergleich anfordern |
Alte Oldenburger | A30, AA20, K/S, KK52, K530, KK32, K330, ZZ20, Z30, BET Plus, PVB, KHT /25, KUR /150 | 319,43 Euro | Vergleich anfordern |
Barmenia | GK30, GK20P, G1B, G2B20P, G2B30, GEP, PVB, KH+ /25 | 323,53 Euro | Vergleich anfordern |
Gothaer | AB 30, AB 20E, EB 1, SB 220E, SB 230, ZB 20E, ZB 30, PVB, KHT /25, KURT /250 | 331,52 Euro | Vergleich anfordern |
LVM | AB 30, AB 20E, EB 1, SB 220E, SB 230, ZB 20E, ZB 30, PVB, KHT /25, KURT /250 | 333,99 Euro | Vergleich anfordern |
R+V | BB30, BB20E, W120E, W130, EB1, PPB, 10U /25 | 343,54 Euro | Vergleich anfordern |
DKV | BK 30, BKF 20, BKH1, BKH2F 20, BKH2 30, BEX, PVB, KKHT /25, KKUR /80 | 345,78 Euro | Vergleich anfordern |
Bay. Beamten KK | BC 30, BC 20k, BErgänzung+, BKlinik+ 20k, BKlinik+ 30, PVB, KHT /25, KurT /180 | 361,84 Euro | Vergleich anfordern |
Allianz | BHA51, BHE1K, BHK51, BHZ51, BHEB, PVB, KHT02 /25, KURT02 /200 | 379,64 Euro | Vergleich anfordern |
Es handelt sich um einen reinen Beitragsvergleich. Die Leistungen wurden nicht bewertet. Berechnungen durchgeführt am 15.11.2023 mit der unabhängigen PKV-Vergleichssoftware der PSP Software GmbH. Beginndatum der PKV 01.01.2024.
Familienangehörige können auch beihilfeberechtigt sein und unter bestimmten Bedingungen in eine private Krankenversicherung wechseln.
Kinder eines Beamten für die Kindergeld und damit auch der Kinderzuschlag bezogen wird, sind beihilfeberechtigt. Zugleich haben Sie die Möglichkeit diese auch mit in die private Krankenversicherung zu nehmen (Ausnahme Hessen – hier gelten besondere Regelungen).
Sozialversicherungsrechtlich werden Beamte dazu verpflichtet, Ihre Kinder privat zu versichern, wenn
Werden beide Punkte gleichzeitig erfüllt, müssen Sie Ihre Kinder mit in die private Krankenversicherung nehmen oder für einen hohen Monatsbeitrag freiwillig gesetzlich versichern (rund 205 Euro im Monat). In allen anderen Fällen haben Sie die freie Wahl, ob Sie das Kind beim Ehegatten kostenfrei in der Familienversicherung belassen (soweit der Ehegatte gesetzlich krankenversichert ist) oder mit in die PKV nehmen.
Wie bereits erwähnt gibt es in Hessen eine Ausnahme: Hier dürfen Kinder von Beamten nur privat versichert werden, wenn keine Familienversicherung in der GKV möglich ist. Das heißt, entweder die beiden oben genannten Punkte treffen zu (Einkünfte des Beamten ober halb der Versicherungspflichtgrenze + höherer Verdienst als Ehegatte) oder der Ehegatte ist selbst in einer privaten Krankenversicherung.
Der Beihilfesatz bei Kindern beläuft sich auf 80 Prozent. Damit müssen nur 20 Prozent über eine PKV abgesichert werden.
In Sachsen erhalten Kinder sogar einen Beihilfesatz in Höhe von 90 Prozent (dementsprechend reicht eine PKV über 10 Prozent).
Im Bundesland Hessen werden Kindern hingegen mit dem identischen Beihilfesatz eingestuft, wie der Beamte selbst. Beispiel: Eine Beamtin mit 2 Kindern hat einen Beihilfeanspruch von 60 Prozent (Ausnahme Hessen – 5 Prozent erhöhter Beihilfesatz je Kind). Der Beihilfeanspruch je Kind beläuft sich damit in Hessen ebenfalls auf 60 Prozent. Hier wäre somit eine Restkostenversicherung in der PKV von 40 Prozent pro Kind erforderlich.
Nochmals der Hinweis:
Der höhere Beihilfeanspruch des Beamten besteht unabhängig davon, ob die Kinder privat versichert werden oder nicht.
Bei einer privaten Krankenversicherung handelt es sich immer um eine Personenversicherung. Eine kostenfreie Familienversicherung, wie in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nicht.
Jedes Kind erhält einen eigenen PKV-Vertrag. Aufgrund des hohen Beihilfeanspruchs von 80 Prozent müssen Sie jedoch nur Beiträge für die verbleibenden 20 Prozent zahlen.
Beispiel:
Unsere Gymnasiallehrerin aus dem obigen Beispiel bringt eine Tochter zur Welt und möchte diese mit in Ihre PKV nehmen. Der PKV-Monatsbeitrag für Ihre Tochter liegt bei 35 Euro – 55 Euro (inkl. Einbettzimmer mit Chefarzt und Beihilfeergänzungstarif – keine Gesundheitsprüfung nötig, da Kindernachversicherung ab Geburt).
Wie hoch ist damit der gesamte PKV-Vertrag für die Lehrerin mit Ihrer Tochter?
Für ihre eigene PKV zahlt sie zwischen 263 Euro – 350 Euro im Monat (s. Beispiel weiter oben). Hinzu kommen die 35 Euro – 55 Euro für Ihre Tochter. Damit kommen in Zukunft Gesamtkosten in Höhe von 298 Euro – 405 Euro (je nach Wahl der Gesellschaft) auf sie zu.
In der gesetzlichen Krankenkasse wäre ihre Tochter zwar kostenfrei gemäß §10 Sozialversicherungsrecht abgesichert, jedoch würde sich an ihrem monatlichen Beitrag in Höhe von 809,14 Euro (4.787,81 Euro Besoldung in NRW x 16,9 Prozent TK Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag = 809,14 Euro) kaum etwas ändern. Lediglich der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung in der GKV sinkt leicht.
Obwohl die Beamtin ihre Tochter mitversichert, bleibt eine Ersparnis durch die Entscheidung für eine PKV von 404 Euro – 511 Euro im Monat.
Kommt noch ein zweites Kind hinzu, steigt der Beihilfesatz der Gymnasiallehrerin auf 70 Prozent und damit sinkt ihr Monatsbeitrag für die privaten Krankenversicherung.
Die Kosten der PKV der Beamtin belaufen sich jetzt auf 195 Euro – 265 Euro (ohne Änderung der Leistungsinhalte). Hinzu kommen die Beiträge für 2 Kinder von insgesamt 70 Euro – 110 Euro (35 Euro – 55 Euro je Kind).
Die Gesamtkosten für die Lehrerin und ihre 2 Kinder in der PKV liegen jetzt bei 265 Euro – 375 Euro.
Arbeitet die Beamtin weiter Vollzeit, würde sich der GKV-Beitrag von 809,14 Euro nicht verändern. Würde sie nur noch eine halbe Stelle vorübergehend besetzen, sinken die monatlichen GKV-Kosten auf 404,57 Euro (2.293,91 Euro Besoldung x 16,9 Prozent TK Beitragssatz inkl. Pflegeversicherung).
Unverändert wäre die private Krankenversicherung durch den hohen Beihilfeanspruch finanziell günstiger. Sobald die Beamtin ihre Stundenanzahl erhöht, würde der GKV-Beitrag entsprechend steigen (z.B. auf 581,51 Euro im Monat bei einer dreiviertel Stelle – Beispiel TK).
Bei Ehepartnern gilt es zwischen zwei wesentlichen Punkten zu unterscheiden:
Es ist enorm wichtig diese beiden Punkte zu unterscheiden, denn es kann durchaus sein, dass ihr Ehegatte beihilfeberechtigt ist, jedoch durch die Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse keinen Wechsel in einen beihilfekonformen Beamtentarif der privaten Krankenversicherungen vornehmen darf.
Wann besteht eine Beihilfeberechtigung für den Ehepartner?
Die Bundesländer und Bundesbeihilfe legen in den Beihilfeverordnungen Einkommensgrenzen zur Beihilfeberechtigung von Ehegatten fest.
Liegen die Einkünfte im Rahmen der Beihilfevorgaben im von der Beihilfe vorgegebenen Zeitraum, besteht für den Ehepartner eine Beihilfeberechtigung.
Die Höhe dieser Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Beihilfevorschrift:
Beihilfeverordnung | Einkommensgrenze pro Jahr |
---|---|
Bund | 20.000 Euro |
Baden-Württemberg | 20.000 Euro |
Bayern | 20.000 Euro |
Berlin | 17.000 Euro |
Brandenburg | 17.000 Euro |
Bremen | 12.000 Euro |
Hamburg | 18.000 Euro |
Hessen | 19.488 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 17.000 Euro |
Niedersachsen | 18.000 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 18.000 Euro |
Rheinland-Pfalz | 20.450 Euro |
Saarland | 16.000 Euro |
Sachsen | 18.000 Euro |
Sachsen-Anhalt | 20.000 Euro |
Schleswig-Holstein | 18.000 Euro |
Thüringen | 18.000 Euro |
Eine Beamten-PKV ist für den Ehegatten nur möglich, wenn neben der Beihilfeberechtigung auch keine Sozialversicherungspflicht in der GKV besteht.
Im Klartext: Besteht ein Angestelltenverhältnis mit einem Gehalt von über 520 Euro (Minijob), tritt die Sozialversicherungspflicht ein und es ist kein Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich.
Nur unter der Voraussetzung, dass eine Beihilfeberechtigung und zugleich keine GKV-Pflichtversicherung besteht, ist der Wechsel in einen PKV-Tarif für Beamte möglich.
Beispiele:
Sollte beim Ehepartner eine PKV möglich sein, gilt ein Beihilfeanspruch von 70 Prozent (Ausnahmen: Hessen und Sachsen). Dementsprechend müssen die fehlenden 30 Prozent über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.
Sobald der Ehepartner beispielsweise in ein Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen von über 520 Euro animmt, ist dieser zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet.
Bislang haben wir uns ausführlich mit den finanziellen Unterschieden zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare auseinandergesetzt. Jetzt möchte ich auf die Leistungsunterschiede zu sprechen kommen.
Für die GKV schreibt der Gesetzgeber vor, dass dem Patienten eine dem Bedarf entsprechend medizinische Behandlung nach dem allgemeinen Standard zusteht. Darüber hinaus legt der Gesetzgeber wert auf die Wirtschaftlichkeit. Die medizinische Behandlung und Versorgung dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Allerdings haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit bestimmte Zusatzleistungen im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen anzubieten, wie beispielsweise die Übernahme einer jährlichen Zahnreinigung oder einer bestimmten Anzahl von Osteopathischen Behandlungen im Jahr. Bei diesen Zusatzleistungen unterscheiden sich die Angebote der verschiedenen Krankenkassen.
Innerhalb der medizinischen Leistungen gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen Selbstbehalte. Zum Beispiel bei Medikamenten, Physiotherapien, Krankengymnastik und Zahnersatz. In anderen Leistungsbereichen, wie bei Brillen und Kontaktlinsen, erbringen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch Leistungen bei Kindern oder bei einer sehr starken Fehlsichtigkeit. Zudem gibt es in einigen Leistungsbereichen Höchstgrenzen für Kostenübernahmen, wie beispielsweise bei bestimmten medizinischen Geräten oder auch nur äußerst geringen Kostenübernahmen, wie bei alternativen Heilmethoden.
Bestimmte Fachärzte dürfen gesetzlich versicherte nur mit einer Überweisung des Hausarztes aufsuchen. Bei einem Krankenhausaufenthalt gilt generell nur die Standardleistung in Form des Mehrbettzimmers mit dem Belegarzt.
Bei den privaten Krankenversicherungen für Beamte sind Sie sehr flexibel und können einen Tarif auswählen, der Ihren Ansprüchen und Wünschen entspricht. Dabei bietet der Markt eine große Tarifvielfalt – von Tarifen, die ein gutes Beitrag- Leistungsverhältnis bieten, bis hin zu Hochleistungstarifen mit einem enormen Leistungsumfang.
Dennoch ist es bei den verschiedenen Angeboten am Markt bedeutend sehr genau in die Vertragswerke zu schauen, da die Leistungsunterschiede immens sind. Folgende Bereiche sollten Sie z.B. besonders beachten:
Dies sind nur wenige Beispiele, auf deren Unterschiede sie zwingend achten sollten. Letztlich gilt es jeden Punkt im Vertragswerk zu begutachten und abzugleichen, um den für Sie passenden Tarif zu finden.
Standard ist bei den Privattarifen inzwischen die freie Arztwahl. Zudem können Ärzte und Zahnärzte im Rahmen der Gebührenordnung für Privatpatienten abrechnen. Ein großer Vorteil für PKV-Versicherte, da Sie durch diese Höchstsätze gerade bei Fachärzten oftmals schneller Termine erhalten und sich lange Wartezeiten sparen. In diesem Punkt gibt es am Markt Tarife, die sogar die Abrechnung auch oberhalb der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte gestatten.
Bei einem Krankenhausaufenthalt bieten Ihnen die meisten PKV-Anbieter die freie Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen Standardleistung (Mehrbettzimmer mit Belegarzt) oder den Wahlleistungen. Diese können Sie zumeist auf Wunsch als Zusatzbausteine hinzubuchen. Damit entsteht für Sie im Krankenhaus ein Anspruch auf ein Einbett- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung.
Einige Tarife versichern in diesem Bereich sogar Privatkliniken und geben Ihnen die Möglichkeit sich von einer Koryphäe des entsprechenden Fachgebietes behandeln und operieren zu lassen.
Innerhalb der Beihilfevorschriften der Länder und des Bundes gibt es Unterschiede den Wahlleistungen. Einige Länder und die Bundesbeihilfe übernehmen über den Anteil der individuellen Beihilfe die Kosten für die stationären Wahlleistungen, sodass nur die Restkosten für diese Leistung über die PKV versichert werden muss. Andere Bundesländer bieten auschließlich den gesetzlichen Standard (Mehrbettzimmer mit Belegarzt) über die Beihilfe an. Möchten Sie als Beamter dennoch ein Einbett- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt müssen Sie dieses in den entsprechenden Bundesländern zu 100 Prozent über die private Krankenverischerung abdecken.
Ein sehr bedeutender Baustein ist zudem der Beihilfeergänzungstarif. Es ist grundsätzlich empfehlenswert diesen mitzuversichern. Der Beihilfeergänzungstarif sollte immer dann in die Bresche springen, wenn die Beihilfe Leistungen kürzt. In diesem Fall greift die private Krankenversicherung ein und übernimmt die finanzielle Lücke der Beihilfe, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben (gilt nicht für eine mögliche Kostendämpfungspauschale der Beihilfe).
Hier sehen Sie einige finanzielle Lücken der Beihilfe:
Beihilfevorschrift | Stationärer KH-Aufenthalt | Zuzahlung je Tag bei einem KH-Aufenthalt | Zuzahlung bei Medikamenten u. Verbandsmitteln | Übernahme von Kosten für Brillengestelle | Begrenzung Material- u. Laborkosten bei Zahnersatz |
---|---|---|---|---|---|
Bund | 2- Bettzimmer | 24,50 Euro | 5 – 10 Euro | – | 60 Prozent |
Baden-Württemberg | 2-Bettzimmer | 22 Euro im Monat | 75 – 480 Euro pro Jahr | max. 20,50 Euro | 70 Prozent |
Bayern | 2-Bettzimmer | 32,50 Euro | 3 Euro | – | 40 Prozent |
Berlin | Mehrbettzimmer | 10 Euro | 5 – 10 Euro | – | 40 Prozent |
Brandenburg | Mehrbettzimmer | – | 5 – 10 Euro | – | 60 Prozent |
Bremen | Mehrbettzimmer | – | 6 Euro | – | 60 Prozent |
Hamburg | Mehrbettzimmer | – | 5 – 10 Euro | – | 60 Prozent |
Hessen | 2-Bettzimmer | 16 Euro + 18,90 im Monat | 4,50 Euro | – | 60 Prozent |
Mecklenburg-Vorpommern | Mehrbettzimmer | 10 Euro | 5 – 10 Euro | – | 60 Prozent |
Niedersachsen | Mehrbettzimmer | 10 Euro | 5 – 10 Euro | – | 60 Prozent |
Nordrhein-Westfalen | 2-Bettzimmer | 25 Euro | 150 – 750 Euro pro Jahr | – | 70 Prozent |
Rheinland-Pfalz | 2-Bettzimmer | 12 Euro + 26 Euro im Monat | 100 – 750 Euro pro Jahr | – | 60 Prozent |
Saarland | Mehrbettzimmer | – | 100 – 750 Euro pro Jahr | – | 50 Prozent |
Sachsen | 2-Bettzimmer | 24,50 Euro | 10 Euro | – | 60 Prozent |
Sachsen-Anhalt | 2-Bettzimmer | 24,50 Euro | 80-560 Euro pro Jahr | – | 60 Prozent |
Schleswig-Holstein | Mehrbettzimmer | – | 20-560 Euro pro Jahr | max. 60 Euro | 60 Prozent |
Thüringen | 2-Bettzimmer | 32,50 Euro | 5 – 10 Euro | – | 40 Prozent |
Quelle: Beihilfeverordnungen des Bundes und der Bundesländer
Welche Lücken durch den Beihilfeergänzungstarif oder andere Zusatztarife der einzelnen Versicherer exakt gedeckt werden, hängt vom Vertragswerk ab. Auch in diesem Punkt gibt es bei den Anbietern am Markt große Leistungsunterschiede.
Deshalb sollten Sie unbedingt vor der Entscheidung mit den vertraglichen Bedingungen der Tarife auseinandersetzen und schauen, welches Vertragswerk am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
Scheuen Sie sich an dieser Stelle nicht einen unabhängigen Experten hinzuzuziehen und fordern Sie sich einen übersichtlichen und unverbindlichen Vergleich der PKV-Tarifangebote an. Es gibt über 40 Gesellschaften am Markt und Ihre Entscheidung muss Ihnen dauerhaft den passenden Schutz bei Krankheiten, Unfällen und Verletzungsfolgen bieten. Ich helfe Ihnen gerne – unabhängig und kostenlos.
Wartezeiten gibt es übrigens beim Abschluss einer PKV für Beamte nicht. Sie kennen solche eventuell von Zusatzversicherungen. Diese verlangen oftmals eine Wartezeit von beispielsweise 8 Monaten bei Zahnzusatzversicherungen, bevor Sie erstmals Leistungen in Anspruch nehmen können. Bei einem PKV-Beamtentarif stehen Ihnen ab dem ersten Tag alle Leistungen des Vertragswerks zur Verfügung (soweit es keine Sondervereinbarungen gibt).
Entscheiden Sie sich für eine gesetzliche Krankenkasse (ob mit oder ohne pauschale Beihilfe), geben Sie auch zukünftig Ihre Versichertenkarte bei Arzt ab und alles läuft wie gewohnt.
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Im Rahmen der individuellen Beihilfe mit einer privaten Krankenversicherung übernimmt jeweils der Dienstherr durch die Beihilfe einen Teil der medizinisch anfallenden Kosten und der Restbetrag wird von der PKV getragen. Die jeweilige Auszahlung erfolgt auf Ihr Konto, sodass Sie die Arztrechnungen begleichen können.
Beispiel:
Ein Beamter mit einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch erhält eine Arztrechnung nach einem grippalen Infelt über 60 Euro. In diesem Fall übernimmt die Beihilfe 30 Euro (50 Prozent) und die PKV zahlt die verbleibenden 30 Euro.
Beihilfe 30 Euro + PKV 30 Euro = 60 Euro
Bei einem Beihilfesatz von 70 Prozent, würde die Beihilfe dementsprechend 42 Euro bezahlen und die private Krankenversicherung 18 Euro (30 Prozent).
Beihilfe 42 Euro + PKV 18 Euro = 60 Euro
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte gilt es einige wichtige Eckpfeiler zu beachten. Dies möchte ich Ihnen zum Ende dieses Artikels gerne aufzeigen
Über einen Fakt müssen Sie sich im Zuge der Auswahl der privaten Krankenversicherung im Klaren sein: Egal welche Gesellschaft und welchen Tarif Sie wählen, es wird immer nur das geleistet werden, was im Vertragswerk steht.
Aus diesem Grund ist es so wichtig vor der Entscheidung für eine PKV die Bedingungswerke zu kennen. Machen Sie bitte nicht den Fehler und verlassen Sie sich ausschließlich auf Ratschläge z.B. von Kollegen oder treffen Sie Ihre Wahl aufgrund von Testergebnissen. Bedenken Sie stattdessen, dass sich über die Jahre die Leistungsinhalte der Tarife verändern und es bei der PKV Bestandsschutz gibt. Ist beispielsweise Ihre Mutter seit 30 Jahren bei einer bestimmten Gesellschaft versichert und zufrieden, so würde es für Sie nahe liegen das identische PKV-Unternehmen zu wählen. Doch genau an dieser Stelle wird es gefährlich: Mit großer Sicherheit erhalten Sie heute völlig andere Leistungen als Ihre Mutter, obwohl die Gesellschaft identisch ist. Dennoch verändern sich die Bedingungen über die Jahrzehnte.
Dies gilt auch für gute Ratschläge von Freunden und Kollegen, gegen die sicherlich nichts spricht. Sind diese allerdings recht gesund und benötigen noch beispielsweise keine teuren medizinischen Geräte oder teuren Zahnersatz, ist es schwer die Leistungen der entsprechenden PKV zu beurteilen. Werden „nur“ Leistungen für einen z.B. grippalen Infekt oder ein gebrochenes Bein benötigt, werden Sie bei jeder Gesellschaft hochzufrieden sein. In diesen Bereichen wird bei allen privaten Krankenversicherungen nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Hier gibt es keine wesentlichen Leistungsunterschiede. Die entscheidende Frage ist, wie ist die Absicherung, wenn Sie beispielsweise in Folge eines Unfalls ein teures medizinisches Gerät brauchen oder kostenintensiven Zahnersatz im Alter. Diese Erfahrungen können die meisten Kollegen und Freunde glücklicherweise nicht teilen und aus diesem Grund ist der Rat sicherlich gut gemeint, nur für Ihren zukünftigen Gesundheitsschutz sollten Sie sich darauf nicht verlassen. So sagt es auch nichts über die Qualität des Versicherungsschutzes aus, wenn beispielsweise fünf Kollegen bei einer bestimmten Gesellschaft versichert sind. Die Frage ist, kennen diese alle das aktuelle Bedingungswerk ihres Tarifes im Detail oder haben sie vielleicht auch die Krankenversicherung nur dort abgeschlossen, weil eben schon einige Kollegen bei diesem PKV-Unternehmen versichert sind.
Auch Testergebnisse können Ihnen leider keine Sicherheit geben die richtige Wahl zu treffen. Werfen Sie einen Blick in die verschiedenen Tests, so werden bestimmte Voraussetzungen und Leistungsanforderungen festgelegt. Ob diese jedoch exakt mit Ihren Wünschen und Bedürfnissen an eine PKV für Beamte übereinstimmen, ist äußerst fraglich. Zudem bleiben in machen Test (wie beispielsweise bei Stiftung Warentest) die Beihilfeergänzungstarife außen vor. Die Leistung des Beihilfeergänzungstarifs ist allerdings im Gesamtpaket maßgeblich für die Qualitätsbeurteilung eines Tarifes. Somit hinterlässt nahezu jeder Test zahlreiche Fragezeichen, ob die dort gut getesteten Tarife auch für Ihre persönliche Situation geeignet sind. Zudem können Sie den Herausgeber des Tests später nicht rechtlich belangen, wenn Sie aufgrund eines hervorragenden Testurteils sich für eine PKV entscheiden und später mit den Leistungen äußerst unzufrieden sind.
Aus meiner 18-jährigen Expertise ausschließlich im Bereich der privaten Krankenversicherung für Beamte muss ich Ihnen mit auf den Weg geben, dass es letztlich nur einen für Sie sicheren Weg gibt, um im weiteren Lebensverlauf keine bösen Überraschungen mit Ihrer PKV zu erleben: Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als die Vertragswerke der Gesellschaften zu studieren. Ich weiß, dieser Tipp hört sich nicht sonderlich attraktiv an, jedoch unterschreiben Sie einen Vertrag und werden exakt diese Leistungen in Zukunft erhalten. Nur, wenn Sie dieses Bedingungswerk kennen, gehen Sie auf Nummer sicher, keine Fehlentscheidung zu treffen.
Ich weiß, wie schwer es ist hunderte Seiten kleingedrucktes durchzuarbeiten und auch noch nachvollziehen zu können in diesem komplexen Bereich. Deshalb unterstütze ich Sie gerne und arbeite Ihnen die Bedingungen der für Sie interessanten Tarife übersichtlich und verständlich in der Form eines Vergleichs auf. Einen solchen Bedingungsvergleich können Sie sich hier kostenlos anfordern.
Neben den Vertragsinhalten ist es empfehlenswert auch die wirtschaftliche Situation der Gesellschaften im Blick zu haben, gerade hinsichtlich der langfristigen Beitragsstabilität. Zwar gibt es bei der Wahl einer betriebswirtschaftlich starken Gesellschaft keine Garantie in Bezug auf eine hohe Beitragsstabilität, dennoch steigert dieser Fakt die Chancen deutlich.
Die rechtlichen Gegebenheiten verpflichten die PKV-Gesellschaften einmal im Jahr bestimmte Unternehmenszahlen offenzulegen. Aus diesen lässt sich in der Regel sehr gut herauslesen, wie ein Unternehmen aufgestellt ist.
Der Bereich der privaten Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare ist äußerst komplex. Begutachtung von Vertragswerken, Auswertung von betriebswirtschaftlichen Zahlen… viel Fachchinesisch. Für mich ist die auseinandersetzung mit diesen Thematiken seit Jahrzehnten ein Fulltime-Job. Dazu wird Ihnen vermutlich die Zeit und Muße fehlen, da Sie Ihre eigene Tätigkeit haben und genau aus diesem Grund empfehle ich Ihnen sich im PKV-Entscheidungsprozess helfen zu lassen.
Nutzen Sie die Möglichkeit und lassen Sie sich unabhängig beraten. Wählen Sie dazu einen Spezialisten aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung für Beamte aus, der unabhängig von den Gesellschaften arbeitet. Dieser spricht mit Ihnen den Vergleich der Vertragswerke durch und erläutert Ihnen die Fakten, ohne eine bestimmte Gesellschaft zu bevorzugen.
Achten Sie darauf, dass der PKV-Experte für Beamte neutral ist und in diesem Fachbereich über hervorragende Referenzen verfügt. Die fachlichen Kenntnisse sollten für Sie in diesem Fall deutlich bedeutender sein, als die örtlich nähe. Eine digitale Beratung sollte problemlos möglich sein.
Sollten Sie sich von einem Vertreter einer bestimmten Gesellschaft beraten lassen, bedenken Sie immer, dass dieser nur die Tarife des entsprechenden PKV-Unternehmens anbietet und dementsprechend Ihnen unmöglich einen neutralen Marktüberblick geben kann. Der Mercedeshändler würde Ihnen alles Wahrscheinlichkeit schließlich auch keinen BMW empfehlen.
Diesen hochinteressanten Punkt beachten meiner Erfahrung die wenigsten Beamten. Die Gründe sind absolut nachvollziehbar und verständlich. Ein Großteil der Beamten, Beamtenanwärter und Referendare waren vor der Verbeamtung gesetzlich krankenversichert. Somit wurde beim Arztbesuch die Versichertenkarte abgegeben und im positiven Sinne hatte es sich damit erledigt.
Bei der privaten Krankenversicherung und Beihilfe erhalten Sie, ähnlich wie von einem Handwerker, die Rechnung vom Arzt per Post nach Hause gesandt. Sie reichen diese bei Ihrer PKV und Beihilfestelle ein (was durch die Digitalisierung völlig mühelos ist), jedoch ist es möglich, dass die private Krankenversicherung oder Beihilfe im Rahmen der Abrechnung eine Leistungskürzung vornehmen, da beispielsweise aus Sicht der PKV eine Gebührenordnungsziffer falsch abgerechnet ist.
Sollten Sie keine Lust haben sich aus Hobby im Alltag mit gebührenordnungsrechtlichen Fragen und den entsprechenden Rechtsurteilen dazu auseinanderzusetzen, ist es enorm hilfreich für Sie einen unabhängigen Ansprechpartner im Alltag zu haben. Aus meiner Erfahrung heraus, pochen alle Institutionen oftmals in solchen Fällen darauf im Recht zu sein. Sprich: Die Arztpraxis will die Rechnung nicht ändern, die PKV oder Beihilfe bleibt aber dabei, dass der Fehler in der Abrechnung liegt und überweist Ihnen das fehlende Geld nicht.
Sie sitzen somit zwischen den Stühlen und bleiben im schlechtesten Szenario auf dem Geld hängen. Dies muss allerdings überhaupt nicht sein. Achten Sie beim Abschluss Ihrer Krankenversicherung darauf, dass Ihr Berater Sie auch im Alltag weiter rund um die Themen Abrechnungen der PKV und Beihilfe und bei allen sonstigen Fragen unterstützt. So sind Sie weder auf Ihre Versicherung, noch auf einen Vertreter Ihrer PKV angewiesen, sondern werden auch im Alltag unabhängig beraten. Aus fast zwei Jahrzehnten Alltagserfahrung in diesem Fachbereich kann ich Ihnen mit auf den Weg geben, dass sich ein überwiegender Teil solcher Leistungskürzungen in kürzester Zeit klären lassen, da es sich zumeist um Flüchtigkeitsfehler handelt. Deshalb unterstütze ich gemeinsam mit meinem Team unser über 8.000 versicherten Beamten auch im Alltag, damit diese möglichst sich nicht mit Ärzten, Krankenversicherung und Beihilfe auseinandersetzen müssen.
Achten Sie bitte unbedingt schon vor dem Abschluss Ihrer PKV darauf, ob der Berater auch im Alltag für Sie da ist und z.B. im Rahmen der Gebührenordnungen über eine hohe Fachkompetenz verfügt.
Im Zuge der Antragsstellung sollten Sie unbedingt darauf achten, dass alle Angaben korrekt sind. Dies betrifft insbesondere auch die Gesundheitsangaben.
Tipp: Stellen Sie nicht einfach Anträge bei den Krankenversicherungen, sondern lassen Sie beim Erstellen eines unabhängigen PKV-Vergleichs schon mögliche Mehrbeiträge durch „Vorerkrankungen“ in die Angebote einrechnen. Nur auf diese Weise erhalten Sie einen auf Sie zugeschnittenen Beitrags- und Leistungsvergleich, der Ihnen wirklich weiterhilft.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die private Krankenversicherung in Verbindung mit der individuellen Beihilfe für Beamten eine sehr attraktive Option hinsichtlich des Beitragsniveaus und des Leistungsumfangs darstellt.
Dennoch gibt es zahlreiche Aspekte vor der Entscheidung für eine PKV zu beachten. Der Tarif der privaten Krankenversicherung muss nicht nur Ihren Wünschen und Bedürfnissen in Bezug auf die Leistungen entsprechen, sondern auch der Monatsbeitrag sollte angemessen sein. Durch gesundheitliche „Vorerkrankungen“ können die Gesellschaften Mehrbeiträge verlangen. Diesen Fakt sollten Sie unbedingt schon bei der Auswahl der PKV berücksichtigen.
Durch hohe Risikozuschläge aufgrund von ärztlichen Diagnosen kann in einigen Fällen sogar der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse mit oder ohne pauschale Beihilfe (je nach Beihilfeverordnung) eine Option darstellen oder Sie müssen über die Öffnungsaktion für Beamte in eine PKV eintreten.
Aus diesem Grunde sollten Sie sich vor der Wahl einer Krankenversicherung unbedingt alle Optionen in Form eines unverbindlichen Krankenversicherungsvergleichs errechnen lassen. Durch eine „anonyme Risikoprüfung“ bei den Gesellschaften können in einen solchen Vergleich auch schon die gegeben falls anfallenden Mehrbeiträge bei den verschiedenen Gesellschaften berücksichtigt werden.
Lassen Sie sich zudem die Vertragswerke von einem unabhängigen Experten im Bereich der Beamten PKV verständlich erklären. Es geht um eine Entscheidung für Ihr gesamten Leben. Für die Gesundheit gibt es keine zweite Chance. Über 40 Krankenversicherungsgesellschaften mit mehr als 4.000 Seiten „kleingedrucktem“ Tarifwerk zeigen die Komplexität dieser Thematik auf. Bevor Sie sich auf gut gemeinte Ratschläge anderer verlassen, ziehen Sie lieber einen echten Fachmann hinzu, der mit Ihnen unabhängig die Bedingungswerke bespricht. Auf diese Weise können Sie individuell entscheiden, welcher Tarif am besten zu Ihnen passt.
Mein Ansinnen ist es Ihnen mit diesem Artikel zur Krankenversicherung für Beamte viele interessante und hilfreiche Informationen an die Hand zu geben. Ich hoffe sehr, dass mir dies gelungen ist und ich freue mich über jedes Feedback. Gerne helfe ich Ihnen mit meinem Fachwissen jederzeit weiter. Sie können mich hier kontaktieren.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie bitte gesund.
Ihr
Sven Bruns
Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.
Bitte beachten Sie, dass alle Inhalte, Berechnungen und sonstige Angaben gewissenhaft recherchiert wurden. Dennoch kann ich leider keine Gewähr für die Korrektheit geben. Es kann immer zu Änderungen beispielsweise in den Beihilfeverordnungen des Bundes und der Bundesländer kommen. In der jeweiligen Beihilfeverordnung sind die aktuellsten Werte festgehalten. Deshalb empfielt es sich zu Ihrer Sicherheit in der Beihilfeverordnung nachzulesen. Der Text richtet sich ausdrücklich an alle Geschlechter. Einzig aufgrund der besseren Lesbarkeit verwende ich im Text das Maskulinum „Beamter“ oder „Beamte“. Sollten Sie an einer bestimmten Stelle einen Verbesserungsvorschlag haben, kommen Sie gerne auf mich zu.
Es gibt zwei verschiedene Formen der Beihilfe. Auf der einen Seite die individuelle Beihilfe in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung und auf der anderen Seite die pauschale Beihilfe, die einen Teil der Kosten zur gesetzlichen Krankenkasse übernimmt. Die pauschale Beihilfe wird allerdings derzeit nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Bremen, Hamburg, Sachsen (ab 01.01.2024) und Thüringen angeboten. Im Rahmen der pauschalen Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten zur GKV bei Beamten, Beamtenanwärtern und Referendaren pauschale mit 50 Prozent (wie der Arbeitgeber bei Angestellten). In allen anderen Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe wird die pauschale Beihilfe nicht angeboten. Hier müssen Beamte den gesamten GKV-Beitrag selbst entrichten.
Die individuelle Beihilfe wird zusammen mit einer privaten Krankenversicherung gewährt. Wie das Wort „individuell“ ausdrückt, ist die Höhe der Beihilfeleistungen abhängig von der familiären Situation des Beamten. Der Anspruch im Rahmen der individuellen Beihilfe liegt bei mindestens 50 Prozent (für ledige, verheiratete Beamte bis zu einem Kind) und steigert sich bei zwei oder mehr Kindern auf 70 Prozent (es gibt Ausnahmen mit anderen Beihilfesätzen, z.B. in Hessen und Sachsen). Eine private Krankenversicherung muss für die verbleibenden Restkosten abgeschlossen werden. Bei einem 50-prozentigen Beihilfesatz bedarf es einer PKV über die restlichen 50 Prozent und bei einem Beihilfeanspruch von 70 Prozent ist eine PKV über 30 Prozent ausreichend.
Die individuelle Beihilfe wird vom Dienstherrn gestellt und beteiligt sich mit der Höhe des Beihilfesatzes unmittelbar an den medizinischen Kosten des Beamten. Deshalb zahlt der Beamte auch keinen Monatsbeitrag für die Beihilfeleistung (in manchen Ländern gibt es einmalig im Jahr einen kleinen Eigenanteil in Form der Kostendämpfungspauschale). Kosten fallen im Modell der individuellen Beihilfe nur für den Anteil der privaten Krankenversicherung an.
Die Beiträge zur PKV für Beamte errechnen sich unabhängig von der Höhe der Einkünfte des Beamten. Bei den privaten Krankenversicherern sind vier Kriterien für die Beitragshöhe entscheidend: Einstiegsalter, Gesundheitszustand, Beihilfesatz und der gewünschte Leistungsumfang.
Beispielsweise kann sich der Monatsbeitrag durch bestimmte ärztliche Diagnosen erhöhen, da die Krankenversicherungen diese nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewerten. Sollte es zu einer kompletten Ablehnung aus medizinischen Gründen kommen, steht dem Beamten die Öffnungsklausel (bei erster Verbeamtung auf Widerruf oder Probe) in der PKV zur Verfügung oder der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse.
Hier finden Sie Berechnungsbeispiele zu den Kosten einer PKV für Beamte
Sozialversicherungsrechtlich sind Sie nur dann dazu verpflichtet ihre Kinder mit in die private Krankenversicherung zu nehmen, wenn Sie als Beamter über der Versicherungspflichtgrenze und gleichzeitig mehr als der Ehepartner verdienen. Nur, wenn beide Kriterien eintreten, ist eine kostenfreie Familienversicherung für Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr möglich. In allen anderen Fällen, können Sie frei entscheiden, ob Sie Ihren Nachwuchs privat oder gesetzlich krankenversichern möchten (Ausnahme Hessen – hier ist eine Mitversicherung von Kindern nur möglich, wenn die Möglichkeit der Familienversicherung in der GKV nicht mehr gegeben ist).
Da Kinder einen 80-prozentigen Beihilfeanspruch haben, brauchen über die PKV nur die verbleibenden Restkosten von 20 Prozent abgesichert werden (Ausnahmen Hessen und Sachsen – in Sachsen erhalten Kinder sogar 90 Prozent Beihilfe). Durch den hohen Beihilfesatz ist die Mitversicherung von Kindern in der PKV finanziell oftmals sehr attraktiv.
Die Thematik der PKV für Beamte ist nicht nur enorm umfangreich, sondern es gilt auch zahlreiche individuelle Faktoren zu berücksichtigen, um keine falsche Entscheidung zu treffen. Aus über 40 Anbietern am Markt und mehr als 4.000 Seiten Vertragswerk gilt es die beste Krankenversicherung nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zu finden. Aus diesem Grund ist es äußerst empfehlenswert vor der Entscheidung für eine PKV einen maßgeschneiderten Tarifvergleich erstellen zu lassen und diesen mit einem unabhängigen PKV-Experten für Beamte durchzusprechen. Dabei sollten alle individuellen Kriterien, wie mögliche Mehrbeiträge aufgrund des Gesundheitszustandes berücksichtigt werden und der Fokus der Beratung auf der Erläuterung der für Sie passenden Bedingungswerke liegen. Tipps von Freunden und Kollegen sind in diesem Bereich sicherlich gut gemeint, doch ebenso wie Testergebnisse sollten Sie sich darauf keinesfalls verlassen. Am Ende wird Ihre PKV nur das zahlen, was im Vertragswerk steht. Deshalb ist derart bedeutend dieses zu kennen. Ein unabhängiger Beamtenspezialist wird in der Lage sein Ihnen das Fachchinesisch und Kleingedruckte verständlich zu erläutern. Nehmen Sie diese Hilfe unbedingt in Anspruch und entscheiden Sie sich für einen neutralen Berater, der hervorragende Referenzen im Beamtenbereich vorweisen kann.
Wie bei der gesetzlichen Krankenkasse werden auch bei den privaten Krankenversicherungen die Beiträge über die Jahre und Jahrzehnte steigen. Allerdings dürfen Privatversicherer Beitragsanpassungen nicht willkürlich vornehmen. Für Beitragssteigerungen gibt es in Deutschland eine klare gesetzliche Grundlage.
Jede PKV-Gesellschaft muss jährlich alle Tarife hinsichtlich der Leistungsausgaben und weiteren Kriterien prüfen. Kommt es dabei zu einer Differenz in Bezug auf die zuvor kalkulierten Ausgaben und den tatsächlich angefallenen Kosten ist das Unternehmen gezwungen den entsprechenden Tarif zu prüfen und ggf. anzupassen.
Wird dabei in der Nachkalkulation eine Abweichung von 10 Prozent oder mehr oder weicht die Sterbewahrscheinlichkeit um mehr als 5 Prozent ab, greifen die gesetzlichen Vorgaben zur Prüfung der Tarifbeiträge.
Für eine notwendige Beitragserhöhung gibt es verschiedene Gründe, wie beispielsweise gestiegene medizinische Kosten im Rahmen der Versichertengemeinschaft, Rechnungszins, Inflation und die gestiegene Lebenserwartung.
Da es sich dabei durchweg um Zukunftsfaktoren handelt, wird niemand die Beitragsentwicklungen in den kommenden Jahrzehnten vorhersagen können (ebenso wenig wie in der gesetzlichen Krankenkasse).
Durch den hohen Beihilfeanspruch im Alter von 70 Prozent (Ausnahme Hessen 60 Prozent), benötigen Beamte im Pensionsalter nur noch eine 30-prozentige Restkostenabsicherung in der PKV. Dies ist natürlich ein großer Vorteil und sorgt für deutlich größere finanzielle Sicherheit, als bei beispielsweise Selbstständigen in einer privaten Krankenversicherung, die auch im Alter den vollen Beitrag aus der eigenen Tasche leisten müssen. Durch den 70-prozentigen Beihilfesatz war deshalb das Thema überhöhter Beiträge bei Beamten in der Vergangenheit weit weniger relevant, als bei privatversicherten Selbstständigen und Angestellten.
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