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Die Besonderheiten der Beihilfesätze in den Bundesländern Hessen und Bremen

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Die Besonderheiten der Beihilfesätze in den Bundesländern Hessen und Bremen

Familie nutzt einen Laptop

Bei der Staffelung der Beihilfesätze gibt es in den Bundesländern Hessen und Bremen Besonderheiten. Die Höhe des Beihilfeanspruchs entspricht somit nicht den Regelungen in den anderen Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe. Welche Besonderheiten es gibt und wie Sie Ihren Beihilfesatz als Beamter in Hessen oder Bremen ermitteln, erfahren Sie in diesem Artikel.

In den meisten Bundesländern lässt sich der Beihilfeanspruch sehr simpel ermitteln. Bei ledigen und verheirateten Beamten mit bis zu einem Kind, liegt der Beihilfesatz bei 50 Prozent. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Beihilfeanspruch auf 70 Prozent. Mit Ausnahme der Bundesländer Hessen und Bremen gibt es von dieser Regelung nur eine Abweichung in Baden-Württemberg. Hier gilt grundsätzlich ein Beihilfesatz von 50 Prozent, unabhängig von der Anzahl der Kinder.

Beihilfe in Hessen und Bremen in 5-Prozent-Schritten

In Hessen und Bremen hingegen rechnet die Beihilfe in Schritten von 5 Prozent. Für ledige Beamte liegt der Beihilfesatz ebenfalls bei 50 Prozent. Pro Kind kommen dann 5 Prozent hinzu. Der maximale Beihilfeanspruch liegt bei 70 Prozent.

Ein Beamter oder Beamtenanwärter mit zwei Kindern in Hessen oder Bremen hat somit einen Anspruch auf 60 Prozent Beihilfe. Mit vier Kindern würden die maximalen 70 Prozent erreicht.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Ehepartner mit angerechnet werden und zu einer 5-prozentigen Steigerung des Beihilfesatzes führen. Allerdings gilt auch in diesem Fall: Mehr als eine 70-prozentige Beihilfe wird nicht gewährt.

Die verbleibenden Restkosten auf die nötige 100 Prozent Absicherung der Krankheitskosten erfolgen über eine private Krankenversicherung (PKV). Bei einem Beihilfeanspruch von 60 Prozent müssen somit über die PKV für Beamte 40 Prozent abgesichert werden.

Die Höhe des Beihilfesatzes beeinflusst somit auch den Beitrag zur privaten Krankenversicherung. Ein Beamter ohne Kind mit einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch hat somit einen höheren PKV-Grundbeitrag zu zahlen gegenüber einem Beamten, der beispielsweise nur die verbleibenden 40 Prozent Restkosten absichern muss.

Natürlich steigert sich der Beihilfesatz auch während der Beamtenlaufbahn durch die Geburt von Kindern. Starten Sie beispielsweise als Beamtenanwärter oder Lehramtsreferendar mit einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent, so erhöht sich Ihr Anspruch mit der Geburt des ersten Kindes auf 55 Prozent und die Privatversicherung sinkt auf 45 Prozent und dementsprechend reduziert sich auch der monatlich zu zahlende Grundbeitrag.

Mit dem Eintritt in die Pension wird der zuletzt geltende Beihilfesatz um 10 Prozent erhöht. Ein Beispiel: Lag der Beihilfesatz somit zuletzt bei 55 Prozent (Beamter mit beihilfeberechtigter Ehefrau), so steigert sich der Beihilfeanspruch mit der Pensionierung auf 65 Prozent.

Im stationären Bereich ist der Beihilfesatz in Hessen und Bremen generell höher. Hier liegt der höchstmögliche Anspruch bei 85 Prozent und der grundlegende Beihilfesatz für einen einzelnen Beihilfeberechtigten beläuft sich auf 65 Prozent.

Welchen Beihilfeanspruch haben Kinder in Hessen und Bremen?

Besonderheiten gibt es in Hessen und Bremen auch in Bezug auf die Beihilfesätze von Kindern. Während Bundes- und Landesbeamte generell einen Beihilfeanspruch von 80 Prozent für Kinder haben, gilt in Hessen und Bremen für Kinder der Beihilfesatz des Beamten selbst. Ein Beamter mit einem Kind und einem Beihilfesatz von 55 Prozent hat somit auch für das Kind einen 55-prozentigen Beihilfeanspruch.

In Hessen dürfen Beamte ihre Kinder allerdings nur mit in die Privatversicherung nehmen, wenn eine Familienmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse (z.B. beim Ehepartner) nicht möglich ist.

Wie teuer ist eine private Krankenversicherung?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da neben Ihrem Beihilfesatz auch noch Ihr Einstiegsalter und Ihr Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle spielen.

Letztlich unterscheiden sich natürlich auch die Monatsbeiträge der verschiedenen Gesellschaften und Tarife für Beamte. Beamtenanwärter und Referendare erhalten bei den meisten Krankenversicherern in der Regel vergünstigte Tarifangebote.

Sie haben allerdings die Möglichkeit durch einen individuellen Krankenversicherungsvergleich exakt ermitteln zu lassen, welche Monatsbeiträge bei den verschiedenen PKV-Versicherungen auf Sie zukommen. Neben den Beiträgen können Sie dem Vergleich selbstverständlich auch die Leistungsunterschiede entnehmen.

Fazit

Die Beihilfesätze der Bundesländer Hessen und Bremen unterscheiden sich maßgeblich von der Bundesbeihilfe und den anderen Bundesländern. Hier sind die Beihilfesätze personenbezogen und steigern sich um 5 Prozent je Kind bzw. beihilfeberechtigten Ehepartner. Der grundlegende Beihilfesatz liegt bei 50 Prozent. Maximal ist ein Beihilfeanspruch von 70 Prozent möglich. Die Restkosten zum Beihilfeanspruch müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Alternativ können Sie als Beamter oder Beamtenanwärter auch in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben.

In Hessen müssen Beamte in der GKV allerdings den Vollbeitrag zahlen. In Bremen wird die pauschale Beihilfe gewährt. Welche Variante für Sie am besten ist, können Sie durch einen kostenfreien und unverbindlichen Krankenversicherungsvergleich ermitteln lassen.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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