Beamtenanwärter haben grundsätzlich einen Anspruch auf einen Zuschuss durch die individuelle Beihilfe. Durch diese beteiligt sich der Arbeitgeber (Dienstherr) an den medizinischen Kosten.
Die Höhe der Zuschüsse hängt dabei von Ihrer individuellen Lebenssituation ab und liegt bei mindestens 50 Prozent und maximal 90 Prozent.
Lediglich die verbleibenden Kosten müssen über eine private Krankenversicherung für Beamtenanwärter abgesichert werden.
Entscheiden Sie sich als Beamtenanwärter für den Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie nur in acht Bundesländern einen Zuschuss vom Dienstherrn. Durch die sogenannte pauschale Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr mit maximal 50 Prozent an den Kosten. Ein höherer Zuschuss, wie bei der individuellen Beihilfe in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung, wird Beamtenanwärtern und Beamten in einer gesetzlichen Krankenkasse nicht gewährt.
Aufgrund der im Verlauf des Lebens höheren Zuschüsse ist eine private Krankenversicherung für viele Beamtenanwärter und Beamte eine sehr attraktive Option.
In diesem Artikel möchte ich Ihnen detailliert aufzeigen, wie Sie Ihren persönlichen Zuschuss zur Krankenversicherung ermitteln und welche Auswirkungen dieser auf die monatlichen Kosten für Sie hat.
Mein Name ist Sven Bruns und ich helfe Beamten, Beamtenanwärtern und Referendaren seit über 18 Jahren die richtige Krankenversicherung zu finden. Sollten Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail an: svenbruns@versicherungsvergleich-beamte.de
Wie hoch ist mein Zuschuss als Beamtenanwärter zu einer privaten Krankenversicherung?
Wie bereits oben beschrieben, hängt die Höhe des Zuschusses der individuellen Beihilfe in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung von Ihrer Lebenssituation ab.
Folgendermaßen können Sie Ihren Zuschuss in den meisten Bundesländern und bei Bundesbeamten ermitteln (es gibt Ausnahmen, auf die ich weiter unten eingehe):
- ledige und verheiratete Beamtenanwärter und Beamte mit bis zu einem Kind haben einen Anspruch auf die individuelle Beihilfe in Höhe von 50 Prozent
- ab dem zweiten Kind steigt diese auf 70 Prozent.
Dabei handelt es sich nicht um einen Zuschuss zum Beitrag der privaten Krankenversicherung, sondern um eine Kostenbeteiligung durch den Dienstherrn an allen anerkannten medizinischen Aufwendungen.
Beispiel: 50 Prozent Zuschuss vom Dienstherrn
Sie gehen mit einem grippalen Infekt zum Arzt und erhalten daraufhin eine Rechnung über 60 Euro.
Im Falle eines 50-prozentigen Zuschusses übernimmt ihr Dienstherr 50 Prozent der Arztkosten (30 Euro). Die verbleibenden Restkostenkosten (30 Euro) sind über eine private Krankenversicherung Ihrer Wahl abgesichert und werden von dieser an Sie ausgezahlt.
Beispiel: 70 Prozent Zuschuss vom Dienstherrn
Steht Ihnen ein 70-prozentiger Zuschuss durch die individuelle Beihilfe zu, übernimmt der Dienstherr somit 42 Euro der Arztrechnung (70 Prozent) und die private Krankenversicherung zahlt die verbleibenden 30 Prozent (18 Euro).
Fazit:
Je höher Ihr Zuschuss vom Dienstherrn ist, desto geringer sind in der Regel die Kosten der privaten Restkostenabsicherung (es gibt auch Ausnahmen durch individuelle Kriterien).
In zwei Bundesländern staffeln sich die Zuschüsse der individuellen Beihilfe anders:
- in Hessen erhalten Beamtenanwärter generell einen 70-prozentigen Zuschuss (unabhängig von der Anzahl der Kinder)
- in Sachsen steigt der Satz der individuellen Beihilfe bereits ab dem ersten Kind auf 70 Prozent und bei zwei oder mehr Kindern sogar auf 90 Prozent.
Wie hoch ist mein Zuschuss für eine gesetzliche Krankenkasse?
Bei der Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse als Beamtenanwärter gilt es zunächst zu prüfen, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf einen Zuschuss haben.
Dies ist nur in den folgenden Bundesländern der Fall:
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Niedersachsen
- Thüringen
- Sachsen
In diesen Bundesländern wird durch den Dienstherrn die pauschale Beihilfe gewährt. Die pauschale Beihilfe stellt einen unmittelbaren Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) dar. Somit ist diese vergleichbar mit dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten.
Bitte beachten Sie:
Der Anspruch zur pauschalen Beihilfe liegt dauerhaft immer nur bei 50 Prozent und steigert sich nicht, je nach Lebenssituation, wie bei der individuellen Beihilfe mit einer privaten Krankenversicherung.
In allen anderen Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe wird aktuell kein Zuschuss zum GKV-Beitrag angeboten. Somit müssen Sie hier 100 Prozent der Krankenkassenbeiträge selbst zahlen.
Wie wirken sich die Zuschüsse auf Ihre Kosten in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter aus?
Werfen wir einen Blick auf die konkreten monatlichen Beiträge in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung in Referendariat bzw. während der Anwärterzeit.
Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung
Zunächst gilt es zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf den Zuschuss vom Dienstherrn zum GKV-Beitrag haben. Dies ist lediglich in den acht oben genannten Bundesländern der Fall.
GKV-Beitrag ohne Zuschuss vom Dienstherrn
Werden Sie Beamtenanwärter in keinem dieser Bundesländer, erhalten Sie keinen Zuschuss zum GKV-Beitrag (gilt auch für die Bundesbeihilfe).
Folgendermaßen berechnen Sie dann Ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse:
Monatliche Besoldung x Beitragssatz Ihrer GKV und Pflegepflichtversicherung = Ihr GKV-Beitrag pro Monat
Beispiel:
Verdienen Sie als Beamtenanwärter beispielsweise 1.450 Euro im Monat und Sie sind bei der DAK gesetzlich krankenversichert errechnen sich daraus folgende Kosten in der Anwärterzeit:
1.450 Euro x 18 Prozent = 261 Euro monatlicher GKV-Beitrag
(Beispiel: 15,7 Prozent DAK-Beitragssatz + 2,3 Prozent Pflegepflichtversicherung für kinderlose über 23 Jahre = 18 Prozent)
GKV-Beitrag mit pauschaler Beihilfe
Mit dem Zuschuss durch die pauschale Beihilfe (nur in den acht genannten Bundesländern möglich) sieht die Rechnung folgendermaßen aus:
1.450 Euro x 10,15 Prozent = 147,18 Euro GKV-Beitrag im Monat
(Beispiel: 15,7 Prozent DAK-Beitragssatz :2 + 2,3 Prozent Pflegepflichtversicherung für kinderlose über 23 Jahre = 10,15 Prozent)
Beitrag zur privaten Krankenversicherung
In Bezug auf die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter spielt die Besoldungshöhe keine Rolle.
Dafür erhalten Beamtenanwärter in der Regel bis zum 39. Lebensjahr vergünstigte „Ausbildungskonditionen“ in der privaten Krankenversicherung.
Folgende Kriterien sind für die Ermittlung des PKV-Beitrags maßgeblich:
- Einstiegsalter
- Gesundheitszustand
- Beihilfesatz
- Leistungswünsche / Tarifwahl
Beispiel:
Eine 23-jähriger Beamtenanwärterin aus Bayern hat einen 50-prozentigen Beihilfeanspruch.
Der Monatsbeitrag einer privaten Krankenversicherung liegt ca. bei 76 Euro – 136 Euro monatlich (je nach Tarifwahl).
Dabei habe ich in den Leistungsumfang bereits ein Einbettzimmer mit privatärztlicher Behandlung und den Beihilfeergänzungstarif zum Ausgleich der finanziellen Lücken der Beihilfe (gemäß den jeweiligen Vertragsbedingungen) in die Beiträge eigerechnet. Individuelle medizinische Diagnosen der Vergangenheit sind in den Kosten der Tarife nicht berücksichtigt.
Vergleich PKV vs. GKV ohne pauschale Beihilfe:
Schauen wir nochmals auf den Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse ohne pauschale Beihilfe (da diesen in Bayern nicht angeboten wird) aus dem obigen Beispiel:
1.450 Euro x 18 Prozent = 261 Euro monatlicher GKV-Beitrag
Somit spart der Beamtenanwärter in diesem Beispiel monatlich Kosten in Höhe von 125 Euro – 185 Euro durch die Wahl einer privaten Krankenversicherung.
Vergleich PKV vs. GKV mit Zuschuss:
Würde unser Beamter unter den gleichen Voraussetzungen in Baden-Württemberg Anwärter, ändert sich an den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung nichts.
Unverändert würden, je nach Tarifwahl, für die PKV in der Anwärterzeit ca. 76 Euro – 136 Euro monatliche Kosten anfallen.
In der gesetzlichen Krankenkasse würde sich der Monatsbeitrag unter Berücksichtigung des Zuschusses durch die pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg bei 147,18 Euro liegen (s. Berechnung oben).
Somit spart der Beamtenanwärter selbst, wenn in der GKV der Zuschuss gewährt wird, monatlich zwischen 11 Euro – 71 Euro im Monat bei der Entscheidung für eine private Krankenversicherung und profitiert zusätzlich vom Leistungsplus der privaten Krankenversicherungen.
Wie geht es mit der Krankenversicherung nach der Anwärterzeit weiter?
Werden Sie nach der Anwärterzeit auf Probe verbeamtet, ändert sich an den oben genannten Voraussetzungen grundsätzlich wenig.
Die Zuschüsse zur Privatversicherung für Beamte bleiben identisch bzw. steigen, wenn bei Ihnen Nachwuchs hinzukommt (Ausnahme Hessen – lesen Sie hier, wie die Zuschüsse nach der Anwärterzeit in Hessen aussehen).
Allerdings steigen die Beiträge zur Krankenversicherung und zwar unabhängig, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Schauen wir uns an, weshalb es nach der Anwärterzeit zu Beitragssteigerungen kommt:
- die gesetzliche Krankenkasse wird teurer, da Sie als Beamter auf Probe eine höhere Besoldung im Vergleich zur Anwärterzeit erhalten. Da sich die Beiträge zur GKV nach der Höhe Ihrer Einnahmen berechnen, steigen somit die Kosten.
- die private Krankenversicherung wird teurer, da die vergünstigten „Ausbildungskonditionen“ entfallen.
Werfen wir einen Blick auf die konkreten Zahlen:
Vergleich PKV vs. GKV nach der Anwärterzeit (Verbeamtung auf Probe)
Unsere Beamtenanwärterin aus Bayern ist inzwischen 25 Jahre alt und Beamtin auf Probe. Sie verdient 3.634,40 Euro (A11, Stufe 3).
3.634,40 Euro x 18 Prozent = 654,19 Euro monatlicher Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse
(Beispiel: 15,7 Prozent DAK-Beitragssatz + 2,3 Prozent Pflegepflichtversicherung für kinderlose über 23 Jahre)
In der privaten Krankenversicherung ist eine Tarifwahl für ca. 261 Euro -362 Euro im Monat möglich (je nach Tarifwahl).
Daraus errechnet sich eine Beitragsersparnis nach der Verbeamtung auf Probe von 292 Euro – 393 Euro pro Monat durch die Wahl einer privaten Krankenversicherung.
Vergleich PKV vs. GKV mit pauschaler Beihilfe nach der Anwärterzeit:
Führen wir unser obiges Beispiel weiter und schauen wir uns die identische Situation bei einer Verbeamtung auf Probe in Baden-Württemberg an. Hier liegt das Einkommen bei 3.587,36 Euro im Monat (A12, Stufe 1) und es gilt den Zuschuss durch die pauschale Beihilfe anzurechnen.
3.587,36 Euro x 10,15 Prozent = 364,12 Euro GKV-Beitrag im Monat
(Beispiel: 15,7 Prozent DAK-Beitragssatz :2 + 2,3 Prozent Pflegepflichtversicherung für kinderlose über 23 Jahre)
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung mit dem 50-prozentigen Zuschuss durch die individuelle Beihilfe belaufen sich unverändert auf ca. 261 Euro -362 Euro im Monat (je nach Tarifwahl).
Erhöht sich der Satz der individuellen Beihilfe auf 70 Prozent (durch 2 Kinder) sinkt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung zudem auf 197 Euro – 271 Euro monatlich (je nach Tarifwahl).
Daraus lässt sich ableiten:
Auch hier ist die private Krankenversicherung erneut günstiger, denn es empfielt sich neben den Kosten auch das Leistungsniveau zu beachten. Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes ist auch hier bei den PKV-Tarifen beispielsweise ein Einbettzimmer mit privatärztlicher Versorgung versichert und der Beihilfeergänzungstarif.
Um das Leistungsniveau der PKV in der gesetzlichen Krankenkasse zu erreichen müssten Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, beispielsweise für die stationären Wahlleistungen, Brillen und Kontaktlinsen und im Bereich des Zahnersatzes. Dadurch fallen nochmals deutliche Zusatzkosten zum GKV-Beitrag an.
Meine Empfehlung
Bei der individuellen Beihilfe richten sich die Zuschüsse für Beamtenanwärter immer nach der Lebenssituation.
Dies ist gerade beim Blick über den Tellerrand auf die langfristige Laufbahn ein wichtiger Aspekt, da Beamte mit Kindern oder auch im Pensionsalter einen höheren Zuschuss durch die individuelle Beihilfe erhalten und damit die Kosten der privaten Krankenversicherung sinken.
In der gesetzlichen Krankenkasse hingegen wird kein Zuschuss gewährt oder der Dienstherr beteiligt sich nur pauschale mit 50 Prozent an den Krankenkassenkosten (dies ist jedoch auch nur in acht Bundesländern der Fall).
Aus diesem Grund bietet sich für Beamtenanwärter oftmals der Wechsel in eine private Krankenversicherung an.
Ich möchte jedoch nochmals darauf hinweisen, dass diese Aussage nicht auf Sie persönlich zutreffen muss. Individuelle Kriterien, wie beispielsweise Ihr Gesundheitszustand, können dazu führen, dass sich die Situation bei Ihnen anders darstellt.
Deshalb sollten Sie sich vor der Entscheidung der Krankenversicherung unbedingt einen individuellen Vergleich erstellen lassen. Dadurch können Sie feststellen, welche Krankenkassenwahl für Sie als Beamtenanwärter am besten ist. Gerne erstelle ich Ihnen einen solchen Krankenversicherungsvergleich kostenfrei und unverbindlich.
Ich hoffe, die Informationen aus diesem Artikel waren für Sie hilfreich und Sie können daraus den Rückschluss ziehen, welche Zuschüssen Ihnen als Beamtenanwärter zustehen.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie mich, für alle offenen Fragen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie bitte gesund.
Ihr
Sven Bruns
Bitte beachten Sie, dass alle Inhalte, Berechnungen und sonstige Angaben gewissenhaft recherchiert wurden. Dennoch kann ich leider keine Gewähr für die Korrektheit geben. Es kann immer zu Änderungen beispielsweise im Bedingungswerk und in den Beihilfeverordnungen des Bundes und der Bundesländer kommen. Deshalb sind die exakten Bedingungen in jedem Vertragswerk / Bedingungswerk festgehalten. Es empfiehlt es sich zu Ihrer Sicherheit in den Vertragsbedingungen nachzulesen. Dies gilt auch für die jeweilige Beihilfeverordnung. Schauen Sie in die aktuellen Vorgaben Ihrer Beihilfe, um die exakten Lücken benennen zu können. Der Text richtet sich ausdrücklich an alle Geschlechter. Einzig aufgrund der besseren Lesbarkeit verwende ich im Text das Maskulinum „Beamter“ oder „Beamte“. Sollten Sie an einer bestimmten Stelle einen Verbesserungsvorschlag haben, kommen Sie gerne auf mich zu.