Welche Ansprüche haben Sie als Beamter im Falle einer Dienstunfähigkeit?
Ruhegehalt, Erwerbsminderungsrente oder gar nichts? Welche Ansprüche Beamte bei Dienstunfähigkeit haben und warum die echte DU-Klausel entscheidend ist.
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Zur Prüfung der Dienstunfähigkeit kommt es, wenn ein Beamter seinen Dienst aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes nicht erfüllen kann. Ist ein Beamter in einem Zeitraum von sechs Monaten drei Monate nicht in der Lage, seinem Dienst nachzugehen, und ist die Dienstfähigkeit in den darauffolgenden sechs Monaten auch nicht zu erwarten, kann ebenso eine Dienstunfähigkeit vorliegen.
Die Dienstunfähigkeit wird durch den Amtsarzt festgestellt. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um eine körperliche oder psychische Erkrankung handelt oder ob die Folge eines Unfalls die Ursache für die Dienstunfähigkeit darstellt.
Vor allem psychische Erkrankungen führen heute häufig zur Dienstunfähigkeit. Die Arbeitsbedingungen werden immer stressiger und der Wandel immer schneller. Diese und andere Gründe sind oftmals die Ursache für psychische Diagnosen und Nervenerkrankungen.
Bedenken Sie bitte immer, dass die eigene Arbeitskraft unser wichtigstes Gut ist. Bei einer Nettobesoldung von beispielsweise 3.250 Euro monatlich und einer Lebensarbeitszeit von 35 Jahren verdienen Sie insgesamt rund 1,36 Millionen Euro. Fehlt Ihnen ein Teil dieses Einkommens dauerhaft, stellt sich für Sie die Frage, wie Sie die entstandene Lücke kompensieren.
Ihre Ansprüche hängen vom Beamtenstatus ab
Wie groß Ihr finanzieller Verlust im Falle einer Dienstunfähigkeit ist, hängt ganz von Ihrem Beamtenstatus ab. Ihre Ansprüche bei einer Dienstunfähigkeit gegenüber dem Dienstherrn sind im Verlauf Ihrer Beamtenlaufbahn unterschiedlich.
Beamte auf Widerruf und auf Probe haben keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt durch den Dienstherrn. Werden Sie zu diesem Zeitpunkt Ihrer Laufbahn dienstunfähig, erfolgt die Entlassung aus dem Dienst und die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit haben Sie einen Anspruch, wie jeder Arbeitnehmer, auf eine Erwerbsminderungsrente.
Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte nicht optimal ist
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Beamten und Beamtenanwärtern keine optimale Absicherung im Falle einer Dienstunfähigkeit, denn trotz einer Dienstunfähigkeit muss nicht zwingend auch eine Berufsunfähigkeit vorliegen. Entscheiden Sie sich als Beamter für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kann somit das Szenario eintreten, dass eine Dienstunfähigkeit festgestellt wird und dennoch keine 50-prozentige Berufsunfähigkeit attestiert wird. Somit besteht für Sie trotz Dienstunfähigkeit kein Anspruch aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Aus diesem Grund sollten Beamte, Beamtenanwärter und Referendare statt einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Exakter ausgedrückt handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel.
Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel sorgt dafür, dass der Versicherer keinen Anspruch auf eine Leistungsprüfung beim Eintritt der Dienstunfähigkeit hat. Die Dienstunfähigkeitsversicherung muss sich der Entscheidung des Dienstherrn anschließen und verzichtet auf eine eigene Einschätzung in Bezug auf die Berechtigung des Leistungsanspruchs. Sie kommen dadurch natürlich leichter an Ihre versicherte Dienstunfähigkeitsrente, da Ihnen weitere medizinische Prüfungen des Versicherers erspart bleiben.
Allerdings gilt es, bei den Dienstunfähigkeitsklauseln sehr genau hinzuschauen. Zwischen den verschiedenen Anbietern der Dienstunfähigkeitsversicherungen gibt es große Unterschiede. Um im Falle einer Dienstunfähigkeit garantiert die versicherte Dienstunfähigkeitsrente zu erhalten, ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel nötig. Viele Versicherer bieten gar keine Dienstunfähigkeitsversicherungen an, andere lediglich unvollständige oder unechte Dienstunfähigkeitsklauseln.
Echte, unvollständige und unechte Dienstunfähigkeitsklauseln
Die echte Dienstunfähigkeitsklausel lautet wie folgt:
„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“
Eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel schließt beispielsweise die Leistungspflicht für Beamte auf Widerruf und Probe aus. Daraus ergibt sich, dass die Leistungspflicht nur für Beamte auf Lebenszeit besteht – etwa bei der Formulierung: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.“ Beamtenanwärter und Beamte auf Probe werden allerdings bei einer Dienstunfähigkeit nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen.
Dieses entscheidende Detail führt dazu, dass Sie als Beamtenanwärter und Beamter auf Probe mit dieser Klausel keine Ansprüche gegen den Versicherer bei einer Dienstunfähigkeit erheben können.
Bei einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel erfolgt eine Beurteilung nach der Definition der Berufsunfähigkeit. Obwohl der Beamte offiziell dienstunfähig ist, entsteht somit kein automatischer Anspruch auf die versicherte Dienstunfähigkeitsrente, sondern es erfolgt eine Prüfung nach den Kriterien der Berufsunfähigkeit.
Grundsätzlich sollte die Dienstunfähigkeitsversicherung auch bei einem Wechsel in den öffentlichen Dienst oder die freie Wirtschaft gelten. In diesem Fall greift natürlich die Dienstunfähigkeitsklausel nicht mehr, allerdings sollten Sie dann dennoch gegen Berufsunfähigkeit abgesichert sein.
Wie finden Sie die passende Dienstunfähigkeitsversicherung?
Die verschiedenen Formulierungen der Dienstunfähigkeitsversicherungen können im Leistungsfall einen großen Unterschied für Sie ausmachen. Deshalb ist es bedeutend, jedes Detail zu beachten. Ein Vergleich der verschiedenen Dienstunfähigkeitsversicherungen bietet sich aus diesem Grund an. Wir erstellen Ihnen gerne einen unabhängigen Vergleich der besten Dienstunfähigkeitsversicherungen und zeigen Ihnen auf diesem Weg Ihren monatlichen Beitrag und die Leistungen auf.
Wann sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?
Mit dem Eintritt in das Beamtenverhältnis macht es Sinn, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da in den ersten 5 Jahren gar kein finanzieller Schutz durch den Dienstherrn bei Dienstunfähigkeit besteht. Zudem profitieren Sie zu Beginn Ihrer Beamtenlaufbahn vom jüngeren Einstiegsalter, welches bei der Berechnung der Beiträge für eine Dienstunfähigkeitsversicherung, neben dem Gesundheitszustand, maßgeblich ist. Bedenken Sie bitte, dass die Absicherung des Dienstherrn bei Dienstunfähigkeit ab dem 6. Jahr auch nur eine Grundabsicherung darstellt. Die private Dienstunfähigkeitsversicherung bleibt auch zu diesem Zeitpunkt als ergänzender Schutz zumeist unverzichtbar.
Wonach richtet sich der Monatsbeitrag bei einer Dienstunfähigkeitsabsicherung?
Die Höhe Ihres Monatsbeitrages errechnet sich nach verschiedenen Kriterien:
- Einstiegsalter
- Gesundheitszustand
- Berufsbezeichnung (ein Polizist wird als gefährdeter eingestuft als z.B. ein Verwaltungsbeamter)
- Höhe der gewünschten Dienstunfähigkeitsrente
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Ich bin Sven Bruns, unabhängiger PKV-Spezialist für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare. Mit 19 Jahren Erfahrung habe ich über 8.000 Beamte bei der Wahl ihrer privaten Krankenversicherung begleitet. Meine Kunden schätzen meine Erreichbarkeit (5,0), Fachkompetenz (4,99) und meinen Erklärungsfokus (4,99) – wie die 305 Bewertungen auf ProvenExpert zeigen.
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