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Kann ich als privat krankenversicherter Beamter jederzeit wieder in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Kann ich als privat krankenversicherter Beamter jederzeit wieder in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Frau sitzt vorm Laptop und arbeitet

„Einmal privat, immer privat“ – sicherlich haben Sie diesen Satz schon gehört. Doch stimmt die Feststellung?

Können Sie als Beamter nie mehr zurück in die gesetzliche Krankenkasse, wenn Sie sich einmal für eine private Krankenversicherung entschieden haben?

Auf diese Thematik möchte ich heute eingehen und Ihnen alle Details erläutern. Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie mir jederzeit gerne eine Nachricht.

Wann ist ein Wechsel für Beamte von einer PKV in eine GKV möglich?

Generell ist die Feststellung „einmal privat, immer privat“ korrekt, wenn Sie beispielsweise als Beamter bereits 10 Jahre in Ihrer privaten Krankenversicherung für Beamte sind und plötzlich zurück in die gesetzliche Krankenkasse möchten.

Ein solcher Wechsel ist nicht möglich – macht jedoch finanziell in aller Regel auch gar keinen Sinn, da Sie als Beamter in der GKV immer den vollen Beitrag zahlen müssen. D.h. der Dienstherr übernimmt bei gesetzlich versicherten Beamten keinen Anteil der Krankheitskosten. (Lesen Sie dazu auch: Private Krankenversicherung für Beamte – Besser gesetzlich oder privat?)

Völlig anders sieht es jedoch bei einem Statuswechsel aus. Haben Sie sich als Anwärter für eine private Krankenversicherung für Beamtenanwärter entschieden und werden nach der Anwärterzeit nicht sofort Beamter auf Probe, sondern zunächst Angestellter im öffentlichen Dienst, so müssen Sie in diesem Moment zurück in die gesetzliche Krankenkasse (soweit Sie als Angestellter über 450 Euro monatlich verdienen und jährlich unter der Versicherungspflichtgrenze).

Es tritt durch den Statuswechsel ins Angestelltenverhältnis eine Pflichtversicherung (§5 Sozialversicherungsrecht) ein und Sie haben keine Möglichkeit in der PKV zu verbleiben. Wählen Sie sich als Angestellter nicht selbst für eine gesetzliche Krankenkasse, meldet Sie Ihr Arbeitgeber automatisch bei der AOK an.

Dies trifft natürlich generell auf Beamte zu, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln und unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen.

In welchem Fall macht eine Anwartschaftsversicherung Sinn?

Rechnen Sie dauerhaft mit einer erneuten Verbeamtung macht es großen Sinn die private Krankenversicherung über eine sog. Anwartschaftsversicherung „einzufrieren“. Dadurch können Sie Ihre PKV bei der Rückkehr ins Beamtenverhältnis ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aktivieren.

Ein Beispiel:
Die private Krankenversicherung im Referendariat endet mit der Anwärterzeit, wenn Sie danach zunächst eine Stelle im Angestelltenverhältnis erhalten. In diesem Fall ist die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenversicherung unausweichlich (soweit Sie über 450 Euro monatlich und unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen). Kündigen Sie jetzt Ihre private Krankenversicherung, so müssen Sie bei einer erneuten Verbeamtung einen komplett neuen PKV-Antrag stellen und alle Gesundheitsfragen beantworten (Lesen Sie dazu auch: Welche Gesundheitsangaben sind beim Abschluss einer PKV für Beamte bedeutend?)

Sollten während der Zeit als Angestellter jetzt bestimmte Erkrankungen auftreten (dies muss keine schwere Erkrankung sein), müssen Sie alle neuen Diagnosen bei der Beantragung einer privaten Krankenversicherung im Zuge der Verbeamtung auf Probe angeben. Durch Risikozuschläge kann Ihr Monatsbeitrag jetzt deutlich steigen oder die Privatversicherer können Sie sogar ablehnen. In diesem Fall müssen Sie in der gesetzlichen Krankenkasse als Beamter verbleiben und zahlen bis zu 792 Euro im Monat (Beispiel: Bei einer A13 Stufe 7 Vollzeitstellen in NRW).

Ein solches Risiko sollten Sie auf jeden Fall ausschließen, indem Sie statt einer Kündigung die PKV über die Anwartschaftsversicherung in einen Ruhezustand versetzen. Eine solche Anwartschaft macht natürlich nur Sinn, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder mit einer Verbeamtung rechnen.  (Lesen Sie dazu: Brauche ich als Beamter oder Beamtenanwärter eine Anwartschaftsversicherung?)

Fazit:

Die Aussagen „Einmal privat, immer privat“ ist nicht richtig. Bei einem Statuswechsel vom Beamten ins Angestelltenverhältnis (z.B. nach einer Anwärterzeit) ist ein Wechsel in eine gesetzliche Krankennkasse sogar gesetzlich verpflichtend (soweit Ihr Gehalt über 450 Euro im Monat liegt und unterhalb der Versicherungspflichtgrenze).

Erst bei einer erneuten Verbeamtung können Sie dann wieder in eine private Krankenversicherung wechseln. Damit Sie zu diesem Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung von Ihrer PKV wieder aufgenommen werden ist es empfehlenswert für die Zeit als Angestellter die Privatversicherung durch eine Anwartschaft „einzufrieren“. Diese können Sie dann bei der Wiederaufnahme des Beamtenverhältnisses unmittelbar aktivieren (ohne neue Prüfung Ihres Gesundheitszustandes).

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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