Jährlich scheiden mehrere Tausend Beamte aus dem aktiven Berufsleben wegen Dienstunfähigkeit aus. Ein Viertel aller Beamten erreicht im Dienst nicht die vorgesehene Regelaltersgrenze. Am häufigsten führen psychische und Nervenkrankheiten sowie Probleme mit dem Stütz- und Bewegungsapparat zu einer vorzeitigen Pensionierung.
Entgegen der landläufigen Meinung haben jedoch in diesem Fall die meisten Beamten nicht ausgesorgt. Staatsdiener sollten sich daher Gedanken machen, wie sie privat ihre Versorgungslücke schließen können. Wir sagen Ihnen, was dabei wichtig ist.
Wann sind Beamte dienstunfähig?
Dienstunfähigkeit von Beamten ist nicht gleichzusetzen mit der Berufsunfähigkeit von Arbeitnehmern und Selbstständigen. Eine feste Grenze wie bei der Berufsunfähigkeit gibt es nicht, Grundlage für die Festlegung ist das Bundesbeamtengesetz. Es obliegt dem Arbeitgeber, zu entscheiden, ob der Beamte in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird.
Bereits nach drei Monaten ununterbrochenem Krankheitsausfall innerhalb eines halben Jahres und einer negativen Prognose für die nächsten sechs Monate durch den Amtsarzt kann eine Dienstunfähigkeit drohen. Über ihren Dienstherrn beziehen Beamte ein anteiliges Ruhegehalt, das je nach Anzahl der Dienstjahre zwischen ca. 35 und 71 Prozent der letzten Besoldung beträgt. Somit fehlen Beamten zur Aufrechterhaltung ihres bisherigen Lebensstandards mindestens 30 Prozent der letzten Einkünfte. Dies betrifft jedoch nur Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die länger als fünf Jahre im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit stehen.
Welche Beamten sind von der finanziellen Lücke besonders betroffen?
Wird der Beamte vom Arbeitgeber auf einen anderen Arbeitsplatz verwiesen, weil er eine vergleichbare Tätigkeit noch ausführen kann, entfällt der Anspruch auf die anteilige Pension. Beamte, deren Dienstzeit unter fünf Jahren liegt, erhalten kein Ruhestandsgehalt vom Arbeitgeber, ebenso Beamtenanwärter und Beamte auf Probe. Sie weisen bei vorfristiger Dienstunfähigkeit durch gesundheitliche Probleme eine große Lücke zu ihrem bisherigen Verdienst auf oder scheiden wie Berufsanfänger ganz ohne Absicherung aus. Damit kein finanzielles Defizit eintritt, sollten Beamte mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung vorsorgen. Sie erhalten dann im Leistungsfall eine monatliche Rente ausgezahlt, die idealerweise den fehlenden Gehaltsteil abdeckt.
Was zeichnet eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung aus?
Bei der wichtigsten Vertragsbedingung handelt es sich um die Dienstunfähigkeitsklausel. Das bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft die Dienstunfähigkeit des Beamten einer Berufsunfähigkeit gleichstellt. Fehlt die Klausel, kann der Beamte trotz Dienstunfähigkeit für arbeitsfähig erklärt werden, weil er noch mehr als 50 Prozent seiner Arbeitstätigkeiten ausüben kann. Jedoch erhält er keine Leistung aus dem Versicherungsvertrag. Entspricht die Dienstunfähigkeitsklausel nicht den Kriterien einer echten Beamtenklausel, ist der Versicherer berechtigt, die Dienstunfähigkeit des Beamten durch eigene Gutachter nachzuprüfen und nicht als Berufsunfähigkeit anzuerkennen. Auch damit wäre kein voller Versicherungsschutz gewährleistet.
Worauf ist außerdem bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu achten?
40 Dienstjahre, die Voraussetzung für das maximale Ruhegehalt sind, erreichen nur wenige Beamte. Die Laufzeit der Versicherung sollte deshalb möglichst lang sein, insbesondere für risikogefährdete Berufe. Die Höhe der monatlichen Rente sollte den Verdienstausfall durch das geringere Ruhestandseinkommen ausgleichen oder möglichst nahe an die aktuellen Einkünfte des Beamten herankommen. Für jüngere Beamte und Beamtenanwärter muss sich die Höhe der monatlichen BU-Rente der im Laufe der Zeit gestiegenen Besoldung anpassen. Für diese Versicherungsnehmer empfiehlt sich außerdem eine Nachversicherungsgarantie bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Hausbau. Dann müssen sie zu diesen Zeitpunkten keine erneuten Gesundheitsfragen beantworten. Die Gesundheitsfragen sind im Versicherungsantrag exakt und vollständig zu beantworten. Abweichungen zu Diagnosen oder fehlende Vorerkrankungen können zur Leistungsablehnung führen. Antragsteller sollten im Zweifel auf ärztliche Unterlagen zurückgreifen.
Gesundheitliche Vorbelastungen ziehen Risikozuschläge bei der Beitragsberechnung nach sich. Je jünger also der Beamte beim Versicherungseintritt ist, desto niedriger fallen die Beitragszahlungen aus. Beamte auf Probe und Widerruf benötigen eine besonders hohe Absicherung, da sie in der Regel bei Dienstunfähigkeit aus dem Staatsdienst entlassen werden. Ältere Beamte auf Lebenszeit verfügen über höhere Ansprüche beim vorzeitigen Ruhegehalt. Junge Beamte müssen mehr absichern und sich erkundigen, wie hoch ihre Einkommensansprüche in den kommenden Jahren ausfallen werden, damit sie ein individuell angepasstes Angebot bekommen.
Fazit: Welche Kriterien sind wesentlich für den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung?
Je früher Beamtenanwärter und Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, desto günstiger gestaltet sich das Preis-Leistungs-Verhältnis. Obligatorisch ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte in Berufen, die besonderen Gefahren ausgesetzt sind, wie Polizisten oder Feuerwehrleute. Aber auch alle anderen Berufsgruppen profitieren von einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Mit ihr gleichen Beamte Einkommenseinbußen aus, falls sie dauerhaft ihren dienstlichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Über die Dienstunfähigkeit entscheidet allein der öffentliche Arbeitgeber des Beamten. Deshalb ist es wichtig, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält, die seine Dienstunfähigkeit ohne weiteres sofort als Leistungsgrund akzeptiert. Die Bedingungen einer Dienstunfähigkeitsversicherung können einschränkende Wirkungen haben und sind sehr unterschiedlich gestaltet. Ein Versicherungsvergleich und eine gute Beratung sind daher unerlässlich. Damit Sie den passenden Tarif wählen und die echte von der unechten Dienstunfähigkeitsklausel richtig unterscheiden, holen Sie sich am besten fachlichen Rat.