Heute möchte ich Ihnen den Tarif der privaten Krankenversicherung der Barmenia für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare vorstellen und auf die Stärken und Schwächen des Bedingungswerkes eingehen.
Werfen wir einen Blick auf die einzelnen Tarifleistungen im Details:
Ambulante Behandlungen
Bei den ambulanten Behandlungen bietet Ihnen der Tarif der Barmenia die freie Arztwahl. Sie brauchen somit keine Überweisung eines Hausarztes, um einen Facharzt aufsuchen zu dürfen. Sie können immer direkt zum Facharzt gehen (z.B. bei Rückenschmerzen zum Orthopäden). Gerade bei Fachärzten werden Sie als Privatpatient häufig bevorzugt. Deshalb ist der direkte Zugang zum Facharzt immer vorteilhaft.
Vorsorgeuntersuchungen
Selbstverständlich sind sämtliche Vorsorgeuntersuchungen zu den gesetzlich eingeführten Programmen erstattet. Darüber hinauserfolgt eine Kostenerstattung für weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind. Hinzu kommt zweimal jährlich die professionelle Zahnreinigung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen sind nicht „schädlich“ für die Beitragsrückerstattung.
Arznei- und Verbandsmittel
Verschreibungspflichtige Medikamente und Verbandsmittel sind im Beamtentarif der Barmenia ohne Eigenanteil versichert. Sollte es einen Eigenanteil von Seiten der Beihilfe bei verschreibungspflichtigen Medikamenten geben, wird dieser von der Barmenia durch den Beihilfeergänzungstarif übernommen.
Heilmittel
Zu den Heilmitteln gehören beispielsweise Massagen, Fangopackungen, Krankengymnastik, Physiotherapien, Logo- und Ergotherapien und manuelle Therapien.
Die Besonderheit besteht darin, dass die Barmenia sich hier nicht lediglich an der Kostenübernahme der Beihilfe orientiert (wie es bei zahlreichen Versicherern der Fall ist), sondern bis zu 110 Prozent der beihilfefähigen Kosten übernimmt.
Dies ist ein Vorteil, da bei den entsprechenden Anwendungen von Privatpatienten häufig höhere Kosten verlangt werden und die Erstattungssätze der Beihilfe dementsprechend nicht ausreichen.
Hilfsmittel
Selbstverständlich bietet die Barmenia einen offenen Hilfemittelkatalog. Somit ist für Sie beim Tarif der privaten Krankenversicherung für Beamte der Barmenia der Fortschritt bei den medizinischen Geräten immer gesichert. Unter dem Begriff offener Hilfemittelkatalog ist zu verstehen, dass jedes medizinische Gerät (und sonstiges Hilfsmittel) im Versicherungsschutz übernommen wird, soweit dies in Deutschland anerkannt ist und Ihnen ärztlich verordnet wurde. Sicherlich wird es im Laufe der Jahre und Jahrzehnte immer wieder neue und weiterentwickelte medizinische Geräte geben. Durch den offenen Hilfsmittelkatlog sind Sie in Bezug auf diese medizinische Entwicklung immer auf dem neuesten Stand.
Bedeutend ist deshalb vor allem der Blick auf die Summenbegrenzungen bei den Hilfsmitteln. Zwar sind durch die Formulierung alle anerkannten Hilfsmittel generell versichert, dennoch kann die Versicherung bestimmte medizinische Geräte benennen und die Höhe der Kostenerstattung eingrenzen. Dabei ist es wichtig, dass keine wesentlichen medizinischen Geräte (Hilfsmittel) in der Höhe der Übernahme begrenzt werden (z. B. Rollstühle oder Prothesen). Bei der Barmenia finden sich im Tarifwerk lediglich eine Begrenzung: Hörhilfen werden zu einem Rechnungsbetrag von 2.000 Euro pro Ohr erstattet.
Aus dem Beihilfeergänzungstarif werden zudem die Lücken der Beihilfe gedeckt bei den Hilfsmitteln (einzige Ausnahme Hörgeräte – hier gilt auch aus dem Ergänzungstarif die Deckelung). Zusätzlich übernimmt die Barmenia auch Hilfsmittel, die von der Beihilfe nicht getragen werden, solange diese aus dem Haupttarif erstattet werden.
Sehhilfen
Brillen und Kontaktlinsen werden bei der Barmenia alle 2 Jahren (und bei einer Sehstärkenveränderung um mindestens 0,5 Dioptrien jährlich) bis zu einem Rechnungsbetrag von 400 Euro übernommen. Diese Leistung bezieht durch den Beihilfeergänzungstarif auch eine mögliche Leistungslücke der Beihilfe ein. D.h., Sie erhalten zusammen mit der Beihilfe max. 400 Euro für Brillen und Kontaktlinsen alle 2 Jahre erstattet.
Laser-Operationen werden pro Auge bis maximal 2.000 EUR pro Auge bezahlt. Ein erstmaliger Anspruch besteht nach 2 Jahren ab Versicherungsbeginn.
Heilpraktiker
Heilpraktikerleistungen sind im Tarifwerk der Barmenia versichert. Diese werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker oder dem Hufelandverzeichnis erstattet. Eine Abrechnung oberhalb der Gebührenordnung für Heilpraktiker ist ebenfalls möglich. Auch in diesem Bereich kürzen zahlreiche Beihilfestellen die Leistungen. Über den Beihilfeergänzungstarif schließen Sie diese Lücke und vermeiden Zuzahlungen im Rahmen der Heilpraktikerleistungen.
Ambulante Psychotherapie
Im Bereich der ambulanten Psychotherapien werden 100 Prozent der Kosten von Seiten der privaten Krankenversicherung getragen. Eine Begrenzung der Sitzungsanzahl gibt es nicht, solange die medizinische Notwenigkeit gegeben ist.
Gebührenordnung ambulant
Bei den Gebührenordnungsabrechnungssätzen sticht die Barmenia mit ihrem Tarifwerk am Markt heraus. Die Barmenia gestattet auch die Abrechnung über die Gebührenordnungssätze für Privatpatienten hinaus. Die Beihilfe begrenzt allerdings auf die Höchstsätze. Durch den Beihilfeergänzungstarif können Sie allerdings den fehlenden Beihilfeanteil somit auch in diesem Bereich decken.
Schutzimpfungen
Impfungen werden gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission gezahlt. Zudem übernimmt die Barmenia die Kosten für Reiseschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Das Tarifwerk der Barmenia bietet Beamten die Möglichkeit zu entscheiden, welche Absicherung Sie bei einem stationären Aufenthalt wünschen.
Sie können entscheiden, ob Sie bei einem Krankenhausaufenthalt eine Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung wünschen, oder ob Ihnen die gesetzliche Standartleistung in einem Mehrbettzimmer mit Belegarzt ausreicht.
Im stationären Bereich bietet die Barmenia ebenfalls die Abrechnung oberhalb der Gebührenordnungssätze an. Über den Beihilfeergänzungstarif wird auch der fehlende Beihilfeanteil abgerechnet, da die Beihilfe auf die privatärztlichen Höchstsätze der Gebührenordnung begrenzt sind.
Stationär kann die Möglichkeit der Abrechnung über der Gebührenordnung im Fall der Fälle sehr hilfreich sein, da Sie dadurch die freie Arztwahl im Krankenhaus genießen und absolute Spezialisten und Koryphäen konsultieren können.
Stationäre Psychotherapien sind ebenfalls ohne Eigenanteil abgedeckt.
Zähne
Die Barmenia bietet in der privaten Krankenversicherung für Beamte einen sehr guten Zahnschutz. Zahnbehandlungen werden selbstverständlich im Rahmen der Restkostenversicherung für Beamte der Barmenia im vollen Umfang geleistet. Zu den Zahnbehandlungen zählt z.B. die Zahn Prophylaxe und Zahnreinigung, wie auch eine Wurzelbehandlung, Plombe oder Füllung.
Im Bereich Zahnersatz und kieferorthopädischen Leistungen begrenzt die Barmenia die Erstattung lediglich in den ersten zwei Kalenderjahren auf 5.000 Euro (ab dem 3. Jahr erfolgt eine komplette Übernahme). Bei einem Unfall entfällt diese Begrenzung ab dem ersten Tag.
In den meisten Bundesländern (und auch bei der Bundesbeihilfe) kürzt die Beihilfe allerdings die Leistung in Hinblick auf die Material- und Laborkosten bei Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, etc). Der Beihilfeergänzungstarif der Barmenia schützt Sie in diesem Fall vor Zuzahlungen und übernimmt die Lücke der entstandenen Kosten.
Versichertenkarte
Die Barmenia bietet Ihnen eine Versicherungskarte. Eine solche Versichertenkarte ist sicherlich nicht ausschlaggebend bei der Entscheidung für einen bestimmten private Krankenversicherungstarif.
Fazit
Der Tarif der Barmenia für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare bietet einen umfassenden Versicherungsschutz. Es handelt sich um einen Hochleistungstarif. Dementsprechend handelt es sich sicherlich auch nicht um den günstigsten Anbieter am Markt. Dafür erhalten Sie hervorragende Leistungen. Natürlich gibt es auch interessante Alternativen am Markt und aus diesem Grund ist es empfehlenswert immer unabhängig prüfen, welcher Tarif am besten individuell zu Ihnen passt. Deshalb ist es sehr empfehlenswert vor dem Abschluss einen kostenfreien und unabhängigen Vergleich der privaten Krankenversicherungen für Beamte anzufordern.