Selbstverständlich besteht dennoch generell die Möglichkeit Kinder privat zu versichern, wenn Sie auf die höherwertigen Leistungen der privaten Krankenversicherung für Ihren Nachwuchs Wert legen.
Dies ist nur für Landesbeamte in Hessen nicht möglich, da die hessische Beihilfe eine Privatversicherung für Kinder nur akzeptiert, wenn die o.g. sozialversicherungsrechtlichen Kriterien Sie dazu verpflichten das Kind privat oder freiwillig gesetzlich abzusichern. In allen anderen Bundesländern und für Bundesbeamte besteht jedoch das freie Wahlrecht.
Entscheiden Sie sich für eine private Krankenversicherung, so erhalten Sie für Ihren Nachwuchs gemäß den meisten Beihilfeverordnungen 80 Prozent Zuschuss zu den Krankheitskosten. D.h. für Kinder benötigt es lediglich eine 20-prozentige Restkostenabsicherung über eine Privatversicherung bei Beamten (Ausnahmen sind die Bundesländer Hessen und Bremen).
Dadurch liegen die Kosten für ein Kind in der PKV für Kinder in der Regel zwischen 30-45 Euro (je nach Leistungsumfang und Versicherungsgesellschaft). Um den Beihilfeanspruch für Ihr Kind geltend machen zu können, müssen Sie die Kinderzulage erhalten.
Aus diesem Grund ist auch eine freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft für Kinder zumeist nicht interessant, da ein Monatsbeitrag von über 150 Euro verlangt wird.
Soweit Sie rechtlich die freie Wahl haben, wie Sie Ihre Kinder versichern, empfehle ich Ihnen zu überlegen, wie wichtig Ihnen die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Ihren Nachwuchs sind. Vor allem für Eltern die z.B. sehr viel Wert auf alternative Heilmethoden legen, kann eine Privatversicherung auch bei Kindern einen echten Mehrwert gegenüber der GKV bieten.
Entscheiden Sie sich für den Verbleib Ihres Kindes in der gesetzlichen Familienversicherung, wird es durch die GKV zu einer regelmäßigen Prüfung kommen, ob Ihr Nachwuchs gemäß den sozialversicherungsrechtlichen Richtlinien unverändert in der Familienversicherung der GKV verbleiben darf.
Sobald dies nicht mehr möglich ist, muss die Umstellung in eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft erfolgen oder eine PKV gewählt werden.
Aufgrund des deutlich günstigeren Monatsbeitrages liegt die Entscheidung für die private Krankenversicherung nahe.
Achtung: Allerdings gilt auch für Ihren Nachwuchs die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ (außer bei der unmittelbaren Nachversicherung ab der Geburt).
D.h. auch bei Kindern müssen alle Gesundheitsfragen im Krankenversicherungsantrag korrekt beantwortet werden. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, welche „Vorerkrankungen“ Ihnen bekannt sind, sondern welche Diagnosen in den Akten der Ärzte (Kinderarzt, etc.) vermerkt sind.
Deshalb empfehle ich Ihnen im Vorfeld eines Vertragsabschlusses in einer PKV einen Ausdruck aus der Krankenakte der Ärzte zu besorgen, die Sie mit Ihrem Nachwuchs konsultiert haben. Einzig auf diese Weise stellen Sie sicher, dass im Antrag der privaten Krankenversicherung alles korrekt und vollständig angegeben wird.
Durch bestimmte ärztliche Diagnosen kann sich auch bei Ihren Kindern der Monatsbeitrag zur PKV durch Risikozuschläge noch erhöhen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse dürfen die Privatversicherer Mehrbeiträge für Erkrankungen verlangen, die im Vorfeld des PKV-Abschlusses bereits bestanden.
Nehmen Sie dabei keinesfalls eine Wertung vor, welche Diagnosen Ihnen wichtig oder unwichtig erscheinen. Alle in den ärztlichen Akten angegebenen „Vorerkrankungen“ sind entscheidend. Dies unterschreiben Sie im „Kleingedruckten“ eines jeden PKV-Antrages.