Die wirklich spannende Frage ist natürlich, ob ein solcher PKV-Wechsel sinnvoll ist.
Vielleicht sind manche Ihrer Kollegen in einer anderen privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter abgesichert oder ein Vertreter einer bestimmten Versicherungsgesellschaft rät Ihnen dringend zu einem Wechsel nach der Anwärterzeit.
Der wichtigste Ratschlag, den ich Ihnen in diesem Fall zunächst geben kann: Bewahren Sie zunächst Ruhe und treffen Sie keinesfalls voreilige Entscheidungen, die Sie später bereuen.
Natürlich möchten andere Berater ggf. Geld verdienen und Ihnen unbedingt einen neuen Vertrag verkaufen. Kollegen sind bei anderen Gesellschaften, da diese individuell vielleicht besser zu Ihnen passten. Daraus sollten Sie allerdings nicht den pauschalen Rückschluss ziehen, dass es sinnvoll ist Ihre Krankenversicherung nach der Anwärterzeit zu wechseln. Zunächst gilt es Ihre individuelle Situation zu analysieren.
Zwei Faktoren sind dabei bedeutend: Ihr Gesundheitszustand und das Preis- Leistungsverhältnis der Krankenversicherung.
Bei den Privatversicherern gilt die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ bei der Antragstellung. D.h. Sie müssen Ihren Gesundheitszustand im Krankenversicherungsantrag darstellen. Dies erscheint auf dem ersten Blick als keine große Hürde, dennoch können fehlerhafte Angaben dauerhaft fatale Folgen für Sie haben.
In diesem Punkt ist nicht bedeutend, welche „Vorerkrankungen“ Ihnen bewusst sind, sondern entscheidend sind einzig und allein die durch Ärzte und andere Heilbehandler gestellten Diagnosen.
Möchten Sie Ihre private Krankenversicherung für das Referendariat nach dem Ende der Anwärterzeit wechseln, macht es im ersten Schritt somit Sinn, alle ärztlichen Rechnungen durchzugehen. Erstellen Sie eine Liste mit allen Diagnosen, die Sie auf Ihren Rechnungen finden. Diese sind zwingend bei einer neuen Antragstellung im Zuge der „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ anzugeben.
Oftmals werden in den Krankenversicherungsanträgen auch noch Diagnosen über einen längeren Zeitraum abgefragt. Soweit Sie zu diesen Zeiten noch nicht privatversichert waren, sollten Sie sich beim Arzt einen Auszug aus der Krankenakte ausdrucken lassen. Auf diese haben Sie einen rechtlichen Anspruch.
Bei den Gesundheitsangaben gilt es äußerst genau zu sein. Lesen Sie das „Kleingedruckte“ in den Krankenversicherungsverträgen so wird dort zum Beispiel erläutert, dass die PKV später Ihre Ärzte und ggf. auch Ihre bisherige Krankenversicherung anfragen kann, wenn der „Verdacht“ aufkommt, dass eine Diagnose im Antrag nicht korrekt angeben wurde. Sollte Ihnen eine falsche Angabe nachgewiesen werden, besteht ein einseitiges Kündigungsrecht von Seiten der privaten Krankenversicherung.
Ich möchte das Thema hier nicht verkomplizieren oder Ihnen Angst machen. Ich beschreibe lediglich die Fakten, die Sie beim Abschluss Ihrer PKV unterschreiben. Es ist also nicht wichtig, was Ihnen ein Berater rät anzugeben oder nicht: Sie müssen der Verpflichtung nachkommen alle Diagnosen in den abgefragten Zeiträumen zu benennen.
Mir ist enorm wichtig, Sie für diesen Punkt zu sensibilisieren. Private Krankenversicherungen erheben für bestimmte Diagnosen Risikozuschläge. Durch diese Zuschläge kommt es zu monatlichen Mehrbeiträgen in der PKV. Genau diese Risikozuschläge (Mehrbeiträge) sollten Sie von Beginn an in Ihre Überlegungen einbeziehen.
Sind im Zuge Ihrer Zeit als Beamter auf Widerruf also neue „Vorerkrankungen“ hinzugekommen, ist es gut möglich, dass sich durch diese Diagnosen ein Wechsel der privaten Krankenversicherung für Sie persönlich keinesfalls lohnt.
Beispiel:
Ihre aktuelle private Krankenversicherung bietet Ihnen den Tarif für die Zeit nach der Anwärterschaft für 275 Euro an. Sie überlegen zu wechseln, da Ihnen ein anderes Angebot für 240 Euro vorliegt. Dabei sind jedoch Ihre „Vorerkrankungen“ noch nicht berücksichtigt worden. Nach deren Einbeziehung kommt es zu Risikozuschlägen und Ihr individueller Beitrag beim Mitbewerber liegt plötzlich bei 280 Euro. Aus finanzieller Sicht macht ein Wechsel jetzt wenig Sinn.
Deshalb ist es bedeutend von Anfang an die ärztlichen Diagnosen einzubeziehen. So können Sie sich ggf. viel Zeit und Enttäuschungen sparen, wenn dadurch schnell deutlich wird, dass sich ein Wechsel in Ihrer Situation nicht anbietet.
Ziehen Sie am besten einen unabhängigen Experten für Beamte für die private Krankenversicherung hinzu. Dieser kann Ihnen oftmals eine Auskunft darüber geben, wie die verschiedenen Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Diagnosen bewerten.