Welche private Krankenversicherung Ihnen den optimalen Schutz bietet, hängt natürlich neben dem Monatsbeitrag auch stark vom gewünschten Leistungsangebot ab.
Gerade bei den Leistungen unterscheiden sich die verschiedenen Tarife deutlich voneinander. An dieser Stelle ist Weitblick gefordert, da es keine Garantie gibt, dass Sie Ihre PKV zu einem späteren Zeitpunkt nochmals wechseln können.
Aufgrund bestimmter Erkrankungen, die ggf. in der Referendariatszeit auftreten, sind Sie evtl. Ihr gesamtes Leben an die Privatversicherung gebunden, für die Sie sich vor dem Referendariat in Nordrhein-Westfalen entschieden haben (mehr Informationen zu dieser Thematik finden Sie hier: Kann ich als Beamter meine PKV jederzeit wechseln?)
Neben den Grundleistungen einer privaten Krankenversicherung empfehle ich Ihnen als Lehramtsanwärter in NRW folgende Zusatztarife zu wählen:
Wahlleistungen im Krankenhaus: Zweibettzimmer mit Chefarzt
Die Beihilfe Ihres Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beteiligt sich auch an den Kosten für ein Zweibettzimmer mit Chefarzt in Höhe Ihres Beihilfeanspruchs (50 Prozent oder 70 Prozent). Aufgrund der Mehrleistung und dem geringen Zusatzbeitrag für die Wahlleistungen in den vergünstigten Anwärtertarifen macht es fast immer Sinn diesen Baustein zu nutzen.
Beihilfeergänzungstarif
Nicht in allen Leistungsbereichen übernimmt Ihr Bundesland NRW leider die Kosten in Höhe Ihres Beihilfeanspruchs. Bei bestimmten Leistungen kommt es zu Kürzungen. Davon betroffen sind beispielsweise Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen (speziell die Material- und Laborkosten), Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen), Hilfsmittel, Heilpraktikerleistungen und die Kosten bei einem Rücktransport aus dem Ausland.
Entspricht Ihr Beihilfeanspruch z.B. 50 Prozent, so wird in diesen Bereichen nur ein Teil davon übernommen – beispielsweise 20 Prozent. Damit Sie nicht auf den Differenzkosten von 30 Prozent aus der eigenen Tasche sitzenbleiben, springt nun optimalerweise der Beihilfeergänzungstarif Ihrer Privatversicherung ein und erstattet Ihnen den Fehlbetrag der Beihilfe zusätzlich zur eigentlichen Leistung der privaten Krankenversicherung. In unserem Beispiel zahlt die Beihilfe nur 20 Prozent, deshalb sollte die PKV inkl. der Leistung aus dem Beihilfeergänzungstarif 80 Prozent leisten (50 Prozent aus der PKV + 30 Prozent aus dem Beihilfeergänzungstarif) – dadurch ist für Sie eine 100-prozentige Leistungserstattung gesichert.
Der Beihilfeergänzungstarif kostet in den Tarifen für Lehramtsanwärter lediglich einen sehr geringen monatlichen Beitrag. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass dieser in Ihrem privaten Versicherungsschutz enthalten ist.
Krankenhaustagegeld
Soweit Sie ein Zweibettzimmer mit Chefarzt versichern, verlangt Ihre Beihilfe in NRW zum Kostenausgleich bei einem Krankenhausaufenthalt 24,50 Euro pro Tag.
Beispiel:
Sie liegen 10 Tage im Krankenhaus und erhalten daraufhin eine Rechnung über 5.000 Euro. Bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch leistet Ihre PKV zunächst 2.500 Euro. Die Beihilfe zahlt allerdings nur 2.255 Euro (pro Tag werden 24,50 Euro in Abzug gebracht – 24,50 Euro x 10 Tage = 245 Euro).
Durch ein Krankenhaustagegeld lässt sich dieser Fehlbeitrag über die PKV versichern. Wählen Sie also z.B. eine Krankenhaustagegeldabsicherung von 25 Euro pro Tag, so gleicht Ihre Privatversicherung die 10 Tage mit 25 Euro pro Tag aus (250 Euro). Dadurch erreichen Sie eine 100-prozentige Kostenübernahme. Bei manchen Anwärtertarifen ist ein anteiliges Krankenhaustagegeld auch schon im Beihilfeergänzungstarif enthalten.
Es gibt noch weitere Zusatztarife, die Sie zum Grundtarif hinzunehmen können. Doch auch die grundlegenden Tarife unterscheiden sich stark voneinander. In meinem Artikel „Wie unterscheiden sich die Leistungen der privaten Krankenversicherung für Beamte“, lesen Sie ausführlich, worauf Sie genau beim Leistungsvergleich der PKV achten sollten.
Tipp:
Besonders die kostenintensiven Leistungen bei schweren Erkrankungen oder nach Unfällen müssen in Ihrer Krankenversicherung sehr gut abgesichert ein. Dazu zählen neben dem Zahnbereich z.B. auch die Hilfsmittel (medizinisch, technische Geräte – z.B. Rollstühle, Prothesen, etc.) und psychotherapeutische Behandlungen (ambulant und stationär). Zwar hofft jeder von uns diese Leistungen nie zu benötigen, doch gerade deshalb finden Sie in den Tarifen für Lehramtsanwärter in NRW hier große Unterschiede.
Durch einen unverbindlichen PKV-Vergleich erhalten Sie kostenfrei eine verständliche Übersicht zu den Leistungsunterschieden der einzelnen Gesellschaften.