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Häufige Fragen und Antworten zur privaten Krankenversicherung für Beamte

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Häufige Fragen und Antworten zur privaten Krankenversicherung für Beamte

Frau füllt Unterlagen aus und nutzt einen Laptop

In diesem Artikel finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare.

Muss ich mich als Beamter, Beamtenanwärter oder Referendare privat krankenversichern?

Nein. Sie haben keinerlei Verpflichtung, als Beamter oder Beamtenanwärter private Krankenversicherung zu wählen. Ebenso können Sie sich als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichern. Allerdings bietet die private Krankenversicherung Beamten  (PKV) zahlreiche Vorteile.

Diese ergeben sich durch die sozialversicherungsrechtliche Sonderstellung von Beamten, die keine Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse haben (wie beispielsweise Angestellte mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze), sondern unabhängig von der Besoldung immer die Wahlfreiheit zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben.

Die gesetzliche Krankenkasse hat im Großteil der Bundesländer und bei Bundesbeamten allerdings den Nachteil, dass Beamte den vollen Beitrag GKV-Beitrag leisten müssen. Das heißt, bei einem Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse beteiligt sich der Dienstherr nicht an den Kosten der gesetzlichen Krankenkasse. Diese müssen vom Beamten komplett aus der eigenen Tasche getragen werden. Ausnahmen gibt es im Rahmen der sogenannten pauschalen Beihilfe derzeit lediglich in 5 Bundesländern: Thüringen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Bremen .

Entscheiden Sie sich als Beamter, Beamtenanwärter oder Referendar für eine private Krankenversicherung, so stellt diese lediglich eine Restkostenabsicherung in Ergänzung zur Beihilfe dar. Die Beihilfe wird durch Ihren Dienstherrn gewährt und ist ausschließlich für die Erstattung von Gesundheitskosten für Beamte und deren Angehörige zuständig. Der Beihilfeanspruch liegt bei mindestens bei 50 Prozent, kann aber je nach Beihilfeverordnung des Landes oder Bundes für den Beamten auf bis zu maximal 70 Prozent steigen. Nur der verbleibende Teil muss über eine PKV für Beamte versichert werden.

Dadurch ergibt sich zumeist ein deutlicher finanzieller Vorteil gegenüber der Absicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse, da diese den Vollbeitrag verlangt. Doch auch in den fünf Bundesländern mit der pauschalen Beihilfe (50 Prozent Zuschuss durch den Dienstherrn ebenfalls über der gesetzlichen Krankenkasse) kann der Beitrag einer privaten Krankenversicherung für Beamte günstiger sein als der der gesetzlichen Krankenkasse. Dies hängt sehr stark von der Höhe der Besoldung ab.

Eine pauschale Aussage, ob eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung für einen Beamten besser ist, lässt sich allerdings niemals treffen, ohne die individuelle Situation zu bewerten. Aus diesem Grunde ist es sehr empfehlenswert einen, unabhängigen Krankenversicherungsvergleich anzufordern. Wir erstellen Ihnen diesen gerne kostenfrei und unverbindlich.

Was kostet eine private Krankenversicherung für Beamte?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Wesentlichen sind Ihr Einstiegsalter, Ihr Gesundheitszustand und Ihr Beihilfesatz. Hinzu kommen noch die unterschiedlichen Beiträge der verschiedenen Anbieter. Beamtenanwärter erhalten zudem bei den meisten Privatversicherungen zudem noch vergünstigte Anwärterkonditionen. Die Besoldung hingegen hat generell keinen Einfluss auf die Höhe des PKV-Beitrages.

Hier zwei Beispiele in Bezug auf die Beitragshöhe einer privaten Krankenversicherung für Beamte:

Eine 29-jährige Lehrerin (Beamtin auf Probe) entscheidet sich für eine private Krankenversicherung (Besoldung A13 im Bundesland Baden-Württemberg). Inklusive der stationären Wahlleistungen (Einbettzimmer mit Chefarzt) und Beihilfeergänzungstarif ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ab ca. 295 Euro im Monat möglich (bei einem 50-prozentigen Beihilfesatz – keine „Vorerkrankungen“).

Ein 40-jähriger Bundesbeamter mit zwei Kindern und einer A11-Besoldung erhält eine private Krankenversicherung ab einem Monatsbeitrag von 260 Euro monatlich (70 Prozent Beihilfe, keine „Vorerkrankungen“, inkl. Einbettzimmer und privatärztlicher Versorgung im Krankenhaus und Beihilfeergänzungstarif).

Sie möchten wissen, was eine private Krankenversicherung für Beamte für Sie kostet? Fordern Sie hier einen unverbindlichen & kostenfreien PKV-Vergleich an.

Was kostet eine gesetzliche Krankenkasse für Beamte?

Wie bereits weiter oben ausgeführt gibt es hinsichtlich der Kosten der gesetzlichen Krankenkasse für Beamte Unterschiede. In Thüringen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Bremen gibt es die sogenannte pauschale Beihilfe. In diesen Bundesländern beteiligt sich der Dienstherr mit 50 Prozent an den Kosten der gesetzlichen Krankenkasse (die Pflegepflichtversicherung muss der Beamte komplett selbst tragen). In allen anderen Bundesländern und bei Bundesbeamten wird allerdings bei einem Verbleib in der GKV der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeverischerung für den Beamten fällig.

Beispiel:

Unsere Lehrerin aus Baden-Württemberg wird mit A13 (Stufe 5) besoldet und erhält monatlich 4.587,09 Euro. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse liegt bei insgesamt 15,2 Prozent (inkl. Zusatzbeitrag 1,2 Prozent / Techniker Krankenkasse) zzgl. Pflegepflichtversicherung mit 3,3 Prozent. Daraus errechnet sich ein Monatsbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 848,61 Euro monatlich. Ein Einstieg in die PKV ist ab 295 Euro monatlich möglich. Somit spart die Leherin bei der Entscheidung für eine private Krankenversicherung monatlich rund 550 Euro.

Unser Bundesbeamter mit zwei Kindern mit der A11-Besoldung (Stufe 3) erhält 3.990,79 im Monat. Der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zur GKV liegt bei diesem Beamten somit bei 738,30 Euro im Monat. Die private Krankenversicherung kann der Beamte ab 260 Euro abschließen  und spart dadurch rund 478 Euro gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.

An diesen Beispielen können Sie erkennen, dass der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse für Beamte in Bundesländern ohne pauschale Beihilfe enorm hoch ist. Eine private Krankenversicherung für Beamte ist aufgrund der individuellen Beihilfe für einen Großteil der Beamten in Beitrag und Leistung deutlich attraktiver als die gesetzliche Krankenkasse. Dennoch gilt es, immer jede Situation einzeln zu bewerten. Von daher ist ein individueller PKV-Vergleich vor der Enscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung für Beamte immer empfehlenswert.

Was bedeutet pauschale Beihilfe?

In fünf Bundesländern gibt es neben dem Angebot der Beihilfe in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung die sogenannte pauschale Beihilfe (Stand 12/2021). Brandenburg, Thüringen, Berlin, Bremen und Hamburg bieten Beamten die Möglichkeit, auch bei einem Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse einen 50-prozentigen Kostenanteil zu erhalten. Allerdings werden nur maximal die Kosten bis zur Höchstgrenze der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und der Dienstherr beteiligt sich gar nicht an den Kosten der Pflegepflichtversicherung.

Beispiel gesetzliche Krankenkasse mit pauschaler Beihilfe:

Ein Lehrer mit einer A13-Vollzeitstelle (Stufe 4) erhält in Hamburg eine Besoldung in Höhe von 4.826 Euro im Monat. Der gesamte zu entrichtende Krankenkassenbeitrag würde sich auf 733,55 Euro belaufen. Da dieser Beitrag unter dem Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkasse liegt, hat der Beamte in unserem Beispiel den Anspruch auf die vollen 50 Prozent Kostenbeteiligung über die pauschale Beihilfe durch den Dienstherrn. Dieser beteiligt sich somit mit ca. 366 Euro an den GKV-Kosten. Hinzu kommt der Komplettbeitrag der Pflegepflichtversicherung in Höhe von ca. 159 Euro (3,3% der Besoldung). Für die pauschale Beihilfe muss der Lehrer in unserem Beispiel somit monatlich rund 525 Euro zahlen.

Vergleich zur privaten Krankenversicherung:

Gehen wir davon aus, dass der Lehrer aus unserem Beispiel 28 Jahre alt ist. In einer privaten Krankenversicherung für Beamte wäre eine Absicherung ab ca. 290 Euro im Monat möglich (50-prozentige Beihilfe, ohne „Vorerkrankungen“ – mit einem Einbettzimmer und privatärztlicher Behandlung im Krankenhaus). Trotz der pauschalen Beihilfe spart der Beamte 235 Euro monatlich bei der Wahl einer PKV für Beamte. Zudem sind im Versicherungsumfang der privaten Krankenversicherung die Wahlleistungen (Einbettzimmer mit Chefarzt) im Krankenhaus versichert. Legt der Beamte wert auf diese Leistung, kämen zur gesetzlichen Krankenkasse für eine entsprechende Zusatzversicherung noch weitere Kosten zu.

Sollte der Lehrer zwei Kinder haben, beläuft sich sein Beihilfeanspruch sogar auf 70 Prozent. In diesem Fall wäre eine Absicherung in einer Privatversicherung unter den gleichen Voraussetzungen, wie bereits im obigen Beispiel genannt, sogar ab 225 Euro möglich. Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse ändert sich allerdings nicht, da der Höchstsatz der pauschalen Beihilfe bei 50 Prozent liegt. Dadurch steigt die Ersparnis um 300 Euro bei der Wahl der privaten Krankenversicherung für Beamte.

Achtung: Entscheiden Sie sich für die pauschale Beihilfe sollten Sie bedenken, dass dieser Anspruch verfällt, wenn Sie jemals Ihre Dienststelle wechseln und in einem Bundesland verbeamtet werden, welches keine pauschale Beihilfe gewährt. In diesem Fall wird der Vollbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse ohne Anteil des Dienstherrn fällig. Hier können Sie sich errechnen lassen, welche Lösung für Sie optimal ist.

Wonach richtet sich die Höhe des Beihilfeanspruchs?

Der Beihilfesatz richtet sich immer nach Ihrer familiären Situation. Ledige Beamte ohne Kinder haben in allen Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe einen Anspruch von 50 Prozent. Dieser erhöht sich ab dem zweiten Kind und im Pensionsalter in den meisten Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe auf 70 Prozent. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. So gibt es in Hessen und Bremen nur eine Erhöhung des Beihilfesatzes von 5 Prozent pro Kind. Hier liegt der Beihilfesatz des Beamten mit beispielsweise zwei Kindern somit bei 60 Prozent. Der maximale Beihilfesatz beläuft sich in Hessen und Bremen ebenfalls für Beamte auf 70 Prozent (z. B. ein Beamter mit 4 Kindern). Im Pensionsalter gilt in diesen beiden Bundesländern ebenfalls ein 60-prozentiger Beihilfeanspruch (unabhängig von der Anzahl der Kinder). Wichtig: Sie müssen Ihre Kinder nicht privat versichern, um den Anspruch auf den erhöhten Beihilfesatz zu haben. Ausschlaggebend ist der Erhalt des Kinderzuschlages.

In Baden-Württemberg hingegen gilt für Beamte, die nach dem 31.12.2012 verbeamtet wurden, ein pauschaler Beihilfesatz von 50 Prozent (unabhängig von der Anzahl der Kinder). Dieser steigert sich auch nicht im Pensionsalter, sondern bleibt unverändert bei 50 Prozent.

Auch Ehepartner können einen Anspruch auf Beihilfe haben. Dieser ist jedoch vom Einkommen abhängig. Diese Einkommensgrenzen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und in den jeweiligen Beihilfeverordnungen festgelegt. Eine Beihilfeberechtigung des Ehepartners ist nicht mit der Möglichkeit des Abschlusses einer privaten Krankenversicherung gleichzusetzen. So kann beim Ehepartner eine Beihilfeanspruch bestehen, jedoch zugleich die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse vorliegen. Besteht beispielsweise ein Angestelltenverhältnis beim Ehepartner über 450 Euro im Monat kommt es zur Versicherungspflicht in der GKV dennoch kann das Jahreseinkommen innerhalb der Beihilfeberechtigung des Landes bzw. Bundes liegen.

In diesem Augenblick kann der Ehepartner durch die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse keine eigene private Krankenversicherung abschließen, aber dennoch bei der Beihilfe  Krankheitskosten geltend machen. Verfügt der Ehepartner über kein eigenes Einkommen oder ein Einkommen aus selbstständiger oder freiberuflicher Arbeit unter den Einkommensgrenzen der jeweiligen Beihilfe, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte für den Ehepartner möglich.

Kinder haben in den meisten Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe einen Beihilfeanspruch von 80 Prozent. Ausnahmen sind auch hier die Bundesländer Hessen und Bremen. Hier entspricht der Beihilfesatz des Kindes dem des Beamten selbst (hat der Beamte zwei Kinder und somit einen 60-prozentigen Beihilfeanspruch, beläuft sich der Beihilfesatz je Kind ebenfalls auf 60 Prozent).

Welche Gesundheitsangaben sind bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte wichtig?

Ein wesentlicher Punkt beim Abschluss einer PKV für Beamte ist grundsätzlich der Gesundheitszustand. Durch mögliche „Vorerkrankungen“ können die Gesellschaften Mehrbeiträge in Form von Risikozuschlägen verlangen.

Deshalb ist es sehr wichtig, die Gesundheitsangaben im Krankenversicherungsantrag richtig zu beantworten. In diesem Kontext ist die vorvertragliche Anzeigepflicht sehr bedeutend. Mit der Antragstellung unterschreiben Sie, alle gesundheitlichen Angaben zu machen, die in den ärztlichen Akten vermerkt sind. Das heißt, es ist nicht relevant, welche Diagnosen Ihnen bewusst sind, sondern, welche Diagnosen von den Ärzten abgerechnet wurden. Daher kann es ratsam sein, bei Ihrer bisherigen Krankenkasse oder bei den einzelnen Ärzten einen Auszug aller abgerechneten Behandlungen bzw. einen Auszug aus der Krankenakte anzufordern. Ein solcher Auszug gibt Ihnen die Sicherheit, alle Punkte bei der Antragstellung zu berücksichtigen.

Die wichtigsten Fragen zur Gesundheit der Krankenversicherungsgesellschaften beziehen sich zumeist auf die ärztlichen gestellten Diagnosen in den letzten drei Jahren im ambulanten Bereich (bei Haus- oder Fachärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten etc.), zudem werden in der Regel stationäre Krankenhausaufenthalte über einen Zeitraum der letzten fünf Jahre abgefragt. Ebenso interessieren sich die Krankenversicherungsgesellschaften für chronische Krankheiten und angeratene Behandlungen, die noch nicht durchgeführt wurden. Dies ist nur ein kurzer Auszug einiger bedeutender Gesundheitsfragen der Gesellschaften. Wichtig ist immer, dass Sie alle Fragen gemäß den Diagnosen in den ärztlichen Unterlagen korrekt beantworten.

Tipp: Da sich die Beiträge der Tarife durch bestimmte Diagnosen erhöhen können macht es Sinn, schon im Vorfeld eines PKV-Abschlusses bei den privaten Krankenversicherungen die Höhe möglicher Risikozuschläge zu erfragen. Dies ist im Zuge eines unabhängigen Krankenversicherungsvergleiches möglich. Ein solchen Vergleich können Sie sich hier kostenfrei anfordern. Dadurch können Sie schon im Vorfeld die für Sie realen Beiträge der verschiedenen Tarife vergleichen. Durch ein solches Vorgehen können Sie wesentlich einfacher die für Sie richtige Krankenversicherung finden und es kommen nicht nach dem Abschluss bösen Überraschungen in Form von Mehrbeiträgen auf Sie zu.

Erhalten Beamtenanwärter und Referendare vergünstigte Konditionen in der privaten Krankenversicherung?

Die meisten Krankenversicherungsgesellschaften bieten spezielle Tarife für Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter und Referendare an).  Die Leistungen entsprechen in aller Regel grundlegend denen des Volltarifes für Beamte auf Probe und Lebenszeit der jeweiligen Gesellschaft, allerdings werden die Anwärtertarife zu deutlich vergünstigten Monatsbeiträgen angeboten. Dies ist auch sinnvoll, da Beamtenanwärter natürlich während der Zeit als Beamte auf Widerruf auch geringer besoldet werden – also weniger Geld verdienen.

Die vergünstigten Konditionen werden Beamtenanwärtern bei zahlreichen Gesellschaften inzwischen bis zum 39. Geburtstag (in Ausnahmefällen bei bestimmten Gesellschaften bis zum 40. Geburtstag) gewährt. Ab diesem Zeitpunkt spätestens erfolgt dann allerdings die Umstellung in den Volltarif für Beamte und die Anwärtervergünstigungen entfallen. Die Umstellung erfolgt selbstverständlich generell auch dann, wenn Sie kein Beamtenanwärtermehr sind, unabhängig von Ihrem Alter.

Ein Beispiel:

Ein 24-jähriger Beamtenanwärter oder Referendar startet seine Anwärterzeit im Bundesland Bayern. Sein Beihilfesatz liegt bei 50 Prozent. Eine private Krankenversicherung für Beamtenanwärter kann er ab ca. 85 Euro monatlich ohne Selbstbeteiligung und mit stationären Wahlleistungen abschließen (Voraussetzung: keine „Vorerkrankungen, 50-prozentiger Beihilfesatz mit Einbettzimmer, Privatarzt und Beihilfeergänzungstarif).

Würde sich der Beamtenanwärter für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, errechnen sich die Beiträge nach seiner Besoldung (Einkommen). Angenommen es handelt sich im Bundesland Bayern um eine A10-Anwärterstelle, so erhält der Beamte auf Widerruf ca. 1.363 Euro monatlich. Auf dieses Einkommen wird in der GKV eine Krankenkassenbeitrag in Höhe von 18,5 Prozent (15,2 Prozent GKV-Beitrag inkl. 1,2 Prozent Zusatzbeitrag z. B. TK und 3,3 Prozent Pflegeversicherung) fällig. Somit liegt der Monatsbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse für diesen Beamtenanwärter bei rund 252 Euro im Monat.

Die Ersparnis bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse liegt in unserem Beispiel somit bei 167 Euro im Monat.

Wie geht es mit der privaten Krankenversicherung nach der Anwärterzeit weiter?

Viele Beamtenanwärter und Lehramtsreferendare stellen sich natürlich die Frage, wie es nach der Anwärterzeit mit der privaten Krankenversicherung weitergeht.

Um diese Frage zu beantworten, ist zunächst entscheidend, wie Ihre berufliche Situation nach der Anwärterzeit aussieht. Diesbezüglich gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Sie werden unmittelbar weiter verbeamtet (Beamter auf Probe)
  2. Sie werden zunächst Angestellte(r) (z. B. Angestellter Lehrer als Vertretungskraft)
  3. Es kommt zunächst zu einer Überbrückungszeit, in der Sie ohne Anstellung sind (z. B. Ferienzeit bei Lehrern).

Schauen wir uns die einzelnen Punkte im Detail an:

1. Sie werden unmittelbar weiter verbeamtet

In diesem Fall können Sie in Ihrer privaten Krankenversicherung bleiben. Dabei entfallen mit der Verbeamtung auf Probe die vergünstigten Anwärterkonditionen und es wird auf den Volltarif für Beamte auf Probe umgestellt.

Zudem haben Sie zu diesem Zeitpunkt auch die Möglichkeit, die Krankenversicherung zu wechseln. Achtung: Bei einem Wechsel ist immer eine komplett neue Gesundheitsprüfung nötig. Sind bei Ärzten oder anderen Behandlern während Ihrer Anwärterzeit bzw. im Abfragezeitraum der Krankenversicherungen Diagnosen gestellt worden, müssen Sie diese bei einem Wechsel angeben. Dadurch kann es im Rahmen eines Wechsels bei der neuen privaten Krankenversicherung für Beamte zu Mehrbeiträgen in Form von Risikozuschlägen kommen. Zudem sind Sie nach der Anwärterzeit älter und Ihr Einstiegsalter ist ein weiteres wichtiges Kriterium bei einer privaten Krankenversicherung. Überlegen Sie sich immer sehr gut, ob ein Wechsel der privaten Krankenversicherung wirklich sinnvoll ist. Gerade, wenn Ihnen durch einen Berater ein Wechsel dringend empfohlen wird, sollten Sie sich immer Fragen, weshalb dieser Wechsel Ihnen angeraten wird. Macht der Wechsel Sinn oder geht es dem Vertreter darum, einen neuen Vertrag zu gewinnen, um daran Geld zu verdienen? Überlegen Sie deshalb sehr genau, ob ein Wechsel in Ihrer Situation wirklich die richtige Entscheidung ist.

2. Sie werden zunächst Angestellte(r)

Kommt es nach Ihrer Anwärterzeit nicht direkt zu einer Verbeamtung auf Probe, sondern Sie werden zunächst angestellt, ist eine weitere Absicherung in einer Privatversicherung für Beamte meist nicht möglich. Gerade bei Lehrern kommt es nach dem Referendariat häufig zunächst zu einem Angestelltenverhältnis. In diesem Fall werden Sie in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig, soweit Ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt (diese beläuft sich auf 64.350 Euro im Jahr 2022).

Erhalten Sie als Lehrer nach dem Lehramtsreferendariat zunächst eine Stelle als Vertretungslehrer, wird Ihr Gehalt in den allermeisten Fällen unterhalb dieser Grenze liegen. Somit müssen Sie für die Zeit im Angestelltenverhältnis in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Rechnen Sie kurz- oder langfristig wieder mit einer Verbeamtung ist es äußerst empfehlenswert, die private Krankenversicherung über eine sog. Anwartschaftsversicherung „einzufrieren“. Dadurch sichern Sie gegen einen kleinen monatlichen Beitrag Ihren Gesundheitszustand ab, sodass Sie unmittelbar bei einer erneuten Verbeamtung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Ihre private Krankenversicherung einsteigen können.

3. Es kommt zu einer Überbrückungszeit, in der Sie ohne Anstellung sind

Sollten es nach Ihrer Zeit als Beamtenanwärter zunächst zu einer Übergangszeit ohne Anstellung und Verbeamtung kommen, ist Ihre individuelle Situation entscheidend in Bezug auf die weitere Krankenversicherung. Sind Sie ledig und es besteht kein Anspruch mehr auf eine Familienversicherung über die Eltern oder Anspruch auf Arbeitslosengeld I, müssen Sie in der privaten Krankenversicherung während der Zeit dieser „Arbeitslosigkeit“ bleiben. Da Sie keine Beihilfeanspruch mehr haben, ist eine 100-prozentige Absicherung nötig. Expliziert für Lehrer bieten gute Krankenversicherungsgesellschaften in der Regel einen solchen Übergangstarif für genau diese Zeiten zur Überbrückung an. Dieser ist zumeist günstiger als eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Wichtig ist allerdings, dass Ihre private Krankenversicherung einen solchen Übergangstarif anbietet (Achtung: Bei den meisten Gesellschaften enden diese Übergangstarife mit dem 39. Geburtstag).

Somit brauchen Sie sich keine Sorgen für die Zeit nach Ihrer Anwärterschaft bzw. Ihrem Referendariat machen. Jedes Szenario ist problemlos lösbar.

Wie kommt es zu Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung?

Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung sind in Deutschland gesetzlich geregelt und strengstens überwacht. Eine Beitragsanpassung darf nur steigende Gesundheitskosten ausgleichen und nicht zur Erhöhung von Gewinnen beitragen.

Alle privaten Krankenversicherungen sind dazu verpflichtet, für jeden Tarif zum Jahresbeginn zu kalkulieren, mit welchen Mehrkosten im Jahresverlauf gerechnet wird.

Dabei müssen drei wesentliche Kriterien berücksichtigt werden:

Medizinischer Fortschritt / medizinische Inflation
Die Medizin entwickelt sich unentwegt und stetig weiter. Solche Fortschritte verursachen immer steigende Kosten. Da Ihre Versicherung Ihnen die neuesten durch Studien erprobten und offiziell zugelassenen Technologien und Behandlungsmethoden zur Verfügung stellen möchte, müssen diese Kosten in die Beiträge einkalkuliert werden.

Niedrige Zinsen
Jeder Versicherer bildet für alle Beamten auf Probe oder Lebenszeit Alterungsrückstellungen. Diese Rückstellungen legen die Versicherer möglichst zinsbringend am Kapitalmarkt an, um sie für Ihre Gesundheitsvorsorge im Alter anzusparen. Der Leitzins der Europäischen Zentralbank liegt derzeit bei null Prozent. Dadurch fehlen den Versicherern wichtige Zinserträge, die entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch Beitragssteigerungen auszugleichen sind.

Steigende Lebenserwartung
Die Versicherer kalkulieren die Beiträge immer für die gesamte erwartete Lebensdauer. Durch eine höhere Lebenserwartung und steigende medizinische Kosten im Alter, sorgen auch diese Aspekte dafür, dass die tatsächlichen Versicherungsleistungen in unbestimmten Abständen die vorherigen Kalkulationen übersteigen.

Auf Basis der bestehenden Kalkulation prüfen unabhängige Treuhänder, ob die tatsächlich im Jahresverlauf entstandenen Kosten von der vorherigen Kalkulation abweichen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass diese Abweichung maximal 10 Prozent betragen darf. Liegt eine höhere Abweichung vor, sind die Versicherungen zu einer Beitragsanpassung verpflichtet. Durch diese Regelung kommt es für gewöhnlich nicht jährlich zu Beitragssteigerungen. Zudem will der Gesetzgeber durch das Anpassungssystem vermeiden, dass die Krankenversicherungen die steigenden Kosten beispielsweise durch Kredite ausgleichen.

Ist mein Beitrag zur privaten Krankenkasse im Alter noch bezahlbar?

Diese Frage wird kurioserweise immer im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung (PKV) gestellt, doch nie in Verbindung mit der gesetzlichen Krankenkasse. Dabei müsste es genau andersherum sein. Wie Sie auf der Internetseite www.zunkunftsuhr.de erkennen können, betragen die Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung mittlerweile nahezu 300 Milliarden Euro und wachsen täglich weiter. Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) betrugen Ende Juni 2021 gemäß der Deutschen Apothekerzeitung noch rund 14,8 Milliarden Euro, obwohl 88 Prozent der Bevölkerung in der GKV versichert sind.

Zu hohe Beiträge im Alter zahlen oftmals privatversicherte, die Ihre Krankenversicherung im Laufe des Lebens gewechselt haben, da in diesem Fall ein Großteil der gebildeten Altersrückstellungen verloren gehen und der Beitrag dadurch im Pensionsalter häufig früher wieder steigt.

Abgesehen von diesen immensen Rücklagen profitieren insbesondere Beamte von weiteren Vorteilen der PKV:

Mit dem Eintritt ins Pensionsalter steigt für Bundesbeamte und Landesbeamte der Beihilfeanspruch auf 70 Prozent (außer in Hessen und Bremen – hier liegt der Beihilfesatz bei 60 Prozent). Dies bedeutet, dass sich Ihr Krankenversicherungsbeitrag alleine durch den höheren Beihilfesatz deutlich reduziert. Einzig in Baden-Württemberg verbleibt der Anspruch bei 50 Prozent (für alle Beamte, die nach dem 31.12.2012 in den Dienst eingestiegen sind), dafür werden während der aktiven Dienstzeit entsprechend höhere Rückstellungen gebildet.

Neben diesen finanziellen Vorteilen, fällt zusätzlich ab dem 60. Lebensjahr der in im Beitrag enthaltende gesetzliche Zuschlag weg.

Bedenken Sie: In der gesetzlichen Krankenkasse zahlen Sie als Beamter auch im Pensionsalter den vollen Beitragssatz auf Ihre gesamten Einkünfte (GKV-Zuschüsse der Beihilfe gibt es nur in wenigen Bundesländern – s. oben).

Kann meine private Krankenversicherung meinen Vertrag kündigen?

Ein einseitiges Kündungsrecht seitens der privaten Krankenversicherung besteht nur im Falle einer vorvertraglichen Anzeigepflichtsverletzung. Sollten Sie die Gesundheitsfragen im Antrag nicht korrekt beantwortet haben und die Versicherung weist Ihnen nach, dass eine entsprechende “Vorerkrankung” verschwiegen wurde, kann die PKV Ihren Vertrag aufheben. Deshalb ist es immer äußerst bedeutend, alle Gesundheitsangaben sehr genau im Krankenversicherungsantrag anzugeben.

Sollte es im Laufe der Zeit nach Vertragsabschluss bei Ihnen zu neuen Erkrankungen kommen, darf die PKV Ihren Vertrag niemals aufgrund der dadurch entstehenden Kosten aufheben (solange keine vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung vorliegt).

Können sich alle Lehrer privat krankenversichern?

Um diese Fragen zu beantworten, ist zunächst entscheidend, ob Sie als Lehrer verbeamtet werden oder als Angestellter arbeiten. Verbeamtete Lehrer haben grundsätzlich einen Beihilfeanspruch und können sich dementsprechend auch privat krankenversichern. Angestellte Lehrer sind bis zu einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig und haben keine Wechselmöglichkeit. Erst bei einem Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können angestellte Lehrer in eine PKV für Angestellte wechseln.

Durch den Beihilfeanspruch haben verbeamtete Lehramtsanwärter und Lehrer generell die freie Wahl zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Dabei besteht ein Beihilfeanspruch von mindestens 50 Prozent, der je nach der familiären Situation und nach Bundesland sogar noch auf bis zu 70 Prozent steigen kann. Lediglich die verbleibenden Prozente (auf eine 100-prozentige Absicherung) müssen über eine Privatversicherung für Beamte abgesichert werden.

Lesen Sie mehr: Private Krankenversicherung für Lehrer

Gibt es Kündigungsfristen für die gesetzliche Krankenkasse beim Wechsel in eine private Krankenversicherung?

Dies hängt von Ihrem aktuellen Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Soweit Sie pflicht- oder familienversichert sind, können Sie unmittelbar zum Tag der Verbeamtung in eine private Krankenversicherung wechseln. In diesem Fall handelt es sich um einen Statuswechsel. Da Beamte sich zwar gesetzlich freiwillig versichern können (als Alternative zur privaten Krankenversicherung), jedoch in der gesetzlichen Krankenversicherung weder eine Pflicht- noch Familienversicherung möglich ist, entfällt diese automatisch mit der Verbeamtung. Eine formale Kündigung ist nicht zwingend nötig, kann jedoch von Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse bei einem Wechsel in eine PKV verlangt werden.

Sehr wichtig ist allerdings, dass Sie bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse eine Krankenversicherungsbestätigung Ihrer neuen Privatversicherung und eine Kopie Ihrer Beamtenurkunde hinterlegen. Da Sie in Deutschland krankenversichert sein müssen, prüft auf diese Weise der bisherige Versicherer, ob Sie auch weiterhin lückenlos im Krankheitsfall abgesichert sind.  Hinterlegen Sie keine neue Versicherungsbestätigung wird Ihr bisheriger Versicherer Sie nach einer Kulanzzeit freiwillig als Beamter gesetzlich weiterversichern, um die Absicherung weiter zu wahren und dadurch den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen. Dadurch kommt es zumeist zu hohen Kosten. Lesen Sie dazu gerne meinen Artikel Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse.

Verdienen Sie schon vor der Verbeamtung als Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze oder sind selbstständig tätig, besteht bei Ihnen bereits eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Da auch Beamte freiwillig in einer GKV versichern sein können, ist in diesem Fall eine Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse notwendig, um in eine Privatversicherung zu wechseln.

Die Kündigungsfrist beträgt einen angebrochenen und zwei volle Monate. Kündigen Sie beispielsweise im Juni, tritt die Kündigung zum 31.08. in Kraft (der Juni ist der angebrochene Monat und der Juli und August die zwei vollen Monate), sodass Sie den Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamte zum 01.09. vollziehen können. In diesem Kontext ist es wichtig zu wissen, dass die Kündigung erst wirksam wird, wenn innerhalb der Kündigungsfrist ein Nachweis einer neuen Privatversicherung bei Ihrer GKV hinterlegt wurde. Sollte in unserem obigen Beispiel somit bis zum 31.08. kein Nachweis der neuen PKV bei der GKV hinterlegt worden sein, ist die gesamte Kündigung nichtig und Sie sind weiterhin freiwillig bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgesichert. Eine erneute Kündigung unter Berücksichtigung der o. g. Frist ist für einen Wechsel in diesem Fall nötig.

Diese gesetzliche Grundlage kann für Sie allerdings auch ein Vorteil sein. Sind Sie bereits freiwillig gesetzlich krankenversichert und rechnen mit einer Verbeamtung zum Beispiel zum 01.09., so können Sie frühzeitig ohne Risiko Ihre gesetzliche Krankenkasse kündigen. Sollte die Verbeamtung verschoben werden oder Sie konnten sich noch für keine private Krankenversicherung für Beamte entscheiden, hinterlegen Sie bis zum 31.08. einfach keinen neuen Versicherungsnachweis bei Ihrer GKV und somit ist die Kündigung hinfällig.

Lesen Sie dazu auch: Muss ich meine gesetzliche Krankenkasse vor meiner Verbeamtung kündigen?

Was bedeutet Beitragsrückerstattung in einer privaten Krankenversicherung für Beamte?

Die Beitragsrückerstattung ist ein erfolgsabhängiger Faktor im Bedingungswerk und ermöglicht, dass Sie einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge zurückerstattet bekommen, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen bei Ihrer Gesellschaft einreichen. Natürlich spart die Krankenversicherungsgesellschaft Zeit und somit auch Geld, wenn sie keine Kostenerstattungen vornehmen muss. Zum Dank für diese Arbeitserleichterung erfolgt die Rückerstattung eines Anteiles der zuvor gezahlten Beiträge.

Die Beitragsrückerstattung bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr (01.01. – 31.12.). Für Beamtenanwärter gilt sie bei einem Großteil der privaten Krankenversicherungen auch, wenn Sie unterjährig beginnen (z. B. Beginn 01.07., dann ist eine Beitragsrückerstattung anteilig bis 31.12. möglich). Bei den Tarifen für Beamte auf Probe und Lebenszeit ist dies sehr unterschiedlich. Starten Sie Ihre Beamtenlaufbahn innerhalb eines Kalenderjahres, müssen Sie prüfen, ob Ihre Gesellschaft auch schon im „angebrochenen“ Jahr die Rückerstattung anteilig zahlt oder erst im darauffolgenden vollen Kalenderjahr.

Wie funktioniert die Beitragsrückerstattung in der Praxis?

Nehmen wir an, Sie haben im Kalenderjahr einen Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 500 Euro. Im Frühjahr müssen Sie mit einem grippalen Infekt zum Arzt und erhalten daraufhin eine Rechnung in Höhe von 80 Euro. Bei einem 50-prozentigen Beihilfesatz übernimmt Ihre Beihilfe 40 Euro dieser Arztkosten. Dieser Anteil der Beihilfe fällt bei der Betrachtung der Rückerstattung nicht ins Gewicht. Es geht lediglich um den Anteil Ihrer PKV – also in diesem Beispiel die weiteren 40 Euro.

Würden Sie die 40 Euro jetzt gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung geltend machen, wäre allerdings die gesamte Beitragsrückerstattung in Höhe von 500 Euro verloren. Bei einer Beitragsrückerstattung in Höhe von 500 Euro in unserem Beispiel hätten Sie somit 460 Euro verloren. In diesem Fall macht es somit zunächst für Sie eindeutig mehr Sinn, die 40 Euro der Arztrechnung aus eigener Tasche zu begleichen und zunächst abzuwarten, welche weiteren Kosten im Laufe des Jahres auf Sie zukommen.

Kommen keine weiteren Erkrankungen und Kosten bis zum 31.12. (Behandlungsdatum) hinzu, erhalten Sie Ihre Rückerstattung in Höhe von 500 Euro, die dann in der Regel zwischen Sommer und Winter des Folgejahres ausgezahlt werden. Da Sie nur 40 Euro selbst an ärztlichen Kosten selbst bezahlt haben, hat sich die Beitragsrückerstattung in diesem Jahr für Sie gelohnt.

Ein weiteres Beispiel:

Sollten Sie entgegen dem vorherigen Beispiel das Pech haben und im Dezember des entsprechenden Jahres bei Glatteis ausrutschen und sich das Bein brechen, würden natürlich noch weitere Kosten hinzukommen. Nehmen wir an, die Arzt- und Behandlungsrechnungen dafür belaufen sich auf insgesamt 2.000 Euro. Der private Anteil beträgt bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch bei 1.000 Euro. Zusammen mit dem grippalen Infekt sind somit jetzt in unserem Beispiel im Kalenderjahr 1.040 Euro an Kosten von der privaten Seite angefallen.  Die Rückerstattungshöhe liegt allerdings unverändert bei 500 Euro für das entsprechende Jahr. Somit hat es jetzt Sinn, alle angefallenen Kosten einzureichen und die Erstattung der Rechnungen bei der Krankenversicherung einzuholen.

Sie können also  immer in Ruhe bis zum Jahresende überlegen, ob Sie Ihre Rechnungen einreichen möchten oder nicht. Soweit schon früh im Kalenderjahr hohe Rechnungsbeträge anfallen und die Höhe der Beitragsrückerstattung überschritten wird, hat es natürlich wenig Sinn, bis zum Ende des Kalenderjahres mit der Einreichung zu warten.

Bedingungsgemäß gibt es bei den verschiedenen Tarifangeboten der Gesellschaften hinsichtlich der Vorsorgeaufwendungen Unterschiede bei der Beitragsrückerstattung. Zahlreiche Tarife sehen die Vorsorge als nicht „schädlich“ für die Beitragsrückerstattung an. Das heißt, Sie dürfen Ihre Vorsorgerechnungen (z. B. Zahnarzt und Frauenarzt) einreichen, diese werden erstattet und Sie erhalten dennoch Ihre Beitragsrückerstattung. Andere Tarife erkennen die Vorsorgeleistungen innerhalb der Beitragsrückerstattung nicht an und zahlen Ihnen die Beitragsrückerstattung nur, wenn gar keine Kosten (auch keine Vorsorge) geltend gemacht wurde. Hier lohnt sich auf jeden Fall der Vergleich zwischen den verschiedenen Angeboten der privaten Krankenversicherungen für Beamte.

Doch ein weiterer Aspekt in Bezug auf die Beitragsrückerstattung ist sehr wichtig: Es handelt sich dabei um einen erfolgsabhängigen Faktor im Bedingungswerk. Das heißt, im Gegensatz zum festgeschriebenen Bedigungswerk kann sich die Höhe der Beitragsrückerstattung jährlich ändern. Aus diesem Grund sollten Sie die Beitragsrückerstattung als attraktiven Faktor ansehen, allerdings empfehle ich Ihnen, sich auf die eigentlichen Versicherungsleistungen zu fokussieren, da diese im Gegensatz zur Rückerstattung dauerhaft garantiert sind.

Kann ich meinen Ehepartner auch privat krankenversichern?

Ihren Ehepartner können Sie nur dann auch in einer privaten Krankenversicherung für Beamte versichern, wenn keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse besteht und zugleich eine Beihilfeberechtigung des Ehepartners vorliegt.

Sind beide Kriterien erfüllt kann der Ehepartner ebenfalls in eine Restkostenabsicherung für Beamte wechseln. Achtung: Eine Familienversicherung (wie in der gesetzlichen Krankenkasse) gibt es bei den Privatversicherungen allerdings nicht. Der Ehegatte muss einen eigenen PKV-Vertrag abschließen.

In den meisten Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe besteht dabei für Ehepartner ein Beihilfeanspruch in Höhe von 70 Prozent. Die verbleibenden 30 Prozent muss der Ehepartner über eine Privatversicherung absichern. Ausnahmen in Bezug auf die Höhe des Beihilfeanspruchs gibt es in den Bundesländern Baden-Württemberg (nach 2013), Hessen und Bremen.

Wichtig:
Ein Beihilfeanspruch des Ehepartners bedeutet nicht zwingend, dass auch der Abschluss einer privaten Krankenversicherung möglich ist. Die Absicherung in einer PKV setzt zugleich voraus, dass keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist.

Beispiel:

Der Ehepartner verdient im Angestelltenverhältnis 750 Euro brutto. Damit ist der Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig, obwohl eine Beihilfeberechtigung (soweit die gesamten Einnahmen innerhalb der Grenze für die Beihilfeberechtigung des Landes bzw. Bundes liegen) besteht. Fazit: Es ist keine PKV möglich, dennoch besteht eine Beihilfeberechtigung. Das heißt, der Ehepartner kann gegenüber der Beihilfe bestimmte medizinische Kosten geltend machen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.

Handelt es sich allerdings um einen Minijob (also 450 Euro-Job), so besteht keine Sozialversicherungspflicht in der GKV und somit ist bei einer Beihilfeberechtigung auch der Abschluss einer privaten Restkostenversicherung für den Ehepartner möglich.

Dies gilt beispielsweise auch für Ehepartner mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit. Liegt der Gewinn unterhalb der Einkommensgrenzen der Beihilfe, ist auch in diesem Fall eine private Krankenversicherung für Beamte für den Ehepartner möglich. Achtung: Steigen die Einkünfte aus der selbstständigen Arbeit allerdings im Laufe der Jahre über die Einkommensgrenzen der Beihilfe ist keine Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse möglich (solange kein Statuswechsel ins versicherungspflichtige Angestelltenverhältnis vorliegt). Somit muss in diesem Fall der Wechsel in eine private Krankenversicherung für Selbstständige vollzogen werden und über die PKV müssen 100 Prozent der Kosten abgesichert werden, da der Beihilfeanteil entfällt.

Muss ich meine Kinder mit in der privaten Krankenversicherung versichern?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich hängt dies von Ihrer familiären Situation und Ihrer Besoldung ab.

Grundsätzlich gilt:

Sind Sie nicht verheiratet können Sie dauerhaft frei wählen, ob Sie ihr Kind privat krankenversichern, oder es in der gesetzlichen Familienversicherung beim Partner belassen. Einkommensgrenzen spielen hier keine Rolle. Da Sie nicht verheiratet sind, bleibt Ihnen stets die freie Wahl zwischen der PKV und GKV. Eine Ausnahme gibt es lediglich im Bundesland Hessen. Auf diese werde ich im Verlauf dieses Artikels eingehen.

Sind Sie verheiratet ist sozialversicherungsrechtlich klar festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihren Nachwuchs privat mitversichern müssen. Eine Pflicht zur privaten Mitversicherung des Kindes gilt unter folgenden Kriterien:

  • Sie verdienen als Beamter oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und gleichzeitig
  • mehr als Ihr Ehepartner

Nur, wenn beide Kriterien gleichzeitig zutreffen, müssen Sie das Kind privat krankenversichern. In allen anderen Fällen kann das Kind auch weiterhin in der kostenfreien Familienversicherung bleiben. Unabhängig von beiden Kriterien haben Sie (mit Ausnahme des Bundeslandes Hessen) immer die Möglichkeit, das Kind privat mitzuversichern.

Spreche ich davon, dass das Kind, wenn beide Kriterien zutreffen, privat versichert werden muss, ist dies nicht ganz korrekt, da als Alternative auch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse für das Kind möglich wäre. Mit einem Monatsbeitrag von rund 200 Euro ist die freiwillige Mitgliedschaft für Kinder in der GKV allerdings sehr kostspielig.

Von daher hat in diesem Fall nur eine private Krankenversicherung Sinn, zumal der Beihilfeanspruch für Kinder in den meisten Bundesländern 80 Prozent beträgt. Das bedeutet, es müssen für das Kind lediglich 20 Prozent über eine private Krankenversicherung versichert werden. Der Monatsbeitrag bei Kindern liegt marktdurchschnittlich bei rund 45 Euro (dabei sind keine „Vorerkrankungen“ berücksichtigt).

Ausnahmen gibt es lediglich in den Bundesländern Hessen und Bremen. Hier entspricht der Beihilfesatz des Kindes dem des Beamten selbst. Ein Beamter mit einem Kind (Ehefrau nicht beihilfeberechtigt) hat in diesen Ländern einen Beihilfeanspruch von 55 Prozent. Somit müssen auch für das Kind die verbleibenden 45 Prozent über eine PKV versichert werden. In diesem Fall würde die private Krankenversicherung für den Nachwuchs durchschnittlich ca. 80 Euro im Monat kosten. Kommt ein zweites Kind hinzu, steigt der Beihilfesatz auf 60 Prozent und damit sinkt der Monatsbeitrag des Kindes auf durchschnittlich rund 70 Euro im Monat.

Achtung:
Ausschließlich im Bundesland Hessen haben Sie nicht die freie Wahl zwischen einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenversicherung. In Hessen dürfen Beamte ihre Kinder nur privat versichern, wenn sie durch die sozialversicherungsrechtlichen Kriterien (siehe oben) dazu „gezwungen“ werden. Solange auch eine kostenfreie Familienversicherung in der GKV möglich ist, kann für das Kind in Hessen keine PKV abgeschlossen werden.

Möchten Sie Ihr Kind unmittelbar nach der Geburt privat versichern, gibt es das sogenannte Recht auf eine Kindernachversicherung. Dieses setzt voraus, dass Ihr Krankenversicherungsvertrag mindestens 3 Monate oder länger besteht. Ist dies der Fall, können Sie Ihr neugeborenes Kind ohne Gesundheitsprüfung bei Ihrer Gesellschaft privat krankenversichern. Das Kind hat einen Anspruch auf den gleichwertigen Versicherungsschutz, den Sie abgeschlossen haben.

Worin unterscheiden sich die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung für Beamte?

Die private Krankenversicherung und die gesetzliche Krankenkasse unterscheiden sich nicht nur in den monatlichen Beiträgen, sondern auch in den Leistungen.

In der gesetzlichen Krankenkasse gibt es die sogenannten Regelleistungen, die für alle Krankenkassen vorgeschrieben sind. Zusätzlich haben die gesetzlichen Krankenkassen noch die Möglichkeit, dieses festgeschriebene Leistungsniveau durch Extraleistungen zu ergänzen. Zu diesen Extraleistungen kann beispielsweise die anteilige Kostenübernahme für eine Zahnreinigung zählen oder auch die Zahlungen von beispielsweise einer bestimmten Anzahl von osteopathischen Behandlungen im Jahr.

Fortsetzung folgt

Kann ich eine private Krankenversicherung jederzeit wechseln?

Grundsätzlich können Sie eine private Krankenversicherung für Beamte nach einer zweijährigen Mindestlaufzeit jederzeit zum Ende des Kalenderjahres oder Versicherungsjahres (je nach Bedingungswerk) kündigen und zu einer anderen PKV wechseln.

Es ist allerdings in den meisten Fällen nicht empfehlenswert, eine private Krankenversicherung zu wechseln. Bei einer privaten Krankenversicherung gibt es zahlreiche Kriterien, die sich bei einem Wechsel äußerst negativ für Sie auswirken können. Ihr Einstiegsalter spielt eine wesentliche Rolle. Zum Zeitpunkt eines Wechsels sind Sie natürlich älter als beim Abschluss Ihrer derzeitigen privaten Krankenversicherung. Zudem ist Ihr Gesundheitszustand maßgeblich. Jede neu hinzugekommene Diagnose müssen Sie beim Abschluss einer neuen PKV angeben. Durch einen veränderten Gesundheitszustand kann die neue Krankenversicherung deutlich teurer werden bzw. es kann sogar zu einer kompletten Ablehnung kommen. Ein weiterer bedeutender Punkt sind Ihre Altersrückstellungen. Diese bilden Sie für Ihr Pensionsalter bei jeder privaten Krankenversicherung. Zwar können Sie die Rückstellungen inzwischen gesetzlich festgeschrieben mitnehmen, allerdings wird nur selten darauf hingewiesen, dass Sie einen Großteil Ihrer Altersrückstellungen bei einem Wechsel verlieren und nur den kleineren Anteil übertragen können. Somit fehlt Ihnen ein Teil Ihrer Rückstellungen im Pensionsalter und es kann dadurch für Sie zu unnötigen, durch den Wechsel verursachten, Beitragssteigerungen im Alter kommen.

Durch diese bedeutenden Punkte hat ein Wechsel einer PKV für Beamte nur in den seltensten Fällen Sinn. Sollte Ihnen von einem Berater ein Wechsel empfohlen werden, sollten Sie sich immer fragen, welchen Nutzen vor allem der Berater durch Ihren Wechsel hat. In der Regel verdient dieser an Ihrem neuen Vertrag Geld.

Aus den oben genannten Gründen ist es in den meisten Fällen nicht sinnvoll, die private Krankenversicherung für Beamte zu wechseln. Bevor Sie aus emotionalen Gründen oder aufgrund der Empfehlung eines Beraters einen solchen Wechsel vornehmen, sollten Sie sehr genau überlegen, ob dieser Wechsel dauerhaft für Sie vorteilhaft ist.

Beispielsweise bei einer Beitragserhöhung kommt es häufig durch die steigenden Mehrbeiträge zur Verärgerung und die Anpassung wird zum Wechsel einer PKV als Anlass genommen (zumal in diesem Moment ein Sonderkündigungsrecht besteht). Dabei sollten Sie immer bedenken, dass Beitragsanpassungen bei jeder Gesellschaft unumgänglich sind, beispielsweise durch den medizinischen Fortschritt. Allerdings erhöhen nicht alle Gesellschaften im identischen Jahr. Wechseln Sie somit aufgrund einer Beitragsanpassung, müssen Sie davon ausgehen, dass es auch bei Ihrer neuen Krankenversicherung im Laufe der Jahre zu Beitragssteigerungen kommen wird. Seien Sie deshalb auch vorsichtig mit Statistiken etc., die Ihnen gezeigt werden. Bei der Betrachtung der Beitragsentwicklung der Vergangenheit ist ein sehr langfristiger Blick nötig und zudem muss die Vergangenheit keinesfalls der zukünftigen Entwicklung entsprechen.

Seien Sie also immer äußerst zurückhaltend in Bezug auf einen Wechsel Ihrer privaten Krankenversicherung. Im Gegensatz zu anderen Versicherungen ist hier Kontinuität sehr bedeutend und wird sich langfristig für Sie auszahlen.

Worauf sollten Sie bei einer Beratung in Bezug auf die private Krankenversicherung achten?

Die Wahl des richtigen Ansprechpartners für die Beratung zu Ihrer privaten Krankenversicherung ist für Sie wichtig. Dies gilt nicht nur für die Hilfe bei der Entscheidungsfindung der richtigen Krankenversicherung, die optimal zu Ihnen passt, sondern auch für die spätere Betreuung in der Praxis. Worauf gilt es somit in Bezug auf die Beratung und den Berater für die private Krankenversicherung für Beamte zu achten?

Zunächst es ist bedeutend, ob Sie Ihr Beratungsgespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler führen oder mit einem Vertreter einer bestimmten Gesellschaft, der ausschließlich für diese arbeitet. Im letzteren Fall ist es verständlich, dass der Vermittler Ihnen in der Regel nur die Vorteile seiner Gesellschaft hervorheben wird, da er deren Krankenversicherungstarife verkauft (der Mercedes-Händler wird Ihnen vermutlich auch nicht den Kauf eines BMW empfehlen). Dieser Unterschied muss Ihnen bewusst sein.

Doch auch ein unabhängiger Versicherungsmakler garantiert keine kompetente Beratung der verschiedensten Gesellschaften. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass Ihr Ansprechpartner möglichst auf den Bereich der privaten Krankenversicherung für Beamte spezialisiert ist. Tipp: Schauen Sie auf die Referenzen und Bewertungen in unabhängigen Bewertungsportalen hichtsichtlich des Beraters. Ein guter Berater sollte nachvollziehbare Referenzen vorweisen können und auf unabhängigen Bewertungsportalen präsent sein.

Neben diesen bedeutenden Grundvoraussetzungen sollten Sie sehr auf die Beratungsqualität achten. Aus meiner Erfahrung werden bei Beratungen zur privaten Krankenversicherung für Beamte oftmals emotionale Argumente benutzt, die in Ihnen Skepsis in Bezug auf bestimmte Gesellschaften und Tarife hervorrufen sollen. Deshalb ist es in einem Beratungsgespräch für Sie immer enorm wichtig, sich 100-prozentig auf die Fakten zu fokussieren.

Prüfen Sie unbedingt, ob die vorgebrachten Argumente in den schriftlichen Vertragsbedingungen der Krankenversicherungsgesellschaft nachlesbar sind – also im Vertragswerk. Lassen Sie sich diesen schriftlichen Nachweis stets vom Berater vorlegen, wenn einfach Argumente in den Raum geworfen werden. Dies gilt auch bei der Bewertung von Gesellschaften. Die betriebswirtschaftlichen Daten sind für jeden einsehbar und nachlesbar. Somit sollten Sie sich auch die faktischen Unterschiede anhand der Zahlen zeigen lassen, wenn der Berater diesbezüglich bestimmte Punkte aufgreift.

Dies hat nichts mit Misstrauen zu tun, sondern mit dem Bewusstsein, dass es sich beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung um eine Entscheidung für Ihr gesamtes Leben handelt. Bei einer solch wichtigen Entscheidung ist es bedeutend, die vorgebrachten Argumente sorgfältig zu prüfen.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die spätere Betreuung. Meiner Erfahrung nach wird die Bedeutung einer sehr guten späteren Unterstützung im Alltag durch einen kompetenten Berater häufig unterschätzt. Dies ist auch völlig normal, da in der gesetzlichen Krankenkasse eine solche Betreuung nicht nötig ist. Hier geben Sie beim Arzt oder Behandler Ihre Krankenkassenkarte ab und darüber wird daraufhin abgerechnet. Bei der PKV und Beihilfe für Beamte hingegen erhalten Sie die Arztrechnungen nach Hause gesandt wie bei einer Handwerkerrechnung. Dabei kann es passieren, dass ein Behandler Positionen fehlerhaft abgerechnet hat oder die Versicherungsgesellschaften bestimmte Abrechnungspunkte nicht anerkennen. In diesen Momenten ist es sehr wichtig, einen kompetenten und möglichst unabhängigen Ansprechpartner zu haben.

Sie werden sich in solchen Fällen zumeist niemals ausschließlich auf die Servicehotline Ihrer Krankenversicherung verlassen können. Letztlich vertritt die Versicherung auch ihre Position. Deshalb ist ein engagierter und im Bereich der privaten Krankenversicherung und Beihilfe erfahrener Betreuer so wichtig. Dieser kann sich für Sie einsetzen und beispielsweise zwischen der Arztpraxis und der Versicherung in Ihrem Sinne vermitteln und dafür sorgen, dass Sie als Kunde Ihr Geld erhalten, soweit Sie einen rechtlichen Anspruch darauf haben. Auch in diesem Punkt zeigen gute Referenzen und unabhängige Bewertungen, ob Ihr Ansprechpartner auch nach dem Abschluss der Krankenversicherung noch engagiert für Sie da ist und über die nötige Fachkompetenz verfügt.

Darf ich als privat krankenversicherter Beamter eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Zusatzversicherungen, wie beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung, sind bedingungsgemäß nur für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse möglich. Als privatversicherter Beamter können Sie eine solche Zusatzversicherung deshalb nicht ergänzend abschließen.

Sollten Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung vor dem Einstieg in die Beamten-PKV haben, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht der Zusatzversicherung zum Beginn der Privatversicherung. Um den Zusatzvertrag aufzulösen, senden Sie einfach eine formlose Kündigung an die Gesellschaft und legen Sie den Nachweis Ihrer privaten Krankenversicherung für Beamte mit Datum des Versicherungsbeginns bei.

Im Gegensatz zu einer Zahnzusatzversicherung dürfen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung zusätzlich zur PKV für Beamte abschließen.

Brauche ich zusätzlich zur PKV für Beamte eine Auslandreisekrankenversicherung?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt vom Bedingungswerk Ihrer privaten Krankenversicherung für Beamte ab. Unter dem Punkt „Weltgeltung“ finden Sie die Details der Auslandsabsicherung.

Grundsätzlich lässt sich allerdings festhalten, dass die Absicherung bei Krankheiten im Ausland in den Krankenversicherungen für Beamte enthalten ist. Dennoch gibt es in den Details dieser Absicherung deutliche Unterschiede.

Beispielsweise haben einige Krankenversicherungen die Rückreise aus dem Ausland nicht im Beihilfeergänzungstarif abgesichert. Da die Beihilfe diese Leistung in der Regel nicht übernimmt, muss der Rücktransport somit zu 100 Prozent durch die Privatversicherung finanziert werden. Dies geschieht in Form der fehlenden Beihilfeleistung dann über sogenannten Beihilfeergänzungstarif. Ist diese Leistung im Beihilfeergänzungstarif allerdings nicht enthalten, würde dementsprechend im Leistungsfall nur der Anteil der PKV bezahlt (beispielsweise 50 Prozent bei 50-prozentigem Beihilfesatz). Da es bei einem Rücktransport per Flugzeug oder Krankenwagen zu sehr hohen Kosten kommen kann, wäre eine solche verminderte Absicherung natürlich finanziell für Sie fatal.

Soweit Sie sichergestellt haben, dass der Rücktransport aus dem Ausland komplett abgesichert ist, gilt es zu prüfen, ob dieser nur im medizinisch notwendigen Fall greift oder als medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Ausland im Bedingungswerk deklariert ist. Der medizinisch notwendiger Rücktransport ist dabei die schlechtere Absicherung, da diese Klausel bedeutet, dass ein Rücktransport nur dann aus dem Ausland bezahlt wird, wenn eine Behandlung vor Ort nicht möglich ist. In allen anderen Fällen muss die Behandlung vor Ort im Ausland erfolgen, bis Sie selbst die Rückreise wieder eigenständig antreten können. Beim medizinischen sinnvollen Rücktransport können Sie sich auf jeden Fall auf Kosten der Versicherung nach Hause fliegen oder fahren lassen, soweit dies medizinisch vertretbar (unabhängig davon, ob eine Behandlung vor Ort möglich wäre oder nicht) ist.

Generell möchte ich allerdings empfehlen, das Thema Auslandsreiserankenversicherung in Ihrer privaten Krankenversicherung für Beamte als Nebensächlichkeit zu sehen. Im Gegensatz zu anderen Zusatzversicherungen haben Sie in diesem Bereich nämlich die Möglichkeit, eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung vor Ihrer Abreise ins Ausland abzuschließen. Diese ist in der Regel für normale Urlaubsaufenthalte äußerst günstig (beispielweise können Sie die ganze Familie für durchschnittlich 20 Euro im Jahr absichern) und bei den guten Auslandsreisekrankenversicherungen ist auch der medizinisch sinnvolle Rücktransport aus dem Ausland voll abgedeckt. Selbst, wenn Ihre private Krankenversicherung für Beamte in diesem Bereich Schwächen im Bedingungswerk aufweist, können Sie diese gegen einen minimalen Mehrbeitrag im Jahr komplett ausgleichen.

Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen hat noch einen weiteren Vorteil: Selbst bei einer kleineren Erkrankung im Ausland können die dafür entstehenden Kosten wesentlich höher ausfallen, als in Deutschland. Sind Sie allerdings eher selten beim Arzt und möchten Ihre Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung für Beamte in Anspruch nehmen, besteht die Möglichkeit, den Betrag über die Auslandsreisekrankenversicherung abzurechnen, sodass Ihre Privatversicherung leistungsfrei bleibt und somit auch Ihr Anspruch auf die Beitragsrückerstattung nicht verfällt. Aufgrund der niedrigen Kosten für eine Auslandsreisekrankenversicherung ist diese Zusatzversicherung sicherlich wirtschaftlich auch ein sehr interessanter Aspekt für alle Beamten und Beamtenanwärter, die Wert auf die Beitragsrückerstattung legen.

Sollten bei Ihnen längere Auslandsaufenthalte anstehen (z. B. wie bei Beamten im Auswärtigen Amt) lassen sich bei manchen Krankenversicherungsgesellschaften auch Sondervereinbaren vertraglich regeln, sodass beispielsweise ab dem ersten Tag in der privaten Krankenversicherung der volle Schutz unbegrenzt im Ausland besteht. In diesem Fall sind die eigentlichen Regelungen für Urlaubsaufenthalte im Ausland dann natürlich nicht einschränkend relevant.

Fortsetzung folgt

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Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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