Der Beihilfeergänzungstarif der privaten Krankenversicherungen schließt die Lücken der Beihilfe und schützt Sie dadurch vor Zuzahlungen.
Zwar übernimmt die Beihilfe für Beamte und Beamtenanwärter einen Anteil von mindestens 50 Prozent der Krankheitskosten, jedoch gilt dies nicht für alle Leistungen.
In bestimmten Bereichen kürzt die Beihilfe die Übernahme, sodass ein Teil der Kosten durch den Beamten selbst getragen werden müssen. Dies verhindern Sie durch den Beihilfeergänzungstarif der privaten Krankenversicherungen für Referendare, Beamte und Beamtenanwärter.
Bei welchen Leistungen Ihre Beihilfe exakt Kürzungen oder Kostenstreichungen vornimmt, können Sie Ihrer Beihilfeverordnung entnehmen.
Die Leistungen des Beihilfeergänzungstarifes
Wie erwähnt sind die Lücken der Beihilfe für Bundesbeamte und Landesbeamte in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich.
Grundlegend lassen sich die Leistungseinschränkungen jedoch auf folgende Bereiche eingrenzen:
- Sehhilfen (Brillen / Kontaktlinsen)
- Zahnersatz (Kürzungen bei den Material- und Laborkosten)
- Hilfsmittel
- Heilpraktikerleistungen
- Auslandsreisekrankenversicherung (Rücktransport aus dem Ausland)
Sieht die Beihilfeverordnung entsprechende Leistungskürzungen vor, fängt der Beihilfeergänzungstarif der PKV Ihren Eigenanteil von Seiten der der Beihilfe auf, damit Sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben.
Beispiel:
Sie erhalten vom Heilpraktiker eine Rechnung über 100 Euro. Bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent zahlt Ihre private Krankenversicherung für Beamte 50 Euro (soweit dieser Schutz in Ihren Bedingungen entsprechend erhalten ist).
Gehen wir davon aus, Ihre Beihilfe kürzt die Leistung der Heilpraktikerrechnung und zahlt nur 20 Euro aus. Somit würden die fehlenden 30 Euro jetzt über den Beihilfeergänzungstarif der PKV getragen (vorausgesetzt, der Beihilfeergänzungstarif schließt bedingungsgemäß diese Lücke).
Bei den Material- und Laborkosten im Bereich des Zahnersatzes beispielsweise fällt die Lücke natürlich zumeist deutlich höher aus, als im Beispiel der Heilpraktikerleistung.
Daran erkennen Sie, dass es für Beamte und Beamtenanwärter sinnvoll ist, den Beihilfeergänzungstarif als Baustein mit in die PKV aufzunehmen.
Fazit:
Der Beihilfeergänzungstarif ist Ihr finanzieller „Airbag“ von Seiten der privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Beamte zum Schutz vor Zuzahlungen durch die Lücken der Beihilfe.
Doch sowohl die Leistungen, als auch die Beiträge der verschiedenen PKV-Tarife am Markt unterscheiden sich deutlich.
Deshalb ist es empfehlenswert vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter (z.B. auch Lehramtsanwärter) einen Tarifvergleich erstellen zu lassen.
Durch einen solchen Krankenversicherungsvergleich erkennen Sie exakt die Vor- und Nachteile der einzelnen Angebote und können Beurteilen, welche PKV am besten zu Ihnen passt. Dabei wird natürlich auch der Beihilfeergänzungstarif berücksichtigt.