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Muss ich als Beamter die Arztkosten immer vorstrecken?

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Muss ich als Beamter die Arztkosten immer vorstrecken?

Zwei Personen schauen auf ein Handy

Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte kommt häufig die Frage auf, ob in Zukunft immer die Krankheitskosten (z.B. Arztrechnungen) aus eigener Tasche zunächst vorgeschossen werden müssen.

Deshalb möchte ich Ihnen diese Frage heute beantworten und Ihnen das Vorgehen nach dem Erhalt einer Arzt- oder Krankenhausrechnung als Beamter erläutern.

In der gesetzlichen Krankenkasse ist dieses Vorgehen bei einem Arztbesuch äußerst simpel: Sie geben der Arzthelferin Ihre Krankenkassenkarte und damit kommt kein weiterer Verwaltungsaufwand auf Sie zu. Die Arztpraxis rechnet die Kosten direkt mit der Krankenkasse ab.

Sind Sie jedoch privatversichert, sendet der Arzt oder das Krankenhaus Ihnen die Rechnung nach Hause und es ist Ihre Aufgabe das Geld im Rahmen der Zahlungsfrist zu überweisen.

Somit steigt das Risiko, dass Sie die Rechnungskosten zunächst aus eigener Tasche auslegen müssen. Gerade bei hohen Rechnungen kann dies natürlich zu Problemen führen.

Wie lässt sich diese Problematik in der Praxis lösen?

Sobald Sie sich in einer privaten Krankenversicherung für Beamte absichern, werden Sie die oben beschriebene Situation generell nicht umgehen können.

Die einzige Alternative ist der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse. Zwar ersparen Sie sich dadurch den gesamten Verwaltungsaufwand und geben weiterhin einfach Ihre Krankenkassenkarte beim Arzt ab, allerdings kommt es für Beamte bei der GKV häufig zu hohen monatlichen Beiträgen.

Diese ergeben sich durch die gesetzliche Regelung. Beamte müssen in der GKV immer den Vollbeitrag leisten. D.h. Ihr Dienstherr beteiligt sich nicht an den monatlichen Kosten zur gesetzlichen Krankenkasse. Sie zahlen somit den prozentualen GKV-Beitrag zu 100 Prozent aus eigener Tasche. Dadurch ist die gesetzliche Krankenkasse für einen Großteil der Beamten keine Option.

Versichern Sie sich hingegen in einer Privatversicherung wird ein Teil der Krankheitskosten durch die Beihilfe getragen. Dieser Anteil liegt bei mindestens 50 Prozent. Nur für die Restkosten benötigen Sie eine private Krankenversicherung.

Da über die PKV somit nur ein Teil der Kosten gedeckt werden muss, stellt diese häufig die finanziell deutlich attraktivere Lösung für Beamte dar. Nicht selten sparen Sie durch den Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamte mehrere hundert Euro im Monat.

Dafür ist die PKV allerdings auch mit dem bereits angesprochenen höheren Verwaltungsaufwand verbunden. Doch auch dieser lässt sich lösen!

Ein Praxisbeispiel:
Sie gehen mit einem grippalen Infekt zum Arzt und erhalten eine Rechnung über 100 Euro. Bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch übernimmt somit Ihre Beihilfe 50 Euro der Kosten und Ihre Privatversicherung den verbleibenden Anteil (50 Euro).

Beide Beträge werden Ihnen überwiesen. Ihre Aufgabe besteht darin die Rechnung des Arztes im Rahmen des vergebenen Zahlungszieles der Arztpraxis zu begleichen.

Nehmen wir an, Ihr Arzt stellt Ihnen ein Zahlungsziel von 14 Tagen. In dieser Zeit sollten Sie bei einer guten PKV zumindest schon den halben Anteil auf Ihrem Konto haben. Bei der Beihilfe ist dies eher unwahrscheinlich. In unserem Beispiel gilt es also 50 Euro aus eigener Tasche vorzustrecken.

Dies ist ein vereinfachtes Beispiel, da es bei der Beihilfe teilweise Mindestbeiträge zur Einreichung gibt oder auch Kostendämpfungspauschalen (einen jährlichen Eigenanteil).

Es geht mir jedoch darum Ihnen einen generellen Eindruck zu geben, damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, wie der spätere Ablauf als Privatversicherter mit Beihilfeanspruch sein wird.

Wie gehen Sie bei hohen Krankenhausrechnungen vor?

Bei größeren Rechnungen (beispielsweise nach Krankenhausaufenthalten) können Sie den geschilderten Ablauf sogar teilweise umgehen, indem Sie das Krankenhaus bitten, direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung abzurechnen. Dies ist in einem Großteil der Krankenhäuser möglich und unproblematisch.

Beispiel:
Sie erhalten nach einer Operation eine Krankenhausrechnung über 8.000 Euro zu. Soweit Sie zuvor darum gebeten haben, würde das Krankenhaus den 50-prozentigen PKV-Anteil direkt mit Ihrer Privatversicherung abrechnen (4.000 Euro). Sie brauchen sich, ähnlich wie bei der GKV, um nichts kümmern. Auch bei Rückfragen wendet sich Ihre PKV auf Wunsch direkt an das Krankenhaus.

Dennoch verbleibt der Beihilfeanteil. Bei großen Rechnungen ist es natürlich empfehlenswert diese schnellstmöglich bei der Beihilfe einzureichen. Selbstverständlich weiß auch die Beihilfe, dass es für die wenigsten Beamten möglich ist, hohe Geldbeträge vorzustrecken. Deshalb werden in den meisten Beihilfestellen die großen Rechnung bevorzugt behandelt und schnellstmöglich ausgezahlt.

Aufgrund der Zahlungsfrist von in der Regel 30 Tagen bei Krankenhausrechnungen können Sie dadurch relativ sorglos sein, große Geldbeträge vorstrecken zu müssen.

Worauf sollten Sie achten, bevor Sie Ihre Rechnungen einreichen?

Zurück zur „normalen“ Arztrechnung. Auch dabei gilt es einige Punkt zu bedenken:

Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung
Zahlreiche Privatversicherungen für Beamte bieten eine Rückerstattung von Beiträgen bei Leistungsfreiheit während eines Kalenderjahres an. D.h. es könnte sich für Sie lohnen kleinere Rechnungsbeiträge bei der PKV zu sammeln und zunächst gar nicht geltend zu machen, wenn die spätere Rückerstattung höher ausfällt.

Beispiel:
Sie erhalten eine Beitragsrückerstattung von 300 Euro für das laufende Kalenderjahr. Ihnen liegt bislang nur eine Rechnung über 100 Euro für den grippalen Effekt vor. Die PKV betrifft lediglich der 50-prozentige Anteil – also 50 Euro. Da Sie allerdings eine Rückerstattung in Höhe von 300 Euro erhalten, ist es sinnvoll diese Rechnung zunächst zu sammeln, da es sich aufgrund des höheren Beitragsrückerstattungsbetrages noch nicht lohnt die Rechnung geltend zu machen.

Einige PKV-Tarife gestatten es dennoch die Vorsorgeuntersuchungen einzureichen. Dadurch wird die Beitragsrückerstattung dann nicht belastet, wenn es sich lediglich um eine Vorsorgerechnung (z.B. Zahn- oder Frauenarzt) handelt. Vergleichen Sie deshalb vor dem Abschluss Ihrer privaten Krankenversicherung die Tarifbedingungen genau. Lesen Sie dazu auch: Wie unterscheiden sich die Leistungen in der privaten Krankenversicherung für Beamte?

Mindestsummen zur Einreichung von Rechnungen bei der Beihilfe
Oftmals legen die Beihilfestellen eine gewisse Gesamtkostenhöhe fest, ab der Sie die Rechnungen geltend machen können, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.

Diese liegen je nach Bund bzw. Bundesland zwischen 100-300 Euro. Damit gemeint sind immer die gesamten Kosten, die Ihnen bislang vorliegen (nicht nur der 50-prozentige Anteil). Ob es sich dabei um eine Rechnung oder mehrere Rechnungen und Rezepte in dieser Höhe handelt, ist unwesentlich. Sobald Sie Rechnungsbeträge oberhalb der geforderten Mindestsumme gesammelt haben, können Sie sofort die Einreichung bei der Beihilfe vornehmen. Lesen Sie dazu: Die Beihilfe – Grundlagen zur Ersteinreichung.

Digitalisierung erleichtert Ihnen den Verwaltungsaufwand

Um Ihnen die Verwaltungsarbeit zu erleichtern, bieten zahlreiche Krankenversicherungen für Beamte eine App an, mit deren Hilfe Sie unkompliziert Ihre Rechnungen digital zur Versicherung senden können.

Bei der Beihilfe hat die Digitalisierung bislang noch nicht überall Einzug gehalten. Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrer Beihilfestelle, ob Sie die Belege bereits bequem digital einreichen können, oder noch der postalische Weg nötig ist.

Fazit:

Sicherlich ist das Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenkasse deutlich bequemer für jeden Patienten – Sie geben Ihre Krankenkassenkarte ab und brauchen Sie sich um nichts mehr kümmern.

Aufgrund der hohen Monatsbeiträge ist der Verbleib in der GKV für die meisten Beamten jedoch nicht finanzierbar.

Deshalb entscheidet sich ein Großteil der Beamten, Beamtenanwärter und Lehramtsreferendaren für eine private Krankenversicherung. Die Folge: Sie erhalten die Rechnungen vom Arzt, wie von einem Handwerker, nach Hause gesandt und sind dafür verantwortlich diese pünktlich zu begleichen.

Natürlich bekommen Sie Ihr Geld erstattet – von der Beihilfe und Ihrer privaten Krankenversicherung. Die Belege müssen allerdings immer bei beiden Institutionen eingereicht werden.

Durch die Digitalisierung ist dies heute für Sie deutlich einfacher als noch vor einigen Jahren. Ihre Privatversicherung sollte immer in der Lage sein die Erstattung innerhalb von 10-14 Tagen vorzunehmen. Bei der Beihilfe sind längere Wartezeiten üblich.

Dennoch brauchen Sie keine Angst haben große Rechnungsbeträge aus der eigenen Tasche vorstrecken zu müssen. Die meisten Krankenhäuser haben kein Problem damit direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung abzurechnen und die Beihilfestellen kümmern sich in der Regel bevorzugt um Rechnungen mit höheren Summen.

Grundsätzlich ist es natürlich empfehlenswert, sich gut zu organisieren. Gerade die vollständigen Geldeingänge von Seiten der PKV und Beihilfe sollten Sie ausnahmslos kontrollieren.

Tipp: Einen guten Berater an der Hand zu haben, der Sie bei allen Vorgängen unterstützt und Ihnen langfristig mit Rat und Tat zur Seite steht, ist immer empfehlenswert.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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