Für welche Erkrankungen erhalte ich in der privaten Krankenversicherung für Beamte Risikozuschläge?
Nicht jede Vorerkrankung erhöht den PKV-Beitrag – aber jede Gesellschaft bewertet anders. Welche Diagnosen relevant sind und wann die Öffnungsklausel hilft.
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Die privaten Krankenversicherungen für Beamte können aufgrund von bestimmten „Vorerkrankungen“ Risikozuschläge bei Abschluss des Krankenversicherungsvertrages erheben.
Beim Abschluss einer PKV für Beamte sind zwei Kriterien bei der Beitragsermittlung von großer Bedeutung:
- Ihr Einstiegsalter
- Ihr Gesundheitszustand
Im Rahmen der sog. „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ müssen Sie bei der Antragstellung alle Fragen der privaten Krankenversicherung beantworten.
Dabei ist allerdings nicht entscheidend, welche „Erkrankungen“ Ihnen bekannt sind, sondern welche Diagnosen in Ihren Krankenakten der Ärzte und Behandler stehen.
Diese sind im Rahmen der „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ anzugeben und können zu Risikozuschlägen führen.
Welche Erkrankungen führen zu Zuschlägen?
Nicht jede „Vorerkrankung“ bedeutet natürlich, dass Sie einen höheren Beitrag für Ihre PKV leisten müssen. Husten, Schnupfen oder ein einfacher grippaler Infekt werden zumeist zu keinen Mehrbeiträgen führen. Während z.B. eine asthmatische Erkrankung, Bandscheibenvorfälle oder auch ein Knorpelschaden im Knie sicherlich zu einem höheren Monatsbeitrag führen können.
Jede Krankenversicherungsgesellschaft bewertet die unterschiedlichen Diagnosen anders. So kann eine bestimmte „Vorerkrankung“ bei einer Gesellschaft zu einem Risikozuschlag führen, während ein anderer Versicherer dafür vielleicht keinen Zuschlag erhebt.
Bestimmte ärztliche Diagnosen können sogar zu einer kompletten Ablehnung führen.
Da sich die Risikozuschläge je nach Krankenversicherung deutlich unterscheiden, ist es empfehlenswert, schon vor der Entscheidung für eine PKV eine anonyme Risikoprüfung durchführen zu lassen, um die exakten Beiträge zu ermitteln.
Auf diese Weise erhalten Sie einen maßgeschneiderten Krankenversicherungsvergleich, exakt auf Sie zugeschnitten. Ein solches Vorgehen schützt Sie vor späteren bösen Überraschungen nach einer Antragstellung.
Ein solcher Vergleich liefert Ihnen natürlich eine echte Entscheidungshilfe. Durch Risikozuschläge kann eine Versicherung mit einem zuvor höheren Monatsbeitrag plötzlich günstiger sein, sofern es bei anderen Tarifen zu Mehrbeiträgen aufgrund von Risikozuschlägen kommt.
Vorsicht bei zu hohen Risikozuschlägen
Nicht zu empfehlen ist es, Krankenversicherungsverträge für Beamte mit zu hohen Risikozuschlägen abzuschließen. Besonders Beamtenanwärter und Referendare sollten in diesem Punkt aufmerksam sein.
Ein Beispiel: Der Beitrag einer Krankenversicherung liegt während der Anwärterzeit bei 65 Euro im Monat. Durch einen Bandscheibenvorfall und ein allergisches Asthma verlangt die Gesellschaft einen Risikozuschlag von beispielsweise 130 Euro.
Die gesetzliche Krankenversicherung verlangt allerdings den Vollbeitrag auch während der Anwärterzeit (z.B. 230 Euro monatlich). In diesem Moment wäre die PKV natürlich noch deutlich günstiger (trotz der hohen Risikozuschläge).
Mit der Verbeamtung auf Probe (nach der Anwärterzeit) kommt es allerdings durch die hohen Risikozuschläge zu immensen Beitragssteigerungen. Läge der Normalbeitrag bei 220 Euro, verlangt die private Krankenversicherung jetzt 440 Euro monatlich.
Natürlich können Risikozuschläge im Laufe der Jahre überprüft werden. Gerade bei chronischen Erkrankungen ist es allerdings in der Praxis schwierig, die Zuschläge dauerhaft zu verringern oder ganz zu streichen. Dazu ist zumeist ein ärztliches Attest nötig, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die entsprechende Erkrankung komplett ausgeheilt ist und gar nicht mehr besteht.
Von daher gilt es, ab dem ersten Tag zu prüfen, ob die Risikozuschläge in der entsprechenden Höhe dauerhaft vertretbar sind.
Die Öffnungsklausel als Alternative
Sollte dies nicht der Fall sein, kann es sich anbieten, die Öffnungsklausel für Beamte oder Beamtenanwärter zu nutzen. Durch diese wird der Risikozuschlag auf 30 Prozent pauschal begrenzt. Dafür gehen allerdings andere Einschränkungen mit dieser Lösung einher.
Es gilt also, etliche Details zu beachten. Fordern Sie sich deshalb jetzt Ihren unverbindlichen Krankenversicherungsvergleich für Beamte an, um von Anfang an die richtige Entscheidung zu treffen.
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Ich bin Sven Bruns, unabhängiger PKV-Spezialist für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare. Mit 19 Jahren Erfahrung habe ich über 8.000 Beamte bei der Wahl ihrer privaten Krankenversicherung begleitet. Meine Kunden schätzen meine Erreichbarkeit (5,0), Fachkompetenz (4,99) und meinen Erklärungsfokus (4,99) – wie die 305 Bewertungen auf ProvenExpert zeigen.
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