Private Krankenversicherung für Referendare in Niedersachsen
Vor der 18-monatigen Referendariatszeit in Niedersachsen gilt es zu entscheiden, wie du zukünftig krankenversichert sein möchtest. Dabei stehen dir zwei Möglichkeiten offen: der Wechsel in eine private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter in Niedersachsen oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse.
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Vor der 18-monatigen Referendariatszeit in Niedersachsen gilt es zu entscheiden, wie du zukünftig krankenversichert sein möchtest.
Dabei stehen dir zwei Möglichkeiten offen: der Wechsel in eine private Krankenversicherung für das Referendariat in Niedersachsen oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse.
Welche Vor- und Nachteile die jeweilige Absicherungsvariante bietet und worauf du vor der Wahl einer Krankenversicherung achten solltest, möchte ich dir heute erläutern.
Die gesetzliche Krankenkasse für Lehramtsanwärter in Niedersachsen
Mit dem Start des Lehramtsreferendariates in Niedersachsen wirst du als Beamter auf Widerruf vereidigt. Obwohl es sich um eine Anwärterzeit handelt, erhältst du also den Beamtenstatus und bist somit auch sozialversicherungsrechtlich entsprechend eingestuft.
Als Beamter entfällt für dich die Verpflichtung, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein. Stattdessen besteht für Referendare in Niedersachsen die Wahlfreiheit zwischen einer gesetzlichen Absicherung und einer privaten Krankenversicherung.
Der Nachteil in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) besteht für Referendare in Niedersachsen darin, dass du als gesetzlich versicherter Beamtenanwärter beitragsmäßig auf dich alleine gestellt bist. D. h., dein Dienstherr (Arbeitgeber) beteiligt sich überhaupt nicht an den Beiträgen der GKV.
Dies ist der entscheidende Unterschied zu Angestellten. Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber einen 50-prozentigen Zuschuss zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenkasse. Genau auf diesen Arbeitgeberzuschuss hast du als Beamter keinen rechtlichen Anspruch.
Entscheidest du dich also als Referendar für die gesetzliche Krankenkasse, muss dir bewusst sein, dass du auf deine Besoldung (Einkommen) den vollen prozentualen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse zu leisten hast.
Für die meisten Lehramtsanwärter in Niedersachsen kommt es dadurch zu Monatsbeiträgen von durchschnittlich 200–240 Euro in der GKV.
Im Hinblick auf das Einkommen während des Referendariates müssen gesetzlich krankenversicherte Lehramtsanwärter somit fast ein Viertel der Besoldung für den GKV-Beitrag aufbringen.
Die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Referendare
Aus diesem Grund entscheidet sich ein Großteil der Lehramtsreferendare für eine private Krankenversicherung (PKV). Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse wird die PKV vom Land Niedersachsen bezuschusst.
Deshalb wird die private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter auch „Restkostenversicherung“ genannt.
Das Bundesland Niedersachsen beteiligt sich mit einem Prozentsatz an den anfallenden Krankheitskosten. Dazu zählen natürlich auch Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente und sämtliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit deiner Gesundheitsvorsorge anfallen.
Diese Kostenbeteiligung wird als „Beihilfe“ bezeichnet. In der Beihilfeverordnung des Landes Niedersachsen wird auch festgelegt, wie hoch dein Beihilfeanspruch ist.
Dein Beihilfesatz (Kostenbeteiligung der Beihilfe) richtet sich nach der Anzahl deiner Kinder. Bist du ledig oder verheiratet mit keinem oder einem Kind, unterstützt dich das Bundesland Niedersachsen mit 50 Prozent. Ab dem zweiten Kind steigt dieser Satz sogar auf 70 Prozent.
Beispiel: Leider erwischt dich während des Referendariates eine Grippe. Da bald Prüfungen anstehen, konsultierst du zur Sicherheit einen Arzt.
Dieser schickt dir daraufhin eine Rechnung über 80 Euro. Bei einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent beteiligt sich die Beihilfe Niedersachsens somit mit 40 Euro an den entstandenen Arztkosten.
Die Beihilfe in dieser Höhe wird allerdings nur geleistet, wenn du die verbleibenden 50 Prozent über eine private Krankenversicherung für Beamte oder Beamtenanwärter abgesichert hast. Diese übernimmt also die weiteren 40 Euro der Arztrechnung.
Für welche Privatversicherung du dich dabei entscheidest, steht dir frei. Wichtig ist, dass es sich um einen anerkannten Restkostentarif für beihilfeberechtigte Beamte handelt.
Zahlreiche private Krankenversicherungsgesellschaften bieten dabei spezielle Tarife für Lehramtsanwärter in Niedersachsen zu vergünstigten Konditionen an. So liegen die Beiträge für diese Restkostentarife bei durchschnittlich 65–100 Euro im Monat.
Entscheidest du dich für eine PKV, kann deine Ersparnis gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse als Beamtenanwärter bei weit über 100 Euro im Monat liegen.
Darauf gilt es bei einer PKV für Lehramtsreferendare in Niedersachsen zu achten
Allerdings müssen solche pauschalen Aussagen nicht auf deine individuelle Situation zutreffen, da es bei der privaten Krankenversicherung für Referendare bestimmte Kriterien zu beachten gilt.
Die PKV-Tarife kalkulieren sich nicht nach deiner Besoldung. Diese spielt überhaupt keine Rolle. Stattdessen sind das Einstiegsalter, dein Gesundheitszustand, der Beihilfesatz und die von dir gewünschten Leistungen entscheidend.
Zwar gilt: Je älter du bist, desto höher wird der Einstiegsbeitrag bei den Privatversicherern, allerdings sind die Beitragsunterschiede bei den speziellen Anwärtertarifen hier nicht so maßgeblich (wenn du dich zwischen 22 und 33 Jahren privat versicherst). Natürlich zahlst du mit 22 Jahren weniger Beitrag als bei einem Einstieg mit 30 Jahren. Dennoch reden wir hier über einen Mehrbeitrag von 10–20 Euro im Monat, gemessen am Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse immer noch ein großer finanzieller Vorteil.
Aufpassen musst du allerdings, wenn du dein Referendariat in Niedersachsen mit 34 Jahren oder älter startest oder während deiner Anwärterzeit dieses Alter erreichst. Viele Krankenversicherungsgesellschaften beenden ihre vergünstigten Tarifkonditionen für Lehramtsreferendare mit dem 34. Geburtstag.
Sollte deine 18-monatige Referendariatszeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet sein, musst du dich unbedingt bei einer Gesellschaft versichern, die auch über dieses Alter hinaus die Anwärterkonditionen gewährt.
Ansonsten zahlst du plötzlich den Vollbeitrag für Beamte auf Probe und Lebenszeit. Da dieser beitragsmäßig deutlich höher liegt, solltest du dieses Szenario vermeiden.
Fokussiere dich bei der Wahl deiner PKV deshalb am besten auf eine der Handvoll Gesellschaften, die Beamtenanwärtern in Niedersachsen auch über den 34. Geburtstag hinaus noch die speziellen Referendariatskonditionen garantieren. Lies dazu auch: Private Krankenversicherung für Beamte und Referendare über 34 Jahre.
Diesen Punkt musst du allerdings nur beachten, wenn du das oben genannte Alter während deines Referendariats erreichst oder erst nach deinem 34. Geburtstag deine Zeit als Beamtenanwärter beginnst.
Für jeden Referendar in Niedersachsen gilt allerdings das Kriterium des Gesundheitszustandes als ein immens wichtiger Punkt, bevor du dich privat versicherst.
Im Rahmen der sog. „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ bist du verpflichtet, alle bekannten ärztlichen Diagnosen anzugeben, die in die im Krankenversicherungsvertrag abgefragten Zeiträume fallen. Worum es dabei genau geht, liest du ausführlich hier: Welche Gesundheitsangaben für die PKV wichtig sind
Durch bestimmte „Vorerkrankungen“ kann es zu sog. Risikozuschlägen kommen. Diese stellen für dich einen monatlichen Mehrbeitrag dar.
Alle von mir weiter oben genannten durchschnittlichen Beiträge von 65–100 Euro im Monat in den vergünstigten Anwärtertarifen beziehen sich (je nach Einstiegsalter) auf einen Beamtenanwärter ohne „Vorerkrankungen“.
Sind bei dir individuell bestimmte Diagnosen zu beachten, kann der Beitrag höher ausfallen. Deshalb solltest du vor der Entscheidung für eine bestimmte Krankenversicherung unbedingt einen unabhängigen PKV-Vergleich durchführen lassen. Nur dadurch lässt sich feststellen, mit welchen Beiträgen du persönlich bei den Privatversicherern rechnen musst.
Letztlich bestimmt auch noch dein Leistungswunsch den monatlichen Beitrag. Einen wesentlichen Unterschied macht in diesem Punkt in Niedersachsen vor allem die stationäre Behandlung aus.
Wünschst du eine Absicherung der Wahlleistungen (Zweibettzimmer mit Chefarzt) im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, so beteiligt sich die Beihilfe in Niedersachsen an diesen Kosten gar nicht. D. h., für die Kosten, die für Wahlleistungen im Krankenhaus anfallen, muss die Privatversicherung zu 100 Prozent aufkommen.
Entsprechend reicht für diesen Bereich auch keine Restkostenabsicherung in deiner PKV aus, sondern du musst diesen Leistungsbereich komplett selbst in der privaten Krankenversicherung absichern. Dies wirkt sich natürlich auf den Gesamtbeitrag pro Monat aus.
Verzichtest du komplett auf den Baustein Zweibettzimmer mit Chefarzt bei einem Krankenhausaufenthalt, bist du inhaltlich schlechter versichert, sparst allerdings monatlich Geld.
Generell empfehle ich allerdings aus Leistungssicht die Mitversicherung des Privatschutzes im Falle eines Krankenhausaufenthaltes.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass es große Leistungsunterschiede bei den verschiedenen Tarifen für Referendare in Niedersachsen gibt. Auf welche Leistungen du besonders bei der Wahl deiner PKV achten solltest, liest du hier: Wie unterscheiden sich die Leistungen in der privaten Krankenversicherung für Beamte?
Wie geht es nach dem Referendariat in Niedersachsen mit der PKV weiter?
Nur wenige Lehramtsanwärter erhalten nach dem Referendariat in Niedersachsen sofort eine Festanstellung als Lehrer (Beamter auf Probe).
Oftmals erfolgt erst für eine gewisse Zeit ein Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst oder im Rahmen einer Ferienzeit bist du sogar kurzfristig „arbeitslos“.
Wählst du schon vor dem Lehramtsreferendariat eine gute private Krankenversicherung, so brauchst du dir in diesen Situationen keinerlei Sorgen zu machen. Lies zu dieser Thematik bitte auch meinen Artikel: Kann ich nach dem Referendariat zurück in die gesetzliche Krankenkasse?
Dennoch möchte ich gerne auch hier auf die grundlegenden Fakten eingehen und dich informieren.
Auf zweierlei Dinge solltest du dabei achtgeben:
Bietet deine private Krankenversicherungsgesellschaft eine günstige Anwartschaftsversicherung an? Diese benötigst du, falls du nach dem Referendariat in Niedersachsen zunächst ins Angestelltenverhältnis übergehst.
In diesem Fall tritt die Versicherungspflicht in der GKV in Kraft (soweit du oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und jährlich unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienst, dies dürfte bei einer Vertretungsstelle der Fall sein), sodass ein Verbleib in deiner PKV für Beamte nicht möglich ist.
Damit du allerdings bei einer erneuten Verbeamtung unmittelbar wieder in deine Privatversicherung eintreten kannst, „frierst“ du durch eine solche Anwartschaftsversicherung deinen Gesundheitszustand bei deiner Privatversicherung ein.
Eine solche Anwartschaftsversicherung wird von guten privaten Krankenversicherungen für Lehrer schon ab 1 Euro monatlich angeboten.
Somit ist es unwesentlich, ob neue „Vorerkrankungen“ während deiner Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse hinzukommen. Sobald du auf Probe verbeamtet wirst, verpflichtet sich deine PKV, dich zu dem ursprünglich vereinbarten Gesundheitszustand wiederaufzunehmen. Durch eine Anwartschaftsversicherung schließt du somit eine erneute Gesundheitsprüfung aus.
Bist du zunächst übergangsweise arbeitslos (z.B. durch eine Ferienzeit), ist eine Rückkehr in die GKV nur möglich, wenn du verheiratet bist und dein Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist. In dieser Konstellation ist eine kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse möglich. Zugleich macht auch hier wieder eine Anwartschaftsversicherung Sinn, um deinen Gesundheitszustand bei deiner PKV zu sichern.
Besteht keine Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln (weil du nicht verheiratet bist und kein ALG2 beziehen kannst), musst du für die Zeit der „Arbeitslosigkeit“ in deiner privaten Krankenversicherung verbleiben. In diesem Fall bieten die guten PKV-Versicherer für Lehramtsanwärter allerdings 100-prozentige Übergangstarife (ebenfalls zu günstigen Konditionen), sodass der Beitrag sogar häufig unterhalb des gesetzlichen Satzes für diesen Zeitraum liegt.
Allerdings ist es bedeutend, dass du schon vor Beginn des Referendariates in Niedersachsen darauf achtest, dass dein Privatversicherer einen solchen Übergangstarif anbietet. Dann brauchst du dir keinerlei Sorgen nach dem Referendariat zu machen.
Ob es bei einer Verbeamtung auf Probe besser ist, in der bisherigen Krankenversicherung zu bleiben, oder unter welchen Voraussetzungen sich ein Wechsel lohnt, erfährst du hier.
Fazit
Mit dem Start des Referendariates in Niedersachsen steht es dir frei, eine gesetzliche oder private Krankenversicherung für Beamtenanwärter zu wählen.
Allerdings musst du als Beamter auf Widerruf in der GKV den Vollbeitrag ohne jeglichen Zuschuss deines Dienstherrn aus der eigenen Tasche leisten. Dadurch ist die GKV für viele Lehramtsanwärter in Niedersachsen keine Option.
Versicherst du dich hingegen in einer privaten Krankenversicherung, beteiligt sich dein Bundesland Niedersachsen an deinen anfallenden Krankheitskosten mit mindestens 50 Prozent. Lediglich die verbleibenden Restkosten gilt es über eine PKV abzudecken.
Viele Privatversicherer bieten Lehramtsanwärtern in Niedersachsen dafür vergünstigte Anwärterkonditionen. Diese Konstellation ermöglicht es Referendaren, oftmals über 100 Euro im Monat durch eine private Krankenversicherung gegenüber einer GKV zu sparen. Hinzu kommt das Leistungsplus der Privatversicherer.
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Ich bin Sven Bruns, unabhängiger PKV-Spezialist für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare. Mit 19 Jahren Erfahrung habe ich über 8.000 Beamte bei der Wahl ihrer privaten Krankenversicherung begleitet. Meine Kunden schätzen meine Erreichbarkeit (5,0), Fachkompetenz (4,99) und meinen Erklärungsfokus (4,99), wie die 306 Bewertungen auf ProvenExpert zeigen.
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