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Die pauschale Beihilfe in Hamburg, Bremen, Berlin, Thüringen und Brandenburg – Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse

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Die pauschale Beihilfe in Hamburg, Bremen, Berlin, Thüringen und Brandenburg – Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse

Lehrerin übt mit Schülerin gemeinsam das Lesen

Beamte der Bundesländer Hamburg, Berlin, Bremen, Thüringen und Brandenburg erhalten auf Wunsch auch in der gesetzlichen Krankenkasse in Zukunft einen 50-prozentigen Zuschuss zum GKV-Beitrag. In Hamburg besteht diese Möglichkeit bereits seit dem 01.08.2018. In Bremen, Thüringen und Brandenburg wurde der „Arbeitgeberzuschuss“ für Beamte am 01.01.2020 eingeführt.

Grundvoraussetzung ist allerdings der Verzicht auf die Beihilfe in Kontext mit einer privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss vom Dienstherrn zur gesetzlichen Krankenkasse wird daher als „pauschale Beihilfe“ bezeichnet.

Heute möchte ich für Sie die Frage erörtern, ob sich deshalb für Beamte und Beamtenanwärter in diesen Bundesländern grundsätzlich der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse lohnt oder Sie dennoch den Wechsel in eine private Krankenversicherung mit Beihilfe bevorzugen sollten?

Eine pauschale Antwort lässt sich auf diese Frage sicherlich generell nicht geben. Jede Situation gilt es individuell zu betrachten, um daraufhin die richtige Entscheidung zu treffen.

Ein wichtiges Argument zu Ihrer Information vorab:

Die pauschale Beihilfe in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es aktuell nur in diesen 4 Bundesländern. Sollten Sie sich als Landesbeamter in einem dieser Bundesländer für diese Variante entscheiden und später in ein anderes Bundeshalb ohne pauschale Beihilfe wechseln, kann dies schwerwiegende finanzielle Folgen haben.

In allen anderen Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe gilt: Gesetzlich versicherte Beamte und Beamtenanwärter müssen den Vollbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zahlen. D.h., Sie zahlen den 100-prozentigen GKV-Beitrag komplett aus eigener Tasche. Nur bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung erhalten Sie die Beihilfe.

Ein Landesbeamter mit einer Besoldung von beispielsweise A13 mit einer höheren Erfahrungsstufe in Vollzeit zahlt in der gesetzlichen Krankenkasse ohne pauschale Beihilfe im Jahr 2020 über 800 Euro im Monat. In Hamburg, Bremen, Thüringen und Brandenburg würde der Dienstherr durch die pauschale Beihilfe die Hälfte dieses Betrages in unserem Beispiel übernehmen. In allen anderen Bundesländern und als Bundesbeamter zahlen Sie die kompletten über 800 Euro im Monat aus eigener Tasche.

Bei einem Wechsel in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe bleiben somit nur 2 Möglichkeiten:
Entweder Sie müssen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse leisten oder einen Wechsel in eine private Krankenversicherung vornehmen. Der Vollbeitrag zur GKV kann dauerhaft ohne die pauschale Beihilfe eine große finanzielle Belastung darstellen. Somit bleibt oftmals nur der Wechsel in eine private Krankenversicherung. Bei dieser spielt allerdings das Einstiegsalter und der Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle. Sollten somit zum Zeitpunkt des gewünschten Wechsels in eine PKV bestimmte ärztliche Diagnosen bestehen, kann es zu sehr hohen Risikozuschlägen (Mehrbeiträgen) oder sogar zu einer Ablehnung der privaten Krankenversicherung kommen. Das Risiko, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Wechsel in eine PKV nicht mehr möglich ist bzw. nur zu sehr schlechten Konditionen ist somit definitiv gegeben.

Aus diesen Fakten lässt sich folgendes Fazit ziehen:
Könnte es bei Ihnen dauerhaft zu einem Wechsel in ein Bundesland ohne die pauschale Beihilfe kommen (bzw. zur Bundesbeihilfe), müssen Sie dieses Risiko immer in Ihre Überlegungen einbeziehen. Oftmals empfiehlt sich in diesem Fall sofort der Wechsel in eine private Krankenversicherung, da Sie dadurch dauerhaft auf der sicheren Seite sind.

Soweit ein Wechsel des Bundeslandes oder in die Bundesbeihilfe keinesfalls in Frage kommt, spielen weitere Punkte im Zuge Ihrer Entscheidung zwischen der GKV mit pauschaler Beihilfe und der PKV eine bedeutende Rolle:

– Ihre Besoldung und Ihr Beihilfesatz
– arbeiten Sie Vollzeit oder Teilzeit / wie ist Ihre Zukunftsplanung?
– Ihr Einstiegsalter und Ihr Gesundheitszustand
– müssen nur Sie versichert werden oder ebenfalls weitere Familienangehörige?

Lassen Sie uns einen Blick auf die einzelnen Punkte werfen:

Ihre Besoldung und Ihr Beihilfesatz

Bei einer Vollzeitstelle mit einer A13 Besoldung liegt der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse bei über 800 Euro im Jahr 2020. Durch die pauschale Beihilfe übernimmt der Dienstherr die Hälfte dieses Beitrages. Somit würde die gesetzliche Krankenkasse den Beamten trotz der pauschalen Beihilfe über 400 Euro im Monat kosten.

Entscheidet sich der Beamte für einen Wechsel in eine private Krankenversicherung, ist eine Absicherung ab ca. 270 Euro im Monat möglich (Beispiel: Beamter oder Beamtin aus Hamburg, 30 Jahr, ohne Vorerkrankungen, PKV ohne Selbstbeteiligung mit Einbettzimmer und Privatarzt). Somit kommt es zu einer deutlichen monatlichen Einsparung.

Doch noch ein weiterer Punkt ist von Bedeutung: In der gesetzlichen Krankenkasse ist nur ein Mehrbettzimmer mit Belegarzt versichert und auch beispielsweise die Leistungen bei Zahnersatz sind begrenzt. Um alleine in diesen Bereichen auf das Niveau der privaten Krankenversicherung zu kommen, müssten Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Diese verursachen neben den Kosten der gesetzlichen Krankenkasse zur pauschalen Beihilfe einen zusätzlichen finanziellen Aufwand. Eine Zusatzversicherung mit Altersrückstellungen für die Wahlleistungen im Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt) kostet für einen 30-jährigen mindestens 25 Euro im Monat. Hinzu kommt eine Zahnzusatzversicherung. Die Kosten für die Zahnzusatzversicherung liegen bei mindestens 15 Euro im Monat. Es entsteht somit eine Mehrbelastung von 40 Euro im Monat. Die gesetzliche Krankenkasse mit Zusatzversicherung liegt somit in unserem Beispiel bei ca. 440 Euro monatlich. Die private Krankenversicherung bei 275 Euro im Monat.

Sie können alternativ natürlich auch die private Krankenversicherung mit dem Leistungsniveau im Krankenhaus einer gesetzlichen Krankenkasse abschließen. Dann erhalten Sie eine gute PKV im obigen Beispiel bereits ab ca. 230 Euro.

In unserem Beispiel macht ein Wechsel definitiv Sinn, zumal die pauschale Beihilfe sich immer nur mit 50 Prozent am Krankenversicherungsbeitrag beteiligt. Die Beihilfe erhöht ihren Satz sogar in Hamburg, Thüringen und Brandenburg ab dem 2. Kind und unabhängig von der Anzahl der Kinder im Pensionsalter auf 70 Prozent. Damit brauchen Sie bei einer 70-prozentigen Beihilfe nur noch 30 Prozent über eine PKV versichern und die Beiträge werden entsprechend noch günstiger.

In Bremen erhalten Sie 5 Prozent mehr von der Beihilfe pro Kind. Somit liegt der Beihilfesatz in Bremen mit zwei Kindern bei 60 Prozent, sodass Sie nur noch 40 Prozent über eine private Krankenversicherung abdecken müssen. Auch hier wird der Beitrag zur PKV durch die Kinder wieder günstiger, während die Übernahme der pauschalen Beihilfe bei 50 Prozent bleibt.

Ein wichtiger Faktor bei der Bewertung ist natürlich auch, ob Sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Da sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse ausschließlich nach Ihrer Besoldung richtet, liegt dieser bei einer Teilzeittätigkeit natürlich geringer.

Arbeiten Sie Vollzeit oder Teilzeit – wie ist Ihre Zukunftsplanung?

Bleiben wir bei unserem Beispiel: Sie üben Ihre A13 Stelle nur Teilzeit (50 Prozent) aus und entscheiden sich für die pauschale Beihilfe. Der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse würde jetzt bei ca. 400 Euro liegen. Durch die pauschale Beihilfe von 50 Prozent zahlen Sie somit einen Monatsbeitrag von rund 200 Euro für Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung würde sich nicht verändern, da Ihre Besoldung hier keine Rolle spielt. Gemäß unserem obigen Beispiel liegt dieser bei 275 Euro mit den Wahlleistungen im Krankenhaus. In diesem Fall müssten Sie natürlich auch bei der GKV wieder die Zusatzversicherungen hinzurechnen, um das Leistungsniveau der privaten Krankenversicherung zu erreichen (sonst vergleichen wir Äpfel mit Birnen). Rechnen Sie hier wieder die ca. 40 Euro für die Zusatzversicherungen hinzu, liegt der Monatsbeitrag in der GKV bei 240 Euro. In diesem Fall wäre die private Krankenversicherung 35 Euro monatlich teurer.

Gehen wir davon aus, Sie arbeiten Teilzeit, weil Sie zwei Kinder haben. In Hamburg, Thüringen und Brandenburg steigt damit der Beihilfesatz, wie bereits beschrieben, auf 70 Prozent. Damit sinkt der Beitrag der PKV. Eine Absicherung ist jetzt mit den Wahlleistungen im Krankenhaus ab 210 Euro im Monat möglich (in Bremen bei 60 Prozent Beihilfe ab 240 Euro monatlich). Rechnen wir die Zusatzversicherungen mit ein, um das Leistungsniveau vergleichbarer zu machen, liegen Sie mit der PKV jetzt in Hamburg, Thüringen und Brandenburg günstiger und in Bremen gleichauf. Verzichten Sie auch bei der privaten Krankenversicherung im Falle eines Krankenhausaufenthaltes auf das Zweibettzimmer mit Chefarzt, wird die PKV natürlich auch entsprechend günstiger.

Interessant ist für Sie somit natürlich der Blick für Sie in die Zukunft. Arbeiten Sie dauerhaft wieder Vollzeit, wird der finanzielle Vorteil der privaten Krankenversicherung später voraussichtlich erneut deutlich größer. Deshalb ist der Weitblick bei Ihrer Entscheidung sehr bedeutsam, um unter dem Strich bewerten zu können, welche Entscheidung für Sie die richtige ist.

Vernachlässigt haben wir bislang den exakten Blick auf die Leistungen. Die oben getätigte Darstellung sollte Ihnen nur einen groben finanziellen Überblick geben. Gehen wir tiefer in die Leistungsunterschiede der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse, so lassen sich diese natürlich nicht auf die Wahlleistungen im Krankenhaus und die Vorteile der PKV bei zahnärztlichen Behandlungen eingrenzen. Dies sind lediglich zwei bedeutende Bereiche. Die gesamten Leistungen der privaten Krankenversicherung gehen allerdings deutlich weiter. Bei einer PKV können beispielsweise die Ärzte Sie nach privatärztlichen Sätzen abrechnen. Dadurch werden Sie gerade bei Fachärzten oftmals bevorzugt und Sie erhalten schneller Termine als gesetzlich krankenversicherte. Zudem wird z.B. Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen und alternative Heilmedizin geleistet.

Fazit zum Thema Besoldung

Je niedriger Ihre Besoldungsgruppe desto attraktiver kann die pauschale Beihilfe sein. Dennoch gilt es zu beachten, dass selbst für niedrige Besoldungsstufen das finanzielle Risiko bei einem Wechsel in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe immens ist. Hinzu kommt natürlich das Leistungsplus der privaten Krankenversicherungen. Sind Ihnen die Leistungen wichtiger als der finanzielle Auffand für Ihre Gesundheit bietet sich auch in niedrigen Besoldungsstufen ein Wechsel in eine PKV an.

Am ehesten lässt sich somit festhalten, dass die pauschale Beihilfe für höhere Besoldungsgruppen (A12 und A13), wie beispielsweise Professoren, Lehrern, Staatsanwärter, Richter, Regierungsräte am wenigsten eignet. Hier ist häufig eine private Krankenversicherung die bessere Lösung. Bei niedrigeren Besoldungen gilt es natürlich auch die zukünftige Entwicklung Ihrer Besoldung zu beachten. Steigt diese in den kommenden Jahren, so wirkt sich dies durch höhere Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse (pauschalen Beihilfe) aus. In den niedrigeren Besoldung A7 und A8 müssen Sie sich die obige Frage stellen: Ist für Sie der finanzielle Aspekt entscheidend oder die Leistungen im Krankheitsfall.

Eine exakte Antwort lässt sich allerdings immer nur bei einer individuellen Betrachtung geben. Durch einen unverbindlichen und kostenfreie Krankenversicherungsvergleich für Beamte erfahren Sie genau, ob die pauschale Beihilfe für Sie geeigneter ist oder eine private Krankenversicherung. Hier können Sie sich Ihren persönlichen Krankenversicherungsvergleich anfordern.

Achtung: Beamtenanwärter zählen dabei zunächst nicht zu niedrigeren Besoldungsstufen. Während der Anwärterzeit erhalten Sie von den privaten Krankenversicherungen vergünstigte Anwärterkonditionen. Deshalb lohnt sich zumeist für Anwärter der Abschluss einer PKV. Nach der Anwärterzeit kann dann die Entscheidung getroffen werden, welche Lösung langfristig die bessere ist.

Ihr Einstiegsalter und Ihr Gesundheitszustand

In Bezug auf den Beitrag einer privaten Krankenversicherung gilt es natürlich auch einige wichtige Details zu beachten. Eine entscheidende Rolle spielen das Einstiegsalter und Ihr Gesundheitszustand. Wie bereits weiter oben erwähnt, ist Ihre Besoldung hingegen zur Ermittlung der PKV-Beiträge irrelevant. Durch bestimmte „Vorerkrankungen“ kann sich der Monatsbeitrag Ihrer privaten Krankenversicherung steigern. Im Vergleich zur pauschalen Beihilfe gilt es somit Ihren Gesundheitszustand natürlich auch zu berücksichtigen. Durch eine anonyme Risikoanfrage bei den privaten Krankenversicherungen lässt sich von Anfang an für Sie kalkulieren, mit welchen Risikozuschlägen Sie rechnen müssen. Somit können Sie die endgültigen Beiträge der privaten Krankenversicherung mit der pauschalen Beihilfe vergleichen.

Aus diesem Grund ist ein individueller Krankenversicherungsvergleich für Sie bedeutend. Dieser berücksichtigt von Beginn mögliche Risikozuschläge der privaten Krankenversicherungen. Hier haben Sie die Möglichkeit sich Ihren Vergleich PKV-Vergleich unverbindlich anzufordern.

Müssen nur Sie versichert werden oder ebenfalls weitere Familienangehörige?

Letztlich steht noch die Frage im Raum, ob nur Sie versichert werden müssen oder weitere Familienangehörige. In der gesetzlichen Krankenkasse gilt für Kinder unter bestimmten Voraussetzungen die kostenfreie Familienversicherung, während für Kinder in der privaten Krankenversicherung immer einen Monatsbeitrag anfällt. Die Monatsbeiträge für Kinder in der PKV liegen im Schnitt bei 35-45 Euro (Ausnahme Hessen und Bremen). Ist es somit rechtlich möglich Ihrer Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse Ihres Ehepartners mitzuversichern, fallen keine Kosten an. Vom finanziellen Standpunkt ergibt diese Lösung Sinn. Natürlich steht es Ihnen auch generell frei Ihr Kind privat krankenversichern (Ausnahme Hessen). In diesem Fall fallen natürlich Kosten an, dafür profitiert Ihr Nachwuchs natürlich auch von den Leistungsvorteilen einer privaten Krankenversicherung. Die rechtlichen Grundlagen zur Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung finden Sie hier.

Für Ehepartner gilt in der gesetzlichen Krankenkasse immer die Versicherungspflicht, solange ein Angestelltenverhältnis oberhalb eines Minijobs besteht bzw. der Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die Chance auf eine private Krankenversicherung für Beamte besteht für den Ehepartner nur für Ehepartner ohne eigenes Einkommen (bzw. nur ein Minijob besteht) oder die Einkünfte aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit unter die vorgegebenen Summen der jeweiligen Beihilfe fallen. Die Details dazu finden Sie in den einzelnen Beihilfenverordnungen des Bundes bzw. der Bundesländer. Im Zweifel ist immer eine individuelle Rückfrage bei der entsprechenden Beihilfestelle zu empfehlen, ob eine Beihilfeberechtigung für Ihren Ehepartner besteht. Eine Beihilfeberechtigung bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass auch eine Absicherung in einer PKV möglich ist (bei einer gleichzeitigen Versicherungspflicht in der GKV ist dies nicht möglich).

Im Vergleich zur pauschalen Beihilfe in der GKV gibt es in der privaten Krankenversicherung keine kostenfreie Familienversicherung. Diese gilt allerdings auch in der gesetzlichen Krankenversicherung auch nicht generell. Bei der Entscheidung für eine PKV oder die pauschale Beihilfe gilt es letztlich alle Faktoren zu berücksichtigen. Dies ist nur durch einen individuellen Vergleich möglich. Fordern Sie sich deshalb unbedingt Ihren kostenfreien und unverbindlichen Krankenversicherungsvergleich an, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Beitragsentwicklung

In Bezug auf die Beitragsentwicklung schneiden die privaten Krankenversicherungen weit besser ab, als ihr Ruf. Dabei gilt es für Sie zu unterscheiden, ob wir über die Entwicklung einer PKV für Beamte reden oder der Beitragssteigerungen der Tarife für Angestellte und Selbstständige in der privaten Krankenversicherung. Wird in den Medien von enormen Steigerungen gesprochen, so bezieht sich diese zumeist ausschließlich auf die Privatversicherungen für Angestellte und Selbstständige. Die meisten Beamtentarife überzeugen durch eine hohe Beitrag Stabilität. Im Gegensatz zu den Steigerungen der gesetzlichen Krankenkasse im Höchstsatz sind die meisten PKV-Beamtentarife sogar deutlich stabiler.

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Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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