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Leistungsvorteile der privaten Krankenversicherung für Beamte

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Leistungsvorteile der privaten Krankenversicherung für Beamte

Der Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) im Zuge der Verbeamtung ist für viele Beamte, Beamtenanwärter und Referendare sinnvoll. Oftmals sparen Sie durch die Entscheidung für einen Beihilfe-Tarif eines Privatversicherers dauerhaft viel Geld und profitieren gleichzeitig von den Leistungsvorteilen der PKV gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Allerdings lässt sich diese Aussage nicht pauschalisieren. Deshalb möchte ich in diesem Artikel genauer auf diese Thematik eingehen und Sie mit den Details vertraut machen, damit Sie die richtige Entscheidung für sich treffen können.

Welches sind die Leistungsvorteile bei der PKV?

Wie bereits oben erwähnt, dreht sich dieser Artikel um die  Leistungsunterschiede zwischen den Beamtentarifen der privaten Versicherungen gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. Sollten Sie an den finanziellen Unterschieden interessiert sein, lesen Sie bitte meinen Artikel „Der finanzielle Unterschied der PKV zur GKV für Beamte“.

Steht bei Ihnen eine Verbeamtung an und Sie möchten wissen, welche Krankenversicherung für Sie ganz individuell die besten Leistungen bietet? Gerne erstelle ich Ihnen einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich. Diesen können Sie sich unverbindlich und kostenlos anfordern.

Leistungsunterschiede der PKV & Beihilfe vs. Gesetzliche Krankenkasse

Ambulante Behandlung:

Beamten-Tarife PKV:

Die PKV-Tarife für Beamte bieten in aller Regel die komplett freie Arztwahl. Damit ist grundsätzlich keine Überweisung zu Fachärzten notwendig, sondern Sie können jede Praxis Ihrer Wahl direkt aufsuchen.

GKV:

Als gesetzlicher Patient dürfen Sie Haus- und Fachärzte, sowie Zahnärzte mit einer Kassenzulassung aufsuchen. Bei bestimmten Ärzten ist allerdings zuvor eine Überweisung durch den Hausarzt nötig. Dazu zählen beispielsweise: Labormedizin, Mikrobiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin.

Vorsorgeuntersuchungen:

GKV

Vorsorgeuntersuchungen werden nach den altersbedingten Vorgaben von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Dazu zählen beispielsweise die Früherkennungsuntersuchungen Krankheiten beim Zahnarzt und beim Frauenarzt. Beim Frauenarzt beispielsweise empfehlen viele Ärzte eine Ultraschalluntersuchung. Diese wird im Rahmen der Frauenarztvorsorge jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Die professionelle Zahnreinigung wird inzwischen von zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen anteilig übernommen.

Die gesetzlichen Krankenkassen setzen für viele Früherkennungsuntersuchungen Altersgrenzen fest. So wird eine Hautkrebsvorsorge beispielsweise erst ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre erstatte.

Brillen / Kontaktlinsen:

Beihilfe-Tarife PKV:

In Bezug auf die Erstattung von Brillen- und Kontaktlinsen unterscheiden sich die unterschiedlichen Beamtentarife am Markt deutlich. Gerade in diesem Bereich wecken manche Tarifwerke beim Blick auf die Erstattungssummen große Erwartungen. Deshalb gilt es an dieser Stelle vorsichtig zu sein. Der Hintergrund: Die Beihilfe kürzt in den meisten Bundesländern und bei der Beihilfe die Höhe der Übernahme für Brillen- und Kontaktlinsen. Hohe Erstattungssummen rein von der privaten Krankenversicherungsseite aus, helfen Ihnen deshalb alleine nicht weiter. Ganz entscheidend ist in diesem Punkt auch die Leistung aus dem Beihilfeergänzungstarif. Dieser Bereich ist bei der Bewertung wirklich erklärungsbedürftig. Lassen Sie sich keinesfalls von hohen Summen blenden, sondern bewerten Sie die Übernahme im Gesamten inklusiv der Leistung des Ergänzungstarifes, bevor Sie sich für eine PKV entscheiden. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich. Tragen Sie sich einfach für einen unverbindlichen und kostenlosen Vergleich ein und ich melde mich umgehend bei Ihnen.

GKV:

Brillen- und Kontaktlinsen müssen in der gesetzlichen Krankenkasse zumeist immer komplett aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten für die Brillengläser:

  • Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien
  • Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien und die maximale Sehkraft unter 30 Prozent beträgt.

Kosten für Kontaktlinsen werden grundsätzlich nur in Ausnahmefällen durch die GKV getragen.

Augenlaser-OP zur Korrektur einer Sehschwäche:

Beihilfe-Tarif-PKV:

Die meisten Tarife am Markt übernehmen die LASIK-OP. Allerdings gibt es bei zahlreichen Anbietern finanzielle Begrenzungen, sodass nur ein Teil der Kosten getragen werden. Bei jenen Gesellschaften, die keine Leistungsbegrenzungen vorsehen, gilt es darauf zu achten, welche Form der Laser-OP bezahlt. Nicht alle angebotenen Methoden der LASIK werden von den Versicherungen akzeptiert.

GKV:

Handelt es sich um keine medizinisch notwendige Maßnahme, sondern eine Laser-Operation zur Korrektur der Sehschwäche zahlen die gesetzlichen Krankenkassen diese in aller Regel nicht.

Stationärer Krankenhausaufenthalt:

Beihilfe-Tarife PKV:

Die privaten Krankenversicherungen bieten Wahlleistungen im Krankenhaus an. Durch die Wahlleistungen haben Sie als Privatpatient einen Anspruch auf ein 1- oder Zweibettzimmer (je nach Tarifwahl) und einen Privat- / Chefarzt.

GKV:

In der gesetzlichen Krankenkasse sind bei einem Krankenhausaufenthalt die Regelleistungen versichert. Darunter ist der Anspruch auf die Unterbringung in einem Meerbettzimmer und die Versorgung durch den Stationsarzt zu verstehen.

Zudem müssen gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren 10 Euro pro Tag bei einem Krankenhausaufenthalt hinzu. Dieser Eigenanteil ist auf 28 Tage im Jahr begrenzt.

Krankenwagen / Notarzt:

Beihilfe-Tarife PKV:

Die Tarife übernehmen den Transport im Krankenwagen zum nächstgelegenen Krankenhaus, welches in der Lage ist die Erstversorgung vorzunehmen. Einige wenige Anbieter begrenzen die Fahrtstrecke, die mit dem Krankenwagen zurückgelegt werden darf auf eine bestimmte Kilometeranzahl. Wird diese überschritten, bleiben Sie auf den Kosten hängen. Achten Sie deshalb darauf, dass eine solche Beschränkung nicht im Tarifwerk vorgesehen ist.

GKV:

In der gesetzlichen Krankenkasse fällt für den Patienten bei einem Transport im Krankenwagen ein Eigenanteil von 10 Euro an.

Als Privatpatient können Ärzte höhere Gebührenordnungssätze abrechnen. Dies führt dazu, dass privat Krankenversicherte gerade bei Fachärzten oftmals deutlich schneller einen Termin erhalten und besser versorgt werden. Naturheilverfahren und die Inanspruchnahme von Leistungen durch einen Heilpraktiker sind ebenfalls im Tarifumfang der meisten Beamtenversicherungen abgedeckt. Gesetzlich Versicherte müssen bei alternativen Heilmethoden oftmals einen Teil der Kosten selbst tragen.

Ein deutliches Plus verzeichnet die private Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare zudem beim zahnärztlichen Leistungsumfang. Gerade bei ästhetischen Kunststofffüllungen kommt es bei der GKV zu Zuzahlungen. Ganz zu schweigen vom Zahnersatz und den kieferorthopädischen Leistungen für Kinder und Jugendliche. Beispielsweise für Kronen, Brücken und Inlays sieht die gesetzliche Krankenkasse lediglich den sogenannten Festkostenzuschuss vor.

Unterschiede bei den Leistungsvorteilen der PKV

Zwar unterscheiden sich die Angebote der verschiedenen privaten Anbieter durchaus. Dennoch ist das Gesamtniveau in der privaten Krankenversicherung für Lehramtsreferendare und Beamte, im Hinblick auf die Kostenerstattung, deutlich höher als in der GKV.

Neben dem attraktiven Zuschuss durch die gesetzliche Beihilfe des Dienstherrn und den besonderen Tarifen der privaten Krankenversicherung, stellt das Leistungsplus der PKV eine weitere Entscheidungshilfe für Beamte und Beamtenanwärter dar.

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Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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