Was passiert mit der privaten Krankenversicherung nach der Zeit als Beamtenanwärter oder Referendar?
Verbeamtung auf Probe, Angestelltenverhältnis oder Übergangszeit: Die drei Szenarien nach der Anwärterzeit – und was jeweils mit deiner PKV passiert.
4,97 / 5
305 Bewertungen ProvenExpert
8.000+
versicherte
Beamte
19
Jahre
Erfahrung
300+
Tarife
im Vergleich



Sven Bruns & Team
0541 44 90 060 · Mo–Fr 8–18 Uhr
Schritt 1 von 3 ·
30 Sek.
Dein passender PKV-Tarif
In drei Schritten zur ehrlichen Beitrags-Range. Anonym, ohne Werbeanrufe.
Wie ist dein zukünftgier Berufsstatus?
SSL
Keine Werbung
Keine Weitergabe
In 30 Sek. zum Vergleich.
Anonym, kostenfrei, ohne Werbeanrufe. Wir prüfen 40+ Tarife für dich.
4,97 / 5 · 305 Bew.
Dein Einstiegsalter
Dein Gesundheitszustand
Dein Beihilfesatz
Dein gewünschter Leistungsumfang
Wie geht es nach der Zeit als Beamtenanwärter mit der PKV weiter?
Haben Beamtenanwärter und Referendare (Beamte auf Widerruf) die Anwärterzeit hinter sich gebracht, stellt sich den meisten Betroffenen die Frage, wie es mit der Krankenversicherung weitergeht. Dieses Thema wird für Referendare und Beamtenanwärter noch drängender, sofern sie nicht unmittelbar eine Arbeitsstelle als Beamter auf Probe erhalten. Die Verwirrung und Sorgen hierüber werden noch größer, wenn zum Beispiel die Presse oder Bekannte kommunizieren: „Einmal privat versichert, immer privat versichert.“
Aber wie sieht es in der Realität aus?
Nach einer Anwärterzeit gibt es drei Szenarien, die eintreten können und die wir hier etwas genauer beleuchten. Sie sollen Ihnen die Angst nehmen und die Möglichkeiten bezüglich der Krankenversicherung aufzeigen, die Ihnen als Anwärter oder Referendar zur Verfügung stehen.
- Szenario 1: Direkte Verbeamtung auf Probe
- Szenario 2: Vorübergehende Aufnahme eines Angestelltenverhältnisses
- Szenario 3: Zeitraum der Arbeitslosigkeit
Szenario 1: Direkte Verbeamtung auf Probe
In diesem optimalen Fall erhält der Beamtenanwärter unmittelbar nach seiner „Ausbildungszeit“ eine Beamtenstelle auf Probe. Hier kann die private Krankenversicherung beibehalten oder gewechselt werden. Denn aufgrund der Erhöhung in den Tarif für Vollbeamte entsteht ein Kündigungs- und somit ein Wechselrecht.
Äußerst sinnvoll ist es, sich bereits zu Beginn des Referendariats/der Anwärterzeit zu erkundigen, wie sich der Tarif bei einer späteren Vollbeamtung von den Beiträgen her entwickelt. So können Sie vorsorglich kalkulieren und behalten den Überblick über die zukünftigen Beitragszahlungen an Ihre Krankenkasse.
Szenario 2: Vorübergehende Aufnahme eines Angestelltenverhältnisses
Kommt es nach einer Anwärterzeit zunächst zu einem Angestelltenverhältnis, ergibt sich dadurch in der Regel eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Wahl zur privaten Krankenversicherung haben nur solche Angestellte, die ein jährliches Bruttoeinkommen oberhalb der festgesetzten Entgeltgrenze beziehen. Diese Versicherungspflichtgrenze legt die Bundesregierung jährlich neu fest.
Liegt das Jahresgehalt (brutto) des Angestellten unter diesem Betrag, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung unumgänglich. Sehr zu empfehlen ist allerdings eine Anwartschaft in der PKV, sodass der bereits festgestellte Gesundheitszustand auch für die Zukunft gesichert wird. Im Falle einer späteren erneuten Verbeamtung kann die private Krankenkasse dann ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aktiviert werden.
Szenario 3: Zeitraum der Arbeitslosigkeit
Beim Eintreten einer Arbeitslosigkeit kann eine Familienversicherung in der GKV über den Ehepartner eine Lösung sein (§ 10 SGB Absatz 1). Trifft dies zu, wird der Beamtenanwärter für die Zeit seiner Arbeitslosigkeit bei der gesetzlichen Krankenversicherungsgesellschaft des Ehepartners mitversichert.
Sofern der Anwärter noch keine Familie gegründet hat und eine Familienversicherung daher nicht in Frage kommt, bleibt zu prüfen, ob die sozialversicherungsrechtlichen Zeiten den Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) erfüllen. Ergeben die Zeiten einen Leistungsanspruch, ist der Arbeitslose berechtigt, in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten (§ 5 SGB Buch V Absatz 1.2.).
Ist dies nicht der Fall, muss die Zeit der Arbeitslosigkeit in der privaten Krankenversicherung überbrückt werden. Da hier jedoch kein Beihilfeanspruch (wie für tätige Beamte) besteht, muss eine 100-prozentige Absicherung erfolgen und vom Versicherungsnehmer alleine getragen werden. Gerade Lehrer sind hiervon häufig betroffen, da sie nach deren Referendariatszeit teilweise Ferienzeiten als Arbeitslose überbrücken müssen.
Dennoch sind die Tarife vieler privater Krankenversicherungsgesellschaften oftmals günstiger als eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung – jedoch nur, wenn der Anwärter unter 34 Jahren ist. Dies liegt am Mindestbeitrag der GKV. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Bezuschussung durch das Jobcenter. Berechtigt sind benachteiligte Personen, die diesen Zustand glaubhaft nachweisen können. Dies ist geregelt im § 12 Abschnitt 1c des VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz).
Im Klartext bedeutet dies, dass sich im zutreffenden Fall von Hilfsbedürftigkeit – oder eben dem Bezug von Bürgergeld – die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Sie als arbeitsloser ehemaliger Beamtenanwärter halbieren und vom Grundsicherungsträger übernommen werden. Beachtenswert ist, dass die Bezuschussung nur für den Basistarif der PKV gilt. Im Paragraph 12 Abs. 1c VAG ist geregelt, dass der Basistarif der PKV den Höchstbetrag der GKV nicht übersteigen darf. Bemessen wird dieser an dem allgemeinen Beitragssatz, der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze der GKV und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, der im Paragraph 242a Abs. 2 SGB V geregelt ist.
Für die Unterstützung der Beitragszahlung zur PKV ist ein Antrag bei den zuständigen Sozialbehörden erforderlich. Der Antrag muss unverzüglich bei Eintritt der Arbeitslosigkeit gestellt werden und setzt voraus, dass Ihnen keine Familienversicherung über den Ehepartner oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung steht.
Fazit zur PKV nach der Beamten-Anwärterzeit
Um zur Eingangsfrage zurückzukehren, kann gesagt werden, dass es durchaus gute Lösungen bezüglich der Krankenversicherung nach dem Ende der Anwärterzeit gibt. Es kommt dabei natürlich auf das sich ergebende Szenario an und sollte dahingehend im Einzelfall und mit Sorgfalt geprüft werden. So ergeben sich keine Nachteile für Sie.
Lediglich für unverheiratete Beamtenanwärter oder Referendare, die arbeitslos werden und das 34. Lebensjahr überschritten haben, gestaltet sich die Klärung der Krankenversicherung etwas aufwendiger.
Die viel zitierte Aussage „einmal privat versichert, immer privat versichert“ kann jedoch getrost ad acta gelegt werden, wie Ihnen meine Erläuterungen hier dargelegt haben.
Durch einen Vergleich der privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare können Sie schon vor dem Beginn Ihrer Zeit als Beamter auf Widerruf feststellen, welche Tarife Ihnen die einzelnen Versicherungen für mögliche Übergangszeiten und bei der späteren Verbeamtung auf Probe anbieten.
Über 8.000 Beamte haben uns ihre Entscheidung anvertraut.
Mach es ihnen nach – kostenfrei, unverbindlich, ohne Werbeanrufe.
Mo–Fr · 8–18 Uhr · svenbruns@versicherungsvergleich-beamte.de

Dein Beamtenspezialist
Ich bin Sven Bruns, unabhängiger PKV-Spezialist für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare. Mit 19 Jahren Erfahrung habe ich über 8.000 Beamte bei der Wahl ihrer privaten Krankenversicherung begleitet. Meine Kunden schätzen meine Erreichbarkeit (5,0), Fachkompetenz (4,99) und meinen Erklärungsfokus (4,99) – wie die 305 Bewertungen auf ProvenExpert zeigen.
4,97 / 5 · 305 Bew.
8.000+ Beamte
19 Jahre Erfahrung