Die exakten Fragen zum Gesundheitszustand finden Sie in den Krankenversicherungsanträgen der Versicherer. Jeder Krankenversicherer hat seine eigenen Fragen, dennoch lassen diese sich generell folgende Punkte festhalten:
3 Jahre im ambulanten Bereich:
Eine Kernfrage dreht sich immer um den ambulanten Bereich. Hier wird nach Behandlungen und Diagnosen ambulanter Heilbehandler (dazu zählen neben Ärzten auch Heilpraktiker, etc.) gefragt. Der Großteil der Versicherer bezieht diese Frage auf die letzten 3 Jahre. Es gibt allerdings auch Gesellschaften, die sogar 5 Jahre zurückfragen.
Krankenhausaufenthalte in den letzten 5 Jahren:
Stationäre Aufenthalte in einem Krankenhaus, einer Reha- oder Kurklinik werden in der Regel über einen Zeitraum von 5 Jahre abgefragt. Stationär bedeutet, dass Sie mindestens eine Nacht oder länger im Krankenhaus oder einer Klinik lagen. Wenige Versicherer dehnen den abgefragten Zeitraum auf 10 Jahre aus.
3-10 Jahre Psychotherapien:
Psychotherapeutische Behandlungen werden bis zu 10 Jahre zurückgefragt. Es gibt allerdings auch Gesellschaften, die Angaben zu ambulante Psychotherapien nur in den letzten 3 Jahren verlangen. Die meisten Krankenversicherungsunternehmen beziehen sich allerdings auf einen Zeitraum von 5 Jahren. Stationäre Therapien werden überall zwischen 5-10 Jahre angefragt.
Generelle körperliche oder geistige Einschränkungen oder Fehlstellungen:
Ohne zeitliche Begrenzung wird nach grundsätzlichen Einschränkungen oder Fehlstellung gefragt. Fehlt Ihnen beispielsweise ein Organ oder ist dieses nicht normal ausgeprägt, liegt ein diagnostizierter Herzfehler vor, etc., so sollten solche Diagnosen unabhängig vom diagnostizierten Zeitpunkt angegeben werden.
Angeratene Behandlungen oder Kontrolluntersuchungen:
Sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung eine ärztliche Untersuchung angeraten oder beabsichtigt sein, so müssen Sie auch über diese Auskunft geben.
Zahnärztlicher Bereich:
Hier wird zunächst nach Zähnen gefragt, die in Ihrem natürlichen Gebiss aktuell komplett fehlen. Darüber hinaus folgt auch im zahnärztlichen Bereich die Frage nach aktuell angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen.
Des Weiteren interessieren sich die Versicherer für kieferorthopädische Maßnahmen. Damit ist weniger die Zahnspange aus der Jugendzeit gemeint (wenn die Behandlung inzwischen abgeschlossen ist), sondern ob Sie aktuell z.B. noch eine Zahnspange, Aufbissschiene oder Knirschleiste tragen.
Zahnfleischerkrankungen (Paradontose oder Paradontitis) sind ebenfalls zu erwähnen.
Zwar möchte nicht jeder Versicherer wissen, ob Sie bereits ersetzte Zähne (Kronen, Brücken, Implantate, etc.) haben, doch etliche Gesellschaften stellen genau diese Frage.
Abgerundet werden die Gesundheitsfragen durch einige grundsätzlichen Anhaben:
Tagen Sie eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen)?
Größe und Gewicht?
Wurde jemals bei Ihnen eine HIV-Aids Infektion festgestellt?
Nehmen Sie Drogen, trinken Sie übermäßig Alkohol oder berauschen sich an anderen Dingen, wie beispielsweise Medikamenten?
Rauchen Sie (diese Frage stellt nicht jede Gesellschaft)?
Beachten Sie, dass diese Auflistung der Gesundheitsfragen Ihnen lediglich eine grundlegende Übersicht gibt, die Ihnen allerdings schon deutlich weiterhelfen sollte.
Selbstverständlich müssen Sie jedoch letztlich die Fragen im Krankenversicherungsantrag Ihrer Versicherung sehr sorgfältig durchlesen und korrekt beantworten.