Beamte, Beamtenanwärter und Referendare haben einen Anspruch auf Beihilfe durch das entsprechende Bundesland bzw. die Bundesbeihilfe (bei Bundesbeamten).
Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Beihilfe:
die individuelle Beihilfe
die pauschale Beihilfe
Welche Unterschiede es zwischen diesen beiden Formen der Beihilfe gibt und welche Wahl für Sie optimal ist, möchte ich Ihnen in diesem Artikel erläutern.
Die individuelle Beihilfe
Wie der Begriff „individuelle Beihilfe“ bereits aussagt, richtet sich die Höhe der Beihilfeleistung nach der familiären Situation des Beamten und den Beihilfevorgaben des jeweiligen Bundeslandes bzw. der Bundesbeihilfe. Die individuelle Beihilfe ist nur im Zusammenhang mit einer privaten Restkostenversicherung möglich. Dabei übernimmt die individuelle Beihilfe keinen Anteil der Kosten der privaten Krankenversicherung für Beamte, sondern beteiligt sich direkt an den anfallenden medizinischen Kosten. Mindestens trägt die Beihilfe immer 50 Prozent der Kosten. Je nach Bundesland und familiärer Situation kann der Beihilfeanteil beim Beamten selbst aber auch auf maximal 70 Prozent steigen.
Nehmen wir an, Sie gehen mit einem grippalen Infekt zum Arzt und erhalten in Folge dieses Praxisbesuches eine Rechnung in Höhe von 80 Euro. In diesem Fall erstattet Ihnen die Beihilfe 40 Euro (bei einem 50-prozentigen Beihilfesatz) und die private Krankenversicherung leistet die verbleibenden 40 Euro, sodass Ihnen die kompletten 80 Euro erstattet werden und Sie keine Zuzahlung aus eigener Tasche haben.
Einen monatlichen Beitrag, um einen Anspruch auf die Leistung der individuellen Beihilfe zu haben, müssen Sie nicht entrichten. Die Restkostenabsicherung der gewählten privaten Krankenversicherung hingegen ist jedoch natürlich mit monatlichen Kosten verbunden..
Wie bereits beschrieben, liegt der Mindestsatz der individuellen Beihilfe bei 50 Prozent. In den meisten Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe steigert sich der Beihilfeanspruch ab dem zweiten Kind auf 70 Prozent.
Hier die Beihilfesätze für den Beamten selbst im Überblick:
ledige und verheiratete Beamte mit max. 1 Kind: 50 Prozent
ab dem zweiten Kind: 70 Prozent
Diese Regelung gilt für Bundesbeamte und alle Bundesländer mit Ausnahme von Hessen, Bremen und Baden-Württemberg.
Hessen und Bremen:
ledige Beamte: 50 Prozent
pro Kind erhöht sich der Beihilfesatz des Beamten um 5 Prozent
ist der Ehepartner ebenfalls beihilfeberechtigt 5 Prozent
Anmerkung: Der max. Beihilfesatz liegt bei 70 Prozent.
Beispiel:
Der Beamte hat zwei Kinder und eine beihilfeberechtigte Ehefrau. Somit beläuft sich der Beihilfesatz auf 65 Prozent (50 Prozent Grundsatz + 5 Prozent für die beihilfeberechtigte Ehefrau + 10 Prozent für die beiden Kinder).
Baden-Württemberg (diese Regelung gilt für Beamte, die nach dem 31.12.2012 verbeamtete wurden):
es gilt ein genereller Beihilfeanspruch von 50 Prozent
(unabhängig vom Familienstand und der Anzahl der Kinder)
Die Restkosten auf eine 100-prozentige Absicherung werden über eine beihilfefähige private Krankenversicherung für Beamte oder Beamtenanwärter versichert.
Bei der Berechnung der privaten Restkostenversicherung spielt die Besoldung (das Einkommen) des Beamten keine Rolle.
Es gelten 3 Kriterien:
- das Einstiegsalter,
- den Gesundheitszustand und
- den Beihilfesatz.
Welche Kosten kommen bei der Nutzung der individuellen Beihilfe durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung auf Sie zu?
Ein Beispiel:
Ein 26-jähriger Lehrer aus Brandenburg erhält bei einer Vollzeitbeschäftigung eine A13-Besoldung (Stufe 4). Er entscheidet sich für eine private Krankenversicherung für Beamte. Bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent ist der Abschluss der privaten Restkostenversicherung zur individuellen Beihilfe ab 268 Euro im Monat möglich. Bei einem 70-prozentigen Beihilfeanspruch ist eine PKV für Beamte sogar bereits ab einem Monatsbeitrag von 205 Euro abschließbar (dabei wurde davon ausgegangen, dass der Lehrer keine „Vorerkrankungen“ hat). Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse sind in diesen Beiträgen bei einem Krankenhausaufenthalt die Wahlleistungen enthalten. Das heißt, es besteht für den Lehrer bei einem stationären Aufenthalt der Anspruch auf ein Einbettzimmer mit privatärztlicher Versorgung.
Beamtenanwärter und Lehramtsanwärter erhalten bei den meisten privaten Krankenversicherungen vergünstigte Tarife.
Die pauschale Beihilfe
Neben der geschilderten individuellen Beihilfe bieten inzwischen auch ein paar Bundesländer die pauschale Beihilfe an. Dabei handelt es sich derzeit um die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Thüringen, Berlin, Hamburg und Bremen. Alle anderen Bundesländer und die Bundesbeihilfe bieten die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe derzeit nicht an.
Im Gegensatz zur individuellen Beihilfe wird die pauschale Beihilfe in diesen Bundesländern gewährt, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse als Beamtenanwärter oder Beamter verbleiben.
Wichtig:
In den genannten fünf Bundesländern haben Sie als Beamter oder Beamtenanwärter die freie Wahl zwischen der individuellen und pauschalen Beihilfe. Letztere wird Ihnen als Alternative angeboten. Eine Verpflichtung, eine der beiden Formen zu wählen, gibt es nicht. Die Entscheidung liegt ausschließlich bei Ihnen, für welche Beihilfeform Sie sich entscheiden.
Die pauschale Beihilfe greift, wenn Sie sich gegen eine private Krankenversicherung mit der individuellen Beihilfe entscheiden und den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse bevorzugen.
In diesem Fall erhalten Sie durch die pauschale Beihilfe einen Zuschuss zu den Kosten der gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 50 Prozent bis maximal zum Höchstsatz der GKV (dieser liegt 2021 bei 759,49 Euro). Den Beitrag zur Pflegepflichtversicherung müssen Sie allerdings zu 100 Prozent selbst zahlen.
Da sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse prozentual auf Ihre Besoldung errechnet, spielt Ihr Verdienst somit in Bezug auf die pauschale Beihilfe die entscheidende Rolle.
Führen wir unser obiges Beispiel aus dem Bereich der individuellen Beihilfe fort und errechnen den monatlichen Beitrag des Beamten in der gesetzlichen Krankenkasse mit der pauschalen Beihilfe.
Der in Brandenburg verbeamtete Lehrer erhält eine A13-Besoldung (Stufe 4) und arbeitet Vollzeit. Der Verdienst des Lehrers liegt somit bei 4.269,23 Euro monatlich. Darauf wird ein Krankenkassenbeitrag von 15,2 Prozent (inkl. Zusatzbeitrag – Beispiel TK) fällig. Somit beläuft sich der monatliche Gesamtbeitrag der GKV auf 648,23 Euro. Durch die pauschale Beihilfe werden durch den Dienstherrn 50 Prozent dieser Kosten übernommen. Für den Beamten errechnet sich daraus ein Monatsbetrag von 324,12 Euro. Hinzu kommt noch die Pflegepflichtversicherung in Höhe von 3,3 Prozent auf die Besoldung (140,88 Euro). Somit muss der Beamte bei der Entscheidung für die pauschale Beihilfe monatlich 465 Euro entrichten.
Die pauschale Beihilfe ist somit aus finanzieller Sicht auf keinen Fall vorteilhaft für den Beamten. Im Gegenteil: Gegenüber einer privaten Krankenversicherung für Beamte mit einer 50-prozentigen individuellen Beihilfe zahlt der Lehrer bei der Wahl der pauschalen Beihilfe monatlich 197 Euro mehr. Steigert sich der Beihilfesatz sogar auf 70 Prozent, liegt der Mehrbetrag sogar bei 260 Euro im Monat.
Dennoch lässt es sich nie pauschal sagen, ob sich eher die individuelle oder die pauschale Beihilfe für Sie lohnt. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass Sie in einem Bundesland verbeamtet sind oder werden, in dem die pauschale Beihilfe angeboten wird.
Aufgrund der verschiedenen Kriterien sollten Sie unbedingt eine individuelle Berechnung vornehmen lassen, die ausschließlich auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Einen solchen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich können Sie sich jederzeit bei uns kostenfrei anfordern.
Wechselt der Lehrer während seiner Laufbahn in ein Bundesland ohne die pauschale Beihilfe steigt der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich. In diesem Fall muss der volle GKV-Beitrag vom Beamten geleistet werden.
Beispiel:
Der Lehrer wechselt nach Mecklenburg-Vorpommern und erhält unverändert seine A13-Besoldung bei einer Vollzeitstelle. Die Besoldung liegt inzwischen in einer etwas höheren Erfahrungsstufe und beträgt monatlich 4.506,54 Euro. Jetzt wird der volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse und auch weiterhin zur Pflegepflichtversicherung fällig. Je nach Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse wird der durch den Lehrer zu leistende Monatsbetrag sich auf rund 830 Euro belaufen, während der Beitrag zur individuellen Beihilfe mit der privaten Krankenversicherung für Beamte sich nicht ändert.
Natürlich könnte der Lehrer nun den Wechsel in eine private Krankenversicherung anstreben. Sollte sich jedoch inzwischen der Gesundheitszustand geändert haben, so kann es bei den Privatversicherungen zu hohen Risikozuschlägen bis hin zur kompletten Ablehnung kommen. Ob ein Wechsel zu diesem Zeitpunkt noch möglich ist, bleibt somit ungewiss.
Interessant ist die pauschale Beihilfe somit vor allem für Beamte in den niedrigeren Besoldungsgruppen oder für Beamte, bei denen durch bestimmte „Vorerkrankungen“ die private Krankenversicherung zu hohe Risikomehrbeiträge verlangt.