Wird mein Beitrag in der privaten Krankenversicherung erhöht, wenn ich später krank werde?
Gute Nachricht: Krankheiten während der Vertragslaufzeit dürfen deinen PKV-Beitrag nicht individuell erhöhen. Wann Beiträge trotzdem steigen – und was dann zu tun ist.
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Einige neue Fragen haben mich in den vergangenen Tagen per E-Mail erreicht. Darunter auch die Frage einer zukünftigen Beamtin, ob der Beitrag der PKV im Falle einer Krankheit im Laufe des Lebens stark ansteigt.
Gerne möchte ich darauf heute antworten und Ihnen alle Informationen rund um das Thema Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung für Beamte geben.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen private Krankenversicherungen für Beamte die Beiträge erhöhen?
Zunächst ist es empfehlenswert, vor dem Abschluss einer PKV für Beamte oder Beamtenanwärter sehr genau die Beiträge und Leistungen der einzelnen Angebote am Markt zu vergleichen. Dabei macht es Sinn, auch einen Blick auf die betriebswirtschaftliche Stärke der verschiedenen Krankenversicherungsgesellschaften zu werfen.
Entscheiden Sie sich am besten von Anfang an für den optimalen Krankenversicherungstarif und vermeiden Sie unbedingt im Laufe der Jahre ständige Versicherungswechsel. Diese treiben Ihren Krankenversicherungsbeitrag langfristig zumeist enorm in die Höhe.
Dazu sei angemerkt, dass es keine pauschale Aussage dazu gibt, welche private Krankenversicherung für Beamte für Sie am besten ist. Aufgrund der Bedingungswerke gilt es, dies individuell zu prüfen, da nahezu jeder Tarif Vor- und Nachteile hat. Verlassen Sie sich deshalb bei der Wahl Ihres Beamtentarifes niemals ausschließlich auf Testresultate oder die Meinung Ihrer Kollegen. Dazu ist die Gesundheitsabsicherung zu wichtig. Finden Sie heraus, welche tariflichen Vorzüge Ihnen persönlich besonders wichtig sind und welche Nachteile im Tarif keinesfalls enthalten sein sollten. Dies ist ein simpler Weg, um die Auswahl der für Sie infrage kommenden Angebote schnell einzugrenzen.
Nehmen Sie sich die Zeit und Ruhe, um die passende Krankenversicherung zu finden. Nutzen Sie einen unverbindlichen PKV-Vergleich für Beamte, um sich einen transparenten Marktüberblick zu verschaffen, und ziehen Sie bei Bedarf auch einen unabhängigen Krankenversicherungsexperten für Beamte hinzu.
Bedenken Sie immer, dass jeder spätere Wechsel sich negativ für Sie auswirken kann – in diesem Fall wird Ihr Einstiegsalter und Ihr Gesundheitszustand komplett neu bewertet. In Ihrem bestehenden Vertrag hingegen spielen diese beiden Faktoren nach dem Abschluss in Zukunft keine Rolle mehr.
Individuelle Beitragssteigerungen nur bei einer „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“
Damit beantworte ich zugleich die ursprüngliche Frage: Die privaten Krankenversicherungen beurteilen Ihren Gesundheitszustand bei der Antragstellung und dürfen „Vorerkrankungen“ der vorherigen Jahre beim Abschluss durch Risikozuschläge (Mehrbeiträge) bewerten. Während Ihres laufenden Krankenversicherungsvertrages darf Ihre PKV keine Beitragsanpassungen aufgrund bei Ihnen auftretender Krankheiten vornehmen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass es zu keinen Beitragssteigerungen kommen wird. Diese sind jedoch nicht individuell, sondern betreffen alle im entsprechenden Tarif Versicherten.
Ausschließlich bei einer nachgewiesenen „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“ dürfte Ihre PKV auch Ihren Vertrag nachträglich durch Risikozuschläge erhöhen oder sogar kündigen. Eine solche Verletzung tritt ein, wenn Sie es beim Antragsabschluss versäumt haben, bestimmte gesundheitliche Diagnosen aus den Vorjahren zu benennen, die bei Ihren Ärzten aktenkundig sind.
Im Rahmen der „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ sind Sie verpflichtet, beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte im abgefragten Zeitraum alle Diagnosen anzugeben, die in Ihren ärztlichen Krankenakten stehen. Dabei ist es irrelevant, ob Sie Kenntnis von exakt diesen Diagnosen haben oder diese lediglich vom Arzt in seinen Unterlagen vermerkt wurden.
Entscheidend sind die Angaben aus den Krankenakten – genau diese unterschreiben Sie auch beim Abschluss Ihres Vertrages. Zugleich willigen Sie ein, dass die Krankenversicherungsgesellschaft im Laufe Ihres Vertrages Auskünfte von Ihren Ärzten und Ihrer bisherigen Krankenkasse einholen darf.
Kommt es im Vertragsverlauf zu bestimmten ärztlichen Diagnosen auf Ihren Rechnungen, die aus Sicht der Krankenversicherung evtl. auch schon vor dem Abschluss des Antrages bekannt waren, so darf Ihre PKV recherchieren, ob dies der Fall war oder nicht. Ergibt sich daraus, dass die „Vorerkrankung“ wirklich schon im abgefragten Zeitraum vor Ihrer Antragstellung diagnostiziert wurde, handelt es sich um eine „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“.
Ausschließlich in einer solchen Situation hat Ihre Privatversicherung das Recht, Ihren individuellen Tarifbeitrag durch einen neuen Risikozuschlag zu erhöhen oder sogar die Kündigung für Ihren Vertrag auszusprechen.
Kommt es zu keiner „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“, werden Ihre im Vertragsverlauf anfallenden Krankheiten nicht individuell bemessen. Fallen bei Ihnen über Jahre hinweg nur wenige Arztkosten an, so wird Ihr Vertrag dennoch genauso angepasst wie bei allen anderen Tarif-Mitgliedern, die beispielsweise leider schwerer erkrankt sind.
Diese Beitragsüberprüfungen werden nach gesetzlich vorgeschriebenen Grundlagen durch einen unabhängigen Treuhänder vorgenommen. Kommt es im Zuge dieser jährlichen Prüfung zu einer Abweichung der kalkulierten und tatsächlichen Kosten von mehr als 7 Prozent (bzw. weicht die Sterbewahrscheinlichkeit um mehr als 5 Prozent ab), muss ggf. eine Beitragsanpassung vorgenommen werden. Gleichzeitig wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht informiert.
Welche Gründe gibt es für Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung für Beamte?
Für Beitragserhöhungen gibt es vielfältige Gründe. Zu diesen gehören u.a.:
Steigende „medizinische Inflation“
Die allgemeine Inflationsrate ist nicht mit der sog. medizinischen Inflation vergleichbar. Diese spiegelt die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen wider, welche vor allem durch den medizinischen Fortschritt zu begründen sind.
Privatpatienten profitieren natürlich besonders vom medizinischen Fortschritt, da auch die neuesten medizinisch-technischen Hilfsmittel, alle anerkannten Medikamente und fortgeschrittene Behandlungsmethoden in den meisten Tarifen der privaten Krankenversicherungen dem Patienten zur Verfügung stehen. Dieser Fortschritt ist natürlich auch mit steigenden Kosten verbunden.
Niedriger Rechnungszins
Die privaten Krankenversicherungsgesellschaften sind verpflichtet, Altersrückstellungen in den Tarifen zu bieten. In Phasen niedriger Zinsen am Markt ist es natürlich schwierig, eine entsprechende Verzinsung für die Rückstellungen zu erzielen. Dadurch kann es zur Absenkung des Rechnungszinses im Rahmen der Tarifkalkulation kommen. Um auch in Zukunft die Altersrückstellungen in der erforderlichen Höhe bereitstellen zu können, müssen die Zinsausfälle durch eine Erhöhung des Sparanteils ausgeglichen werden.
Selbstverständlich können noch weitere Gründe eine Beitragsanpassung verursachen, wie beispielsweise die erhöhte Lebenserwartung.
Beitragsanpassungen werden Sie bei keiner privaten Krankenversicherung für Beamte im Laufe der Jahre vermeiden können. Wichtig ist, dass Sie keine vorschnellen Schlüsse daraus ziehen und verärgert die PKV wechseln.
Bei jedem Wechsel müssen Sie die Gesundheitsfragen komplett neu beantworten und es kann durch hinzukommende „Vorerkrankungen“ zu Risikozuschlägen kommen, sodass ein Wechsel unattraktiv ist. Zudem ist Ihr Einstiegsalter gestiegen und Sie sollten sehr genau prüfen, wie die Beitragssteigerungen Ihrer Krankenversicherung über einen längeren Zeitraum (z.B. 10 Jahre) aussehen. Letztlich gilt es, neben den Beiträgen natürlich auch die Leistungen zu vergleichen.
Eine Beitragsersparnis bringt Ihnen also nichts, wenn Sie dadurch auf wichtige Leistungen verzichten müssen oder der neue Versicherer nur wenige Monate später oder zum nächsten Jahreswechsel die Beiträge ebenso erhöht.
Fazit
Beitragsanpassungen sind in der privaten Krankenversicherung langfristig unvermeidbar – ebenso wie in der gesetzlichen Krankenkasse. Jedoch dürfen diese auch in der PKV nicht willkürlich vorgenommen werden.
Überhaupt keine Rolle spielen dabei Erkrankungen, die während der Vertragslaufzeit aufkommen. Allerdings dürfen die Privatversicherungen ärztliche Diagnosen bewerten, die in einem gewissen Zeitraum schon vor dem Abschluss des Antrages bestanden. Diese können zu Mehrbeiträgen in Form von Risikozuschlägen beim Abschluss Ihrer Versicherung führen. Danach gelten Beitragserhöhungen dann für alle Mitglieder des entsprechenden PKV-Tarifes. Es darf von den Gesellschaften nicht mehr unterschieden werden, welche Kosten durch den einzelnen Beamten aufgekommen sind.
Im Falle einer Beitragsanpassung empfehle ich, immer besonnen zu reagieren und diese zu analysieren. Übereilte Reaktionen, wie ein PKV-Wechsel aus dem Ärger über den höheren Monatsbeitrag heraus, bewirken auf Dauer oftmals genau das Gegenteil: Im Zuge des Neuabschlusses wird Ihr Gesundheitszustand völlig neu bewertet und auch Ihr ursprüngliches Einstiegsalter geht verloren.
Werfen Sie lieber zunächst einen gründlichen Blick auf die durchschnittlichen Tariferhöhungen Ihrer Krankenversicherungsgesellschaft über einen längeren Zeitraum. Dadurch stellen Sie fest, ob die Anpassungen völlig im Rahmen sind oder oberhalb des Marktdurchschnitts liegen.
Durch den Vergleich einer privaten Krankenversicherung für Beamte erhalten Sie einen solchen neutralen Marktüberblick völlig kostenfrei und unverbindlich. Optimalerweise entscheiden Sie sich mit Ihrer Verbeamtung von Beginn an für die private Krankenversicherung, die am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt.
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Ich bin Sven Bruns, unabhängiger PKV-Spezialist für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare. Mit 19 Jahren Erfahrung habe ich über 8.000 Beamte bei der Wahl ihrer privaten Krankenversicherung begleitet. Meine Kunden schätzen meine Erreichbarkeit (5,0), Fachkompetenz (4,99) und meinen Erklärungsfokus (4,99) – wie die 305 Bewertungen auf ProvenExpert zeigen.
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