Lohnt sich jetzt der Verbleib für Beamte in Baden-Württemberg in der gesetzlichen Krankenkasse?
Seit dem 01.01.2023 haben Beamte, Beamtenanwärter und Referendere in Baden-Württemberg die freie Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV).
Diese Möglichkeit bestand auch schon in der Vergangenheit, jedoch war der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse bis zum 31.12.2022 in der Regel äußerst unattraktiv. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten Beamte in Baden-Württemberg in der GKV immer den Vollbeitrag leisten. Es gab keinen Zuschuss durch den Dienstherrn. Dies hat sich jetzt geändert.
Lohnt sich damit für zukünftige Beamte, Beamtenanwärter und Referendare in Baden-Württemberg weiterhin der Wechsel in eine private Krankenversicherung oder bietet es sich ehr an eine gesetzliche Krankenkasse beizubehalten?
Diese Frage möchte ich Ihnen diesem Artikel für Sie aufgreifen und Ihnen ausführlich alle Details darstellen, damit Sie die richtige Entscheidung für sich treffen können. Mein Name ist Sven Bruns. Ich arbeite seit 18 Jahre für Beamte im Bereich der Krankenversicherung. Gerne helfe ich Ihnen bei allen aufkommenden Fragen weiter. Schreiben Sie mir einfach eine Nachricht an info@versicherungsvergleich-beamte.de
Wie hoch ist der monatliche Beitrag zur GKV mit pauschaler Beihilfe für Beamte in Baden-Württemberg?
Die pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg ist mit dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten für die gesetzliche Krankenkasse vergleichbar. Beamte, Beamtenanwärter und Referendare erhalten pauschal 50 Prozent des GKV-Beitrags vom Dienstherrn erstattet.
Ein Beispiel:
Laura wird in Baden-Württemberg Beamtin auf Probe. Sie ist Lehrerin und erhält eine A13 Besoldung (Stufe 3). Sie ist ledig und hat keine Kinder. Ihre Besoldung liegt bei 4.715,53 Euro.
Laura ist in der Techniker Krankenkasse (TK) gesetzlich versichert und möchte wissen, wie hoch ihr Monatsbeitrag beim Verbleib in der TK wäre.
Der Beitragssatz für Beamte liegt in der Techniker Krankenkasse aktuell bei 15,2 Prozent (inkl. Zusatzbeitrag). Da der Arbeitgeber (bei Beamten Dienstherr genannt) in Baden-Württemberg die Hälfte der Beiträge übernimmt, muss Laura 7,6 Prozent des Krankenkassensatzes zahlen. Hinzu kommt noch der Anteil der Pflegepflichtversicherung in Höhe von 2,3 Prozent. Somit muss Laura insgesamt einen Kranken- und Pflegeversicherungssatz von 9,9 Prozent auf Ihre Besoldung entrichten.
4.715,53 Euro x 9,9 Prozent = 466,84 Euro
Entscheidet sich Laura als Beamtin für die GKV muss Sie somit einen Monatsbeitrag von 466,84 Euro entrichten.
Der Dienstherrnzuschuss wird deshalb als pauschale Beihilfe bezeichnet, da dieser immer nur in Höhe von 50 Prozent gewährt wird.
Der Beitrag zur pauschalen Beihilfe hängt immer von Ihrer Besoldungshöhe und und Ihren Einkünften ab
Maximal zahlen Sie als Beamter in Baden-Württemberg Krankenkassenbeiträge im Jahr 2023 bis zu Einkünften in Höhe von 4.987,50 Euro im Monat. Daraus errechnet sich der zu leistende Höchstbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 493,76 Euro im Monat (Beispiel Techniker Krankenkasse). In der Regel steigt diese Bemessungsgrenze jährlich und somit auch Ihre GKV-Beiträge, wenn Sie mit Ihrer Besoldung und sonstigen Einnahmen im Höchstsatz liegen.
Worin unterscheidet sich die individuelle Beihilfe mit einer PKV von der GKV?
Während die Besoldung und weiteren Einkünfte die entscheidende Rolle für die Höhe der Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse für Beamte in Baden-Württemberg spielt, sind bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung drei Kriterien ausschlaggebend:
- Einstiegsalter
- Gesundheitszustand
- Beihilfesatz
Schauen wir uns die Kriterien näher an.
Das Einstiegsalter:
Je jünger Sie in eine private Krankenversicherung einsteigen, desto günstiger fallen die Beiträge aus. Durch die hohen Beihilfesätze allerdings lohnt sich bei Beamten in Baden-Württemberg allerdings oftmals auch noch eine PKV in einem etwas höheren Einstiegsalter im Vergleich zur GKV. Eine pauschale Aussage lässt sich in diesem Punkt jedoch nicht treffen. Nur ein individueller Krankenversicherungsvergleich kann Ihnen Aufschluss darüber geben, welche Absicherung für Sie am besten ist.
Der Gesundheitszustand:
Der Gesundheitszustand ist einer der bedeutendsten Punkte in Bezug auf die Beitragshöhe in der privaten Krankenkasse, da „Vorerkrankungen“ zu Mehrbeiträgen führen können. Maßgeblich sind dabei bei den meisten Gesellschaften die Diagnosen von Ärzten und Behandlern in den letzten 3 Jahren im ambulanten Bereich und die stationären Aufenthalte in den letzten 5 Jahren. Auch wird nach psychologischen Behandlungen gefragt und chronischen Erkrankungen. Im Rahmen einer anonymen Risikoprüfung ist es bei den meisten Krankenversicherungsunternehmen schon vor der eigentlichen Antragstellung möglich, mögliche Mehrbeiträge durch „Vorerkrankungen“ zu ermitteln. Deshalb empfehle ich Ihnen immer diese von Beginn an bei einem Vergleich der Krankenversicherungen zu berücksichtigen und sich von einem unabhängigen PKV-Spezialisten für Beamte und Beamtenanwärter beraten zu lassen.
Der Beihilfesatz:
An dieser Stelle gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen der pauschalen Beihilfe in der gesetzlichen Krankenkasse und der individuellen Beihilfe. Die pauschale Beihilfe trägt grundsätzlich, wie oben beschrieben, nur maximal 50 Prozent der Kosten zur gesetzlichen Krankenkasse für Beamte in Baden-Württemberg. Bei der individuellen Beihilfe hingegen richtet sich die Höhe des Beihilfesatzes nach der Lebenssituation des Beamten. Ledige und verheiratete Beamte mit bis zu einem Kind haben einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent. Beamte mit zwei oder mehr Kindern und Pensionäre (unabhängig von der Anzahl der Kinder) erhalten 70 Prozent Beihilfe. Durch den steigenden Beihilfesatz sinken natürlich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung.
Wie hoch sind die Beiträge einer privaten Krankenversicherung mit individueller Beihilfe?
Setzen wir unser Beispiel fort:
Unsere zukünftige Beamtin auf Probe in Baden-Württemberg Laura möchte sich jetzt über den Beitrag in einer privaten Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe informieren.
Laura ist 26 Jahre alt und hat einen Beihilfesatz von 50 Prozent, da Sie keine Kinder hat.
In diesem Fall kann Laura eine private Krankenversicherung ab einem Monatsbeitrag von 260 Euro abschließen (mit Einbettzimmer und privatärztlicher Versorgung im Krankenhaus und Beihilfeergänzungstarif – ohne „Vorerkrankungen“).
Trotz der pauschalen Beihilfe zahlt Laura in der gesetzlichen Krankenkasse 466,84 Euro monatlich. Ein privater Krankenversicherungsschutz mit zahlreichen Leistungsvorteilen ist bereits ab 260 Euro im Monat möglich. Somit spart Laura durch den Wechsel in eine PKV über 200 Euro monatlich.
Hätte Laura zwei oder mehr Kinder würde ihr individueller Beihilfesatz auf 70 Prozent steigen (unabhängig, ob die Kinder privat krankenversichert sind oder nicht). Somit bräuchte Sie nur noch 30 Prozent über eine private Krankenkasse absichern. Jetzt ist der Abschluss einer PKV für Laura schon ab 190 Euro im Monat möglich (PKV mit Einbettzimmer und privatärztlicher Versorgung und Beihilfeergänzungstarif – keine „Vorerkrankungen“).
Sollte Laura durch die Kinder in diesem Zeitraum nicht mehr Vollzeit, sondern nur noch eine halbe Stelle mit einer Besoldung von 2.350 Euro besetzen, so läge ihr Monatsbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe immer noch bei 212,68 Euro.
Selbst in diesem Szenario ist die private Krankenversicherung für Beamte unverändert günstiger (ab 190 Euro im Monat). Dabei sollte jedoch auch noch betrachtet werden, dass wir leistungsmäßig Äpfel mit Birnen vergleichen.
In der PKV für Beamte steht Ihnen bei einem Krankenhausaufenthalt beispielsweise auf Wunsch eine privatärztliche Versorgung mit einem Einbettzimmer zu, Sie erhalten Geld für Brillen und Kontaktlinsen, es besteht eine umfangreiche Absicherung im zahnärztlichen Bereich. Um auf dieses Niveau als gesetzlich versicherter zu erlangen, müssten Sie zahlreiche Zusatzversicherungen abschließen (wie stationäre Wahlleistungen, Zahnzusatzversicherung, Brillenversicherung, usw.). Dadurch entstehen neben dem Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse natürlich weitere Kosten für die Zusatzversicherungen.
Wie sieht der finanzielle Unterschied zwischen der PKV und GKV in anderen Besoldungsgruppen aus?
Ein Beamter auf Probe ohne Kinder mit einer A10 Besoldung Vollzeit in Baden-Württemberg (3546,95 Euro – Stufe 3) würde in der gesetzlichen Krankenkasse mit pauschaler Beihilfe 351,15 Euro im Monat zahlen (Beispiel Techniker Krankenkasse).
3546,95 Euro x 9,9 Prozent = 351,15 Euro GKV Monatsbeitrag
Gehen wir davon aus, dass der Beamte 28 Jahre alt ist und über einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent in Baden-Württemberg verfügt, wäre eine PKV für Beamte ab ca. 270 Euro im Monat möglich. Daraus errechnet sich ein Beitragsvorteil bei der Wahl der PKV von über 81 Euro im Monat.
Bei einem Beihilfesatz von 70 Prozent sogar ab 200 Euro monatlich (jeweils mit Einbettzimmer und privatärztlicher Versorgung – ohne „Vorerkrankungen“). In diesem Fall steigt die Ersparnis zur gesetzlichen Krankenkasse sogar auf 151,15 Euro monatlich.
Unabhängig vom Beihilfesatz liegt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse somit in diesen Beispielen bei einer A10 Stelle höher als der Monatsbeitrag zur privaten Krankenversicherung mit der individuellen Beihilfe.
Übernehmen wir dieses Beispiel und legen wir für die Berechnung eine A7 Besoldung zu Grunde. In der pauschalen Beihilfe würde ein Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 291,21 Euro fällig (2.941,50 Euro Besoldung Stufe 3 x 9,9 Prozent = 291,21 Euro).
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung würden sich nicht ändern bei den identischen Grundvoraussetzungen (ab 270 Euro im Monat bei 50-prozentiger Beihilfe und ab 200 Euro bei 70-prozentigen Beihilfeanspruch).
Zwischenfazit:
Bei einer Vollzeitstelle kann der Abschluss einer privaten Krankenversicherung mit der individuellen Beihilfe selbst noch bei einer A7 Besoldung finanziell vorteilhaft (s. Beispiele oben).
Beamtenanwärter und Referendare erhalten in der PKV vergünstigte Tarife
Schauen wir uns noch die unterschiedlichen Beiträge der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare in Baden-Württemberg an.
Ein Beispiel:
Thomas wird Gymnasiallehrer in Baden-Württemberg und startet in Kürze sein Referendariat. Er erhält in dieser Zeit eine Besoldung in Höhe von 1.576,46 Euro. Thomas ist 26 Jahre alt und kinderlos. Errechnen wir zunächst seinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse mit pauschaler Beihilfe:
1.576,46 Euro x 9,9 Prozent = 156,07 Euro GKV-Beitrag pro Monat
(Beispiel Techniker Krankenkasse inkl. Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung)
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung für das Referendariat hat Thomas einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent. Rechnen wir ein Einbettzimmer mit privatärztlicher Behandlung bei einem Krankenhausaufenthalt und den Beihilfeergänzungstarif mit ein, kann er eine PKV für Beamtenanwärter und Referendare im Lehramt ab einem Monatsbeitrag von 88 Euro abschließen (ohne „Vorerkrankungen“).
Daraus errechnet sich eine Ersparnis von 68 Euro monatlich bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung für Referendare.
Wann macht der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse Sinn?
Wie bereits weiter oben beschrieben spielt der Gesundheitszustand beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung eine große Rolle.
Durch „Vorerkrankungen“ (Diagnosen in den letzten Jahren) kann es zu Mehrbeiträgen kommen und diese gilt es natürlich ebenfalls beim Vergleich mit der pauschalen Beihilfe und GKV zu berücksichtigen.
Genau aus diesem Grund lässt sich niemals eine pauschale Aussage treffen, welche Entscheidung am besten für Sie ist. Es ist äußerst bedeutend für Sie dies individuelle im Zuge einer unabhängigen Beratung prüfen zu lassen.
Bei den „Vorerkrankungen“ muss zwischen sog. Ablehnungsdiagnosen und durch die Krankenversicherung bewertbare Diagnosen unterschieden werden:
Ablehnungsdiagnosen:
Zu den Ablehnungsdiagnosen zählen schwere Erkrankungen, wie beispielsweise Diabetes. Interessenten mit solchen Diagnosen können bei der Erstverbeamtung entweder über die sogenannte Öffnungsklausel (mit 30 Prozent Risikozuschlag in eine PKV) oder eben in der GKV mit pauschaler Beihilfe verbleiben.
Gerade in den niedrigeren Besoldungsklassen kann in diesem Fall oftmals der Verbleib in der GKV sinnvoll sein, da die gesetzliche Krankenkasse durch den hohen Mehrbeitrag in der Privatversicherung die günstigere Option darstellt.
Bewertbare Diagnosen:
Diagnosen, die nicht generell abgelehnt werden, können zu Mehrbeiträgen führen. Dabei ist eine leichte Erkältung oder ein einmaliger grippaler Infekt nicht ausschlaggebend – kam es jedoch bei Ihnen in den vergangenen drei Jahren z.B. immer wieder zu Rückenbeschwerden, die ärztlich behandelt wurden, können die privaten Krankenversicherungen dadurch zum Schluss kommen, dass Sie aus wirtschaftlicher Sicht für die PKV ein höheres „Risiko“ darstellen und zusätzliche „Risikozuschläge“ (Mehrbeiträge) verlangen. Dadurch steigt der eigentliche PKV-Beitrag an.
Wichtig ist in diesem Kontext immer zu verstehen, dass Sie nicht „krank“ sein müssen, um mit Mehrbeiträgen belastet zu werden, sondern die Privatversicherungen die Diagnosen der letzten Jahre aus rein wirtschaftlicher Sicht betrachten und bewerten.
Dieser Punkt der „Vorerkrankungen“ sollte für Sie bei der Entscheidung pro oder contra private Krankenversicherung eine große Rolle spielen. Selbst, wenn Sie sich generell für eine PKV entscheiden, kann es bei den über 40 Anbietern nochmals große Unterschiede hinsichtlich der Risikozuschläge und somit den für Sie zu zahlenden Beiträgen geben.
Diesbezüglich gibt es nur eine sinnvolle Lösung: Vor der Entscheidung sollten Sie ausloten unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Beiträgen die privaten Krankenversicherungen Sie annehmen würden. Durch eine anonyme Risikoanfrage können wir dies für Sie herausfinden und Ihnen mitteilen, wie hoch Ihre Beiträge, unter Berücksichtigung möglicher „Vorerkrankungen“ bei den Privatversicherern ausfallen. Nur dadurch schaffen Sie eine echte Entscheidungsgrundlage und können für sich die beste Lösung finden.
Im Zuge eines kostenlosen Krankenversicherungsvergleichs führen wir für Sie gerne die anonyme Risikoprüfung bei den Krankenversicherern durch.
Kann ich meinen Ehepartner und meine Kinder auch mit in eine private Krankenversicherung nehmen?
Kinder können Beamte, Beamtenanwärter und Referendare in Baden-Württemberg grundsätzlich auf Wunsch privat krankenversichern. Der Beihilfesatz für Kinder liegt bei 80 Prozent, sodass lediglich die verbleibenden 20 Prozent über eine private Krankenversicherung abgesichert werden müssen.
Verdienen Sie als Beamter allerdings oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und gleichzeitig mehr als der Ehepartner, müssen Sie Ihre Kinder entweder in der privaten Krankenversicherung oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse absichern, wenn Sie selbst privat krankenversichert sind.
Greifen wir das obige Beispiel unserer Beamtin Laura auf und gehen wir davon aus, dass diese zwei Kinder hat und beide in der privaten Krankenversicherung mitversichern möchte oder muss.
Die Kinder sind 4 und 7 Jahre alt und können jeweils ab ca. 36 Euro im Monat privat versichert werden (mit Einbettzimmer und privatärztliche Leistungen – ohne „Vorerkrankungen“).
Daraus errechnet sich folgender Gesamtbeitrag zur PKV:
Laura kann sich mit ihrem 70-prozentigen Beihilfeanspruch ab 190 Euro im Monat privat krankenversichern. Hinzu kommen die beiden Kinder, die Sie zusammen ab 72 Euro monatlich privat absichern kann.
Insgesamt fällt für Laura damit ein Monatsbeitrag in der PKV in Höhe ab 262 Euro an.
Wie wir bereits errechnet haben, würde Laura mit Ihrer Besoldungshöhe von 4.715,53 Euro im Monat in der gesetzlichen Krankenkasse in Baden-Württemberg 466,84 Euro monatlich zahlen.
Zwar wären die Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse durch die Familienversicherung kostenfrei mitversichert, dennoch spart Laura durch den Wechsel in eine PKV in unserem Beispiel über 204 Euro im Monat. Dabei profitieren neben Laura auch die beiden Kinder zusätzlich von den Leistungsvorteilen der privaten Krankenversicherung.
Ehepartner können Sie in Baden-Württemberg nur mit in die private Krankenversicherung nehmen, wenn eine Beihilfeberechtigung für den Ehegatten besteht und zugleich keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.
An diesem Punkt ist gilt es aufzupassen, da wir zunächst von zwei paar Schuhen reden. Es kann durchaus sein, dass Ihr Ehepartner über Sie als Beamten beihilfeberechtigt ist, sich dennoch nicht privat krankenversichern kann.
Zur Höhe der Einkünfte heißt es von Seiten des Landesamtes für Besoldung und Vorsorge in Baden-Württemberg, dass die Einkünfte des Ehegatten 20.000 Euro im Jahr nicht übersteigen dürfen. Lesen Sie hier alle Details dazu.
Liegen die Einkünfte unter dieser Grenze besteht in der Regel eine Beihilfeberechtigung. Privat versichern auf der Grundlage dieser Beihilfeberechtigung kann sich der Ehepartner allerdings nur, wenn keine Arbeitnehmertätigkeit oberhalb des Minijobs vorliegt. Ist Ihr Ehegatte im Angestelltenverhältnis (über dem Minijob) oder anderweitig versicherungspflichtig (z.B. studentisch oder durch die Elternzeit) ist der Abschluss einer PKV für Beamte nicht möglich. Besteht keine GKV-Pflichtversicherung, ist eine 30-prozentige Restkostenabsicherung über eine private Krankenversicherung für den Ehepartner möglich.
Fazit
In Baden-Württemberg erhalten Beamte, Beamtenanwärter und Referendare seit dem 01.01.2023 auch beim Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse einen Zuschuss vom Dienstherrn. Dieser beträgt über die pauschale Beihilfe 50 Prozent.
Dennoch sollten Sie sehr gut überlegen und berechnen lassen, ob für Sie individuell die gesetzliche oder private Krankenversicherung die bessere Wahl ist.
Trotz der pauschalen Beihilfe in der GKV sparen Sie bei der Entscheidung für eine PKV häufig Geld und profitieren zudem vom Leistungsplus der privaten Krankenversicherungen.
Allerdings hilft Ihnen eine solche generelle Aussage nicht weiter, da im Rahmen der Krankenversicherungswahl jede Situation unbedingt individuell betrachtete werden muss. Durch bestimmte „Vorerkrankungen“ beispielsweise können die Beiträge der privaten Krankenversicherungen steigen und sich der Verbleib in der GKV anbieten.
Lassen Sie deshalb unbedingt vor der Entscheidung für eine Krankenkasse Ihre persönliche Situation von einem unabhängigen PKV Spezialisten für Beamte durchleuchten und sich einen individuellen Krankenversicherungsvergleich erstellen.
Ein unabhängiger Experte erläutern Ihnen die Beitrags- und Leistungsunterschiede im Detail und zeigt Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen und Tarife auf.
Ich hoffe sehr, dieser Artikel hat Ihnen ein besseres Verständnis der pauschalen und individuellen Beihilfe gegeben. Kommen Sie gerne auf mich zu, wenn Sie eine unabhängige Beratung benötigen, Fragen oder Anregungen haben.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie gesund
Ihr
Sven Bruns
Bitte beachten Sie, dass alle Inhalte, Berechnungen und sonstige Angaben gewissenhaft recherchiert wurden. Dennoch kann ich leider keine Gewähr für die Korrektheit geben. Es kann immer zu Änderungen beispielsweise in den Beihilfeverordnungen des Bundes und der Bundesländer kommen. In der jeweiligen Beihilfeverordnung sind die aktuellsten Werte festgehalten. Deshalb empfielt es sich zu Ihrer Sicherheit in der Beihilfeverordnung nachzulesen. Der Text richtet sich ausdrücklich an alle Geschlechter. Einzig aufgrund der besseren Lesbarkeit verwende ich im Text das Maskulinum „Beamter“ oder „Beamte“. Sollten Sie an einer bestimmten Stelle einen Verbesserungsvorschlag haben, kommen Sie gerne auf mich zu.