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Sind Referendare privat versichert?

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Sind Referendare privat versichert?

Sie starten in Kürze Ihr Referendariat und stellen sich die Frage, wie Sie sich in Zukunft krankenversichern müssen?

Vielleicht haben Sie bereits gelesen oder gehört, dass viele Referendare privat versichert sind.

Doch dies ist nicht verpflichtend! Sie haben auch die Möglichkeit weiterhin in einer gesetzlichen Krankenkasse zu verbleiben.

Allerdings schließen viele Referendare aus Kostengründen eine private Krankenversicherung (PKV) ab. Ob eine solche auch für Sie am besten ist, sollten Sie unbedingt vor Ihrer Entscheidung prüfen.

Wie Sie dabei vorgehen und die richtige Wahl treffen, möchte ich Ihnen in diesem Artikel erläutern.

Mein Name ist Sven Bruns und ich berate Beamte, Beamtenanwärter und Referendare seit über 18 Jahren zum Thema private Krankenversicherung. Inzwischen betreue ich über 8.000 Beamte. Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie mir einfach eine E-Mail an svenbruns@versicherungsvergleich-beamte.de.

Wie sind Referendare krankenversichert?

Im Referendariat gibt es in Bezug auf die Krankenversicherung zwei Möglichkeiten:

  • private Krankenversicherung
  • freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

Somit besteht definitiv kein Zwang für Referendare sich privat zu versichern.

Worin unterscheiden sich die gesetzliche und private Krankenversicherung für Referendare?

Es gibt zwei wesentliche Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung im Referendariat:

  • monatliche Kosten
  • Leistungsinhalte

Schauen wir uns die beiden Punkte im Detail an:

Die monatlichen Kosten und Leistungen einer Krankenversicherung für Referendare

Die Berechnungen der monatlichen Kosten basieren bei der GKV und PKV für Referendare auf verschiedenen Kriterien.

Gesetzliche Krankenkasse

  • Besoldungshöhe und weitere Einnahmen (z.B. Mieteinnahmen)
  • Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung
  • bietet der Dienstherr einen Zuschuss zum GKV-Beitrag in Form der pauschalen Beihilfe an?

Möchten Sie Ihren Monatsbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse ermitteln, müssen Sie die Höhe Ihrer Besoldung im Referendariat kennen.

Beispiel:

Sie werden Gymnasiallehrer in Nordrhein-Westfalen und werden mit A13 besoldet. Somit erhalten Sie im Referendariat monatlich 1.583,28 Euro brutto.

Sollten Sie keine weiteren Einnahmen haben, die für den gesetzlichen Krankenkassenbeitrag relevant sind, ist dieser Betrag somit die Berechnungsgrundlage für die Kosten der gesetzlichen Krankenkasse im Referendariat.

Im nächsten Schritt multiplizieren Sie diese mit dem Beitragssatz Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und Pflegepflichtversicherung.

1.583,28 Euro Besoldung x 17,28 Prozent = 273,59 Euro GKV-Beitrag im Monat

(14,98 Prozent GKV-Beitrag Beispiel HKK + 2,3 Prozent Beitrag zur Pflegepflichtversicherung für kinderlose ab 23 Jahre = 17,28 Prozent)

Jetzt gilt es zu prüfen, ob es einen Zuschuss vom Arbeitgeber (bei Beamten „Dienstherr“ genannt) zum Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse gibt. Dieser liegt grundsätzlich immer bei 50 Prozent, wie bei Arbeitnehmern.

Dies ist aktuell nur in acht Bundesländern der Fall:

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Thüringen
  • Sachsen

Somit gibt es in Nordrhein-Westfalen für unseren Lehramtsanwärter aus dem obigen Beispiel keinen Zuschuss vom Dienstherrn durch die sogenannte pauschale Beihilfe und dementsprechend muss der Beamte auf Widerruf bei der Wahl der gesetzlichen Krankenkasse im Referendariat 273,59 Euro im Monat zahlen.

Wird die pauschale Beihilfe gewährt, sieht die Berechnung folgendermaßen aus:

Eine Lehramtsreferendarin aus Baden-Württemberg erhält eine monatliche Besoldung in Höhe von 1.543,54 Euro (A12).

Da in Baden-Württemberg die pauschale Beihilfe gewährt wird und sich der Dienstherr damit zur Hälfte an den Krankenkassenbeiträgen beteiligt, reduziert sich der Beitragssatz zur GKV auf 7,49 Prozent (Beispiel HKK). Hinzu kommt die Pflegepflichtversicherung von 2,3 Prozent, sodass der zu zahlende Krankenkassenbeitrag jetzt bei 9,79 Prozent liegt.

1.543,54 Euro x 9,79 Prozent = 151,11 Euro GKV-Beitrag im Monat

Schauen wir uns nun an, wie sich die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Referendare errechnen:

Private Krankenversicherung

  • Einstiegsalter
  • Gesundheitszustand
  • Beihilfesatz
  • Leistungsumfang

Fällt Ihre Entscheidung auf eine private Versicherung, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf die sogenannte individuelle Beihilfe.

Die Höhe Ihres Beihilfeanspruchs stellt einen wichtigen Faktor für die Berechnung der Kosten der PKV für Referendare dar.

Ledige und verheiratete Beamte auf Widerruf haben einen 50-prozentigen Beihilfeanspruch. Ab dem zweiten Kind steigt dieser auf 70 Prozent.

Ausnahmen gibt es in Hessen und Sachsen:
In Hessen erhalten Referendare grundsätzlich 70 Prozent von der Beihilfe und in Sachsen steigt der Beihilfeanspruch bereits ab dem ersten Kind auf 70 Prozent und Referendare mit zwei Kindern erhalten sogar einen 90-prozentigen Beihilfesatz.

Lediglich die Restkosten zum Beihilfeanspruch müssen über eine private Krankenversicherung im Referendariat abgesichert werden.

Beispiele zur Restkostenabsicherung:

  • Ihr Beihilfesatz beträgt 50 Prozent – > somit müssen Sie die verbleibenden 50 Prozent über eine PKV für Referendare versichern.
  • Ihr Beihilfeanspruch liegt bei 70 Prozent -> in diesem Fall reicht eine private Krankenversicherung über 30 Prozent aus.

Da die individuelle Beihilfe durch den Dienstherrn gestellt wird, fallen für Sie nur Kosten für die Restkostenabsicherung der privaten Krankenversicherung an.

Benötigen Sie nur eine Privatversicherung über 30 Prozent ist diese somit günstiger als eine 50-prozentige Absicherung (durch individuelle Kriterien, wie dem Gesundheitszustand, kann es zu Ausnahmen hinsichtlich der Höhe der Kosten kommen).

In Bezug auf das Einstiegsalter ist es vor allem wichtig zu beachten, dass Referendare bis zum 39. Geburtstag vergünstigte Konditionen bei den meisten privaten Krankenversicherungsgesellschaften erhalten.

Werden Sie im Laufe des Referendariates 39 Jahre alt oder Sie sind beim Einstieg in die Referendariatszeit bereits älter, entfallen die „Ausbildungskonditionen“ bei fast allen Versicherungen. Somit müssen Sie in diesem Fall auch während des Referendariates die Vollbeiträge in den Tarifen der privaten Krankenversicherungen für Beamte auf Probe und Lebenszeit zahlen.

Setzen wir unser obiges Beispiel fort:

Unser zukünftiger Gymnasiallehrer aus NRW ist beim Eintritt ins Referendariat 24 Jahre alt. Da er keine Kinder hat, besteht ein 50-prozentiger Anspruch im Rahmen der individuellen Beihilfe.

Eine private Krankenversicherung kostet dem zukünftigen Lehrer 77 Euro -137 Euro im Monat (je nach Tarifwahl).

Dabei ist im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes sogar, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, bereits ein Einbettzimmer mit privatärztlicher Behandlung und der Beihilfeergänzungstarif eingerechnet. Medizinische Diagnosen der vergangenen Jahre wurde in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Obwohl die PKV gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse zumeist deutlich mehr leistet, spart der Referendar beim Wechsel in eine private Krankenversicherung rund 136 Euro – 196 Euro pro Monat.

Da sich die Beiträge bei Frauen und Männern bei den Privattarifen für Referendare nicht unterscheiden, würde der Monatsbeitrag von 77 Euro – 137 Euro auch für unsere Lehramtsanwärterin in Baden-Württemberg gelten (bei ansonsten exakt identischen Voraussetzungen).

Trotz des in Baden-Württemberg vergünstigten GKV-Beitrags durch die pauschale Beihilfe von 151,11 Euro im Monat, wäre somit die private Krankenversicherung unverändert günstiger (77 Euro – 137 Euro im Monat). 

Noch größer wird die Differenz bei einer späteren Verbeamtung auf Probe:

Inzwischen ist unser Gymnasiallehrer 26 Jahre alt und setzt seine Laufbahn als Beamter auf Probe fort. Somit entfallen die vergünstigten Konditionen für Beamtenanwärter in der privaten Krankenversicherung. Sein Beihilfesatz liegt unverändert bei 50 Prozent.

Kosten der Private Krankenversicherung nach dem Referendariat:

Der Monatsbeitrag in einer privaten Krankenversicherung für Beamte liegt nun zwischen 265 Euro bis 370 Euro (je nach Tarifwahl).

In diesen Beiträgen ist erneut ein Einbettzimmer mit privatärztlicher Versorgung bei einem Krankenhausaufenthalt eingerechnet und der Beihilfeergänzungstarif zum Lückenschluss der nichtbeihilfefähigen Leistungen im jeweils versicherten Rahmen. „Vorerkrankungen“ wurden nicht berücksichtigt.

Kosten für eine gesetzliche Krankenkasse als Beamter auf Probe:

In der gesetzlichen Krankenkasse würden die Beiträge auf seine Besoldung in Höhe von 4.872 Euro monatlich (A13, Stufe 5) berechnet.

4.872,00 Euro Besoldung x 17,28 Prozent = 841,88 Euro GKV-Beitrag im Monat

Somit liegt die Ersparnis durch den Wechsel in eine PKV ab der Zeit als Beamter auf Probe sogar bei 471 Euro – 576 Euro pro Monat.

Unsere Beamtin aus Baden-Württemberg würde bei einer ansonsten unveränderten Situation für eine Privatversicherung als Beamtin auf Probe ebenfalls zwischen 278 Euro und 380 Euro zahlen (je nach Tarifwahl).

Gehen wir davon aus, dass sie eine A12 Stelle (Stufe 2) erhält. Damit beläuft sich Ihre Besoldung auf 4.090,48 Euro im Monat.

Darauf basierend errechnen wir ihren GKV-Beitrag unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe:

4.090,48 Euro x 9,79 Prozent = 400,46 Euro GKV-Beitrag im Monat

Hätte unsere Beamtin zwei oder mehr Kinder, würde sich bei einer Vollzeitstelle der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse nicht ändern.

Der Anspruch an die individuelle Beihilfe steigt allerdings auf 70 Prozent. Dementsprechend muss die Beamtin nur noch 30 Prozent über eine private Krankenversicherung absichern. Der Monatsbeitrag zur PKV sinkt in diesem Fall auf ca. 195 Euro – 265 Euro im Monat.

Obwohl es in Baden-Württemberg einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse durch den Dienstherrn gibt, ist die Absicherung in der privaten Krankenversicherung selbst bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent aus finanzieller Sicht günstiger (Kosten der PKV zwischen ca. 265 Euro – 370 Euro) .

Dadurch können Sie erkennen:

Die kurz- und langfristigen Kosten führen neben dem Leistungsplus dazu, dass sich so viele Referendare privat versichern.

Achtung:
Diese Aussagen gilt jedoch niemals pauschal. Es gibt individuelle Kriterien, die in Ihrer persönlichen Situation zu einer anderen Einschätzung führen können. Deshalb sollten Sie unbedingt prüfen, ob auch für Sie die private Versicherung die beste Lösung darstellt.

Das entscheidende Kriterium für die Wahl der Krankenversicherung: Ihr Gesundheitszustand  

In den obigen Beispielen bin ich jeweils davon ausgegangen, dass keinerlei „Vorerkrankungen“ zu berücksichtigen sind.

Doch aus meiner 18-jährigen Erfahrung im Bereich der PKV für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare weiß ich, dass dies ehr eine Ausnahme ist.

Von daher sollten Sie unbedingt auf folgendes achten:

Ihr persönlicher Gesundheitszustand spielt bei der Beitragsberechnung einer PKV sehr gewichtige Rolle.

Durch medizinische Diagnosen in den letzten Jahren, die durch Ärzte und andere Behandler gestellt wurden, können die Monatsbeiträge durch sogenannte Risikozuschläge bei den privaten Krankenversicherungen individuell steigen.

Dabei reden wir nicht von beispielsweise einer Diabeteserkrankung oder einem Herzfehler (in diesen Fällen kommt es zumeist zu Ablehnungen) – Risikozuschläge verlangen die Versicherer beispielsweise oftmals schon bei Hauterkrankungen, Rückenproblemen oder Migräne. Selbst, wenn bestimmte Diagnosen bereits vollständig ausgeheilt sind, kann es sein, dass diese bei Gesellschaften zu Mehrbeiträgen führen.

Dabei sind Sie durch die Verträge der Privatversicherer verpflichtet alle medizinischen Diagnosen in der Regel der letzten 3 Jahre im ambulanten Bereich anzugeben. Stationäre Krankenhausaufenthalte werden zumeist über 5 Jahren rückblickend von den Versicherern erfragt und auch Psychotherapien in den letzten 3-10 Jahren (je nach Versicherer) spielen eine wichtige Rolle. Hinzukommen, je nach Krankenversicherer noch weitere Fragen in Bezug auf den Gesundheitszustand.

Aus diesem Grund ist es äußerst empfehlenswert schon vor der Entscheidung für eine bestimmte private Krankenversicherung für das Referendariat eine anonyme Risikoanfrage bei den Krankenversicherungsgesellschaften durchführen zu lassen, um zu erfahren, wie die verschiedenen Unternehmen Ihre ärztlichen Diagnosen der letzten Jahre bewerten und ob dadurch Mehrkosten anfallen.

Bei einer solchen Auswertung kann es zu deutlichen Unterschieden in Bezug auf die einzelnen Anbieter kommen, sodass sich das eigentliche Beitragsniveau für Sie komplett verschiebt.

Meine Empfehlung

Die monatlichen Kosten und Mehrleistungen führen dazu, dass sich die meisten Referendare privat versichern.

Doch ist eine private Krankenversicherung auch für Sie sinnvoll?

Bei Ihnen kann sich die Situation auch komplett anders darstellen. Durch bestimmte medizinische Diagnosen und der pauschale Beihilfe, die inzwischen in acht Bundesländern angeboten wird, gilt es im ersten Schritt zu prüfen, ob eine private Krankenversicherung auch für Sie persönlich im Referendariat die beste Lösung ist.

Sollte dies der Fall sein, stellt sich die Frage, welcher PKV-Tarif Ihren Bedürfnissen entspricht.

Bei über 40 Gesellschaften mit jeweils 80-120 Seiten Vertragswerk, gilt es sehr genau ins Detail zu schauen, damit Sie sich später im Krankheitsfall nicht auf bestimmten Kosten sitzen bleiben.

Durch einen unabhängigen und individuellen Krankenversicherungsvergleich für Referendare können Sie exakt feststellen, welche Krankenversicherung am besten zu Ihnen passt. Fordern Sie sich Ihren persönlichen Vergleich hier kostenlos an!

Ich hoffe sehr, Sie fühlen sich durch diesen Artikel gut informiert und ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Sollten bei Ihnen Fragen bestehen oder Sie Anregungen haben, kontaktieren Sie mich gerne.  

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie bitte gesund.
Ihr

Sven Bruns

Bitte beachten Sie, dass alle Inhalte, Berechnungen und sonstige Angaben gewissenhaft recherchiert wurden. Dennoch kann ich leider keine Gewähr für die Korrektheit geben. Es kann immer zu Änderungen beispielsweise im Bedingungswerk und in den Beihilfeverordnungen des Bundes und der Bundesländer kommen. Deshalb sind die exakten Bedingungen in jedem Vertragswerk / Bedingungswerk festgehalten. Es empfiehlt es sich zu Ihrer Sicherheit in den Vertragsbedingungen nachzulesen. Dies gilt auch für die jeweilige Beihilfeverordnung. Schauen Sie in die aktuellen Vorgaben Ihrer Beihilfe, um die exakten Lücken benennen zu können. Der Text richtet sich ausdrücklich an alle Geschlechter. Einzig aufgrund der besseren Lesbarkeit verwende ich im Text das Maskulinum „Beamter“ oder „Beamte“. Sollten Sie an einer bestimmten Stelle einen Verbesserungsvorschlag haben, kommen Sie gerne auf mich zu.

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Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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