Neben der geschilderten individuellen Beihilfe bieten inzwischen auch fünf Bundesländer die pauschale Beihilfe an. Dabei handelt es sich um die Bundesländer Brandenburg, Thüringen, Berlin, Hamburg und Bremen. Alle anderen Bundesländer und die Bundesbeihilfe bieten die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe derzeit nicht an.
Im Gegensatz zur individuellen Beihilfe wird die pauschale Beihilfe in diesen Bundesländern gewährt, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse als Beamtenanwärter oder Beamter verbleiben.
Wichtig:
In den genannten fünf Bundesländern haben Sie als Beamter oder Beamtenanwärter die freie Wahl zwischen der individuellen und pauschalen Beihilfe. Letztere wird Ihnen als Alternative angeboten. Eine Verpflichtung, eine der beiden Formen zu wählen, gibt es nicht. Die Entscheidung liegt ausschließlich bei Ihnen, für welche Beihilfeform Sie sich entscheiden.
Die pauschale Beihilfe greift, wenn Sie sich gegen eine private Krankenversicherung mit der individuellen Beihilfe entscheiden und den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse bevorzugen.
In diesem Fall erhalten Sie durch die pauschale Beihilfe einen Zuschuss zu den Kosten der gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 50 Prozent bis maximal zum Höchstsatz der GKV (dieser liegt 2021 bei 759,49 Euro). Den Beitrag zur Pflegepflichtversicherung müssen Sie allerdings zu 100 Prozent selbst zahlen.
Da sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse prozentual auf Ihre Besoldung errechnet, spielt Ihr Verdienst somit in Bezug auf die pauschale Beihilfe die entscheidende Rolle.
Führen wir unser obiges Beispiel aus dem Bereich der individuellen Beihilfe fort und errechnen den monatlichen Beitrag des Beamten in der gesetzlichen Krankenkasse mit der pauschalen Beihilfe.
Der in Brandenburg verbeamtete Lehrer erhält eine A13-Besoldung (Stufe 4) und arbeitet Vollzeit. Der Verdienst des Lehrers liegt somit bei 4.269,23 Euro monatlich. Darauf wird ein Krankenkassenbeitrag von 15,2 Prozent (inkl. Zusatzbeitrag – Beispiel TK) fällig. Somit beläuft sich der monatliche Gesamtbeitrag der GKV auf 648,23 Euro. Durch die pauschale Beihilfe werden durch den Dienstherrn 50 Prozent dieser Kosten übernommen. Für den Beamten errechnet sich daraus ein Monatsbetrag von 324,12 Euro. Hinzu kommt noch die Pflegepflichtversicherung in Höhe von 3,3 Prozent auf die Besoldung (140,88 Euro). Somit muss der Beamte bei der Entscheidung für die pauschale Beihilfe monatlich 465 Euro entrichten.
Die pauschale Beihilfe ist somit aus finanzieller Sicht auf keinen Fall vorteilhaft für den Beamten. Im Gegenteil: Gegenüber einer privaten Krankenversicherung für Beamte mit einer 50-prozentigen individuellen Beihilfe zahlt der Lehrer bei der Wahl der pauschalen Beihilfe monatlich 197 Euro mehr. Steigert sich der Beihilfesatz sogar auf 70 Prozent, liegt der Mehrbetrag sogar bei 260 Euro im Monat.
Dennoch lässt es sich nie pauschal sagen, ob sich eher die individuelle oder die pauschale Beihilfe für Sie lohnt. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass Sie in einem Bundesland verbeamtet sind oder werden, in dem die pauschale Beihilfe angeboten wird.
Aufgrund der verschiedenen Kriterien sollten Sie unbedingt eine individuelle Berechnung vornehmen lassen, die ausschließlich auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Einen solchen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich können Sie sich jederzeit bei uns kostenfrei anfordern.
Wechselt der Lehrer während seiner Laufbahn in ein Bundesland ohne die pauschale Beihilfe steigt der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich. In diesem Fall muss der volle GKV-Beitrag vom Beamten geleistet werden.
Beispiel:
Der Lehrer wechselt nach Mecklenburg-Vorpommern und erhält unverändert seine A13-Besoldung bei einer Vollzeitstelle. Die Besoldung liegt inzwischen in einer etwas höheren Erfahrungsstufe und beträgt monatlich 4.506,54 Euro. Jetzt wird der volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse und auch weiterhin zur Pflegepflichtversicherung fällig. Je nach Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse wird der durch den Lehrer zu leistende Monatsbetrag sich auf rund 830 Euro belaufen, während der Beitrag zur individuellen Beihilfe mit der privaten Krankenversicherung für Beamte sich nicht ändert.
Natürlich könnte der Lehrer nun den Wechsel in eine private Krankenversicherung anstreben. Sollte sich jedoch inzwischen der Gesundheitszustand geändert haben, so kann es bei den Privatversicherungen zu hohen Risikozuschlägen bis hin zur kompletten Ablehnung kommen. Ob ein Wechsel zu diesem Zeitpunkt noch möglich ist, bleibt somit ungewiss.
Interessant ist die pauschale Beihilfe somit vor allem für Beamte in den niedrigeren Besoldungsgruppen oder für Beamte, bei denen durch bestimmte „Vorerkrankungen“ die private Krankenversicherung zu hohe Risikomehrbeiträge verlangt.