Oftmals wird von hohen Beiträgen der privaten Krankenversicherungen im Pensionsalter in den Medien berichtet. Dies ist auch grundsätzlich richtig, betrifft allerdings Angestellte, Selbstständige und Freiberufler in der PKV, jedoch in der Regel keine Beamten.
Der Unterschied besteht darin, dass ein Selbstständiger beispielsweise in einer privaten Krankenversicherung auch im Rentenalter die kompletten Beiträge selbst zahlen muss, während Sie als Beamter im Pensionsalter einen 70-prozentigen Beihilfeanspruch haben und dementsprechend lediglich Beiträge für die verbleibenden 30 Prozent zahlen müssen.
In der privaten Krankenversicherung mit individueller Beihilfe ist der Beitrag auch im Pensionsalter unabhängig von Ihren Einkünften. Bei der gesetzlichen Krankenkasse mit pauschaler Beihilfe in Berlin bemisst sich der zu leistende Beitrag mit den Einkünften.
Da Lehrer über Jahre in Berlin nicht verbeamtet wurden, sollen zum Ruhegehalt hier auch Zeiten im öffentlichen Dienst angerechnet werden:
„Als ruhegehaltfähig sollen Zeiten berücksichtigt werden, in denen eine Beamtin bzw. ein Beamter vor der Berufung in das Beamtenverhältnis im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis hauptberuflich im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von der Beamtin bzw. dem Beamten zu vertretende Unterbrechung tätig war, sofern diese Tätigkeit zu seiner Ernennung geführt hat…“ (Quelle: Landesverwaltungsamt Berlin)
Nehmen wir unseren 45-jährigen Lehrer und gehen davon aus, dass er bereits seit 15 Jahren im öffentlichen Dienst in Berlin als Lehrer tätig ist und noch weitere 22 Jahre als Beamter unterrichten wird. Somit kommet er auf insgesamt 37 Dienstjahre die anrechnungsfähig sind.
Gemäß der Berechnungsformel des Ruhegehaltes des Bundeslandes Berlin stehen unserem Lehrer somit im Pensionsalter rund 66 Prozent seines zuletzt zugestandenen Grundgehaltes zu.
Gehen wir gemäß den Berliner Besoldungstabellen von einer A13 Stelle in Erfahrungsstufe 8 aus, würde das Gehalt bei 5.452 Euro aus heutiger Sicht liegen. Errechnen wir davon 66 Prozent wäre das Ruhegehalt bei 3.598 Euro.
Der zu zahlender Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag nach Abzug der pauschalen Beihilfe in der GKV würde aus heutiger Sicht rund 334 Euro im Monat liegen.
Bei der privaten Krankenversicherung würden Sie aus heutiger Sicht ab 267 Euro zahlen (70 Prozent Beihilfeanspruch im Pensionsalter). Ihre Ersparnis würde bei 67 Euro im Monat liegen und Sie würden zusätzlich von den kompletten Leistungsvorteile der privaten Krankenversicherung profitieren.
Achtung: Sollten Sie weitere Einkünfte haben, wie beispielsweise Mieteinnahmen müssen auf diese ebenfalls Krankenkassenbeiträge in der GKV gezahlt werden, sodass sich Ihre Beiträge erhöhen. Da die PKV einkommensunabhängig ist, spielen zusätzliche Einkünfte dort keine Rolle.
Nun kommt es natürlich im Laufe der Zeit zu Beitragssteigerungen – in der gesetzlichen Krankenkasse, ebenso wie in der privaten Krankenversicherung. Da diese u.a. von den medizinischen Mehrkosten abhängen, ist es nicht möglich eine gesicherte Zukunftsprognose abzugeben (weder in der GKV noch in der PKV). Wir können uns lediglich an Prognosen und Vergangenheitswerte anschauen.
Die Bertelsmann-Stiftung spricht von einem möglichen Defizit der gesetzlichen Krankenkassen bis 2040 in Höhe von 50 Milliarden Euro und einem damit verbundenen möglichen Beitragssatz von 18,7 Prozent (andere Prognosen sprechen möglicherweise von bis zu 28 Prozent GKV-Beitrag). Der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung könnte gemäß Hochrechnungen bis 2040 bei 3,7 Prozent (laut prognos – da wir heute schon bei 3,4 Prozent liegen, ist zu vermuten, dass der Pflegebeitrag 2040 weit höher liegen wird). Da Beamte kein Krankentagegeld in der GKV absichern müssen reduziere ich den prognostizierten GKV-Beitrag für 2040 entsprechend und gehe bei meiner Prognose von einem Gesamtsatz von 21,2 Prozent in der Kranken- und Pflegeversicherung aus.
Legen wir erneut den Ruhegeldanspruch von 3.598 Euro zugrunde, würde Ihr Eigenaufwand zur Kranken- und Pflegeversicherung nach Abzug der pauschalen Beihilfe bei diesen Prognosen bei rund 381 Euro im Monat liegen (leider nur bis 2040 gerechnet, jedoch sind diese Prognosen nachvollziehbar und deshalb möchte ich nicht weiter in die Zukunft gehen).
Rechnen wir den gleichen Zeitraum bis 2040 bei den privaten Krankenversicherungen hoch und veranschlagen die durchschnittlichen Steigerungen der Beamten-Tarife seit 2008, dann liegen wir gemäß Assekurata („TÜV der privaten Krankenversicherungen) bei einer Steigerung von jährlich 2,7 Prozent. Ausgegangen von den heutigen 267 Euro würde der Monatsbeitrag in diesem Fall bis 2040 der privaten Krankenversicherung auf 388 Euro steigen.
Wie gesagt, die Vergangenheitswerte geben keine Auskunft über zukünftige Steigerungen, ebenso wenig sind die Prognosen hinsichtlich der Beitragsentwicklung der GKV sicher. Dennoch wären bei dieser Hochrechnung die Beiträge der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung nahezu identisch, trotz der deutlichen Mehrleistungen der PKV. Kommen noch private Zusatzversicherungen hinzu, um das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkasse anzuheben, wäre die private Krankenversicherung mit der individuellen Beihilfe in unserer langfristigen Prognose ebenfalls deutlich günstiger.