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Private Krankenversicherung für Referendare in Nordrhein-Westfalen

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Private Krankenversicherung für Referendare in Nordrhein-Westfalen

Paar schaut sich Unterlagen an und ist glücklich

Vor dem Start Ihres Referendariates im Bundesland Nordrhein-Westfalen steht die Frage im Raum, wie Sie sich in Zukunft krankenversichern.

Im Gegensatz zu Angestellten sind Sie als Lehramtsanwärter nicht an eine gesetzliche Krankenkasse gebunden, sondern können ebenso in eine private Krankenversicherung wechseln.

Worauf es bei der Wahl der Krankenversicherung für Lehramtsanwärter in Nordrhein-Westfalen ankommt und welche Lösung für Sie persönlich optimal ist, möchte ich Ihnen heute aufzeigen.

Wieso sich für Referendare in NRW oftmals der Wechsel in eine private Krankenversicherung lohnt

Mit der Verbeamtung auf Widerruf in NRW sind Sie in Bezug auf Ihre Krankenversicherung sozialversicherungsrechtlich anders gestellt als ein Angestellter. Angestellte erhalten vom Arbeitgeber einen 50-prozentigen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse.

Beispiel:
Der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse beläuft sich während der Ausbildung für einen Angestellten auf 230 Euro. Dieser teilt sich jeweils zur Hälfte: Der Arbeitgeber zahlt 115 Euro und der Arbeitnehmer leistet ebenfalls einen monatlichen Beitrag von 115 Euro.

Genau in diesem Punkt liegt der entscheidende Unterschied bei Beamten auf Widerruf (z.B. Lehramtsanwärtern in NRW). Durch den Beamtenstatus haben Sie auch schon als Referendar in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) keinen Anspruch auf den Arbeitgeberanteil.

Aufgrund der gesetzlichen Regelungen müssen Beamte in der GKV immer den vollen Beitrag zahlen. D.h. als Lehramtsreferendar würden Sie im o.g. Beispiel den kompletten Beitrag von 230 Euro aus eigener Tasche an die gesetzliche Krankenkasse leisten müssen.

Exakt aus diesem Grund wechselt ein Großteil der Lehramtsreferendare in NRW in eine private Krankenversicherung (PKV); die finanzielle Belastung in der GKV ist für Referendare sehr hoch.
Durch die Entscheidung für eine PKV können Sie häufig viel Geld sparen, da in diesem Fall Ihr Bundesland Nordrhein-Westfalen ein Teil der Krankheitskosten trägt. Lediglich die Restkosten müssen über eine private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter versichert werden – diese rechtliche Regelung gilt allerdings nur für privatversicherte Beamte und Beamtenanwärter.

Die Beteiligung an den Krankheitskosten erfolgt über die sog. Beihilfe des Landes NRW. In der Beihilfeverordnung wird die Höhe dieser Beihilfeleistung festgehalten. Lehramtsanwärter ohne Kinder (oder mit bis zu einem Kind) erhalten in NRW 50 Prozent Beihilfe – ab dem zweiten Kind steigt dieser Anteil auf 70 Prozent. Daraus können Sie ableiten, dass Sie eine Privatversicherung über 50 Prozent (bzw. 30 Prozent, wenn Sie 2 Kinder haben) abschließen müssen, um die Restkosten zur Beihilfe abzusichern.

Für diesen privaten Versicherungsschutz bieten viele Gesellschaften spezielle Tarife für Lehramtsanwärter in NRW. Wieviel Sie für einen solchen Anwärtertarif exakt bei einer PKV zahlen, erfahren Sie durch einen individuellen Krankenversicherungsvergleich für Lehramtsreferendare.

Wieviel kostet eine PKV für Lehramtsanwärter in Nordrhein-Westfalen?

Grundsätzlich hängen die Kosten der privaten Krankenversicherung im Referendariat von Ihrem Einstiegsalter, Ihrem Gesundheitszustand und Beihilfesatz ab. Die Höhe Ihrer Besoldung spielt bei den privaten Versicherern hingegen keine Rolle.

Sind in Ihren Krankenakten beim Arzt keinerlei Diagnosen vermerkt und Sie sind unter 34 Jahre alt, so dürfte Ihr Monatsbeitrag derzeit im Marktdurchschnitt bei 65-85 Euro liegen. Genaueres erfahren Sie in meinem Artikel: Was kostet eine private Krankenversicherung für Beamtenanwärter?

Kommen „Vorerkrankungen“ hinzu, können die Versicherer für diese Mehrbeiträge verlangen. Ebenso bietet nicht jede PKV vergünstigte Tarife für Referendare an.

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung für Lehramtsanwärter in NRW

Welche private Krankenversicherung Ihnen den optimalen Schutz bietet, hängt natürlich neben dem Monatsbeitrag auch stark vom gewünschten Leistungsangebot ab.

Gerade bei den Leistungen unterscheiden sich die verschiedenen Tarife deutlich voneinander. An dieser Stelle ist Weitblick gefordert, da es keine Garantie gibt, dass Sie Ihre PKV zu einem späteren Zeitpunkt nochmals wechseln können.

Aufgrund bestimmter Erkrankungen, die ggf. in der Referendariatszeit auftreten, sind Sie evtl. Ihr gesamtes Leben an die Privatversicherung gebunden, für die Sie sich vor dem Referendariat in Nordrhein-Westfalen entschieden haben (mehr Informationen zu dieser Thematik finden Sie hier: Kann ich als Beamter meine PKV jederzeit wechseln?)

Neben den Grundleistungen einer privaten Krankenversicherung empfehle ich Ihnen als Lehramtsanwärter in NRW folgende Zusatztarife zu wählen:

Wahlleistungen im Krankenhaus: Zweibettzimmer mit Chefarzt
Die Beihilfe Ihres Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beteiligt sich auch an den Kosten für ein Zweibettzimmer mit Chefarzt in Höhe Ihres Beihilfeanspruchs (50 Prozent oder 70 Prozent). Aufgrund der Mehrleistung und dem geringen Zusatzbeitrag für die Wahlleistungen in den vergünstigten Anwärtertarifen macht es fast immer Sinn diesen Baustein zu nutzen.

Beihilfeergänzungstarif
Nicht in allen Leistungsbereichen übernimmt Ihr Bundesland NRW leider die Kosten in Höhe Ihres Beihilfeanspruchs. Bei bestimmten Leistungen kommt es zu Kürzungen. Davon betroffen sind beispielsweise Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen (speziell die Material- und Laborkosten), Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen), Hilfsmittel, Heilpraktikerleistungen und die Kosten bei einem Rücktransport aus dem Ausland.

Entspricht Ihr Beihilfeanspruch z.B. 50 Prozent, so wird in diesen Bereichen nur ein Teil davon übernommen – beispielsweise 20 Prozent. Damit Sie nicht auf den Differenzkosten von 30 Prozent aus der eigenen Tasche sitzenbleiben, springt nun optimalerweise der Beihilfeergänzungstarif Ihrer Privatversicherung ein und erstattet Ihnen den Fehlbetrag der Beihilfe zusätzlich zur eigentlichen Leistung der privaten Krankenversicherung.  In unserem Beispiel zahlt die Beihilfe nur 20 Prozent, deshalb sollte die PKV inkl. der Leistung aus dem Beihilfeergänzungstarif 80 Prozent leisten (50 Prozent aus der PKV + 30 Prozent aus dem Beihilfeergänzungstarif) – dadurch ist für Sie eine 100-prozentige Leistungserstattung gesichert.

Der Beihilfeergänzungstarif kostet in den Tarifen für Lehramtsanwärter lediglich einen sehr geringen monatlichen Beitrag. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass dieser in Ihrem privaten Versicherungsschutz enthalten ist.

Krankenhaustagegeld
Soweit Sie ein Zweibettzimmer mit Chefarzt versichern, verlangt Ihre Beihilfe in NRW zum Kostenausgleich bei einem Krankenhausaufenthalt 24,50 Euro pro Tag.

Beispiel:
Sie liegen 10 Tage im Krankenhaus und erhalten daraufhin eine Rechnung über 5.000 Euro. Bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch leistet Ihre PKV zunächst 2.500 Euro. Die Beihilfe zahlt allerdings nur 2.255 Euro (pro Tag werden 24,50 Euro in Abzug gebracht – 24,50 Euro x 10 Tage = 245 Euro).

Durch ein Krankenhaustagegeld lässt sich dieser Fehlbeitrag über die PKV versichern. Wählen Sie also z.B. eine Krankenhaustagegeldabsicherung von 25 Euro pro Tag, so gleicht Ihre Privatversicherung die 10 Tage mit 25 Euro pro Tag aus (250 Euro). Dadurch erreichen Sie eine 100-prozentige Kostenübernahme. Bei manchen Anwärtertarifen ist ein anteiliges Krankenhaustagegeld auch schon im Beihilfeergänzungstarif enthalten.

Es gibt noch weitere Zusatztarife, die Sie zum Grundtarif hinzunehmen können. Doch auch die grundlegenden Tarife unterscheiden sich stark voneinander. In meinem Artikel „Wie unterscheiden sich die Leistungen der privaten Krankenversicherung für Beamte“, lesen Sie ausführlich, worauf Sie genau beim Leistungsvergleich der PKV achten sollten.

Tipp:
Besonders die kostenintensiven Leistungen bei schweren Erkrankungen oder nach Unfällen müssen in Ihrer Krankenversicherung sehr gut abgesichert ein. Dazu zählen neben dem Zahnbereich z.B. auch die Hilfsmittel (medizinisch, technische Geräte – z.B. Rollstühle, Prothesen, etc.) und psychotherapeutische Behandlungen (ambulant und stationär). Zwar hofft jeder von uns diese Leistungen nie zu benötigen, doch gerade deshalb finden Sie in den Tarifen für Lehramtsanwärter in NRW hier große Unterschiede.

Durch einen unverbindlichen PKV-Vergleich erhalten Sie kostenfrei eine verständliche Übersicht zu den Leistungsunterschieden der einzelnen Gesellschaften.

Wie geht es nach dem Lehramtsreferendariat mit der PKV weiter?

Letztlich steht auch noch die Frage im Raum, wie es mit Ihrer privaten Krankenversicherung nach dem 18-monatigem Referendariat in Nordrhein-Westfalen weitergeht.

Die Antwort hängt stark davon ab, ob Sie unmittelbar nach der Anwärterzeit eine Festanstellung als Beamter auf Probe erhalten oder Sie zunächst ins Angestelltenverhältnis wechseln müssen.

Kommt es zur Verbeamtung auf Probe, können Sie sich bei Ihrer PKV im Volltarif für Lehrer weiter versichern oder nochmals einen Vergleich anstreben. Ein Wechsel erfordert allerdings eine neue Gesundheitsprüfung und ist daher nicht immer sinnvoll.

Lesen Sie hier alles zu den „Wechselmöglichkeiten bei den privaten Krankenversicherungen“.

Sollten Sie zunächst Angestellter werden, müssen Sie zurück in die gesetzliche Krankenkasse, soweit eine Pflichtversicherung eintritt (dies ist in der Regel der Fall – Sie verdienen über 450 Euro im Monat und unterhalb der Versicherungspflichtgrenze). Bis zur erneuten Verbeamtung ist es möglich Ihre PKV über eine sog. Anwartschaftsversicherung „festzuhalten“.  Dadurch wird Ihr Gesundheitszustand „eingefroren“ und Ihre Privatversicherung muss Sie bei der Verbeamtung auf Probe wieder aufnehmen (unabhängig von Ihrem aktuellen Gesundheitszustand).

Die guten privaten Krankenversicherungen für Lehramtsanwärter in NRW bieten Ihnen somit auch für die Zeit nach dem Referendariat grundsätzlich eine passende Lösung.

Fazit

Für die meisten Lehramtsreferendare in Nordrhein-Westfalen lohnt sich mit der Verbeamtung auf Widerruf der Wechsel in eine PKV.

Neben den Leistungsvorteilen der Privatversicherungen ist dabei vor allem der finanzielle Aspekt entscheidend. Zwar steht Referendaren in NRW auch der Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse offen, allerdings gilt es dann den Beitrag komplett und ohne jeden Zuschuss des Dienstherrn selbst zu leisten.

Schließen Sie hingegen eine private Krankenversicherung ab, stellt diese lediglich eine Restkostenabsicherung gegenüber der Beihilfe dar. Als Beamter auf Widerruf haben Sie einen Beihilfeanspruch von mindestens 50 Prozent. Versichern Sie die verbleibenden 50 Prozent über eine vergünstigten Tarif in der privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter, sparen Sie häufig sehr viel Geld gegenüber dem Vollbetrag in der gesetzlichen Krankenkasse.

Dennoch gibt es auch bei den privaten Krankenversicherungen natürlich massive Beitrags- und Leistungsunterschiede. Von einem vorschnellen Vertragsabschluss ist deshalb dringend abzuraten.

Vergleichen Sie in Ruhe die verschiedenen Angebote am Markt und entscheiden Sie daraufhin, welcher Tarif am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen als Lehramtsreferendar in NRW passt.

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Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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