Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe. Durch die Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr entweder an den medizinischen Kosten oder am Beitrag zur Krankenversicherung.
Dies hängt davon ab, ob Sie als Beamter, Beamtenanwärter oder Referendar eine private Krankenversicherung abschließen oder sich in einer gesetzlichen Krankenkasse absichern.
Entscheiden Sie sich für einen Beamtentarif in der privaten Krankenversicherung, haben Sie einen Anspruch auf die individuellen Beihilfe.
In neun Bundesländern erhalten Sie auch beim Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse einen Beihilfe-Zuschuss. In diesem Fall handelt es sich um die pauschale Beihilfe.
Mein Name ist Sven Bruns und ich helfe seit über 18 Jahren Beamten bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung. In diesem Artikel möchte ich Ihnen die beide Formen der Beihilfe erläutern, damit Sie für sich entscheiden können, welche Wahl für Sie die richtige ist.
Bitte kommen Sie mit Ihren Fragen jederzeit auf mich zu. Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail an svenbruns@versicherungsvergleich-beamte.de.
Die individuelle Beihilfe in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung für Beamte
Jeder Beamte und Beamtenanwärter hat einen Anspruch auf die individuelle Beihilfe.
Die individuelle Beihilfe beteiligt sich mit 50 Prozent – 90 Prozent an den medizinischen Kosten. Nur die verbleibenden Kosten müssen über einen Beamtentarif in einer privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert werden.
Die Höhe des Beihilfeanspruchs ist in Ihrer Beihilfeverordnung festgelegt.
So ermitteln Sie Ihren Beihilfeanspruch
- ledige und verheirate Beamte mit bis zu einem Kind haben einen Beihilfeanspruch in Höhe von 50 Prozent
- ab dem zweiten Kind steigt der Beihilfeanspruch auf 70 Prozent
- der Beihilfesatz von beihilfeberechtigten Ehepartnern liegt ebenfalls bei 70 Prozent
- Kinder haben einen Beihilfeanspruch von 80 Prozent
- bei Pensionären beläuft sich der Beihilfesatz auf 70 Prozent (unabhängig von der Anzahl der Kinder)
Zur Restkostenabsicherung durch eine private Krankenversicherung können Sie folgende „Formel“ anwenden:
Ihr Beihilfesatz + Beamtentarif in der privaten Krankenversicherung = 100 Prozent Absicherung
Beispiele:
Sie haben einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent. Somit muss die andere Hälfte der Kosten durch eine private Krankenversicherung für Beamte abgesichert werden (50 Prozent).
Liegt Ihr Beihilfeanspruch bei 70 Prozent, benötigen Sie einen Beamtentarif in der PKV über 30 Prozent.
In den Bundesländern Sachsen und Hessen gelten in Bezug auf die Beihilfesätze Sonderregelungen.
Werfen wir einen Blick auf die Beihilfeansprüche von sächsischen Landesbeamten:
- ledige und verheiratete Beamte erhalten einen Beihilfesatz von 50 Prozent
- ab dem ersten Kind steigt der Beihilfeanspruch auf 70 Prozent
- mit der Geburt des zweiten Kindes liegt der Beihilfesatz des Beamten bei 90 Prozent
- Kinder haben generell einen Beihilfeanspruch von 90 Prozent
In Hessen gilt:
- ledige oder verheiratete Beamte haben einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent
- sollte der Ehepartner beihilfeberechtigt sein, steigt der Anspruch des Beamten dadurch um 5 Prozent
- pro Kind sind ebenfalls 5 Prozent hinzuzurechnen
- der maximale Beihilfesatz liegt bei 70 Prozent
Aufgrund der sehr spezifischen Beihilferegelungen für hessische Landesbeamte haben ich zu diesem Thema einen gesonderten Artikel erstellt: Die Besonderheiten der Beihilfesätze im Bundessland Hessen
Wie bereits weiter oben erwähnt, deckt die individuelle Beihilfe einen Teil der medizinischen Kosten und die PKV übernimmt die Restkoten.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Sie erhalten in Folge eines grippalen Infektes eine Rechnung Ihres Arztes über 60 Euro.
- bei einem 50-prozentigen Anspruch übernimmt die individuelle Beihilfe 30 Euro der Kosten und die private Krankenversicherung kommt für den verbleibenden Teil auf (30 Euro).
- Im Falle eines Beihilfesatzes in Höhe von 70 Prozent zahlt die individuelle Beihilfe 42 Euro und die PKV 18 Euro (30 Prozent).
Wie hoch sind die Kosten für die individuelle Beihilfe mit einer privaten Krankenversicherung?
Grundsätzlich erhebt der Dienstherr für die Bereitstellung der individuellen Beihilfe keine monatlichen Kosten. Dennoch gibt es in machen Beihilfeverordnungen „versteckte Eigenbeteiligungen“.
Für die private Krankenversicherung für Beamten, Beamtenanwärter und Referendare hingegen wird ein monatlicher Beitrag fällig.
Schauen wir uns die Details an:
Individuelle Beihilfe
Wie bereits oben geschrieben, fallen keine monatlichen Kosten für die individuellen Beihilfe an.
Allerdings gilt es zu beachten:
- in vielen Bundesländern gibt es eine Kostendämpfungspauschale
Dies ist ein kleiner jährlicher Selbstbehalt, dessen Höhe sich oftmals nach Ihrer Lebenssituation richtet - in allen Beihilfeverordnungen kommt es in bestimmten Bereichen zu Leistungskürzungen
Ähnlich, wie die gesetzliche Krankenkasse, kürzen auch die individuellen Beihilfen bestimmte medizinische Leistungen. Welche Leistungen dies im Detail sind, wird in der jeweiligen Beihilfeverordnung festgelegt. Häufig sind beispielsweise die Bereiche Zahnersatz (Material- und Laborkosten), bestimmte Hilfsmittel (medizinische Geräte), Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) und alternative Heilmedizin von Leistungskürzungen betroffen.Diese und weitere Leistungslücken der individuellen Beihilfe können Sie durch einen Beihilfeergänzungstarif in Ihrer privaten Krankenversicherung schließen.
Hier erfahren Sie alles zum Beihilfeergänzungstarif in den privaten Krankenversicherungen für Beamte - Zuzahlung für Wahlleistungen
Möchten Sie in Ihrer privaten Krankenversicherung stationäre Wahlleistungen (Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung) mitversichern, gilt es genau zu schauen, wie Ihre Beihilfe in diesem Bereich agiert.
Diesbezüglich gibt es sehr verschiedene Ansätze im Rahmen der Beihilfeverordnungen. Bei der Bundesbeihilfe und einigen Bundesländern (z.B. NRW und Bayern) werden die Leistungen in Höhe des Beihilfeanspruchs erbracht. Allerdings wird pro Tag, den Sie im Krankenhausliegen ein Tagegeld veranschlagt, welches Ihnen in Rechnung gestellt wird. Sie können diese Zuzahlung vermeiden, indem Sie über Ihre private Krankenversicherung ein Krankenhaustagegeld in der entsprechenden Höhe absichern. In wenigen Tarifen ist diese Leistung sogar bereits schon im Beihilfeergänzungstarif enthalten.
In anderen Bundesländern gibt es für diese Leistung zwar den Beihilfe-Zuschuss, es wird aber grundsätzlich eine monatliche Zuzahlung fällig, wenn Sie den Baustein der Wahlleistungen auch von Seiten der Beihilfe in Anspruch nehmen wollen (z.B. Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen).
Letztlich wird auch in einigen Bundesländer, gar kein Beihilfe-Zuschuss auf die stationären Wahlleistungen gewährt (z.B. Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin). In diesen Bundesländern müssen die stationären Wahlleistungen zu 100 Prozent über die private Krankenversicherung abgesichert werden.
Private Krankenversicherung
Die Kosten der privaten Krankenversicherung für Beamte hängen von verschiedenen Kriterien ab:
- Ihr Alter beim Einstieg in die PKV
- Ihre medizinischen Diagnosen der letzten Jahre
- Ihr Beihilfesatz
- Ihre Leistungswünsche
In Bezug auf die Beitragshöhe der Beamtentarife in der privaten Krankenversicherung möchte ich Ihnen einige Beispiele an die Hand geben.
Beispiel 1: Grundschullehrer aus Rheinland-Pfalz
Markus wird in Kürze Grundschullehrer in NRW. Er ist 27 Jahre alt und hat aktuell noch keine Kinder. Sein Beihilfesatz in Rheinland-Pfalz liegt damit bei 50 Prozent.
Je nach Tarifwahl beläuft sich der monatliche Beitrag für die 50-prozentige Restkostenabdeckung der privaten Krankenversicherung ca. 268 Euro – 365 Euro.
Beispiel 2: Professorin aus Baden-Württemberg
Julia ist 42 Jahre alt steht als Professorin vor der Verbeamtung in Baden-Württemberg. Sie hat zwei Kinder und damit einen 70-prozentigen Beihilfeanspruch.
Für eine private Krankenversicherung mit einer Restkostenabsicherung von 30 Prozent fallen Kosten in Höhe von rund 234 Euro – 332 Euro im Monat an (je nach Tarifwahl).
Beispiel 3: Lehramtsreferendarin aus Bayern
Johanna hat Ihr Lehramtsstudium beendet und wird jetzt Referendarin in Bayern. Sie ist 23 Jahre alt und
hat einen Beihilfeanspruch in Höhe von 50 Prozent
Da Beamtenanwärter und Referendare in der privaten Krankenversicherung vergünstigte Konditionen erhalten, zahlt Johanne zwischen 76 Euro – 136 Euro im Monat (je nach Tarifwahl).
Hinweis:
Bei allen Beispielen sind im Leistungsumfang bereits ein Einbettzimmer mit Chefarzt, der Beihilfeergänzungstarif und die Pflegeversicherung enthalten.
Bitte beachten Sie, dass bei diesen Beitragsberechnungen keine medizinischen Diagnosen der letzten Jahre berücksichtigt wurden. Dies spielen allerdings in Bezug auf die PKV-Kosten eine große Rolle, da es durch bestimmte „Vorerkrankungen“ zu individuellen Mehrbeiträgen (Risikozuschlägen) kommen kann.
Aus diesem Grund sollten Sie sich vor der Entscheidung für eine bestimmte private Krankenversicherung immer einen unabhängigen und individuellen Krankenversicherungsvergleich anfordern.
Weshalb die medizinischen Diagnosen der letzten Jahre eine so wichtige Rolle bei der Beitragsberechnung spielen und welche „Vorerkrankungen“ es dabei zu berücksichtigen gilt, lesen Sie hier.
Wie hoch sind die Kosten in einer gesetzlichen Krankenkasse?
Möchten Sie als Beamter, Beamtenanwärter oder Referendar sich weiterhin gesetzlich krankenversichern, gilt es zunächst zu klären, ob Sie überhaupt einen Beihilfeanspruch haben.
Einen solchen Zuschuss durch die pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenkasse gibt es nur in den folgenden neun Bundesländern:
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen
- Schlesweig-Holstein
- Thüringen
Bei der Bundesbeihilfe und in allen anderen Bundesländern haben Sie keinen Beihilfeanspruch, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben. Das heißt, Sie müssen den gesamten GKV-Beitrag aus der eigenen Tasche zahlen.
Anders sieht es bei einem Anspruch auf die pauschale Beihilfe aus. In diesem Fall beteiligt sich der Dienstherr pauschal mit 50 Prozent an den Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
Im Gegensatz zur individuellen Beihilfe erhöht sich dieser Beihilfeanspruch allerdings nicht bei einer veränderten Lebenssituation (z.B. mit Kindern oder im Pensionsalter). Im Rahmen der pauschalen Beihilfe liegt der Anspruch grundsätzlich bei 50 Prozent.
Führen wir unsere obigen Rechenbeispiele weiter und schauen uns an, welche Kosten in der gesetzlichen Krankenkasse anfallen würden.
Dabei sind folgende Kriterien zur Ermittlung der Kosten in der gesetzlichen Krankenkasse maßgeblich:
- Höhe der Einkünfte (Besoldung + weitere Einnahmen)
- Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung
- besteht ein Anspruch auf die pauschale Beihilfe?
Beispiel 1: Grundschullehrer aus Rheinland-Pfalz
Unser zukünftiger Grundschullehrer aus Rheinland-Pfalz erhält zum Start der Beamtenlaufbahn eine A12 Besoldung (Stufe 3). Damit verdient Markus 3.773,05 Euro im Monat. Er ist bei der HKK gesetzlich krankenversichert. Der Beitragssatz der HKK beläuft sich auf 14,98 Prozent. Hinzu kommt noch die Pflegepflichtversicherung (2,3 Prozent).
Da es in Rheinland-Pfalz keine pauschale Beihilfe gibt, errechnen sich die GKV-Kosten für Markus folgendermaßen:
3.773,05 x 17,28 Prozent = 651,98 Euro im Monat GKV-Beitrag
Ziehen wir den Vergleich zu den Kosten einer privaten Krankenversicherung mit der individuellen Beihilfe (ca. 268 Euro – 365 Euro), so spart Markus beim Wechsel in eine PKV ca. 286 Euro – 383 Euro im Monat.
Beispiel 2: Professorin aus Baden-Württemberg
Juli verdient als Professorin in Baden-Württemberg 6.862,62 Euro monatlich (W2-Besoldung).
Damit liegt Ihr Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro im Jahr 2024. Die gesetzliche Krankenkasse erhebt dementsprechend nur Beträge auf 5.175 Euro im Monat.
Juli ist bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert. Der Beitragssatz der TK liegt für Beamte im Jahr 2024 bei 15,2 Prozent. Da in Baden-Württemberg die pauschale Beihilfe gewährt wird, halbiert sich dieser Beitragssatz für Juli auf 7,6 Prozent. Hinzu kommen 1,45 Prozent Pflegepflichtversicherung (vergünstigter Beitrag durch Ihre beiden Kinder).
Dadurch können wir folgenden Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse ermitteln:
5.175 Euro x 9,05 Prozent = 468,34 Euro im Monat GKV-Beitrag
Schauen wir auch hier nochmals auf die Kosten der privaten Krankenversicherung, die zwischen 234 Euro – 332 Euro im Monat liegen. Somit spart auch Julia deutlich bei der Wahl einer PKV (136 Euro – 234 Euro monatlich und profitiert zudem vom Leistungsplus der Privatversicherer).
Würde die Professorin später in ein anderes Bundesland wechseln, im dem keine pauschale Beihilfe angeboten wird, müsste sie den Vollbeitrag zahlen (5.175 Euro x 16,65 Prozent = 861,64 Euro GKV-Beitrag im Monat).
Beispiel 3: Lehramtsreferendarin aus Bayern
Johanna erhält während des Referendariats in Bayern eine monatliche Besoldung in Höhe von 1.506,96 Euro.
Sie ist bei der Barmer versichert und zahlt somit einen Beitragssatz in Höhe von 16,19 Prozent. Hinzu kommen 2,3 Prozent für die Pflegepflichtversicherung. In Bayern gibt es keine pauschale Beihilfe. Dadurch wird der gesamte Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragssatz auf Johannas Besoldung berechnet (18,49 Prozent).
Schauen wir uns auch hier an, welchen GKV-Beitrag Johanna zu zahlen hat:
1.506,96 Euro x 18,49 Prozent = 278,64 Euro im Monat GKV-Beitrag
Die private Krankenversicherung für Beamtenanwärter kostet Johanna 76 Euro – 136 Euro im Monat und ist somit deutlich günstiger als die gesetzliche Krankenkasse. Auch hier bietet sich für Johanna der Wechsel in die PKV an, da sie zwischen ca. 136 Euro – 202 Euro im Monat spart.
An dieser Stelle nochmals der wichtige Hinweis:
Durch individuelle Kriterien kann sich die Situation bei Ihnen komplett anders darstellen. Fordern Sie sich deshalb vor der Wahl einer Krankenversicherung unbedingt einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich an. Dadurch können Sie feststellen, welche Krankenversicherung für Sie am besten ist.
Fazit
Mit der individuellen und pauschalen Beihilfe werden zwei Möglichkeiten geboten einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag vom Dienstherrn zu erhalten.
Die individuelle Beihilfe wird ausschließlich in Verbindung mit einer Restkostenabsicherung über einen Beamtentarif in der privaten Krankenversicherung gewährt.
Die Besonderheit der individuellen Beihilfe besteht darin, dass sich die Beihilfesätze Ihrer Lebenssituation anpassen. So erhalten Beamte mit Kindern beispielsweise einen höheren Beihilfesatz und dadurch senken sich die Kosten der privaten Krankenversicherung. Auch im Pensionsalter erhöht sich der Beihilfeanspruch (unabhängig von der Anzahl der Kinder).
Einen Beihilfe-Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse gibt es derzeit nur in neun Bundesländern durch die sogenannte pauschale Beihilfe. Wie das Wort es bereits aussagt, werden hier durch den Dienstherrn immer nur pauschal 50 Prozent zum Krankenkasse Beitrag gezahlt. Einen höheren Beihilfe-Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse gibt es nicht (auch nicht im Pensionsalter).
Bei der Bundesbeihilfe und in allen anderen Bundesländern wird generell gar kein Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse durch den Dienstherrn gezahlt. Hier muss der Beamte bei einem Verbleib in der GKV für die gesamten Kosten aus der eigenen Tasche aufkommen.
Oftmals bietet die individuelle Beihilfe mit der privaten Krankenversicherung Beamten, Beamtenanwärtern und Referendaren einen attraktiven Monatsbeitrag und ein deutliches Leistungsplus gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.
Diese Aussage darf jedoch niemals pauschal gelten, da sich die Situation bei Ihnen anders darstellen kann. Dafür sorgen individuelle Faktoren, die zur Beitragsberechnung bei den privaten Krankenversicherungen herangezogen werden. Beispielsweise kann es durch „Vorerkrankungen“ zu Mehrbeiträgen in Form von Risikozuschlägen kommen.
Meine Empfehlung
Lassen Sie sich vor der Entscheidung für eine private oder gesetzliche Krankenkasse einen unabhängigen und individuellen Krankenversicherungsvergleich unter Berücksichtigung Ihres Beihilfeanspruchs erstellen. Einen solchen Vergleich können Sie sich hier unverbindlich und kostenfrei anfordern.
Auf diese Weise finden Sie heraus, welcher Beihilfe-Zuschuss und welche Krankenversicherung für Sie am besten geeignet ist.
Ich hoffe, die Informationen in diesem Artikel waren hilfreich für Sie. Sollten bei Ihnen Fragen aufgekommen sein, kontaktieren Sie mich gerne.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie bitte gesund. Ihr
Sven Bruns
Bitte beachten Sie, dass alle Inhalte, Berechnungen und sonstige Angaben gewissenhaft recherchiert wurden. Dennoch kann ich leider keine Gewähr für die Korrektheit geben. Es kann immer zu Änderungen beispielsweise im Bedingungswerk und in den Beihilfeverordnungen des Bundes und der Bundesländer kommen. Deshalb sind die exakten Bedingungen in jedem Vertragswerk / Bedingungswerk festgehalten. Es empfiehlt es sich zu Ihrer Sicherheit in den Vertragsbedingungen nachzulesen. Dies gilt auch für die jeweilige Beihilfeverordnung. Schauen Sie in die aktuellen Vorgaben Ihrer Beihilfe, um die exakten Lücken benennen zu können. Der Text richtet sich ausdrücklich an alle Geschlechter. Einzig aufgrund der besseren Lesbarkeit verwende ich im Text das Maskulinum „Beamter“ oder „Beamte“. Sollten Sie an einer bestimmten Stelle einen Verbesserungsvorschlag haben, kommen Sie gerne auf mich zu.