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Muss ich meine Kinder in der PKV für Beamte mitversichern?

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Beim Wechsel in eine private Krankenversicherung stellt sich für Beamte mit Kindern die Frage, ob auch der Nachwuchs mit in der PKV versichert werden muss.

Dabei gilt es zunächst zu unterscheiden, ob Sie sozialversicherungsrechtlich verpflichtet werden Ihre Kinder mit in eine PKV zu nehmen oder Ihnen die Entscheidung überlassen wird, wie Sie Ihren Nachwuchs krankenversichern.

Eine gesetzliche Verpflichtung Ihre Kinder privat zu versichern gibt es nicht. Allerdings ist eine Familienversicherung in der GKV für Ihren Nachwuchs nicht möglich, wenn Ihr Einkommen als Beamter oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt und Sie zugleich mehr verdienen als Ihr Ehepartner. Nur, wenn beide Punkte gleichzeitig zutreffen, müssen Sie Ihren Nachwuchs entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Immer vorausgesetzt, dass Sie als Beamter selbst eine private Krankenversicherung wählen.

Sofern eines der beiden Kriterien nicht erfüllt wird, steht es Ihnen frei Kinder in der gesetzlichen Familienversicherung Ihres Partners zu belassen. Im Gegensatz zur PKV ist die Familienversicherung in der GKV kostenfrei.

Kostenfreie Familienversicherung in der GKV oder Leistungsplus in der PKV?

Selbstverständlich besteht dennoch generell die Möglichkeit Kinder privat zu versichern, wenn Sie auf die höherwertigen Leistungen der privaten Krankenversicherung für Ihren Nachwuchs Wert legen.

Dies ist nur für Landesbeamte in Hessen nicht möglich, da die hessische Beihilfe eine Privatversicherung für Kinder nur akzeptiert, wenn die o.g. sozialversicherungsrechtlichen Kriterien Sie dazu verpflichten das Kind privat oder freiwillig gesetzlich abzusichern. In allen anderen Bundesländern und für Bundesbeamte besteht jedoch das freie Wahlrecht.

Entscheiden Sie sich für eine private Krankenversicherung, so erhalten Sie für Ihren Nachwuchs gemäß den meisten Beihilfeverordnungen 80 Prozent Zuschuss zu den Krankheitskosten. D.h. für Kinder benötigt es lediglich eine 20-prozentige Restkostenabsicherung über eine Privatversicherung bei Beamten (Ausnahmen sind die Bundesländer Hessen und Bremen).

Dadurch liegen die Kosten für ein Kind in der PKV für Kinder in der Regel zwischen 30-45 Euro (je nach Leistungsumfang und Versicherungsgesellschaft). Um den Beihilfeanspruch für Ihr Kind geltend machen zu können, müssen Sie die Kinderzulage erhalten.

Aus diesem Grund ist auch eine freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft für Kinder zumeist nicht interessant, da ein Monatsbeitrag von über 150 Euro verlangt wird.

Soweit Sie rechtlich die freie Wahl haben, wie Sie Ihre Kinder versichern, empfehle ich Ihnen zu überlegen, wie wichtig Ihnen die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Ihren Nachwuchs sind. Vor allem für Eltern die z.B. sehr viel Wert auf alternative Heilmethoden legen, kann eine Privatversicherung auch bei Kindern einen echten Mehrwert gegenüber der GKV bieten.

Entscheiden Sie sich für den Verbleib Ihres Kindes in der gesetzlichen Familienversicherung, wird es durch die GKV zu einer regelmäßigen Prüfung kommen, ob Ihr Nachwuchs gemäß den sozialversicherungsrechtlichen Richtlinien unverändert in der Familienversicherung der GKV verbleiben darf.

Sobald dies nicht mehr möglich ist, muss die Umstellung in eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft erfolgen oder eine PKV gewählt werden.

Aufgrund des deutlich günstigeren Monatsbeitrages liegt die Entscheidung für die private Krankenversicherung nahe.

Achtung: Allerdings gilt auch für Ihren Nachwuchs die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ (außer bei der unmittelbaren Nachversicherung ab der Geburt).

D.h. auch bei Kindern müssen alle Gesundheitsfragen im Krankenversicherungsantrag korrekt beantwortet werden. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, welche „Vorerkrankungen“ Ihnen bekannt sind, sondern welche Diagnosen in den Akten der Ärzte (Kinderarzt, etc.) vermerkt sind.

Deshalb empfehle ich Ihnen im Vorfeld eines Vertragsabschlusses in einer PKV einen Ausdruck aus der Krankenakte der Ärzte zu besorgen, die Sie mit Ihrem Nachwuchs konsultiert haben. Einzig auf diese Weise stellen Sie sicher, dass im Antrag der privaten Krankenversicherung alles korrekt und vollständig angegeben wird.

Durch bestimmte ärztliche Diagnosen kann sich auch bei Ihren Kindern der Monatsbeitrag zur PKV durch Risikozuschläge noch erhöhen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse dürfen die Privatversicherer Mehrbeiträge für Erkrankungen verlangen, die im Vorfeld des PKV-Abschlusses bereits bestanden.

Nehmen Sie dabei keinesfalls eine Wertung vor, welche Diagnosen Ihnen wichtig oder unwichtig erscheinen. Alle in den ärztlichen Akten angegebenen „Vorerkrankungen“ sind entscheidend. Dies unterschreiben Sie im „Kleingedruckten“ eines jeden PKV-Antrages.

Mit der Geburt besteht das Recht der Kindernachversicherung

Eine Ausnahme gibt es dennoch: Mit der Geburt gibt es bei den Privatversicherern ein sog. Kindernachversicherungsrecht. D.h. unabhängig vom Gesundheitszustandes des Kindes muss dies nach der Geburt auf Ihren Wunsch hin von der privaten Krankenversicherung zu den Tarifleistungen Ihres Vertrages angenommen werden (sofern Ihr Vertrag schon mindestens 3 Monate läuft). Im Rahmen der Kindernachversicherung sind keine Gesundheitsangaben erforderlich.

Die meisten privaten Krankenversicherungsgesellschaften nehmen Kinder alleine nicht auf. Deshalb macht es zumeist Sinn Ihr Kind bei dem Privatversicherer abzusichern, bei dem auch Sie Ihren Vertrag abschließen.

Fazit:

Ist Ihr Partner gesetzlich versichert, können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Kinder mit in Ihre private Krankenversicherung für Beamte nehmen oder in der kostenfreien GKV-Familienmitgliedschaft belassen (Ausnahme Bundesland Hessen).

Verdienen Sie als Beamter allerdings oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und gleichzeitig mehr als Ihr Partner, löst sich die Familienversicherung für Ihren Nachwuchs in der gesetzlichen Krankenkasse auf und Sie haben das Wahlrecht zwischen der privaten Krankenversicherung für Ihre Kinder oder einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft.

Da in den meisten Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe ein 80-prozentiger Beihilfeanspruch für Kinder besteht (Ausnahme Hessen und Bremen), liegen die Monatsbeiträge für Ihren Nachwuchs in der PKV bei durchschnittlich 30-45 Euro (je nach Gesellschaft und Leistungsumfang). Der Beitrag für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV beläuft sich hingegen auf über 150 Euro monatlich.

Ist für Ihren Nachwuchs aus den o.g. sozialversicherungsrechtlichen Gründen eine kostenfreie Familienmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich, empfiehlt sich deshalb auch für Kinder die private Krankenversicherung für Beamte.

Welche private Krankenversicherung am besten zu Ihnen und Ihren Kindern passt, erfahren Sie durch einen unverbindlichen Krankenversicherungsvergleich für Beamte.

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