Viele Beamtenanwärter und Lehramtsreferendare stellen sich natürlich die Frage, wie es nach der Anwärterzeit mit der privaten Krankenversicherung weitergeht.
Um diese Frage zu beantworten, ist zunächst entscheidend, wie Ihre berufliche Situation nach der Anwärterzeit aussieht. Diesbezüglich gibt es drei Möglichkeiten:
- Sie werden unmittelbar weiter verbeamtet (Beamter auf Probe)
- Sie werden zunächst Angestellte(r) (z. B. Angestellter Lehrer als Vertretungskraft)
- Es kommt zunächst zu einer Überbrückungszeit, in der Sie ohne Anstellung sind (z. B. Ferienzeit bei Lehrern).
Schauen wir uns die einzelnen Punkte im Detail an:
1. Sie werden unmittelbar weiter verbeamtet
In diesem Fall können Sie in Ihrer privaten Krankenversicherung bleiben. Dabei entfallen mit der Verbeamtung auf Probe die vergünstigten Anwärterkonditionen und es wird auf den Volltarif für Beamte auf Probe umgestellt.
Zudem haben Sie zu diesem Zeitpunkt auch die Möglichkeit, die Krankenversicherung zu wechseln. Achtung: Bei einem Wechsel ist immer eine komplett neue Gesundheitsprüfung nötig. Sind bei Ärzten oder anderen Behandlern während Ihrer Anwärterzeit bzw. im Abfragezeitraum der Krankenversicherungen Diagnosen gestellt worden, müssen Sie diese bei einem Wechsel angeben. Dadurch kann es im Rahmen eines Wechsels bei der neuen privaten Krankenversicherung für Beamte zu Mehrbeiträgen in Form von Risikozuschlägen kommen. Zudem sind Sie nach der Anwärterzeit älter und Ihr Einstiegsalter ist ein weiteres wichtiges Kriterium bei einer privaten Krankenversicherung. Überlegen Sie sich immer sehr gut, ob ein Wechsel der privaten Krankenversicherung wirklich sinnvoll ist. Gerade, wenn Ihnen durch einen Berater ein Wechsel dringend empfohlen wird, sollten Sie sich immer Fragen, weshalb dieser Wechsel Ihnen angeraten wird. Macht der Wechsel Sinn oder geht es dem Vertreter darum, einen neuen Vertrag zu gewinnen, um daran Geld zu verdienen? Überlegen Sie deshalb sehr genau, ob ein Wechsel in Ihrer Situation wirklich die richtige Entscheidung ist.
2. Sie werden zunächst Angestellte(r)
Kommt es nach Ihrer Anwärterzeit nicht direkt zu einer Verbeamtung auf Probe, sondern Sie werden zunächst angestellt, ist eine weitere Absicherung in einer Privatversicherung für Beamte meist nicht möglich. Gerade bei Lehrern kommt es nach dem Referendariat häufig zunächst zu einem Angestelltenverhältnis. In diesem Fall werden Sie in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig, soweit Ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt (diese beläuft sich auf 64.350 Euro im Jahr 2022).
Erhalten Sie als Lehrer nach dem Lehramtsreferendariat zunächst eine Stelle als Vertretungslehrer, wird Ihr Gehalt in den allermeisten Fällen unterhalb dieser Grenze liegen. Somit müssen Sie für die Zeit im Angestelltenverhältnis in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Rechnen Sie kurz- oder langfristig wieder mit einer Verbeamtung ist es äußerst empfehlenswert, die private Krankenversicherung über eine sog. Anwartschaftsversicherung „einzufrieren“. Dadurch sichern Sie gegen einen kleinen monatlichen Beitrag Ihren Gesundheitszustand ab, sodass Sie unmittelbar bei einer erneuten Verbeamtung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Ihre private Krankenversicherung einsteigen können.
3. Es kommt zu einer Überbrückungszeit, in der Sie ohne Anstellung sind
Sollten es nach Ihrer Zeit als Beamtenanwärter zunächst zu einer Übergangszeit ohne Anstellung und Verbeamtung kommen, ist Ihre individuelle Situation entscheidend in Bezug auf die weitere Krankenversicherung. Sind Sie ledig und es besteht kein Anspruch mehr auf eine Familienversicherung über die Eltern oder Anspruch auf Arbeitslosengeld I, müssen Sie in der privaten Krankenversicherung während der Zeit dieser „Arbeitslosigkeit“ bleiben. Da Sie keine Beihilfeanspruch mehr haben, ist eine 100-prozentige Absicherung nötig. Expliziert für Lehrer bieten gute Krankenversicherungsgesellschaften in der Regel einen solchen Übergangstarif für genau diese Zeiten zur Überbrückung an. Dieser ist zumeist günstiger als eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Wichtig ist allerdings, dass Ihre private Krankenversicherung einen solchen Übergangstarif anbietet (Achtung: Bei den meisten Gesellschaften enden diese Übergangstarife mit dem 39. Geburtstag).
Somit brauchen Sie sich keine Sorgen für die Zeit nach Ihrer Anwärterschaft bzw. Ihrem Referendariat machen. Jedes Szenario ist problemlos lösbar.