Ich habe mich für Sie hingesetzt und die aktuellen Steigerungen und verschiedenen Berechnungen durchgeführt, um feststellen zu können, wie diese Anpassung auf einen langfristigen Zeitraum betrachtet im Marktdurchschnitt zu bewerten ist.
Zunächst gilt es festzuhalten, dass Beitragssteigerungen dauerhaft weder bei den gesetzlichen Krankenkassen, noch bei den privaten Krankenversicherungen für Beamte zu vermeiden sind.
Diese Beitragsanpassungen dürfen von den Privatversicherern nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern unterliegen klaren gesetzlichen Grundlagen (lesen Sie dazu bitte: Beitragsanpassung der privaten Krankenversicherungen für Beamte – Was nun?).
Zum 01.01.2017 hat beispielsweise die Debeka in Ihren Beamtentarifen Beitragsanpassungen vorgenommen und die HUK Coburg folgte zum 01.04.2017.
Die DBV passt folgende Tarife zum Jahresbeginn 2018 an:
VisionB (Frauen und Männer) in der Bisex-Welt (Vertragsbeginn vor dem 01.01.2013)
BS (Frauen und Männer) in der Bisex-Welt (Vertragsbeginn vor dem 01.01.2013)
VisionB-U in der Unisex-Welt (Vertragsbeginn ab dem 01.01.2013)
BS-U in der Unisex-Welt (Vertragsbeginn ab dem 01.01.2013)
Folgende Berechnungen habe ich für Sie durchgeführt:
Ein 55-jähriger Mann, der den Tarif Vision50T bei der DBV im Jahr 2005 abgeschlossen hat (zzgl. Wahlleistungen – Einbettzimmer mit privatärztlicher Behandlung, Beihilfeergänzungstarif, Kurtarif und Pflegepflichtversicherung) zahlte zu Beginn für seinen Vertrag 193,04 Euro. Nach der Beitragsanpassung zum 01.01.2018 wird sein Monatsbeitrag bei 272,71 Euro liegen. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von 2,7 Prozent.
Eine 34-jährige Frau, die 2013 verbeamtet wurde und zu diesem Zeitpunkt in den neuen Unisex-Tarif VisionB50T-U der DBV für 227,26 Euro eingestiegen ist (inkl. der Zusatzbausteine für ein Einbettzimmer mit privatärztlichen Leistungen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt, dem Beihilfeergänzungstarif, einem Krankenhaustagegeld von 50 Euro und der Pflegepflichtversicherung), beläuft sich Ihr neuer Monatsbeitrag nach der Anpassung am 01.01.2018 auf 262,99 Euro. Daraus errechnet sich eine durchschnittliche Beitragsanpassung von 3 Prozent jährlich. Die Beitragssteigerung 2018 im Unisex-Tarif der DBV ist die erste Anpassung seit bestehen des Tarifes (01.01.2013).
Werfen wir einen Blick auf die Werte im gesamten Marktdurchschnitt, so lagen die Beitragssteigerungen lt. der Ratingagentur Assekurata (seit Jahr 2004 bis einschließlich 2017) bei den beihilfeberechtigten Volltarifen der privaten Krankenversicherungen bei 2,7 Prozent (das Jahr 2018 findet darin somit noch keine Berücksichtigung).
Von daher lässt sich zunächst festhalten, dass über die entsprechenden Zeiträume die Tarife der DBV hinsichtlich der Beitragssteigerungen im Marktdurchschnitt liegen bzw. bei den Unisex-Tarifen die Steigerung für das Jahr 2018 bereits eingerechnet wurde (während bei den Durchschnittswerten das Jahr 2018 noch nicht einfließt).