Neue Regelung zur Pension ab 56 für Beamte bei Bahn und Post
Frühpension ab 56 für Bahn- und Postbeamte: Wie die Sonderregelung für den geschlossenen Bestand angepasst wurde und was der engagierte Ruhestand bedeutet.
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Bisher kommen Beamte im Dienst der Deutschen Bahn, der Post, der Postbank und der Deutschen Telekom durch eine Sonderregelung in den Genuss des Vorrechts, bereits zum 56. Geburtstag in den Ruhestand zu treten. Zum Ende des Jahres 2016 lief die spezielle Regelung für die Bundesbeamten, die zum geschlossenen Bestand der mittlerweile privatisierten Staatsunternehmen gehören, jedoch aus. Laut einem Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sollte für die Beamten aus dem Bundeseisenbahnvermögen und den Postnachfolgeunternehmen dieses Privileg in Zukunft nicht mehr uneingeschränkt gewährt werden. Weil von den angehenden Frühpensionären die Ableistung eines einjährigen Sozialdienstes gefordert wurde, war die Kritik der Beamtenverbände vorprogrammiert.
Frühpension eines geschlossenen Bestands als Belastung für den Bund
Beamte auf Lebenszeit, die ihren besonderen Status als Staatsdiener bei der Deutschen Bundespost sowie bei der Deutschen Reichs- und Bundesbahn erhalten haben, werden voraussichtlich noch bis 2043 für privatisierte Nachfolgeunternehmen ihren Dienst fortführen. Damit endet die finanzielle Belastung, zu der dieser geschlossene Bestand von rund 100.000 Bundesbeamten für den Staat führt, jedoch nicht. Genauso wie alle anderen verbeamteten Staatsdiener erhalten Post- und Bahnbeamte als Beamte im Ruhestand ihre Pension ebenso wie ihre Beihilfe. Darüber hinaus profitierten diese Bundesbeamten gemäß der 2016 endenden Sonderregelung sogar von dem Privileg, die Leistungen bereits zum 56. Geburtstag zu beantragen. Aus diesem Grund erwartete der Bundesfinanzminister von den Bahn- und Postbeamten eine Gegenleistung.
Bundesfreiwilligendienst als Bedingung für den Vorruhestand
Nach der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs aus dem Finanzministerium war für Beamte von Post und Bahn im 56. Lebensjahr zunächst nur ein engagierter Ruhestand mit einer Dauer von mindestens zwölf Monaten möglich. In diesem Zeitraum mussten die Bundesbeamten im Bundesfreiwilligendienst aktiv sein oder eine vergleichbare soziale Vollzeit-Tätigkeit ausüben. Das Bundesfinanzministerium rechnete jährlich mit 1.000 Anträgen von Bahn- und Postbeamten, während Gewerkschaftsfunktionäre darin eine unzulässige Beschneidung von Beamtenrechten sahen.
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