Eine Anwartschaftsversicherung gibt es in verschiedenen Formen. Grundsätzlich gilt es zwischen einer kleinen und großen Anwartschaftsversicherung zu unterscheiden.
Durch den Abschluss eine kleinen Anwartschaft „frieren“ Sie Ihren Gesundheitszustand ein, sodass Sie zu einem späteren Zeitpunkt ohne neue Gesundheitsprüfung in eine private Krankenversicherung aufgenommen werden. Bei einer großen Anwartschaftsversicherung sichern Sie noch zusätzlich zum Gesundheitszustand Ihr Einstiegsalter ab.
Als beihilfeberechtigter Beamter oder Beamtenanwärter brauchen Sie somit keine Anwartschaftsversicherung, wenn Sie die Restkosten über eine private Krankenversicherung für Referendare, Beamte oder Anwärter absichern. Sie sind „aktiv“ PKV versichert und dadurch ist Ihr Gesundheitszustand und Ihr Einstiegsalter im laufenden Vertrag automatisch gesichert.
Beispiel:
Sie beenden erfolgreich Ihr Referendariat, erhalten jedoch unmittelbar keine Festanstellung im Beamtenverhältnis, sondern werden zunächst als Lehrer im öffentlichen Dienst angestellt. Soweit Ihr Einkommen dabei unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen Sie in diesem Augenblick zurück in eine gesetzliche Krankenversicherung und können sich nicht weiter Mitglied einer Privatversicherung sein.
Allerdings rechnen Sie damit, dass Sie zum neuen Schuljahr eine Stelle als Beamter auf Probe erhalten. Zu diesem Zeitpunkt werden Sie wieder beihilfeberechtigt und benötigen Ihre private Restkostenversicherung. Sollten Sie sich für keine Anwartschaftsversicherung nach dem Austritt aus der PKV durch den Wechsel ins Angestelltenverhältnis entschieden haben, müssen Sie jetzt einen komplett neuen Antrag stellen und alle Gesundheitsfragen in diesem Zusammenhang aktuell beantworten.
Durch bestimmte „Vorerkrankungen“ kann es jetzt zu Risikozuschlägen oder sogar einer kompletten Ablehnung durch die privaten Krankenversicherungen kommen.
Müssen Sie jetzt als Beamter in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, zahlen Sie bis zu 780 Euro GKV-Beiträge pro Monat (z.B. Lehrer A13 Stufe 7 aus NRW – Vollzeit).
Um genau dieses Risiko zu vermeiden, „frieren“ Sie Ihre PKV nach dem Referendariat durch eine Anwartschaft ein und können diese mit dem erneuten Eintritt in das Beamtenverhältnis aktivieren. D.h. Ihre private Krankenversicherung muss Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung aufnehmen.
Für einen Referendar reicht in diesem Fall eine kleine Anwartschaftsversicherung, die den Gesundheitszustand sichert. In den vergünstigten Anwärtertarifen werden keine Altersrückstellungen gebildet, deshalb macht es wenig Sinn neben dem Gesundheitszustand auch das Einstiegsalter zu sichern.
Kleine Anwartschaften werden von manchen Versicherungsgesellschaften speziell für Lehrer, Polizisten und Feuerwehrleute für 1 Euro im Monat angeboten. Andere Krankenversicherungen verlangen für diese 12-15 Euro monatlich.
Eine große Anwartschaft bietet sich z. B. für Beamte an, die von der Heilfürsorge profitieren. Die Heilfürsorge übernimmt die komplette gesundheitliche Versorgung. Somit wird erst beim Einstieg ins Pensionsalter eine private Krankenversicherung benötigt. Zu diesem Zeitpunkt endet die Heilfürsorgeberechtigung.
Da das Einstiegsalter bei den privaten Krankenversicherungen ein ganz wichtiges Kriterium ist, wird der PKV-Schutz natürlich sehr teuer, wenn Sie erst mit 60 oder 65 Jahren in die Privatversicherung einsteigen.
Deshalb ist es für Heilfürsorgeempfänger sinnvoll neben dem Gesundheitszustand das Einstiegsalter schon frühzeitig festzuhalten. Dies ist über eine große Anwartschaftsversicherung möglich.