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Kann ich nach der Zeit als Beamtenanwärter meine private Krankenversicherung wechseln?

Sie haben Ihre Anwärter- oder Referendariatszeit erfolgreich absolviert und stehen jetzt vor der Frage, ob Sie als Beamter auf Probe bei Ihrer bisherigen privaten Krankenversicherung bleiben oder zu einer anderen Gesellschaft wechseln sollten. Diese interessante Frage möchte ich Ihnen heute beantworten und dabei nicht nur auf die rechtlichen Aspekte eingehen, sondern auch erläutern, ob ein solcher Wechsel wirklich sinnvoll ist.

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Sie haben Ihre Anwärter- oder Referendariatszeit erfolgreich absolviert und stehen jetzt vor der Frage, ob Sie als Beamter auf Probe bei Ihrer bisherigen privaten Krankenversicherung bleiben oder zu einer anderen Gesellschaft wechseln sollten.

Diese interessante Frage möchte ich Ihnen heute beantworten und dabei nicht nur auf die rechtlichen Aspekte eingehen, sondern auch erläutern, ob ein solcher Wechsel wirklich sinnvoll ist.

Soweit Sie während Ihrer Zeit als Beamtenanwärter oder als Lehramtsreferendar von den vergünstigten Anwärterkonditionen in Ihrem Tarif der privaten Krankenversicherung profitiert haben, so werden diese mit der Verbeamtung auf Probe in den Volltarif für Beamte umgestellt. Da es somit für Sie zukünftig zu höheren Monatsbeiträgen in Ihrem PKV-Tarif kommt, ergibt sich für Sie daraus ein unmittelbares Kündigungsrecht. D.h. es steht Ihnen rechtlich frei Ihre private Krankenversicherung für Beamte zu diesem Zeitpunkt zu wechseln.

Hat ein Wechsel der PKV nach der Anwärterzeit wirklich Sinn?

Die wirklich spannende Frage ist natürlich, ob ein solcher PKV-Wechsel sinnvoll ist.

Vielleicht sind manche Ihrer Kollegen in einer anderen privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter abgesichert oder ein Vertreter einer bestimmten Versicherungsgesellschaft rät Ihnen dringend zu einem Wechsel nach der Anwärterzeit.

Der wichtigste Ratschlag, den ich Ihnen in diesem Fall zunächst geben kann: Bewahren Sie zunächst Ruhe und treffen Sie keinesfalls voreilige Entscheidungen, die Sie später bereuen.

Natürlich möchten andere Berater ggf. Geld verdienen und Ihnen unbedingt einen neuen Vertrag verkaufen. Kollegen sind bei anderen Gesellschaften, da diese individuell vielleicht besser zu Ihnen passten. Daraus sollten Sie allerdings nicht den pauschalen Rückschluss ziehen, dass es sinnvoll ist Ihre Krankenversicherung nach der Anwärterzeit zu wechseln. Zunächst gilt es Ihre individuelle Situation zu analysieren.

Zwei Faktoren sind dabei bedeutend: Ihr Gesundheitszustand und das Preis- Leistungsverhältnis der Krankenversicherung.

Bei den Privatversicherern gilt die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ bei der Antragstellung. D.h. Sie müssen Ihren Gesundheitszustand im Krankenversicherungsantrag darstellen. Dies erscheint auf dem ersten Blick als keine große Hürde, dennoch können fehlerhafte Angaben dauerhaft fatale Folgen für Sie haben.

In diesem Punkt ist nicht bedeutend, welche „Vorerkrankungen“ Ihnen bewusst sind, sondern entscheidend sind einzig und allein die durch Ärzte und andere Heilbehandler gestellten Diagnosen.

Möchten Sie Ihre private Krankenversicherung für das Referendariat nach dem Ende der Anwärterzeit wechseln, macht es im ersten Schritt somit Sinn, alle ärztlichen Rechnungen durchzugehen. Erstellen Sie eine Liste mit allen Diagnosen, die Sie auf Ihren Rechnungen finden. Diese sind zwingend bei einer neuen Antragstellung im Zuge der „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ anzugeben.

Oftmals werden in den Krankenversicherungsanträgen auch noch Diagnosen über einen längeren Zeitraum abgefragt. Soweit Sie zu diesen Zeiten noch nicht privatversichert waren, sollten Sie sich beim Arzt einen Auszug aus der Krankenakte ausdrucken lassen. Auf diese haben Sie einen rechtlichen Anspruch.

Bei den Gesundheitsangaben gilt es äußerst genau zu sein. Lesen Sie das „Kleingedruckte“ in den Krankenversicherungsverträgen so wird dort zum Beispiel erläutert, dass die PKV später Ihre Ärzte und ggf. auch Ihre bisherige Krankenversicherung anfragen kann, wenn der „Verdacht“ aufkommt, dass eine Diagnose im Antrag nicht korrekt angeben wurde. Sollte Ihnen eine falsche Angabe nachgewiesen werden, besteht ein einseitiges Kündigungsrecht von Seiten der privaten Krankenversicherung.

Ich möchte das Thema hier nicht verkomplizieren oder Ihnen Angst machen. Ich beschreibe lediglich die Fakten, die Sie beim Abschluss Ihrer PKV unterschreiben. Es ist also nicht wichtig, was Ihnen ein Berater rät anzugeben oder nicht: Sie müssen der Verpflichtung nachkommen alle Diagnosen in den abgefragten Zeiträumen zu benennen.

Mir ist enorm wichtig, Sie für diesen Punkt zu sensibilisieren. Private Krankenversicherungen erheben für bestimmte Diagnosen Risikozuschläge. Durch diese Zuschläge kommt es zu monatlichen Mehrbeiträgen in der PKV. Genau diese Risikozuschläge (Mehrbeiträge) sollten Sie von Beginn an in Ihre Überlegungen einbeziehen.

Sind im Zuge Ihrer Zeit als Beamter auf Widerruf also neue „Vorerkrankungen“ hinzugekommen, ist es gut möglich, dass sich durch diese Diagnosen ein Wechsel der privaten Krankenversicherung für Sie persönlich keinesfalls lohnt.

Beispiel:Ihre aktuelle private Krankenversicherung bietet Ihnen den Tarif für die Zeit nach der Anwärterschaft für 275 Euro an. Sie überlegen zu wechseln, da Ihnen ein anderes Angebot für 240 Euro vorliegt. Dabei sind jedoch Ihre „Vorerkrankungen“ noch nicht berücksichtigt worden. Nach deren Einbeziehung kommt es zu Risikozuschlägen und Ihr individueller Beitrag beim Mitbewerber liegt plötzlich bei 280 Euro. Aus finanzieller Sicht macht ein Wechsel jetzt wenig Sinn.

Deshalb ist es bedeutend von Anfang an die ärztlichen Diagnosen einzubeziehen. So können Sie sich ggf. viel Zeit und Enttäuschungen sparen, wenn dadurch schnell deutlich wird, dass sich ein Wechsel in Ihrer Situation nicht anbietet.

Ziehen Sie am besten einen unabhängigen Experten für Beamte für die private Krankenversicherung hinzu. Dieser kann Ihnen oftmals eine Auskunft darüber geben, wie die verschiedenen Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Diagnosen bewerten.

Leistungsvergleich der privaten Krankenversicherungstarife für Beamte

Ist der PKV-Wechsel nach der Begutachtung Ihrer gesundheitlichen Situation unverändert für Sie möglich bzw. aus finanziellen Gesichtspunkten attraktiv, gilt es einen exakten Leistungsvergleich zu starten.

Ihre Gesundheit ist Ihr höchstes Gut und deshalb sollten Sie großen Wert auf die Leistungen Ihrer PKV legen. Natürlich wünsche ich Ihnen für Ihr gesamtes Leben beste Gesundheit doch dafür gibt es natürlich keinerlei Garantie.

Ihre Privatversicherung muss Sie gerade auch dann finanziell schützen, wenn auf Sie in Folge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung hohe Kosten zukommen. Denken Sie deshalb beim Leistungsvergleich auch über den Tellerrand weit in die Zukunft hinaus.

Eine günstigere Versicherung muss nicht über schlechtere Leistungen verfügen – dennoch ist dies natürlich möglich. Durch einen unabhängigen Vergleich der privaten Krankenversicherungen für Beamte lernen Sie die Leistungsunterschiede der einzelnen Tarifangebote exakt kennen.

Worauf Sie beim Vergleich besonders achten sollten lesen Sie in meinem Artikel: Die Leistungsunterschiede der PKV für Beamte.

Achten Sie dabei ausschließlich auf das geschriebene Wort im Bedingungswerk und lassen Sie sich niemals von Versprechungen durch Berater blenden. Gleichen Sie die Erläuterungen Ihres Beraters mit schriftlich festgehaltenen Bedingungen der Gesellschaften ab. Kulanzversprechungen beispielsweise sollten Sie keinem Wert beimessen.

Fragen Sie sich, ob Sie alle Punkte im Bedingungswerk richtig interpretieren. Holen Sie sich ggf. auch an diesem Punkt Hilfe von einem unabhängigen PKV Experten für Beamte. Sie werden feststellen, dass es den „perfekten“ Krankenversicherungsschutz nicht gibt. Jede Gesellschaft bietet in Ihrem Tarif Vor- und Nachteile. Für Sie gilt es somit abzuwägen, welcher Versicherungsschutz am besten zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passt.

Auch der monatlich zu zahlende Beitrag sollte gründlich hinterfragt werden. Eine Ersparnis muss nicht von Dauer sein. Hat Ihre bisherige Gesellschaft vielleicht im Volltarif für Beamte zu Beginn des laufenden Jahres eine Beitragsanpassung durchgeführt, welche beim Mitbewerber erst evtl. zum nächsten Jahreswechsel folgt? Dadurch wäre Ihre Freude dann von kurzer Dauer. Werfen Sie also einen genauen Blick auf die Beitragsentwicklungen – mindestens der letzten 10 Jahre.

Alles rund um Thema Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung für Beamte lesen Sie hier.

‍ Fazit

Nach der Zeit als Beamtenanwärter oder Referendar ist ein Wechsel aus rechtlicher Sicht unmittelbar vor der Verbeamtung auf Probe möglich.

Ob dieser sich für Sie empfiehlt hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ganz bedeutend ist dabei Ihr Gesundheitszustand und das Preis- Leistungsverhältnis.

Keinesfalls sollten Sie sich vorschnell zu einem Wechsel hinreißen lassen. Prüfen und analysieren Sie Ihre individuelle Situation sehr genau. Nutzen Sie einen unabhängigen PKV Vergleich für Beamte, um die Vor- und Nachteile der einzelnen Tarife detailliert bewerten zu können.

Sehr empfehlenswert ist es übrigens schon vor der Anwärterzeit auch einen Blick auf den späteren Volltarif zu werfen. So vermeiden Sie bei der Verbeamtung auf Probe unangenehme Überraschungen.

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Ich bin Sven Bruns, unabhängiger PKV-Spezialist für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare. Mit 19 Jahren Erfahrung habe ich über 8.000 Beamte bei der Wahl ihrer privaten Krankenversicherung begleitet. Meine Kunden schätzen meine Erreichbarkeit (5,0), Fachkompetenz (4,99) und meinen Erklärungsfokus (4,99) – wie die 305 Bewertungen auf ProvenExpert zeigen.

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