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Checkliste Leistungen private Krankenversicherung Beamte

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Checkliste Leistungen private Krankenversicherung Beamte

Frau füllt Unterlagen aus und nutzt einen Laptop

Die verschiedenen Tarifangebote der privaten Krankenversicherungen für Beamte und Beamtenanwärter unterscheiden sich deutlich hinsichtlich des monatlichen Beitrages und der Leistungen.

Jeder Krankenversicherungstarif bietet dabei Vorteile und Nachteile. Damit Sie für sich bewerten können, welche PKV am besten zu Ihnen passt, habe ich für Sie eine Checkliste erstellt. In dieser finden Sie wichtige Punkte, die Sie beim Leistungsvergleich der privaten Krankenversicherung beachten sollten. Die Checkliste gilt natürlich auch für private Krankenversicherung für Referendare und Beamtenanwärter.

Auf diese Leistungsunterschiede der privaten Krankenversicherungstarife für Beamte sollten Sie achten

Selbstbeteiligung – bei Beamtentarifen unüblich

Während bei den privaten Krankenversicherungen für Selbständige und Angestellte Selbstbeteiligungen inzwischen üblich sind, gibt es nur rund eine Handvoll Beamtentarife, die einen solchen Selbstbehalt überhaupt anbieten.

Mit einer Selbstbeteiligung tragen Sie einen gewissen Teil der anfallenden Krankheitskosten jährlich zunächst aus eigener Tasche, bevor der Krankenversicherer leistet. Ebenso kann der Selbstbehalt prozentual gestaltet sein.

Da nur sehr wenige Gesellschaften im Beamtenbereich einen solchen Selbstbehalt anbieten und diese Tarife keine echte Alternative darstellen, empfehle ich Ihnen auf einen Eigenanteil zu verzichten. Dadurch übernimmt Ihre PKV die Kosten ab dem ersten Euro.

Freie Arztwahl im ambulanten Bereich – Kein Primärarztprinzip

Achten Sie bei den ambulanten Leistungen darauf, dass der Tarif eine freie Arztwahl anbietet und Sie nicht an einen Hausarzt (Allgemeinmediziner) bindet. Letzteres ist unter dem sog. Primärarztprinzip zu verstehen: Mit Ausnahme von Augen-, Frauen- und Notärzten, müssen Sie immer zunächst einen Allgemeinmediziner aufsuchen – dieser entscheidet dann, ob er Ihnen eine Überweisung zum Facharzt ausstellt oder nicht.

Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten Ihnen die völlig freie Arztwahl und somit auch den direkten Zugang zum Facharzt. Dadurch sparen Sie Zeit und Laufwege. Deshalb empfehle ich Ihnen keinen Tarif mit einem Primärarztprinzip als Beamter zu wählen.

Vorsorgeuntersuchungen – zweimal im Jahr professionelle Zahnreinigung

Alle guten PKV-Tarife offerieren heute die Übernahme der professionellen Zahnreinigung 2x jährlich. Dies ist natürlich kein absolutes Muss, dennoch ein angenehmer Vorteil für alle, die Wert auf eine gute Zahnpflege legen.

Ansonsten sollten natürlich alle bedeutenden Vorsorgeuntersuchungen im Tarifschutz vorhanden sein: Zahnvorsorge, Frauenarzt, Hautkrebs, etc.. Manche Vorsorgeaufwendungen können dabei abhängig von Ihrem Alter sein, wie die Prostatavorsorge bei Männern oder eine Darmkrebsvorsorge.

Hinzu kommt die Beitragsrückerstattung. D.h. die meisten Gesellschaften bieten eine anteilige Rückerstattung der gezahlten Beiträge, wenn Sie während eines Kalenderjahres keine Krankheitskosten einreichen. Eine wichtige Frage ist dabei, ob die Vorsorgeaufwendungen ebenfalls „schädlich“ für diese Beitragsrückerstattung sind oder Sie Vorsorgekosten geltend machen können und unverändert Ihren Anspruch auf die Beitragsrückerstattung haben. Die eigentliche Höhe dieser Beitragsrückerstattung ist selbstverständlich ebenfalls bedeutend, wobei diese nicht immer tariflich festgeschrieben ist und sich jederzeit ändern kann. Aus diesem Grund empfehle ich eine Beitragsrückerstattung nicht als den ausschlaggebenden Punkt für die Wahl einer bestimmten PKV festzulegen.

Arzneimittel und Verbandsmittel – Keine Generika Verpflichtung

Für gesetzliche Patienten gilt das Generika-Prinzip. D.h. gibt es neben dem Originalpräparat eine günstigere Variante mit den identischen Wirkstoffen, muss diese verschrieben werden.

Grundsätzlich spricht nichts gegen dieses Prinzip, jedoch ist das Generika-Prinzip bei Privatversicherten äußerst unüblich. Somit müssten Sie bei jedem Arztbesuch auf diese Besonderheit hinweisen, da die Ärzte ansonsten in der Regel davon ausgehen, dass Ihnen als Privatpatient problemlos die Originalpräparate verschrieben werden können.

Haben Sie einen Tarif mit einer Generika Verpflichtung und es wird Ihnen dennoch das Originalpräparat verschrieben, bleiben Sie auf der Kostendifferenz aus Ihrer eigenen Tasche sitzen. Nur wenige Tarife für Beamte fordern die Generikabindung in Ihren Bedingungswerken. Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif keine dementsprechende Forderung stellt.

Ebenso verlangt ein Großteil der Beamtentarife keine Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente. Rezeptgebühren, wie diese bei den gesetzlichen Krankenkassen verlangt werden, kennen die Privatversicherer nicht. Eine kleine und auf das Kalenderjahr begrenzte Zuzahlung für Arzneimittel sollte in der PKV allerdings auch kein Ko.-Kriterium darstellen – dennoch muss die Zuzahlung auf einen annehmbaren jährlichen Betrag gedeckelt sein, damit Sie auch im Falle einer chronischen Erkrankung mit hohen Medikamentenkosten finanziell kein Wagnis eingehen.

Heilmittel – Keine Zuzahlungen

Bei ärztlich verordneten Massagen, Fangopackungen, Krankengymnastik, Physiotherapien, Log- und Ergotherapien, etc. sollte Ihr Krankenversicherungstarif für Beamte keine Zuzahlungen vorsehen.

Gerade Rückenprobleme stellen derzeit die Volkskrankheit Nummer 1 dar und zur Behandlung bedarf es zumeist beispielsweise Massagen oder Physiotherapien. Ebenso nach Sportverletzungen ist die Verordnung von Heilmitteln oftmals unausweichlich. Aus diesem Grund ist es langfristig gesehen sehr angenehm, wenn Ihre PKV keinerlei Zuzahlungen für diese Leistungen vorsieht.

Hilfsmittel – Kein geschlossener Hilfsmittelkatalog

Ein immens wichtiges Leistungsmerkmal einer privaten Krankenversicherung ist der Hilfsmittelkatalog. Eine hervorragende Versorgung mit medizinisch-technischen Geräten im Krankheitsfall kann überlebenswichtig sein. Bei zahlreichen medizinisch-technischen Geräten (z.B. Rollstühlen, Prothesen, Sehimplantate, etc.) kann es zu hohen Kosten kommen. Deshalb steht natürlich die Frage im Raum, welche Hilfsmittel im jeweiligen PKV-Tarif absichert sind, damit Ihre finanzielle Sicherheit gewährleistet ist.

In einem sog. „geschlossenen Hilfsmittelkatalog“ zählt der Versicherer im Bedingungswerk die Hilfsmittel fest auf. Alle unbenannten Hilfsmittel sind nicht im Versicherungsschutz enthalten. Die besondere Unsicherheit beim geschlossen Hilfsmittelkatalog stellt der medizinische Fortschritt dar. Es gibt eben keine Garantie für Sie, ob und wann neu entwickelte und med. anerkannte Hilfsmittel im geschlossenen Katalog ergänzt werden.

Entscheiden Sie sich deshalb immer für einen Krankenversicherungstarif mit einem offenen Hilfsmittelkatalog. Dadurch ist jedes anerkannte Hilfsmittel zu jeder Zeit Ihres Lebens garantiert im Versicherungsschutz enthalten – inkl. des wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritts.

Zudem empfehle ich Ihnen ein Augenmerk auf mögliche Summenbegrenzungen bei der Übernahme von Hilfsmitteln zu legen. Trägt der Versicherer die Kosten im medizinisch notwenigen Rahmen komplett oder ist die Übernahme bei bestimmten medizinisch-technischen Geräten auf gewisse Beträge begrenzt.

Sollten Übernahmebegrenzungen bei Hilfsmitteln bestehen, schauen Sie bitte sehr genau hin, um welche Hilfsmittel es sich dabei handelt und in welcher Höhe diese Begrenzungen angesetzt sind.

Vermeiden Sie es einen Tarif abzuschließen, der bei bedeutenden und teuren medizinisch-technischen Geräten keine volle Kostenübernahme garantiert. In diesem Bereich können im Zweifel Kosten von tausenden Euro auf Sie zukommen. Wird dabei nur eine begrenzte Summe von Ihrer PKV übernommen, gilt es für Sie ggf. plötzlich einen Großteil des Hilfsmittels aus eigener Tasche zu finanzieren. Dieses Risiko sollten Sie keinesfalls eingehen. Schauen Sie deshalb exakt, ob es Übernahmebegrenzungen gibt und welche Hilfsmittel davon betroffen sind.

Sehhilfen (Brillen & Kontaktlinsen) – Gewichten Sie diesen Punkt nicht zu hoch

Viele Beamte, Beamtenanwärter und Referendare fokussieren sich sehr auf die Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen. Gerade bei Brillen-  Kontaktlinsenträgern ist dies auch sehr verständlich.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für Sehhilfen gar nichts oder nur einen kleinen Anteil. Natürlich ist es angenehm, im Rahmen der PKV-Leistungen höhere Erstattungen zu erhalten.

Allerdings können die Zahlen in den Bedingungswerken hier schnell in die Irre führen. Beachten Sie bitte, dass es sich bei den Beträgen in den Bedingungen immer um Gesamtbeträge zur Übernahme handelt.

Beispiel:
Ein Versicherer offeriert die Übernahme von Brillen- und Kontaktlinsenleistungen bis 600 Euro. Bei einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent, würden Sie somit 300 Euro erhalten, wenn der Rechnungsbetrag der Brille sich auf 600 Euro beläuft. Kaufen Sie eine Brille für 300 Euro, werden entsprechend 150 Euro bezahlt.

Ganz entscheidend ist deshalb in diesem Bereich die Leistung des Beihilfeergänzungstarifes. Dieser fängt die Lücken Ihrer Beihilfe im versicherten Rahmen durch die private Krankenversicherung auf. Ähnlich, wie die GKV, zahlen die meisten Bundesländer bzw. der Bund nur einen kleinen Betrag für Sehhilfen.

Beispiel:
Ihr Brille kostet 300 Euro. Bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch würden somit eigentlich 150 Euro durch die Beihilfe übernommen. Da die Beihilfe allerdings auch bei Sehhilfen die Leistungen begrenzt oder komplett streicht, gehen wir in unserem Beispiel davon aus, dass nur 50 Euro von Seiten des Landes bzw. Bundes bezahlt werden. Somit verbleibt in unserem Beispiel eine Leistungslücke von 100 Euro. Optimalerweise wird diese jetzt durch den Beihilfeergänzungstarif Ihrer privaten Krankenversicherung für Beamte aufgefangen.

Besteht also ein Anspruch für Sehhilfen ausschließlich von Seiten der PKV-Leistungen über z.B. 600 Euro, so würden von der 300 Euro teuren Brille durch die Privatversicherung 150 Euro gezahlt (bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch). Gehen wir davon aus, dass Ihre Beihilfe 50 Euro zahlt, kommen Sie auf eine Gesamterstattung von 200 Euro (soweit keine Leistung aus dem Beihilfeergänzungstarif gezahlt wird).

Offeriert Ihre Krankenversicherung lediglich eine Leistung für 300 Euro, allerdings inklusive des Beihilfeergänzungstarifes, so würden die kompletten 300 Euro geleistet, da die fehlenden 100 Euro durch den Ergänzungstarif erstattet werden.

Die eigentlich auf den ersten Blick geringere Leistung (Übernahme von nur 300 Euro – aber inkl. Beihilfeergänzungstarif) kann für Sie somit zu einer höheren Gesamterstattung führen, als eine Übernahme von 600 Euro ohne einen Leistungsanspruch aus dem Beihilfeergänzungstarif.

Es ist deshalb sinnvoll zwei Punkte genau zu betrachten: Zum einem, welchen Anspruch Sie gegenüber Ihrer Beihilfe beim Kauf von Sehhilfen haben (diese Angabe finden Sie in Ihrer Beihilfeverordnung). Zum anderen blicken Sie sehr genau nicht nur auf die versicherten Leistungen von Seiten der PKV, sondern vor allem auch auf die Bedingungen des Beihilfeergänzungstarifes.

Sie sehen, dieser Themenbereich ist insgesamt recht knifflig in der Bewertung. Die ganz großen Sprünge können Sie fast bei keinem Tarif erwarten. Werden diese von Seiten der PKV offeriert, leistet häufig der Beihilfeergänzungstarif in geringerem Umfang. Letztlich verständlich, da nahezu jeder, die eine Brille oder Kontaktlinsen trägt auch Leistungen regelmäßig in diesem Bereich beanspruchen wird. Geld, welches kalkulatorisch aus Sicht der Versicherer bereits verplant werden muss, bevor andere Kosten beim Kunden z.B. durch Erkrankungen, etc. entstehen.

Erfreuen Sie sich deshalb vielleicht einfach daran, dass die privaten Krankenversicherungen in der Regel mehr leisten als die GKV. Ich empfinde andere Leistungssegmente, wie beispielsweise Hilfsmittel und den Zahnbereich, als wichtigere Segmente bei der Entscheidungsfindung.

Heilpraktiker – Absicherung im Großteil der Tarife gewährleistet

Heilpraktikerleistungen sind in nahezu allen PKV-Tarifen für Beamte enthalten. Selbst, wenn Ihnen dieser Bereich für Sie persönlich als unwichtig erscheinen sollte, können Sie die Leistungen nicht aus dem Bedingungswerk streichen lassen.

Sind Ihnen alternative Heilmethoden wichtig, so sind die Privattarife zumeist leistungsmäßig in diesem Bereich stärker, als die gesetzlichen Krankenkassen.

Dennoch gibt es auch hier Unterschiede: Werfen Sie einen Blick auf möglich Erstattungsbegrenzungen. Sind die Heilpraktikerleistungen im Versicherungs- oder Kalenderjahr auf eine bestimmte Höchstgrenze „gedeckelt“ oder erfolgt eine unbegrenzte Übernahme?

Ebenso, wie bei Brillen und Kontaktlinsen, sehen die meisten Beihilfeverordnungen Kürzungen der Leistungen im alternativen Heilbereich vor. Deshalb sollte auch in diesem Punkt der Beihilfeergänzungstarif einspringen. Prüfen Sie diesbezüglich, ob diese Leistungsübernahme garantiert ist und in welcher Höhe der Beihilfeergänzungstarif die Lücke der Beihilfe schließt.

Ambulante Psychotherapien – Keine Begrenzung auf eine geringe Sitzungsanzahl

Natürlich wünscht sich jeder von uns nie psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Leider lässt sich dies jedoch nicht komplett ausschließen.

Da es sich um einen recht kostenintensiven Bereich handelt, sollten wir auf jeden Fall einen genaueren Blick auf die möglichen Leistungsunterschiede werfen.

Die verschiedenen Versicherer bieten bei den psychotherapeutischen Leistungen unterschiedliche Erstattungsmodelle an. Diese lassen sich zusammenfassen in:

Komplette Übernahme
Von der ersten bis zur letzten med. notwendigen Sitzung werden alle Kosten im vollen Umfang erstattet. Diese Leistung ist selbstverständlich optimal.

Begrenzte Übernahme (Anzahl der Sitzungen)
Deckelt der Versicherer die Anzahl der Sitzungen, welche bezahlt werden im Versicherungs- oder Kalenderjahr auf eine bestimmte Anzahl? Hier gilt es zu prüfen, wie hoch die Zahl der Sitzungen ist, die garantiert übernommen werden.

Gestaffelte Übernahme
Staffelt der Krankenversicherer die Übernahme der Kosten? D.h. zahlt der Versicherer während einer Therapie eine bestimmte Anzahl an Sitzungen komplett und reduziert er die Leistungen danach prozentual – dafür zahlt er jedoch in diesem Turuns garantiert für die gesamte Therapie?

Am optimalsten ist natürlich immer eine komplette Übernahme der gesamten Sitzungszahl ohne Abstriche. Bei den beiden anderen Modellen gilt es individuell zu entscheiden, welche Absicherung die bessere Variante bietet. Dies ist stark davon abhängig, wieviel Sitzungen garantiert getragen werden bzw. ab welchen Zeitpunkt es zu welchen Abstrichen kommt.

Beispiel:
Garantiert Ihnen ein Versicherer nur die Übernahme von 30 psychotherapeutischen Sitzungen im Jahr, kann diese Leistung schlechter sein im Gegensatz zu einem Versicherer, der 20 Sitzungen komplett zahlt, ab der 21. Sitzung jedoch nur noch 80 Prozent leistet – dafür allerdings ohne eine Gesamtbegrenzung der Sitzungsanzahl.

Eine Versicherung die generell je Therapie oder im Jahr nur eine geringe Zahl an Sitzungen übernimmt, sollten Sie nicht wählen.

Gebührenordnungssätze für Ärzte – hier dürften alle Versicherer bis zu den Höchstsätzen leisten

Inzwischen ist es bei den Privatversicherern am Markt üblich die Abrechnung der Ärzte bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung zu übernehmen.

Von daher brauchen Sie sich über diesen Punkt in der Regel nicht den Kopf zu zerbrechen. Der Höchstsatz liegt beim 3,5-fachen Satz (für technische- und Laborleistungen niedriger).

Auch in der Praxis dürfte Ihr Arzt wissen, wie er Sie als Privatpatient abrechnen darf. Von daher werden Sie mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der Realität selten konfrontiert werden. Es sei denn, es kommt bei der Wahl und Anwendung der GOÄ beispielsweise von Seiten Ihrer Arztpraxis zu Fehlern. In solchen Fällen ist es sehr gut, wenn Sie Ihre private Krankenversicherung für Beamte über einen Berater / Experten abschließen, der Sie auch während des laufenden Vertrages betreut.

Lesen Sie dazu bitte auch: Worauf sollten Sie bei der Wahl Ihres Beraters vor dem Abschluss Ihrer PKV achten?

Ambulante und stationäre Transportkosten – Welche Leistungen sollten versichert sein?

Grundsätzlich gehören der Notarzt- und Rettungswagen zur Absicherung einer jeden privaten Krankenversicherung. Ebenso sollte der Transport im Rettungshubschrauber abgesichert sein.

Doch wann werden beispielsweise Taxifahrten im Krankheitsfall durch den Versicherer bezahlt? Ähnlich, wie bei den gesetzlichen Krankenkassen sind die Leistungen für solche ambulanten Transporte auch bei den Privatversicherern inzwischen stark eingeschränkt. In der Regel erfolgt eine Kostenübernahme in den Tarifwerken bei Gehunfähigkeit, Chemo- oder Strahlentherapien und bei Dialysemaßnahmen. Erwarten Sie bei keiner Gesellschaft eine Absicherung für anderweitige Taxifahrten zum Arzt zu erhalten (z.B. bei einem grippalen Infekt).

Schutzimpfungen – hier sollte die Ständige Impfkommission (STIKO) die Absicherungsgrundlage bilden

Die Ständige Impfkommission (STIKO) aktualisiert einmal im Jahr Ihre Impfempfehlungen für Deutschland. Alle von der STIKO empfohlenen Impfungen sollten auch automatisch mit im Versicherungsschutz integriert sein. Es ist also völlig in Ordnung, wenn im Bedingungswerk auf die STIKO verwiesen wird.

Wenige Tarifwerke bieten darüber hinaus auch noch Schutzimpfungen bei Auslandsaufenthalten an. Auch hier wird dann noch zwischen einem beruflichen und privaten Auslandsaufenthalt häufig unterschieden. Sollte ein Zusatzbaustein für die Auslandsimpfungen nötig sein und dadurch extra Kosten entstehen, rechnen Sie mit spitzen Bleistift, ob sich eine solche Ergänzung für Sie finanziell lohnt.

Stationäre Leistungen – Ein- oder Zweibettzimmer mit freier Arztwahl oder gesetzliche Regelleistungen?

Für zukünftige stationäre Krankenhausaufenthalte müssen Sie sich entscheiden, welche Absicherung Sie in diesem Bereich wünschen.

Die meisten privaten Krankenversicherungen für Beamte lassen Ihnen die freie Wahl zwischen der gesetzlichen Regelleistung (Mehrbettzimmer mit Belegarzt) und dem Ein- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung.

Generell ist dies natürlich auch eine Frage des Mehrbeitrages, wenn Sie sich für die privaten Wahlleistungen interessieren. Da in vielen Krankenhäusern heute allerdings eine echte Zweiklassengesellschaft herrscht, empfehle ich Ihnen die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die privatärztliche Versorgung. Besonders im Falle einer schwereren Erkrankung oder Folge eines schlimmeren Unfalls kann es für Sie ein großer Vorteil sein, auch im stationären Bereich Spezialisten konsultieren zu können.

Entscheiden Sie sich gegen die Wahlleistungen entspricht Ihr Tarifschutz im stationären Bereich bei den meisten privaten Krankenversicherungen dem gesetzlichen Standard.

Stationäre Psychotherapien – Keine Begrenzungen + freie Klinikwahl

Bei diesem Leistungspunkt sollten Sie auf jeden Fall auf Nummer sicher gehen. Zwar müssen Sie diese Leistungen hoffentlich nicht in Anspruch nehmen, dennoch kann ein stationärer psychologischer Klinikaufenthalt sehr viel Geld kosten.

Deshalb empfehle ich Ihnen bei den stationären Psychotherapien keine Kompromisse einzugehen und darauf zu achten, dass es keinerlei Begrenzungen gibt – weder eine Anzahl an Tagen die lediglich gezahlt werden, noch eine Eingrenzung auf bestimmte psychiatrische Kliniken.

Eine im med. notwendigen Umfang freie Anzahl der Tage und eine unabhängige Klinkwahl sollten im Bedingungswerk festgeschrieben sein.

Zahnärztliche Leistungen – Gibt es Summenbegrenzungen bei Zahnersatz?

Die zahnärztlichen Leistungen stellen eines der wichtigsten Themen im Bereich der Gesundheitsabsicherung dar.

Gerade hier offenbaren die gesetzlichen Krankenkassen große Lücken und überlassen Ihnen bei Zahnersatzmaßnahmen teils hohe Zuzahlungen.

Blicken wir dementsprechend sehr genau darauf, welche Kriterien eine gute PKV für Beamte bei dieser Thematik aufweisen sollte.

Zunächst geht es darum den Zahnbereich in drei Bereiche zu unterteilen: Zahnbehandlungen, kieferorthopädische Maßnahmen und Zahnersatz.

Zu den Zahnbehandlungen gehören beispielsweise die Vorsorgeleistungen, Wurzelbehandlungen, Plomben und Füllungen (achten Sie darauf, dass Kunststofffüllungen in der PKV ohne Eigenanteil bezahlt werden).

Kieferorthopädie umfasst die klassische Zahnspange ebenso, wie z.B. eine Aufbissschiene oder Knirschleiste.

Beim Zahnersatz dreht sich alles um den kompletten Ersatz von Zähnen, z.B. durch Kronen, Brücken, Implantate, Inlays oder Onlays.

Gerade der Bereich Zahnersatz kann sehr hohe Kosten bei größeren Maßnahmen im Gebiss erfordern. Doch auch schon eine einzelne Krone verursacht Kosten von durchschnittlich 700-1.000 Euro. Von daher empfehle ich Ihnen ein besonderes Augenmerk auf die Absicherung des Zahnersatzes zu legen.

Drei verschiedene Lösungen werden diesbezüglich von den verschiedenen Gesellschaften angeboten:

Gar keine Begrenzung bei Zahnersatz ab dem ersten Tag
Sieht das Bedingungswerk gar keine Summenbegrenzungen bei Zahnersatz ab dem ersten Tag vor, ist dies tariflich für Sie natürlich optimal. Somit entsteht weder kurzfristig, noch langfristig für Sie ein Kostenrisiko bei Zahnersatzleistungen.

Zahnstaffel auf die ersten Versicherungsjahre begrenzt
Als zweite Variante bieten viele Versicherungen einen auf die ersten Jahre der Mitgliedschaft in der PKV begrenzten Kostenschutz bei Zahnersatz. D.h. sollten Sie in den ersten Jahren nach dem Abschluss Ihrer Privatversicherung Leistungen für Zahnersatz benötigen, so sind diese über ein Budget, welches Ihnen zur Verfügung steht, begrenzt.

Achtung: Dabei versichern die Gesellschaften generell am Markt zumeist nur den gesunden Zahnbestand. Sind also im Vorfeld des Abschlusses der privaten Krankenversicherung für Beamte bereits Zahnersatzmaßnahmen durch Ihren Zahnarzt angeraten, so werden diese sowieso vom Versicherungsschutz komplett ausgeschlossen und es besteht keine Leistungspflicht (dies gilt in der Regel auch für Gesellschaften mit gar keiner Begrenzung bei Zahnersatz).

Gehen wir davon aus, dass Sie grundsätzlich über gesunde Zähne verfügen, so ist eine begrenzte Zahnstaffel über wenige Jahre (3-5 Jahre) nicht zwingend ein Problem. Dadurch sollten die Kosten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Summen für einen punktuell nötigen Zahnersatz dennoch abgedeckt sein. Das Risiko innerhalb der kommenden 3-5 Jahre (ohne einen Unfall zu haben) ein komplett neues Gebiss zu benötigen, dürfte recht unwahrscheinlich sein.

Achten Sie deshalb auf die Höhe der Summenbegrenzung der Zahnstaffel und auf wie viele Jahre die Begrenzung sich erstreckt. Zudem sollte sich die Summenbegrenzung bei einem Unfall ab dem ersten Tag komplett aufheben, der Bereich der Zahnbehandlungen unabhängig von einer Zahnstaffel sein und ebenfalls ab dem ersten Tag keine Begrenzungen aufweisen.

Begrenzungen im Beihilfeergänzungstarif
Die meisten Beihilfeverordnungen sehen bei Zahnersatz Kürzungen im Bereich der Material- und Laborkosten bei Zahnersatz vor. Diese Übernahmereduzierung lässt sich generell durch den Beihilfeergänzungstarif der privaten Krankenversicherung auffangen.

Schauen Sie auch hier in den Bedingungen des Beihilfeergänzungstarifes, ob es Begrenzungen bei der Übernahme gibt. Diese können prozentual sein (z.B. es wird nur 80 Prozent der Lücke gedeckt) oder eine jährliche Höchstsumme die maximal als Lückenschluss übernommen wird.

Werfen Sie darüber hinaus einen Blick darauf, ob irgendwelche weiteren Eingrenzungen der Leistungen im Zahnbereich vorhanden sind.

Auslandsreisekrankenversicherung – Medizinisch notwendiger oder sinnvoller Rücktransport?

Ein Großteil der Krankenversicherungsgesellschaften bietet generell in den Beamtentarifen bereits einen Auslandsreisekrankenversicherung an.

Dabei gilt es allerdings zu schauen, ob diese auch den Rücktransport im Krankheitsfall aus dem Ausland absichert. Soweit dies der Fall ist, spielt die Formulierung hinsichtlich des Rücktransportes eine wichtige Rolle:

Wird dieser nur im medizinisch notwendigen oder auch im medizinisch sinnvollen Fall übernommen?

Der medizinisch notwendige Rücktransport bedeutet, dass nur dann der Rücktransport durch den Versicherer gewährleistet wird, wenn vor Ort im Ausland keine Behandlung, Operation, Versorgung, etc. aus fachlicher Sicht durchgeführt werden kann. Dies ist natürlich heute in weiten Teilen der Welt möglich und somit würde ein Rücktransport nicht übernommen. Sie müssen sich so lange vor Ort behandeln lassen, bis Sie wieder eigenständig die Rückreise antreten können und liegen im Zweifel damit fernab von daheim über einen längeren Zeitraum im Krankenhaus.

Dies ist natürlich alles andere als optimal. Deshalb ist es bei einer Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert die Formulierung „medizinisch sinnvoller Rücktransport“ zu wählen. Nur mit diesem Wortlaut ist für Sie der Rücktransport auf jeden Fall garantiert.

Beachten Sie bitte, dass Sie den Bedingungen der Auslandsreisekrankenversicherung mit PKV-Tarif keine übergeordnete Bedeutung beimessen. Eine Auslandsreiseversicherung mit dem Passus med. sinnvoller Rücktransport können Sie für wenige Euro im Jahr zusätzlich abschließen.

Krankenversicherungskarte – Keine besondere Bedeutung

Bei Privatversicherern spielt die Krankenversicherungskarte keine besondere Rolle. Diese dient lediglich als Nachweis beim Arzt, dass Sie über einen Krankenversicherungsschutz verfügen.

Ob Ihre PKV eine Krankenversicherungskarte offeriert oder nicht sollte Ihre Entscheidung deshalb nicht beeinflussen.

Fazit

Vor der Entscheidung für eine PKV empfiehlt es sich sehr genau die Leistungen der verschiedenen Tarife am Markt miteinander zu vergleichen. Dabei ist es nicht entscheidend, ob Sie eine private Krankenversicherung für Beamtenanwärter, Referendare oder Beamte auf Probe oder Lebenszeit benötigen.

Ich hoffe, in diesem Artikel konnte ich Ihnen einen hervorragenden Überblick geben, worauf es beim Leistungsvergleich besonders ankommt.

Neben den aufgeführten Leistungssegmenten prüfen Sie am besten auch noch die Absicherung bei Reha- und Kurmaßnahmen und ob für Sie eine Krankenhaustagegeldversicherung nötig ist. Eine weitere Option bietet sich mit den Pflegezusatztarifen als Ergänzung zur gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeversicherung an.

Am besten fordern Sie einen unverbindlichen Krankenversicherungsvergleich für Beamte an und gehen diesen Punkt für Punkt in Ruhe durch. Ziehen Sie bei Bedarf auch einen neutralen PKV-Experten für Beamte hinzu.

Auf diese Weise sind Sie nicht von nichtssagenden Testergebnissen oder dem gutgemeinten Rat Ihrer Kollegen abhängig, sondern können anhand der Versicherungsbedingungen den optimalen Tarif für Ihre individuellen Bedürfnisse finden.

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Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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