Wie hoch ist deine Beihilfe? Die Beihilfesätze im Überblick
Wie viel dein Dienstherr übernimmt, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Das gilt für die individuelle Beihilfe, die in den meisten Bundesländern die Standardregel ist. Der sogenannte Beihilfesatz ist nicht für alle Beamte gleich:
| Beihilfesatz | |
|---|---|
| Beamte ohne berücksichtigungsfähige Kinder | 50 % |
| Beamte mit zwei oder mehr Kindern | 70 % |
| Versorgungsempfänger im Ruhestand | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehegatten | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % |
Hinweis: In Sachsen und Hessen gelten abweichende Regelungen.
Den Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt, sicherst du über eine private Krankenversicherung ab. Du reichst deine Arztrechnung beim Dienstherrn und bei deiner PKV ein. Beide erstatten dir ihren jeweiligen Anteil, je nach Beihilfesatz und gewähltem Tarif.
Individuelle Beihilfe oder pauschale Beihilfe: Was ist der Unterschied?
Bei der pauschalen Beihilfe funktioniert das Prinzip anders. Dein Dienstherr übernimmt nicht einen Teil deiner Arztrechnung, sondern beteiligt sich mit 50 % an deinen monatlichen Krankenversicherungsbeiträgen. Das gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung.
Aktuell bieten neun Bundesländer die pauschale Beihilfe an: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. In diesen Bundesländern kannst du selbst entscheiden, welches Modell du bevorzugst.
Wichtig: Diese Entscheidung ist nicht umkehrbar. Hast du dich einmal für die pauschale Beihilfe entschieden, gilt das für deine gesamte Beamtenlaufbahn (Ausnahme: Beamtenanwärter und Referendare).
→ GKV oder PKV: Welche Krankenversicherung lohnt sich?
So funktioniert die Abrechnung bei der individuellen Beihilfe
Das folgende Beispiel gilt für die individuelle Beihilfe. Bei der pauschalen Beihilfe läuft die Abrechnung anders, da dein Dienstherr dort direkt deinen Versicherungsbeitrag bezuschusst.
Angenommen, du gehst zum Arzt und bekommst eine Rechnung über 120 Euro. Bei einem Beihilfesatz von 50 % läuft die Abrechnung so ab:
- Die Rechnung reichst du bei deinem Dienstherrn ein. Die Beihilfe erstattet dir 60 Euro.
- Den verbleibenden Anteil von 60 Euro reichst du bei deiner privaten Krankenversicherung ein. Die PKV übernimmt diese 60 Euro.
- Dein Eigenanteil: 0 Euro.
Bei einem normalen Arztbesuch bleibt in der Regel kein Eigenanteil. In bestimmten Bereichen übernimmt die Beihilfe jedoch nicht die vollen Kosten, sodass ein Eigenanteil entstehen kann.
Was die Beihilfe nicht vollständig übernimmt
Ähnlich wie die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt auch die Beihilfe bestimmte Leistungen nur teilweise oder gar nicht. Häufig betroffen sind beispielsweise:
- Zahnersatz (Material- und Laborkosten)
- Brillen und Kontaktlinsen
- Heilpraktikerbehandlungen
- Hilfsmittel
- Abrechungen von Ärzten und Zahnärzten oberhalb der Gebührenordnung
Diese Lücken lassen sich gezielt absichern.
→ Mehr dazu in meinem Artikel: Was ist ein Beihilfeergänzungstarif?
Jährlicher Selbstbehalt bei der Beihilfe
Neben den Leistungskürzungen gibt es in vielen Bundesländern zusätzlich einen jährlichen Selbstbehalt, auch Kostendämpfungspauschale genannt. Das ist ein fixer Betrag, den du einmal im Jahr selbst trägst, bevor die Beihilfe einspringt. Das gilt unabhängig davon, welche Leistung du in Anspruch nimmst.
Die Höhe richtet sich nach deiner Besoldungsstufe und deiner Familiensituation. Ob deine Beihilfe einen Selbstbehalt vorsieht, steht in deiner jeweiligen Beihilfeverordnung.
Wahlleistungen im Krankenhaus
Möchtest du bei einem Krankenhausaufenthalt im Zweibettzimmer liegen und von einem Chefarzt behandelt werden, handelt es sich um sogenannte Wahlleistungen. Wie die Beihilfe diese Kosten behandelt, unterscheidet sich stark je nach Beihilfeverordnung.
| Regelung | Beihilfe |
|---|---|
| Beihilfe übernimmt ihren Anteil gemäß Beihilfesatz | Bund |
| Beihilfe übernimmt ihren Anteil, zieht aber pro Krankenhaustag einen fixen Betrag ab | Bayern, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
| Beihilfe übernimmt ihren Anteil gegen eine monatliche Zuzahlung | Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz |
| Beiihilfe übernimmt ihren Anteil gegen eine monatliche Zuzahlung und zieht pro Krankenhaustag einen fixen Betrag ab | Hessen |
| Beihilfe übernimmt die Kosten nicht | Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein |
In Bundesländern, in denen die Beihilfe Wahlleistungen nur teilweise oder gar nicht übernimmt, kannst du den verbleibenden Anteil über deine private Krankenversicherung absichern.
→ Was eine PKV für Beamte kostet, erfährst du hier: PKV Beamte Kosten.
Beihilfe für Beamte: Das solltest du wissen
Die individuelle Beihilfe übernimmt einen großen Teil deiner Krankheitskosten. Den verbleibenden Anteil sicherst du über eine PKV ab. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von den Beihilfesätzen deines Bundeslandes oder der Bundesbeihilfe ab.