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Lehrer in Berlin vor der Verbeamtung – Besser pauschale Beihilfe oder private Krankenversicherung?

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Lehrer in Berlin vor der Verbeamtung – Besser pauschale Beihilfe oder private Krankenversicherung?

Junger Lehrer notiert etwas an der Tafel und hört zu

Sie sind Lehrerin oder Lehrer in Berlin und werden verbeamtet?

Mit diesem Schritt stellt sich die Frage nach Ihrer zukünftigen Krankenversicherung. Ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung für Sie sinnvoll oder ist es doch besser die pauschale Beihilfe zu wählen?

Heute möchte ich Ihnen die verschiedenen Optionen und deren Vor- und Nachteile ausführlich darstellen, damit Sie für sich die beste Lösung finden können.

Lehrer in Berlin werden wieder verbeamtet

Berlin hatte in den vergangenen Jahren Lehrer nur in der Referendariatszeit verbeamtet. Nach der Beendigung der Anwärterzeit wurden Lehrer ins Angestelltenverhältnis übernommen. Dies ändert sich in Zukunft. Angestellte Lehrerinnen und Lehrer in Berlin werden wieder verbeamtet.

Wie können Sie sich als verbeamteter Lehrer in Berlin krankenversichern?

Soweit Sie als Lehrer in Berlin bislang gesetzlich krankenversichert waren, stehen Ihnen als Beamter in Zukunft zwei Möglichkeiten der Krankheitskostenabsicherung zur Verfügung:

  1. Gesetzliche Krankenkasse mit pauschaler Beihilfe
  2. Private Krankenversicherung mit individueller Beihilfe

Sollten Sie als Lehrer in Berlin bereits privat krankenversichert sein, ist eine Rückkehr durch die Verbeamtung in die gesetzliche Krankenversicherung mit der pauschalen Beihilfe übrigens sozialversicherungsrechtlich nicht möglich. In diesem Fall ist es ratsam, dass Sie Ihre private Krankenversicherung für Angestellte auf einen Beamtentarif bei Ihrer Gesellschaft umstellen.

Worin unterscheidet sich die pauschale Beihilfe und die private Krankenversicherung?

Die pauschale Beihilfe wird in Berlin gewährt, wenn Sie als Lehrer in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bleiben. Wie bei einem Angestellten erhalten Sie als Beamter durch die pauschale Beihilfe 50 Prozent Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erstattet. Somit ist die pauschale Beihilfe in Berlin grundsätzlich vergleichbar mit dem Arbeitgeberzuschuss zur Krankenkasse und richtet sich nach der Höhe Ihrer Besoldung.

Der maximale Monatsbeitrag der pauschalen Beihilfe bemisst am Höchstsatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (davon 50 Prozent). Dies entspricht im Jahr 2023 einer maximalen Belastung 379,03 Euro (Beispiele immer Techniker Krankenkasse). Hinzu kommen die Kosten zur Pflegepflichtversicherung. Diese liegt im Höchstsatz ab 1.7.2023 bei 169,56 Euro. Hier zahlen Sie durch Ihre Beihilfeberechtigung ebenfalls nur den halben Beitrag (84,78 Euro). Somit liegen Ihre monatlichen Kosten bei der Wahl der pauschalen Beihilfe als Lehrer in Berlin bei maximal 463,81 Euro.

Die Bezeichnung „pauschale Beihilfe“ ist deshalb gewählt worden, da es keine individuellen Faktoren gibt. Das heißt, der Krankenkassenzuschuss liegt grundsätzlich bei 50 Prozent.

In Bezug auf die Leistungen handelt es sich bei der pauschalen Beihilfe um eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Somit gibt es hinsichtlich des Leistungsniveaus auch keine Besonderheiten. Sie erhalten alle Leistungen eines gesetzlich versicherten. Haben Sie sich als Beamter auf Probe oder Lebenszeit einmal für die pauschale Beihilfe entschieden, ist ein späterer Wechsel zur individuellen Beihilfe nicht mehr möglich.  

Entscheiden Sie sich für eine private Krankenversicherung (PKV) kommt die individuelle Beihilfe zum Tragen. Auch hier liegt der grundlegende Beihilfesatz bei 50 Prozent, jedoch passt sich die Höhe der Beihilfe Ihrer Lebenssituation an. So erhöht sich Ihr Beihilfeanspruch ab dem zweiten Kind auf 70 Prozent. Einen 70-prozentigen Beihilfeanspruch haben Sie ebenfalls grundsätzlich im Pensionsalter (unabhängig von der Anzahl der Kinder).

Steigt Ihr Beihilfeanspruch, sinkt zugleich Ihr Monatsbeitrag zur privaten Krankenversicherung für Beamte. In der Praxis bedeute dies, dass Sie mit einem 70-prozentigen Beihilfeanspruch auch nur 30 Prozent über eine private Krankenversicherung absichern müssen (im Gegensatz zur pauschalen Beihilfe, wo der maximale Beihilfesatz grundsätzlich nur bei 50 Prozent liegt).

Sollten Sie als Beamter oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen und mehr verdienen als Ihr Ehepartner, nur dann sind Sie sozialversicherungsrechtlich verpflichtet Ihre Kinder ebenfalls privat abzusichern.

Ist mindestens eine der beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, steht es Ihnen frei Ihre Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei beim Ehepartner mitzuversichern oder dennoch das Kind mit in die private Krankenversicherung zu nehmen (eine Ausnahme bildet das Bundesland Hessen – hier dürfen Kinder nur dann privat versichert werden, wenn die gesetzliche Verpflichtung greift).

Entscheiden Sie sich für eine private Krankenkasse für Ihren Nachwuchs, so erhalten Kinder in der Regel sogar 80 Prozent von der Beihilfe (Ausnahme: Hessen & Bremen), sodass nur eine 20-prozentige PKV-Absicherung nötig ist. Dementsprechend „treibt“ die Mitversicherung von Kindern die Beiträge zur PKV für Beamte auch nicht massiv in die Höhe (wie bei Angestellten und Selbständigen in der PKV).

Wie hoch ist der Beitrag der pauschalen Beihilfe im Vergleich zur privaten Krankenversicherung?

Lassen Sie uns dies in konkreten Zahlen berechnen:

Ein lediger oder verheirateter Lehrer aus Berlin mit maximal einem Kind hat einen 50-prozentigen Beihilfeanspruch in Bezug auf die individuelle Beihilfe. Gehen wir davon aus der Lehrerin oder der Lehrer ist 45 Jahre alt und entscheidet sich für eine private Krankenversicherung.

Soweit keine Vorerkrankungen vorliegen, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab 350 Euro im Monat möglich.

Arbeitet unser Lehrer Vollzeit und würde er die pauschale Beihilfe wählen, liegt er aller Voraussicht nach aufgrund der Besoldungshöhe beim Höchstsatz von 463 Euro im Monat. Somit liegt der Beitragsvorteil der privaten Krankenversicherung bei 113 Euro im Monat.

Hat unser Lehrer zwei oder mehr Kinder steigt der individuelle Beihilfesatz auf 70 Prozent. Jetzt kann der Beamte eine private Krankenversicherung ab 267 Euro im Monat erhalten. Der Beitrag zur pauschalen Beihilfe würde trotz der Kinder hingegen unverändert bleiben. Die Ersparnis durch die Wahl der privaten Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Alternative beträgt in diesem Fall sogar 196 Euro im Monat.

Unbedingt sollte darauf hingewiesen werden, dass ich in den Monatsbeitrag der privaten Krankenversicherung in allen Beispielen bereits ein umfangreiches Leistungsspektrum eingerechnet habe. Beispielsweise die Wahlleistungen im Krankenhaus. Bei den genannten Beiträgen zur privaten Krankenversicherung haben Sie somit im Falle eines Krankenhausaufenthaltes beispielsweise einen Anspruch auf ein Einbettzimmer mit Privatarzt, während in der gesetzlichen Krankenkasse nur die Regelleistungen gelten (Mehrbettzimmer mit Belegarzt). Damit will ich ausdrücken, dass wir auf die Leistungsinhalte bezogen Äpfel mit Birnen vergleichen, da die privaten Krankenversicherungen deutlich umfangreicher sind. Um den realen Beitragsunterschied zu ermitteln und Äpfel mit Äpfeln zu vergleichen müsste der Beamte in der pauschalen Beihilfe somit noch private Zusatzversicherungen abschließen, um das Leistungsniveau vergleichbar zu machen. Dadurch würde noch zusätzliche Kosten anfallen und sich die Ersparnis in Bezug auf die private Krankenversicherung weiter erhöhen.

Sind Sie nicht Vollzeit als Lehrer in Berlin tätig, sondern verfügen über eine ¾ Stelle, würde die Beitragsberechnung wie folgt aussehen: Ausgegangen von einer A13 Besoldungsklasse (Stufe 7) dürften Ihre monatlichen Einkünfte in diesem Fall bei rund 4.000 Euro liegen. Der Beitrag zur pauschalen Beihilfe würde bei rund 372 Euro liegen. Auch hier wäre die Lösung der privaten Krankenversicherung ab 350 Euro monatlich (bei 50 Prozent Beihilfesatz) trotz der deutlichen Leistungsvorteile immer noch günstiger – bei einem Beihilfeanspruch von 70 Prozent (ab 267 Euro im Monat) sogar deutlich günstiger. Erhöhen Sie Ihre Arbeitszeit im Laufe der Zeit wieder auf eine 100 Prozent Stelle, steigert sich entsprechend der Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse mit pauschaler Beihilfe, da dieser prozentual von Ihren Einkünften errechnet wird.

Worauf gilt es bei einer privaten Krankenversicherung im Vergleich zur pauschalen Beihilfe zu achten?

Aus diesen Berechnungen können Sie zunächst das Fazit ziehen, dass sich für Beamte in höheren Besoldungsgruppen (dazu zählen Lehrer in Berlin) oftmals eine private Krankenversicherung für anbietet.

Jedoch lässt sich diese Aussage nicht pauschal treffen, denn es kommen weitere Faktoren ins Spiel, die wir bei einer PKV berücksichtigen müssen:

  • der Gesundheitszustand
    Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte spielt der Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle. Durch bestimmte „Vorerkrankungen“ können die monatlichen Beiträge steigen, da die Privatversicherer sogenannte Risikozuschläge festlegen können. Diese beziehen sich ausschließlich auf chronsiche Erkrankungen und Erkrankungen, die in den letzten Jahren vor Abschluss des PKV-Vertrags bekannt waren.

    Tipp: Schließen Sie keine private Krankenversicherung ab, bevor nicht feststeht, wie hoch Ihr individueller Monatsbeitrag sein wird – inkl. möglicher Risikozuschläge. Ansonsten kann es schnell zu bösen Überraschungen kommen. Gerne erstellen wir Ihnen einen unabhängigen und kostenlosen Krankenversicherungsvergleich und berücksichtigen durch eine anonyme Risikoanfrage bei den Gesellschaften in den Monatsbeiträgen schon Ihren Gesundheitszustand.

  • Ihre familiäre Situation
    Selbstverständlich gilt es zu überlegen, wer alles in der Privatversicherung mitversichert werden muss. Sind Sie als Beamter die einzig zu versichernder Person oder kommen noch Familienmitglieder hinzu?

    Sollten Sie Kinder haben, die noch beihilfeberechtigt sind (Voraussetzung ist der Bezug des Kindergeldes und damit des Kinderzuschlages) können Sie diese mit in die private Krankenversicherung mit individueller Beihilfe nehmen. Diese Option steht Ihnen in Berlin grundsätzlich offen. Gesetzlich verpflichtet werden Sie allerdings dazu nur, wenn Sie selbst über der Versicherungspflichtgrenze als Beamter verdienen und gleichzeitig mehr als der Ehepartner. In diesem Fall müssen Sie das Kind privat krankenversichern. Ist einer der Faktoren oder beide nicht gegeben, steht es Ihnen frei das Kind privat zu versichern oder in der kostenlosen Familienversicherung des Ehepartners zu belassen (soweit dieser gesetzlich versichert ist). Kinder haben in Berlin im Rahmen der individuellen Beihilfe generell einen Beihilfeanspruch von 80 Prozent. Müssen oder möchten Sie Ihre Kinder privat mitversichern, geht es somit nur um die Restkostenabsicherung der verbleibenden 20 Prozent.

Müssen Sie Ihre Kinder ebenfalls privat krankenversichern?

Bleiben wir beim Beispiel unseres 45-jährigen Lehrers in Berlin und gehen wir davon aus, dieser hat 2 Kinder, die mitversichert werden müssen. Damit liegt sein Beihilfeanspruch bei 70 Prozent, d.h. der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte in Berlin ist ab 267 Euro möglich. Hinzu kommen seine Kinder (nehmen wir an diese sind 5 Jahre und 12 Jahre alt). Pro Kind kann er eine private Krankenversicherung ab 38 Euro monatlich abschließen, somit liegt der Monatsbeitrag für beide Kinder bei 76 Euro. Daraus errechnet sich ein Gesamtbeitrag von 343 Euro für den Beamten mit beiden Kindern in der privaten Krankenversicherung mit individueller Beihilfe in Berlin. Die gesetzliche Krankenkasse mit der pauschalen Beihilfe würde im Höchstsatz unverändert bei 463 Euro im Monat liegen, da die Kinder gemäß §10 Sozialversicherungsrecht kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert sind). Somit verbleibt selbst mit zwei Kindern eine Ersparnis durch die Wahl der individuellen Beihilfe von 120 Euro im Monat zzgl. dem Leistungsplus der Privatversicherung. Arbeiten die Kinder später sozialversicherungspflichtig selbst bzw. studieren diese, werden die Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse selbst versicherungspflichtig. In diesem Augenblick fallen die Monatsbeiträge der Kinder in der PKV weg und der Beamte muss nur noch seinen eigenen Beitrag leisten.

Ehepartner können übrigens nur unter bestimmten Voraussetzungen in der privaten Krankenversicherung für Lehrer in Berlin mitversichert werden. Voraussetzung ist, dass keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse besteht (also kein Verdienst als Arbeitnehmer oberhalb des Minijobs – 520 Euro – und kein Bezug von Arbeitslosengeld, Elternzeit, etc – in diesen Fällen ist ein Verbleib in der GKV nach §5 Sozialversicherungsrecht unausweichlich). Arbeitet Ihr Ehepartner auf selbstständiger oder freiberuflicher Basis dürfen die Einkünfte im Vorvorjahr vor der Antragstellung 17.000 Euro nicht übersteigen bzw.  wird das Einkommen des Ehegatten im aktuellen Kalenderjahr unter 17.001 Euro liegen, kann auch der Abschluss einer privaten Krankenversicherung mit individueller Beihilfe für den Ehegatten möglich sein. Der Beihilfeanspruch für Ehegatten liegt in Berlin bei 70 Prozent. Somit ist in den überwiegenden Fällen gar keine private Krankenversicherung mit Beihilfeberücksichtigung für den Ehegatten möglich, sondern der bestehende Krankenkassenschutz muss unverändert weitergeführt werden.

Um festzustellen, welche Lösung für Sie individuell als Lehrer in Berlin am besten ist, sollten Sie sich unbedingt einen individuellen Krankenversicherungsvergleich erstellen lassen. Diesen erhalten Sie völlig unverbindlich und kostenfrei.

Das Risiko der pauschalen Beihilfe; Nur 6 Bundesländern bieten diese an

Ein weiterer wissenswerter Aspekt ist sicherlich, dass die pauschale Beihilfe nur in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Bremen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen möglich ist. Dies ist für Sie bedeutend, falls Sie irgendwann als verbeamteter Lehrer in Berlin das Bundesland wechseln sollten und dieses bietet keine pauschale Beihilfe.

In diesem Fall müssten Sie auch die anderen 50 Prozent des Beitrags zur gesetzlichen Krankenkasse aus eigener Tasche tragen. Somit müssten Sie in allen anderen Bundesländern im Monat rund 928 Euro Beitrag als Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse entrichten. Diese Summe stellt einen enormen finanzieller Aufwand und ein Wechsel in eine private Krankenversicherung ist in diesem Moment leider nur unter der Voraussetzung eines guten Gesundheitszustandes möglich.

Könnte es somit sein, dass Sie nochmals das Bundesland als Lehrer dauerhaft wechseln möchten und dort wird keine pauschale Beihilfe angeboten, ist der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse finanziell riskant.

Kann ich mir die private Krankenversicherung im Pensionsalter noch leisten?

Oftmals wird von hohen Beiträgen der privaten Krankenversicherungen im Pensionsalter in den Medien berichtet. Dies ist auch grundsätzlich richtig, betrifft allerdings Angestellte, Selbstständige und Freiberufler in der PKV, jedoch in der Regel keine Beamten.

Der Unterschied besteht darin, dass ein Selbstständiger beispielsweise in einer privaten Krankenversicherung auch im Rentenalter die kompletten Beiträge selbst zahlen muss, während Sie als Beamter im Pensionsalter einen 70-prozentigen Beihilfeanspruch haben und dementsprechend lediglich Beiträge für die verbleibenden 30 Prozent zahlen müssen.

In der privaten Krankenversicherung mit individueller Beihilfe ist der Beitrag auch im Pensionsalter unabhängig von Ihren Einkünften. Bei der gesetzlichen Krankenkasse mit pauschaler Beihilfe in Berlin bemisst sich der zu leistende Beitrag mit den Einkünften.

Da Lehrer über Jahre in Berlin nicht verbeamtet wurden, sollen zum Ruhegehalt hier auch Zeiten im öffentlichen Dienst angerechnet werden:

„Als ruhegehaltfähig sollen Zeiten berücksichtigt werden, in denen eine Beamtin bzw. ein Beamter vor der Berufung in das Beamtenverhältnis im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis hauptberuflich im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von der Beamtin bzw. dem Beamten zu vertretende Unterbrechung tätig war, sofern diese Tätigkeit zu seiner Ernennung geführt hat…“ (Quelle: Landesverwaltungsamt Berlin)

Nehmen wir unseren 45-jährigen Lehrer und gehen davon aus, dass er bereits seit 15 Jahren im öffentlichen Dienst in Berlin als Lehrer tätig ist und noch weitere 22 Jahre als Beamter unterrichten wird. Somit kommet er auf insgesamt 37 Dienstjahre die anrechnungsfähig sind.

Gemäß der Berechnungsformel des Ruhegehaltes des Bundeslandes Berlin stehen unserem Lehrer somit im Pensionsalter rund 66 Prozent seines zuletzt zugestandenen Grundgehaltes zu.

Gehen wir gemäß den Berliner Besoldungstabellen von einer A13 Stelle in Erfahrungsstufe 8 aus, würde das Gehalt bei 5.452 Euro aus heutiger Sicht liegen. Errechnen wir davon 66 Prozent wäre das Ruhegehalt bei 3.598 Euro.

Der zu zahlender Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag nach Abzug der pauschalen Beihilfe in der GKV würde aus heutiger Sicht rund 334 Euro im Monat liegen.

Bei der privaten Krankenversicherung würden Sie aus heutiger Sicht ab 267 Euro zahlen (70 Prozent Beihilfeanspruch im Pensionsalter). Ihre Ersparnis würde bei 67 Euro im Monat liegen und Sie würden zusätzlich von den kompletten Leistungsvorteile der privaten Krankenversicherung profitieren.

Achtung: Sollten Sie weitere Einkünfte haben, wie beispielsweise Mieteinnahmen müssen auf diese ebenfalls Krankenkassenbeiträge in der GKV gezahlt werden, sodass sich Ihre Beiträge erhöhen. Da die PKV einkommensunabhängig ist, spielen zusätzliche Einkünfte dort keine Rolle.

Nun kommt es natürlich im Laufe der Zeit zu Beitragssteigerungen – in der gesetzlichen Krankenkasse, ebenso wie in der privaten Krankenversicherung. Da diese u.a. von den medizinischen Mehrkosten abhängen, ist es nicht möglich eine gesicherte Zukunftsprognose abzugeben (weder in der GKV noch in der PKV). Wir können uns lediglich an Prognosen und Vergangenheitswerte anschauen.

Die Bertelsmann-Stiftung spricht von einem möglichen Defizit der gesetzlichen Krankenkassen bis 2040 in Höhe von 50 Milliarden Euro und einem damit verbundenen möglichen Beitragssatz von 18,7 Prozent (andere Prognosen sprechen möglicherweise von bis zu 28 Prozent GKV-Beitrag). Der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung könnte gemäß Hochrechnungen bis 2040 bei 3,7 Prozent (laut prognos – da wir heute schon bei 3,4 Prozent liegen, ist zu vermuten, dass der Pflegebeitrag 2040 weit höher liegen wird). Da Beamte kein Krankentagegeld in der GKV absichern müssen reduziere ich den prognostizierten GKV-Beitrag für 2040 entsprechend und gehe bei meiner Prognose von einem Gesamtsatz von 21,2 Prozent in der Kranken- und Pflegeversicherung aus.

Legen wir erneut den Ruhegeldanspruch von 3.598 Euro zugrunde, würde Ihr Eigenaufwand zur Kranken- und Pflegeversicherung nach Abzug der pauschalen Beihilfe bei diesen Prognosen bei rund 381 Euro im Monat liegen (leider nur bis 2040 gerechnet, jedoch sind diese Prognosen nachvollziehbar und deshalb möchte ich nicht weiter in die Zukunft gehen).

Rechnen wir den gleichen Zeitraum bis 2040 bei den privaten Krankenversicherungen hoch und veranschlagen die durchschnittlichen Steigerungen der Beamten-Tarife seit 2008, dann liegen wir gemäß Assekurata („TÜV der privaten Krankenversicherungen) bei einer Steigerung von jährlich 2,7 Prozent. Ausgegangen von den heutigen 267 Euro würde der Monatsbeitrag in diesem Fall bis 2040 der privaten Krankenversicherung auf 388 Euro steigen.

Wie gesagt, die Vergangenheitswerte geben keine Auskunft über zukünftige Steigerungen, ebenso wenig sind die Prognosen hinsichtlich der Beitragsentwicklung der GKV sicher. Dennoch wären bei dieser Hochrechnung die Beiträge der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung nahezu identisch, trotz der deutlichen Mehrleistungen der PKV. Kommen noch private Zusatzversicherungen hinzu, um das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkasse anzuheben, wäre die private Krankenversicherung mit der individuellen Beihilfe in unserer langfristigen Prognose ebenfalls deutlich günstiger.

Fazit

Die pauschale Beihilfe in Berlin kann für Beamte in den niedrigen Besoldungsgruppen interessant sein. Als verbeamteter Lehrer liegt Ihre Besoldung jedoch in einem höheren Bereich, sodass in einem Großteil der Fälle die private Krankenversicherung mit der individuellen Beihilfe finanziell und vom Leistungsniveau die bessere Alternative darstellen kann. Dies wird anhand meiner Beispielberechnungen deutlich.

Dennoch sollten Sie für sich keine pauschale Aussage gelten lassen, da individuelle Kriterien (wie der Gesundheitszustand bei der privaten Krankenversicherung) für verbeamtete Lehrer in Berlin eine Rolle spielen. Somit gilt zwingende zu prüfen, ob für Sie persönlich die pauschale oder individuelle Beihilfe die bessere Lösung darstellt.

Am einfachsten finden Sie dies durch einen unverbindlichen Krankenversicherungsvergleich heraus. Einen solchen unabhängigen Vergleich können Sie sich hier bei mir kostenlos anfordern.

Zum Autor des Artikels:
Mein Name ist Sven Bruns und ich arbeite seit über 18 Jahren ausschließlich für Beamte zum Thema private Krankenversicherungen und Dienstunfähigkeitsversicherungen. Gerne helfe ich Ihnen weiter. Hier können Sie mich kontaktieren.

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Alle Informationen sind sorgfältig recherchiert. Dennoch kann keine Gewähr übernommen werden.  

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Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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