Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte gibt es einen besonders wichtigen Punkt: Sie müssen die Gesundheitsfragen im Krankenversicherungsantrag korrekt beantworten.
Wie wichtig diese Thematik ist, möchte ich Ihnen heute aufzeigen.
Zudem möchte ich für Sie die wichtigsten Fragen zum Gesundheitszustand aus den Krankenversicherungsverträgen zusammenfassen, damit Sie sich ein Bild machen können, welche Angaben zur Gesundheit zwingend erforderlich sind.
Was bedeutet „vorvertragliche Anzeigepflicht“?
Beantragen Sie einen privaten Krankenversicherungsschutz, reicht es nicht aus „auf die Schnelle“ die Gesundheitsfragen im Krankenversicherungsantrag zu beantworten. Unterlaufen Ihnen bei der Antragsaufnahme Fehler, kann dies für Sie dauerhaft schwere finanzielle Folgen haben.
Vergessen Sie also bei den Gesundheitsfragen bestimmte Angaben, so kann Ihre Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten.
Deshalb empfehle ich Ihnen sich sehr frühzeitig mit dieser Thematik auseinanderzusetzen – sogar schon vor der Entscheidung für eine bestimmte PKV. Wieso?
Dafür sprechen zwei Gründe:
1. „Vorerkrankungen“ können den zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrag bei den Privatversicherern wesentlich beeinflussen. Deshalb macht es wenig Sinn die Beiträge zu vergleichen, ohne die möglichen Risikozuschläge aufgrund von ärztlichen Diagnosen zu berücksichtigen.
Dadurch kann es nach der Antragsaufnahme zu einem bösen Erwachen für Sie kommen. Plötzlich wird ein viel höherer Beitrag von Ihnen verlangt, als der ursprünglich vereinbarte. Natürlich müssen Sie dem Angebot dann nicht zustimmen, doch Ihre gesamte Suche nach der besten Krankenversicherung beginnt für Sie erneut.
Deshalb gilt es von Anfang an mögliche Zuschläge aufgrund von „Vorerkrankungen“ zu berücksichtigen. Schließlich stellt neben den Leistungen der Monatsbeitrag ein wichtiges Kriterium bei der Wahl der PKV dar.
Schwanken Sie beispielsweise bei Ihrer Entscheidung zwischen zwei verschiedenen PKV-Tarifen, die generell beitragsmäßig fast gleichauf liegen, kann Ihnen die Berechnung möglicher Risikozuschläge die Entscheidung vereinfachen.
Verlangt der eine Versicherer einen Zuschlag von beispielsweise 12 Prozent auf den Beitrag und die andere Gesellschaft verzichtet komplett auf einen Risikozuschlag, so dürfte Ihnen die Entscheidung deutlich einfacher fallen, als zuvor.
Im Rahmen eines unabhängigen Vergleiches der privaten Krankenversicherung kann ein Spezialist Ihnen bei den meisten Gesellschaften schon im Vorfeld die exakten Monatsbeiträge unter Einbezug möglicher Risikozuschläge mitteilen.
2. Denken Sie erst während der Aufnahme des Antrags über die Angaben zu den Gesundheitsfragen nach, fallen Ihnen eventuell wichtige Angaben auf die Schnelle gar nicht ein. Vielleicht geht ein Berater nur zügig hintereinander die Gesundheitsfragen mit Ihnen durch, sodass Sie sich über die eigentliche Bedeutung der Angaben in diesem Augenblick gar nicht so im Klaren sind.
Leider liest nicht jeder das Kleingedruckte in den Krankenversicherungsanträgen durch. Dort finden Sie in jedem Antrag den Passus, dass Sie als Antragsteller verpflichtet sind die korrekten Gesundheitsangaben gemäß der in Ihren ärztlichen Akten gestellten Diagnosen in den abgefragten Zeiträumen anzugeben.
Von daher sollten Sie sich unbedingt frühzeitig Gedanken machen, welche gesundheitlichen Angaben Sie machen müssen. Sind Sie sich nicht sicher, welche Diagnosen genau in Ihren Akten beim Arzt stehen, so fordern Sie sich einen Auszug aus Ihrer Krankenkartei an (darauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch). Nur so gehen Sie sicher, dass Sie bei der späteren Antragstellung wirklich nichts vergessen.
Was passiert bei fehlenden oder falschen Gesundheitsangaben im Krankenversicherungsantrag?
Geben Sie eine oder mehrere „Vorerkrankung“ unbewusst oder bewusst nicht an, passiert zunächst gar nichts. Ihre Krankenversicherung wird Ihren Antrag unter Prüfung aller anderen Gesundheitsangaben annehmen (ggf. mit Risikozuschlägen – vorausgesetzt es kommt nicht aufgrund einer Diagnose zu einer Ablehnung).
Allerdings erteilen Sie mit Ihrer Unterschrift der privaten Krankenversicherung auch das Recht während des laufenden Vertrages Rückfragen bei Ihren Ärzten zu stellen.
Reichen Sie also als Privatversicherter dann Arztrechnungen mit bestimmten Diagnosen ein, so kann Ihr Versicherer prüfen, ob diese Erkrankung schon vor dem Vertragsabschluss bestand bzw. die entsprechende ärztliche Diagnose schon zuvor gestellt wurde.
Beispiel:
Sie haben im Herbst Ihre PKV abgeschlossen und gehen im kommenden Frühjahr wieder aufgrund Ihrer asthmatischen Allergie zum Arzt – allerdings lediglich, damit dieser Ihnen ein neues Asthmaspray verschreibt. Wenige Wochen später erreicht Sie die Rechnung des Arztes, welche Sie sofort bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.
Steht kein allergisches Asthma im Antrag, wird Ihre PKV mit großer Wahrscheinlichkeit eine Rückfrage zu dieser Diagnose stellen. Diese kann über Sie laufen (und Sie müssen die Rückfragen an den Arzt weiterleiten) oder direkt an den behandelnden Arzt gerichtet werden (je nachdem, was im PKV-Antrag festgelegt wurde).
Sollte Ihr Arzt gegenüber der Krankenversicherung nun die Angabe machen, dass die Diagnose „allergisches Asthma“ schon vor dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages in seinen Akten vermerkt war, handelt es sich um eine sog. „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“, wenn Sie die Angabe darüber nicht im PKV-Antrag gemacht haben.
Durch diese entsteht jetzt ein einseitiges Kündigungsrecht durch den Versicherer. Von diesem Kündigungsrecht muss der Krankenversicherer kein Gebrauch machen. Ebenso kann der Versicherer Ihnen einen Risikozuschlag für die Erkrankung anbieten, die im Zuge der Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ans Licht gekommen ist.
Bei besonders schweren Anzeigeverletzungen ist allerdings damit zu rechnen, dass eine Vertragskündigung vorgenommen wird. Finden Sie daraufhin kein anderes Krankenversicherungsunternehmen, welches Sie neu aufnimmt, müssen Sie in den Basistarif wechseln.
Der Basistarif bemisst sich am Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkasse und auch die Leistungen entsprechen der GKV. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse kann im Basistarif allerdings die Beihilfe angerechnet werden.
Welche Gesundheitsangaben sind im Rahmen eines PKV-Abschlusses anzugeben?
Die exakten Fragen zum Gesundheitszustand finden Sie in den Krankenversicherungsanträgen der Versicherer. Jeder Krankenversicherer hat seine eigenen Fragen, dennoch lassen diese sich generell folgende Punkte festhalten:
3 Jahre im ambulanten Bereich:
Eine Kernfrage dreht sich immer um den ambulanten Bereich. Hier wird nach Behandlungen und Diagnosen ambulanter Heilbehandler (dazu zählen neben Ärzten auch Heilpraktiker, etc.) gefragt. Der Großteil der Versicherer bezieht diese Frage auf die letzten 3 Jahre. Es gibt allerdings auch Gesellschaften, die sogar 5 Jahre zurückfragen.
Krankenhausaufenthalte in den letzten 5 Jahren:
Stationäre Aufenthalte in einem Krankenhaus, einer Reha- oder Kurklinik werden in der Regel über einen Zeitraum von 5 Jahre abgefragt. Stationär bedeutet, dass Sie mindestens eine Nacht oder länger im Krankenhaus oder einer Klinik lagen. Wenige Versicherer dehnen den abgefragten Zeitraum auf 10 Jahre aus.
3-10 Jahre Psychotherapien:
Psychotherapeutische Behandlungen werden bis zu 10 Jahre zurückgefragt. Es gibt allerdings auch Gesellschaften, die Angaben zu ambulante Psychotherapien nur in den letzten 3 Jahren verlangen. Die meisten Krankenversicherungsunternehmen beziehen sich allerdings auf einen Zeitraum von 5 Jahren. Stationäre Therapien werden überall zwischen 5-10 Jahre angefragt.
Generelle körperliche oder geistige Einschränkungen oder Fehlstellungen:
Ohne zeitliche Begrenzung wird nach grundsätzlichen Einschränkungen oder Fehlstellung gefragt. Fehlt Ihnen beispielsweise ein Organ oder ist dieses nicht normal ausgeprägt, liegt ein diagnostizierter Herzfehler vor, etc., so sollten solche Diagnosen unabhängig vom diagnostizierten Zeitpunkt angegeben werden.
Angeratene Behandlungen oder Kontrolluntersuchungen:
Sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung eine ärztliche Untersuchung angeraten oder beabsichtigt sein, so müssen Sie auch über diese Auskunft geben.
Zahnärztlicher Bereich:
Hier wird zunächst nach Zähnen gefragt, die in Ihrem natürlichen Gebiss aktuell komplett fehlen. Darüber hinaus folgt auch im zahnärztlichen Bereich die Frage nach aktuell angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen.
Des Weiteren interessieren sich die Versicherer für kieferorthopädische Maßnahmen. Damit ist weniger die Zahnspange aus der Jugendzeit gemeint (wenn die Behandlung inzwischen abgeschlossen ist), sondern ob Sie aktuell z.B. noch eine Zahnspange, Aufbissschiene oder Knirschleiste tragen.
Zahnfleischerkrankungen (Paradontose oder Paradontitis) sind ebenfalls zu erwähnen.
Zwar möchte nicht jeder Versicherer wissen, ob Sie bereits ersetzte Zähne (Kronen, Brücken, Implantate, etc.) haben, doch etliche Gesellschaften stellen genau diese Frage.
Abgerundet werden die Gesundheitsfragen durch einige grundsätzlichen Anhaben:
Tagen Sie eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen)?
Größe und Gewicht?
Wurde jemals bei Ihnen eine HIV-Aids Infektion festgestellt?
Nehmen Sie Drogen, trinken Sie übermäßig Alkohol oder berauschen sich an anderen Dingen, wie beispielsweise Medikamenten?
Rauchen Sie (diese Frage stellt nicht jede Gesellschaft)?
Beachten Sie, dass diese Auflistung der Gesundheitsfragen Ihnen lediglich eine grundlegende Übersicht gibt, die Ihnen allerdings schon deutlich weiterhelfen sollte.
Selbstverständlich müssen Sie jedoch letztlich die Fragen im Krankenversicherungsantrag Ihrer Versicherung sehr sorgfältig durchlesen und korrekt beantworten.
Fazit:
Neben dem Einstiegsalter ist der Gesundheitszustand ein sehr wichtiges Kriterium für die zu zahlenden Monatsbeiträge bei jeder privaten Krankenversicherung.
Deshalb gilt es äußerst sorgfältig zu prüfen, welche „Vorerkrankungen“ anzugeben sind. In diesem Punkt darf Ihnen kein Fehler unterlaufen. Sie unterschreiben letztlich, dass Sie alle Angaben im Antragsformular korrekt hinterlegt haben.
Gerade gesetzliche Patienten sehen nicht, welche Diagnose der Arzt nach einer Behandlung in der Krankenakte aufführt. Im Zweifelsfall macht es daher Sinn bei den Ärzten nachzufragen und eine Auflistung aller Diagnosen zusammenzustellen.
Ich empfehle Ihnen schon vor der Suche nach der optimalen PKV alle Diagnosen zu sammeln. Auf dieser Grundlage können Sie sich dann einen neutralen Krankenversicherungsvergleich für Beamte erstellen lassen.
Wichtig ist, dass Sie sich bei der Antragstellung auf keine Kompromisse einlassen. Nicht was ein Berater Ihnen rät anzugeben ist wichtig, sondern die korrekten Angaben von Ihrer Seite. Dafür haften Sie letztlich gegenüber der Gesellschaft.