In Sachsen-Anhalt sollen Beamte, wenn es nach der CDU geht, wieder ein Weihnachtsgeld ausbezahlt bekommen. Im Rahmen ihrer Klausur kam die CDU zur Entscheidung, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch eine Regeländerung in Sachsen-Anhalt notwendig machen würde. Laut CDU könnte das Weihnachtsgeld dieses Jahr – auf Grund des Haushaltsüberschusses – problemlos finanziert werden.
Die CDU stützt sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Eine Beamtin ging 2011 vor Gericht, als sie erfuhr, dass das Weihnachtsgeld gestrichen wurde. Nun hat das Bundesverfassungsgericht Ende 2015 eine Entscheidung getroffen und entschieden, dass Nachbesserungen getroffen werden müssen. Denn die Richter gelangten zur Entscheidung, dass die Sparmaßnahmen nicht nur einseitig getroffen und ausnahmslos nicht nur die Beamten ihren Teil dazu beitragen müssen, wenn sich das Bundesland in einer schlechten Finanzlage befinden würde. In Sachsen-Anhalt wurde den Beamten für das Jahr 2011 das Weihnachtsgeld gestrichen; 30.000 Landesbeamte waren von den Haushaltskürzungen betroffen.
Kritik kommt von den Linken
Die CDU wurde jedoch für ihren Vorschlag auch gerügt. So verwies die Linksfraktion auf ihre Anträge zur „Wiedereinführung von Sonderzahlungen“, die sie im November eingebracht und allesamt von der CDU abgelehnt wurden. Da sich die Finanzlage in den letzten Wochen nicht geändert hat, geht man bei den Linken von wahltaktischen Geplänkel aus; schlussendlich werde demnächst in Sachsen-Anhalt zur Wahlurne gerufen.
Auch der Deutsche Beamtenbund ist mit den Verantwortlichen auf Kriegsfuß
Kritik kam auch vom Deutschen Beamtenbund. In den Mittelpunkt der Kritik stand natürlich die Landesregierung. So wandte sich der Deutsche Beamtenbund an Ministerpräsident Haselhoff; in einem offenen Brief wurden die enormen Einkommenskürzungen kritisiert, welche die Beamten ertragen mussten. Vor allem sei die „Beamtenschaft wütend und frustriert, da nicht nur ihr Vertrauen, sondern auch die Loyalität missbraucht wurde“.
Ein Überschuss von 100 Millionen Euro
2003 kürzte die damalige CDU/FDP-Regierung 26.000 Beamten in Sachsen-Anhalt das Weihnachtsgeld. 2005 wurde das Weihnachtsgeld komplett gestrichen. Angestellte, die im Landesdienst beschäftigt waren, erhielt lediglich eine Zahlung in der Höhe von 61,6 Prozent (Osttarif) bzw. 82,1 Prozent (Westtarif) des Monatsgehaltes. Durch diesen Einschnitt erhoffte sich die Landesregierung Einsparungen in der Höhe von 28 Millionen Euro. 2015 endete das Haushaltsjahr jedoch mit einem 100 Millionen Euro-Überschuss – eine Möglichkeit, den Beamten wieder das ordnungsgemäße Weihnachtsgeld ausbezahlen zu können. Der Großteil des Überschusses – so das Finanzministerium – soll jedoch für Rücklagen verwendet werden.