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Brauche ich als Beamter oder Beamtenanwärter eine Anwartschaftsversicherung?

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Brauche ich als Beamter oder Beamtenanwärter eine Anwartschaftsversicherung?

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Diese Frage lässt sich nicht in einem Satz beantworten. Deshalb möchte ich Ihnen heute darstellen, worum es sich genau bei einer Anwartschaft handelt und wann Sie diese benötigen.

Beamte und Beamtenanwärter mit einer Heilfürsorgeberechtigung sollten ab dem ersten Tag eine Anwartschaftsversicherung abschließen, während eine solche für privat versicherte Lehramtsreferendare beispielsweise nach dem Referendariat wichtig sein kann.

Lassen Sie uns gemeinsam auf die Details schauen und klarstellen, wann eine Anwartschaft sinnvoll ist.

Wann ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll?

Zunächst ist entscheidend, ob Sie als Beamter oder Beamtenanwärter eine Versorgung über die Heilfürsorge erhalten oder beihilfeberechtigt sind.

Ein Großteil der Polizisten und viele Beamte bei der Feuerwehr sind durch die Heilfürsorge abgesichert. Hinzu kommt die Bundeswehrversorgung für Soldaten. Bei verbeamteten Lehrern, Professoren, Finanzbeamten, Richtern, Regierungsinspektoren, etc. besteht hingegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn durch die Beihilfe.

Der Unterschied:
Die Heilfürsorge lässt sich grundsätzlich mit dem System der gesetzlichen Krankenkasse vergleichen. Die anfallenden Kosten für Vorsorgeleistungen, Erkrankungen und bei Unfällen werden komplett durch die Heilfürsorge des Dienstherrn abgeglichen. Dabei kann es sich um eine freie Heilfürsorge handeln (es entstehen keine Kosten für den Beamten) oder eine Heilfürsorge, für die der Beamte einen kleinen prozentualen Anteil seines Gehaltes entrichten muss.

Beihilfeberechtigte Beamte hingegen erhalten zwar eine Übernahme der Krankheitskosten von mindestens 50 Prozent durch den Dienstherrn – die Restkosten müssen jedoch über eine private Krankenversicherung für Beamte abgedeckt werden.

Alternativ steht Beamten mit einem Beihilfeanspruch auch der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse offen. In diesem Fall muss jedoch der komplette GKV-Beitrag ohne einen Zuschuss vom Dienstherrn aus eigener Tasche geleistet werden. Lesen Sie dazu auch: Private Krankenversicherung Beamte – besser gesetzlich oder privat?

Um gemäß den gesetzlichen Vorschriften die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht zu erfüllen, muss der Heilfürsorgeberechtigte lediglich eine Pflegepflichtversicherung abschließen, während der Beamte mit Beihilfeanspruch die Restkostendeckung über eine PKV benötigt und natürlich auch die Pflegeversicherung.

Der Unterschied zwischen einer kleinen und großen Anwartschaftsversicherung

Eine Anwartschaftsversicherung gibt es in verschiedenen Formen. Grundsätzlich gilt es zwischen einer kleinen und großen Anwartschaftsversicherung zu unterscheiden.

Durch den Abschluss eine kleinen Anwartschaft „frieren“ Sie Ihren Gesundheitszustand ein, sodass Sie zu einem späteren Zeitpunkt ohne neue Gesundheitsprüfung in eine private Krankenversicherung aufgenommen werden. Bei einer großen Anwartschaftsversicherung sichern Sie noch zusätzlich zum Gesundheitszustand Ihr Einstiegsalter ab.

Als beihilfeberechtigter Beamter oder Beamtenanwärter brauchen Sie somit keine Anwartschaftsversicherung, wenn Sie die Restkosten über eine private Krankenversicherung für Referendare, Beamte oder Anwärter absichern. Sie sind „aktiv“ PKV versichert und dadurch ist Ihr Gesundheitszustand und Ihr Einstiegsalter im laufenden Vertrag automatisch gesichert.

Beispiel:
Sie beenden erfolgreich Ihr Referendariat, erhalten jedoch unmittelbar keine Festanstellung im Beamtenverhältnis, sondern werden zunächst als Lehrer im öffentlichen Dienst angestellt. Soweit Ihr Einkommen dabei unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen Sie in diesem Augenblick zurück in eine gesetzliche Krankenversicherung und können sich nicht weiter Mitglied einer Privatversicherung sein.

Allerdings rechnen Sie damit, dass Sie zum neuen Schuljahr eine Stelle als Beamter auf Probe erhalten. Zu diesem Zeitpunkt werden Sie wieder beihilfeberechtigt und benötigen Ihre private Restkostenversicherung. Sollten Sie sich für keine Anwartschaftsversicherung nach dem Austritt aus der PKV durch den Wechsel ins Angestelltenverhältnis entschieden haben, müssen Sie jetzt einen komplett neuen Antrag stellen und alle Gesundheitsfragen in diesem Zusammenhang aktuell beantworten.

Durch bestimmte „Vorerkrankungen“ kann es jetzt zu Risikozuschlägen oder sogar einer kompletten Ablehnung durch die privaten Krankenversicherungen kommen.

Müssen Sie jetzt als Beamter in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, zahlen Sie bis zu 780 Euro GKV-Beiträge pro Monat (z.B. Lehrer A13 Stufe 7 aus NRW – Vollzeit).

Um genau dieses Risiko zu vermeiden, „frieren“ Sie Ihre PKV nach dem Referendariat durch eine Anwartschaft ein und können diese mit dem erneuten Eintritt in das Beamtenverhältnis aktivieren. D.h. Ihre private Krankenversicherung muss Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung aufnehmen.

Für einen Referendar reicht in diesem Fall eine kleine Anwartschaftsversicherung, die den Gesundheitszustand sichert. In den vergünstigten Anwärtertarifen werden keine Altersrückstellungen gebildet, deshalb macht es wenig Sinn neben dem Gesundheitszustand auch das Einstiegsalter zu sichern.

Kleine Anwartschaften werden von manchen Versicherungsgesellschaften speziell für Lehrer, Polizisten und Feuerwehrleute für 1 Euro im Monat angeboten. Andere Krankenversicherungen verlangen für diese 12-15 Euro monatlich.

Eine große Anwartschaft bietet sich z. B. für Beamte an, die von der Heilfürsorge profitieren. Die Heilfürsorge übernimmt die komplette gesundheitliche Versorgung. Somit wird erst beim Einstieg ins Pensionsalter eine private Krankenversicherung benötigt. Zu diesem Zeitpunkt endet die Heilfürsorgeberechtigung.

Da das Einstiegsalter bei den privaten Krankenversicherungen ein ganz wichtiges Kriterium ist, wird der PKV-Schutz natürlich sehr teuer, wenn Sie erst mit 60 oder 65 Jahren in die Privatversicherung einsteigen.

Deshalb ist es für Heilfürsorgeempfänger sinnvoll neben dem Gesundheitszustand das Einstiegsalter schon frühzeitig festzuhalten. Dies ist über eine große Anwartschaftsversicherung möglich.

Fazit

Solange Sie als Beamter, Beamtenanwärter oder Referendar beihilfeberechtigt und privat krankenversichert sind, benötigen Sie keine Anwartschaftsversicherung.

Diese dient dazu, Ihren privaten Krankenversicherungsschutz „einzufrieren“, wenn Sie nicht PKV versichert sind – beispielsweise während einer Übergangszeit im Angestelltenverhältnis.

Durch eine solche Anwartschaftsversicherung brauchen Sie bei einer erneuten Verbeamtung keine Gesundheitsprüfung mehr bei Ihrer PKV zu durchlaufen. Unabhängig von Ihren „Vorerkrankungen“ muss Ihre Privatversicherung Sie wieder aufnehmen.

Für Empfänger der Heilfürsorge ist eine Anwartschaftsversicherung generell sehr bedeutend, da die Beihilfeberechtigung erst im Pensionsalter beginnt. Somit ist eine große Anwartschaft für Heilfürsorgeberechtigte meist empfehlenswert, damit nicht nur der Gesundheitszustand, sondern auch frühzeitig das Einstiegsalter festgehalten wird.

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Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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