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Wie sind Beamte krankenversichert?

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Beamte

Wie sind Beamte krankenversichert?

Glückliche Beamtin mit gelben Oberteil

Die Grundlagen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für Beamte

Die Wahl der Krankenversicherung stellt für jeden Beamten, Beamtenanwärter und Referendar eine äußerst wichtige Entscheidung dar. Es geht darum auf Sicht des gesamten Lebens im Falle von Krankheiten, Unfällen und Verletzungsfolgen richtig abgesichert zu sein.

Im Gegensatz zu Angestellten, die zumeist in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig sind, haben Beamte grundsätzlich das Privileg zu sich frei zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden zu können.

Bei der Entscheidung für eine private Krankenversicherung greift die individuelle Beihilfe. Durch die Beihilfe übernimmt der Dienstherr einen Teil der medizinischen Kosten, während die verbleibenden Restkosten über eine private Krankenversicherung für Beamte abgesichert werden müssen.

Inzwischen bieten acht Bundesländer Beamten auch einen Zuschuss zu den Kosten der gesetzlichen Krankenkasse über die sogenannte pauschale Beihilfe.

Somit stellt sich für jeden zukünftigen Beamten die Frage, welche Lösung individuell den besten Schutz bei Krankheiten, Unfällen und Verletzungsfolgen bietet. Zugleich muss Ihre Entscheidung natürlich auch aus finanzieller Sicht für Sie dauerhaft attraktiv sein. Durch einen unabhängigen Krankenkenversicherungsvergleich verschaffen Sie sich einen hervorragende Überblick über das Preis- Leistungsverhältnis der einzelnen Angebote am Markt.

Mein Name ist Sven Bruns. Ich berate und unterstütze Beamte, Beamtenanwärter und Referendare seit über 18 Jahren bei der Wahl der besten Krankenversicherung. Mit diesem Artikel möchte ich auch Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Für Ihrer Fragen kontaktieren Sie mich gerne unter: svenbruns@versicherungsvergleich-beamte.de.

Die Unterschiede zwischen der GKV und PKV für Beamte

Die Systeme der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für Beamte unterscheiden sich grundlegend:

  1. Die Beitragsberechnung
    Die gesetzliche Krankenkasse erhebt den Beitrag nach den Einkünften des Beamten. Dazu zählt die Besoldung, jedoch werden auch weitere Einnahmen zur Beitragsermittlung hinzugezogen, wie beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen (z.B. Dividenden).

    In der privaten Krankenversicherung hingegen ist das Einstiegsalter, der Gesundheitszustand, der individuelle Beihilfesatz und der gewünschte Leistungsumfang des Tarifs maßgeblich für die Ermittlung des Beitrags.
  2. Leistungsunterschiede
    Der „Leistungskatalog“ der gesetzlichen Krankenkassen legt einheitlich fest, dass ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung erbracht werden müssen. Zwar bieten die unterschiedlichen Krankenkassen noch Zusatzleistungen für die Versicherten, dennoch sind die grundlegenden Leistungsansprüche durch den Gesetzgeber festgelegt.

    Bei der privaten Krankenversicherung können Sie die Leistungen individuell und auf Ihren Wunsch hin umfangreich gestalten. Beispielsweise haben Sie die Möglichkeit für Krankenhausaufenthalte ein Einbettzimmer mit privatärztlicher Behandlung abzusichern. Die Tarifvielfalt am Markt ist groß, sodass Sie zwischen Tarifen mit geringeren Leistungen bis hin zu Hochleistungstarifen wählen können. Zudem können Sie auch Zusatzbausteine in Ihre PKV einbinden, wie den Beihilfeergänzungstarif, der die finanziellen Lücken im jeweils versicherten Tarifumfang deckt.
  3. Arztwahl
    Während Sie für bestimmte Ärzte in der gesetzlichen Krankenkasse eine Überweisung durch den Hausarzt benötigen, bieten die Tarife der Privatversicherungen für Beamte die komplett freie Arztwahl.
  4. Wartezeiten
    Beim Abschluss beispielsweise einer Zahnzusatzversicherung stellt die Gesellschaft Ihnen häufig nicht sofort die Leistungen zur Verfügung, sondern es gibt eine Wartezeit von bis zu 8 Monaten bis Sie Leistungsansprüche haben. Dies ist beim Wechsel von einer gesetzlichen in eine private Krankenversicherung für Beamtenanwärtern, Referendare und Beamte nicht der Fall. Vom ersten Tag an können Sie das gesamte Leistungsspektrum in Anspruch nehmen.
  5. Altersrückstellungen
    Private Krankenversicherungen bilden Sie individuelle Altersrückstellungen, um im Pensionsalter möglichst stabile Beiträge bieten zu können. Gesetzlich krankenversicherte profitieren nicht von individuelle gebildeten Altersrückstellungen, da die gesetzlichen Krankenkassen diese nicht vorsehen.

Am Markt gibt es über 40 PKV-Gesellschaften, die Tarife für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare anbieten. Die Beiträge und Leistungen unterscheiden sich dabei teils deutlich. Deshalb ist es empfehlenswert vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung durch einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich herauszufinden, welches Angebot am besten zu Ihnen passt.

Das System der Beihilfe in der GKV und PKV für Beamte

Während über Jahrzehnte die Beihilfe vom Dienstherrn nur in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung gewährt wurde, steht diese inzwischen auch Beamten in acht Bundesländern beim Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung.

Jedoch unterscheidet sich das System der Beihilfe für Beamte in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung deutlich.

Die Beihilfe in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung trägt einen Teil der medizinischen Kosten. Die Restkosten werden über die Privatversicherung getragen. Die PKV stellt somit eine Ergänzung zur Beihilfeleistung dar, damit Ihre gesamten Krankheitskosten gedeckt werden.

Bei der Beihilfe im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse handelt es sich um einen Zuschuss zum Beitrag der GKV durch den Dienstherrn – vergleichbar mit dem Arbeitgeberzuschuss für Angestellte. Wie bereits oben erwähnt, wird diese sogenannte pauschale Beihilfe zur GKV derzeit nur in acht Bundesländern gezahlt (Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen (ab 01.02.2024), Thüringen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Bremen). In allen anderen Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe müssen Beamte den gesamten Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse zahlen.

Wer ist alles beihilfeberechtigt?

Beamte, Beamtenanwärter und Referendare und Richter gehören zum beihilfeberechtigten Personenkreis.

Auch Familienangehörige können beihilfeberechtigt sein. Dies betrifft vor allem Kinder, für die ein Kinderzuschlag durch den Dienstherrn gezahlt wird. Ehegatten sind im Rahmen der festgelegten Einkommensgrenzen der einzelnen Länder- und Bundesbeihilfe beihilfeberechtigt.

Die Höhe der Beihilfeleistung für Beamte

Individuelle Beihilfe in der privaten Krankenversicherung

Bei der Höhe des Beihilfeanspruchs müssen wir erneut zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung unterscheiden.

Der Beihilfesatz der individuellen Beihilfe (mit einer privaten Krankenversicherung) beträgt mindestens 50 Prozent. Ledige und verheiratete Beamte mit bis zu einem Kind erhalten diesen Beihilfesatz.

Für Beamte mit zwei oder mehr Kindern und Pensionäre (unabhängig von der Anzahl der Kinder) gilt grundsätzlich ein Beihilfeanspruch von 70 Prozent.

Ausnahmen:
In den Bundesländern Sachsen und Hessen steigt der Beihilfeanspruch schon ab dem ersten Kind. In Sachsen erhalten Beamte schon ab dem ersten Kind einen 70-prozentigen Beihilfesatz (ab dem zweiten Kind sogar 90 Prozent) und in Hessen steigt der Beihilfeanspruch pro Kind um 5 Prozent bis maximal 70 Prozent (hier erhält somit ein Beamter mit 2 Kindern 60 Prozent Beihilfe).

Die Restkosten müssen vom Beamten über eine private Krankenversicherung abgesichert werden, damit eine 100-prozentige Erstattung erfolgt.

Ein Beamter mit einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch muss somit die verbleibenden 50 Prozent über eine PKV abdecken. Analog dazu bedarf es nur einer PKV über 30 Prozent für einen Beamten mit einem Beihilfesatz von 70 Prozent.

Pauschale Beihilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wird in Ihrem Bundesland die pauschale Beihilfe gewährt, so gibt es keine individuellen Beihilfesätze, die sich nach Ihrer familiären Situation oder Lebenssituation richten. Bei der pauschalen Beihilfe wird grundsätzlich 50 Prozent des GKV-Beitrags getragen. 

Kosten der GKV und PKV für Beamte im Vergleich

Die Beiträge zur PKV mit individueller Beihilfe

Wie bereits weiter oben beschrieben, gelten für die Beitragsberechnung folgende Kriterien in der privaten Krankenversicherung:

  • Einstiegsalter
  • Gesundheitszustand
  • Beihilfeverordnung und Beihilfesatz
  • gewünschter Leistungsumfang

Die Höhe der Besoldung spielt bei der Errechnung der Beiträge der privaten Krankenversicherungen keine Rolle.

Beispiele für die Kosten einer PKV:

  • der Monatsbeitrag für eine 24-jährige Beamtin auf Probe mit einem 50-prozentigen Beihilfesatz aus Nordrhein-Westfalen würde bei den privaten Krankenversicherungen zwischen 250 Euro -340 Euro liegen (je nach Tarifwahl).
  • ein 32-jähriger Beamter aus Baden-Württemberg mit einem 70-prozentigen Beihilfesatz zahlt für eine PKV zwischen 205 Euro – 275 Euro (je nach Tarifwahl).
  • der Monatsbeitrag für eine 48-jährige Professorin mit einem Beihilfeanspruch von 60 Prozent in Hessen beläuft sich auf 285 Euro – 375 Euro (je nach Tarifwahl).

Beamtenanwärter und Referendare erhalten vergünstigte Konditionen für Ihre „Ausbildungszeit“:

  • eine 23-jährige Lehramtsreferendarin aus Niedersachsen ohne Kinder mit einem 50-prozentigen Beihilfesatz erhält eine private Krankenversicherung für Referendare für einen Monatsbeitrag von 68 Euro – 118 Euro (je nach Tarifwahl).
  • ein lediger Beamtenanwärter beim Finanzamt in Sachsen, der mit 35 Jahren seine Anwärterzeit beginnt kann eine PKV für einen Monatsbeitrag zwischen 99 Euro – 194 Euro abschließen (je nach Tarifwahl).

Alle Berechnungen schließen bereits bei einem Krankenhausaufenthalt ein Einbettzimmer mit chefärztlicher Behandlung und den Beihilfeergänzungstarif ein. Aufgrund der verschiedenen Angebote am Markt, entstehen die Beitragsspannen. Bei den Berechnungen sind keine „Vorerkrankungen“ berücksichtigt.

Hier können Sie sich Ihren individuellen Krankenversicherungsbeitrag kostenlos und unabhängig berechnen lassen.

Die Kosten der gesetzlichen Krankenkasse mit und ohne pauschaler Beihilfe für Beamte

Bei der gesetzlichen Krankenkasse spielen zur Beitragsberechnung zwei Faktoren die entscheidende Rolle:

  • die Besoldungshöhe und weitere Einkünfte
  • wird die pauschale Beihilfe gewährt oder nicht?

Der Gesundheitszustand ist im Gegensatz zur PKV bei den gesetzlichen Krankenversicherungen kein Kriterium zur Beitragsermittlung.

Führen wir die obigen Beispiele hinsichtlich der Kosten für eine GKV fort:

  • eine ledige 24-jährige Gymnasiallehrerin aus NRW erhält eine Besoldung in Höhe von 4.588,38 Euro monatlich (A13 Stufe 5). In NRW gibt es keine pauschale Beihilfe. Damit wird ein Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 17,5 Prozent (Beispiel Techniker Krankenkasse) fällig. Die Beamtin müsste somit beim Verbleib in der GKV einen Monatsbeitrag in Höhe von 802,97 Euro zahlen (Vergleich PKV-Beitrag aus dem obigen Beispiel 250 Euro – 340 Euro im Monat).
  • unser 32-jähriger Beamter mit zwei Kindern aus Baden-Württemberg mit zwei Kinder erhält eine A10 Besoldung (Stufe 4) und verdient dementsprechend 3.697,93 Euro monatlich. In Baden-Württemberg profitiert er in der gesetzlichen Krankenkasse von der pauschalen Beihilfe. Daraus errechnet sich ein GKV-Monatsbeitrag von 343,91 Euro (Beitragssatz GKV und Pflegeversicherung der TK 9,3 Prozent). Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung würde er 205 Euro – 275 Euro im Monat zahlen).
  • die Professorin aus Hessen wird mit W2 besoldet und erhält 6.022,54 Euro im Monat. Damit liegt sie über dem Höchstsatz zur Berechnung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (4.987,50 Euro pro Monat). In Hessen gibt es keine pauschale Beihilfe somit gilt es den Beitragssatz von 16,9 Prozent (Beispiel TK – vergünstigter Pflegepflichtversicherungssatz durch die zwei Kinder) auf den Höchstsatz von 4.987,50 Euro zu rechnen. Für die Professorin würde in der GKV 842,89 Euro monatlich leisten müssen. Greifen wir das obige Beispiel auf, entsteht ein deutlicher Unterschied zu den PKV-Beiträgen von 285 Euro -375 Euro monatlich.

Wie verhält es sich bei den Beamtenanwärtern und Referendaren?

  • unsere 23-jährige Lehramtsanwärterin ohne Kinder aus Niedersachsen erhält während des Referendariates 1.476 Euro monatlich. Sie kann in Niedersachsen nicht auf die pauschale Beihilfe zurückgreifen und müsste dementsprechend für die gesetzliche Krankenkasse monatlich 258,30 Euro aufbringen (Beispiel TK). Die private Krankenversicherung hingegen wäre abschließbar für 68 Euro – 118 Euro im Monat.
  • beim Finanzamt in Sachen verdient unser 35-jährige lediger Beamter 1.028,94 Euro pro Monat. Unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe muss er für die gesetzliche Krankenkasse 101,86 Euro zahlen. Ab dem Beitrag von 99 Euro erhält er ebenfalls eine private Krankenversicherung mit einem entsprechenden Leistungsplus.

Anhand dieser zahlreichen Beispiele wird ersichtlich, dass die private Krankenversicherung zumeist einen deutlichen finanziellen Vorteil bietet. Doch an dieser Stelle muss zwingend wieder der Hinweis zu Ihrer Sicherheit folgen, dass jede Situation individuell ist. Aus diesem Grund sollten Sie immer prüfen lassen, welche Lösung für Sie optimal ist. Diesbezüglich bietet sich ein unverbindlicher Krankenversicherungsvergleich an, den wir Ihnen kostenlos anbieten.

Leistungsunterschiede der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse für Beamte

Bislang haben wir uns die unterschiedlichen Systeme der GKV und PKV mit individueller Beihilfe angeschaut und die Beitragsunterschiede errechnet.

An dieser Stelle möchte ich auf die Leistungsunterschiede eingehen, da beim Vergleich einer privaten Krankenversicherung mit der gesetzlichen Krankenkasse Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Bei der gesetzlichen Krankenkasse gilt der vom Gesetzgeber vorgeschriebene einheitlichen Leistungskatalog. Die einzelnen Kassen haben darüber hinaus die Möglichkeit diese Standardleistungen zu ergänzen, indem beispielsweise eine Zahnreinigung anteilig oder komplett bezahlt wird oder auch einige Behandlungen beim Heilpraktiker übernommen werden.

Im Gegensatz dazu bieten Ihnen die privaten Krankenversicherungen die Möglichkeit Ihren Krankenversicherungsschutz individuell zu gestalten und so die Absicherung Ihren persönlichen Bedürfnissen anzupassen.

Grundsätzlich bieten die PKV-Tarife allerdings in zahlreichen Punkten generell Mehrleistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Ein sehr gutes Beispiel stellt die Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen dar. Die gesetzliche Krankenkasse leistet in diesem Bereich erst ab einer Fehlsichtigkeit von 6,25 Dioptrien, während die Privatversicherungen für Beamte grundsätzlich Brillen und Kontaktlinsen (im jeweils versicherten Rahmen) bezahlen. Dies gilt ebenso für den Bereich der alternativen Heilmedizin. Während die Leistungen der GKV hier äußerst begrenzt sind, leistet ein Großteil der PKV-Tarife für Beamte im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker ohne Beschränkungen. Zudem haben privatversicherte die komplett freie Arztwahl. Sie benötigen somit keine Überweisung (selbst bei sehr speziellen Fachärzten ist eine solche im Gegensatz zur GKV nicht nötig).

Im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes bieten Ihnen die Vertragswerke der privaten Krankenversicherungen oftmals eine freie Gestaltungsmöglichkeit: Sie können ein Mehrbettzimmer mit Belegarzt analog zur gesetzlichen Krankenkasse wählen und dadurch Monatsbeitrag sparen oder die Wahlleistungen mitversichern (Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung).   

Sicherlich haben Sie bereits gelesen oder gehört, dass Privatpatienten oftmals speziell bei Fachärzten deutlich schneller Termine erhalten im Vergleich zu gesetzlich krankenversicherten. Dies begründet sich in den höheren Abrechnungssätzen, die Ärzte im Rahmen der Gebührenordnung (GOÄ) bei privat krankenversicherten abrechnen können. Vereinfacht gesagt verdient der Arzt mehr Geld an der Behandlung des Privatpatienten und aus diesem Grund gibt es viele Ärzte, die privat versicherten schnellere Termine und geringere Wartezeiten einräumen. Dies gilt übrigens nicht nur für Ärzte, sondern auch für psychotherapeutische Behandlungen. Hier müssen GKV-Patienten vielerorts enorm lange auf einen Therapieplatz warten.

In anderen Bereichen kämpfen gesetzlich versicherte mit Eigenanteilen, wie z.B. bei Massagen, Krankengymnastik oder Physiotherapien oder Zahnleistungen. Selbst für eine einfache ästhetisch weiße Kunststofffüllung im hinteren Sichtbereich fallen für gesetzliche Patienten schnelle eine Selbstbeteiligung von 60 Euro – 190 Euro an. Eine solche weiße Kunststofffüllung ist hingegen bei nahezu allen PKV-Beamtentarifen standartmäßig ohne Zuzahlung mitversichert. Dies gilt auch für die professionelle Zahnreinigung, die generell zweimal jährlich in jeder Beamten-PKV enthalten ist. Ebenso wird in der privaten Krankenversicherung auch die Ultraschalluntersuchung beim Frauenarzt bezahlt.

Selbstverständlich variieren die Leistungen zwischen den verschiedenen privaten Anbietern stark. Ein Vergleich der unterschiedlichen Tarife hinsichtlich der Beiträge und Leistungen ist deshalb äußerst empfehlenswert.

Wie funktioniert das Abrechnungsverfahren bei der GKV und PKV

PKV mit individueller Beihilfe

Im Rahmen der individuellen Beihilfe mit einer privaten Krankenversicherung reichen Sie Ihre Arztrechnungen, Medikamentenkosten, etc. jeweils bei der Beihilfe und Ihrer PKV ein. Dies lässt sich heute alles unkompliziert digital regeln.

Daraufhin erstattet die Beihilfe Ihnen die Kosten gemäß Ihres Beihilfeanspruchs (z.B. 50 Prozent oder 70 Prozent) und die PKV übernimmt den verbleibenden offenen Betrag (z.B. 50 Prozent oder 30 Prozent). Somit sollten optimalerweise der gesamte Betrag zusammen von der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung auf Ihrem Konto verbucht sein, damit Sie die Rechnung der Arztpraxis begleichen können.

In machen Bundesländern gibt es bei der individuellen Beihilfe eine sogenannte Kostendämpfungspauschale. Diese stellt eine Selbstbeteiligung von Seiten der Beihilfe dar, die Beamte einmalig jährlich tragen müssen.

Im Rahmen der privaten Krankenversicherungen ist die exakte Erstattung natürlich immer vom gewählten Tarif abhängig. Von daher ist es bedeutend den zu Ihnen passenden PKV-Tarif zu finden. Dabei helfe ich Ihnen gerne.

Bei höheren Rechnungssummen erhalten Sie in der Regel vom Behandler oder Krankenhaus ein 30-tägiges Zahlungsziel eingeräumt. Die Beihilfestellen ziehen meiner Erfahrung nach höhere Rechnungsbeträge immer vor, sodass Sie möglichst pünktlich im Rahmen des Zahlungsziels das Geld bereits auf Ihrem Konto haben und dieses weiterleiten können. Eine gute private Krankenversicherung sollte generell zügig auszahlen. Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt bieten die meisten Privatversicherer sogar eine Direktabrechnung zwischen dem Krankenhaus und der PKV an.

GKV mit oder ohne pauschaler Beihilfe

Unabhängig von der Gewährung der pauschalen Beihilfe läuft die Abrechnung bei der gesetzlichen Krankenkasse wie gewohnt. Sie geben beim Arzt oder Behandler Ihre Versichertenkarte ab und die Praxis rechnet direkt mit der GKV ab.

Besondere Regelungen für Beamtenanwärter und Referendare

Wie bereits weitere oben erwähnt erhalten Beamtenanwärter und Referendare vergünstigte Konditionen bei den privaten Krankenversicherungen für Beamte ohne auf Leistungen verzichten zu müssen.

In der Regel gewähren die PKV-Gesellschaften im Rahmen der Anwärter- oder Referendariatszeit bis zum 39. Geburtstag. Sollten Sie vor der Beendigung Ihrer Anwärterzeit 39 Jahre alt werden, erfolgt automatisch die Umstellung auf den Volltarif für Beamte (Ausnahme Concordia Krankenversicherung – hier können „Ausbildungskonditionen“ bis zum 40. Geburtstag in Anspruch genommen werden). In diesem Fall entfallen die vergünstigten Anwärterkonditionen.

Worauf sollten Beamte bei der Wahl der privaten Krankenversicherung achten?

Geht es darum die für Sie passende Krankenversicherung zu finden, sollten Sie einige wesentliche Punkte beachten:

  1. Welchen Leistungsumfang wünschen Sie?
    Machen Sie sich klar, welche Leistungen für Sie individuell bedeutend sind und auf welche Bereiche Sie besonderen Wert legen. Tipp: Vielleicht sind Sie derzeit äußerst gesund und außer einer Brille benötigen Sie keine Leistungen. Eventuell fokussieren Sie sich verständlicherweise in diesem Augenblick sehr auf Krankenversicherungen mit den besten Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen. Vergessen Sie dabei jedoch nicht, dass wir alle nicht jünger werden und Alter wichtig sein könnte. Eine PKV ist eine Entscheidung für das gesamte Leben und deshalb sollten Sie alle Eventualitäten berücksichtigen. Gerade, wenn im Leben doch einmal etwas schlimmeres passieren sollte, müssen Sie durch Ihre Krankenversicherung finanziell gut abgesichert sein (achten Sie deshalb beispielsweise auch darauf, wie die medizinischen Geräte und Zahnersatzleistungen abgesichert sind).
  2. Welche Tarife passen zu Ihnen und welche Zusatztarife benötigen Sie?
    Nachdem Sie festgelegt haben, welche Leistungen für Sie entscheidend sind, geht es im nächsten Schritt darum die dazu passenden Tarife zu finden. Zudem sollten Sie sich darüber im Klaren sein, welche Leistungen Sie im Falle eines Krankenhausaufenthaltes wünsche und sich über weitere Zusatztarife Gedanken machen. Äußerst empfehlenswert ist der Beihilfeergänzungstarif, denn nur durch diesen schließen Sie die finanziellen Lücken der Beihilfe. Allerdings gibt es auch im Rahmen der Beihilfeergänzungstarife bei den verschiedenen Anbietern große Leistungsunterschiede. Achten Sie darauf nur Zusatztarife zu wählen, die wirklich sinnvoll sind.
  3. Wie hoch ist der monatliche Beitrag?
    Neben den Leistungen steht vermutlich auch der Monatsbeitrag in Ihren Überlegungen eine wesentliche Rolle, schließlich ist das Preis- Leistungsverhältnis entscheidend. An diesem Punkt reicht ein Vergleich von der Stange leider nicht mehr aus, da es für Sie unmöglich ist das Beitrags- Leistungsverhältnis zu prüfen, ohne Ihre individuelle gesundheitliche Situation in die Bewertung einfließen zu lassen. Durch bestimmte ärztliche Diagnosen (und dabei muss es sich um keine Diabeteserkrankung oder Asthma handeln), können die Krankenversicherungsgesellschaften Risikozuschläge (Mehrbeiträge) von Ihnen verlangen. Es ist sehr ratsam nicht einfach Anträge bei verschiedenen Gesellschaften zu stellen, sondern durch eine anonyme Risikoanfrage schon im Vorfeld zu klären, ob mit Zuschlägen zu rechnen ist und wenn ja, in welcher Höhe diese ausfallen werden. Nur unter Einbeziehung möglicher Zuschläge, können Sie die Angebote am Markt wirklich vergleichen. Gerne führen wir für Sie eine solche anonyme Risikoanfrage im Zuge eines Krankenversicherungsvergleichs für Beamte durch.
  4. Wie gut ist die Gesellschaft wirtschaftlich aufgestellt?
    Neben dem Vertragswerk und dem Beitrag sollten Sie auch die wirtschaftlichen Eckdaten der Krankenversicherungsunternehmen berücksichtigen. Diese müssen jährlich von den Gesellschaften veröffentlicht werden, sodass Sie einsehen können, wie gute die einzelnen Unternehmen aufgestellt sind. Zwar gibt eine gute wirtschaftliche Lage keine Garantie für eine langfristige Beitragsstabilität, jedoch sind die Chancen auf geringere Beitragssteigerungen höher.
  5. Verlassen Sie sich nicht auf Tests oder Ratingergebnisse
    Warum nicht einfach den Testsieger wählen und die Versicherung bei dem entsprechenden Unternehmen abschließen? Beachten Sie unbedingt, dass Tests und Ratingergebnisse immer auf individuellen Vorgaben des Testers basieren. Ob diese jedoch auch nur ansatzweise mit Ihren Vorstellungen übereinstimmen, ist äußerst unklar. Aus diesem Grunde sollten Sie sich niemals auf ein Testergebnis verlassen und alleine darauf basierend eine Entscheidung treffen, da Sie später keine rechtlichen Möglichkeiten haben, wenn Sie absolut unzufrieden mit Ihrer PKV sind und sich beispielsweise über ständige Zuzahlungen ärgern. Bei der Wahl der privaten Krankenversicherung gibt es nur einen Weg, der Ihnen absolute Sicherheit bietet: Schauen Sie ins Vertragswerk. Sie unterschreiben exakt die im Bedingungswerk festgelegten Leistungen und genau diese werden Sie auch erhalten. Auf diese Weise können Sie für sich beurteilen, ob ein entsprechender Tarif zu Ihnen passt oder nicht.
  6. Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote am Markt
    Es gibt über 40 PKV-Anbieter für Beamte am Markt mit insgesamt über 16.000 Seiten Bedingungswerke. Diese alle zu lesen und zu bewerten ist nahezu unmöglich, wenn Sie sich nicht Vollzeit beruflich damit beschäftigen. Deshalb ist es ratsam vor der Entscheidung für eine Krankenversicherung einen individuellen Krankenversicherungsvergleich anzufordern. Am besten lassen Sie sich diesen von einem Spezialisten im Bereich der Krankenversicherung für Beamte bei ihrer Entscheidungsfindung erklären. Der Berater sollte auf den Bereich der privaten Krankenversicherung spezialisiert sein und unabhängig die Vertragsbedingungen aller Gesellschaften für Sie vergleichen. Dabei spielt weniger die örtliche Nähe für Sie eine Rolle, sondern vielmehr die Fachkompetenz und Unabhängigkeit. In einer solchen Beratung sollte es auch nicht darum gehen, Ihnen eine bestimmte Gesellschaft zu empfehlen, sondern das Ziel muss es sein Ihnen die passenden Vertragswerke verständlich zu erläutern, sodass Sie letztlich eigenständig eine Entscheidung treffen können. Achten Sie darauf, dass über Fakten geredet wird und nicht emotionale Argumente vorgebracht werden, die Sie in eine bestimmte Richtung lenken sollen. Selbstverständlich können Sie mich gerne ansprechen, wenn Sie eine unabhängige Beratung suchen. Ich arbeite seit über 18 Jahren im Bereich der privaten Krankenversicherungen für Beamte und helfe Ihnen gerne mit meiner Expertise weiter.

Eine private Krankenversicherung mit der individuellen Beihilfe sollte immer eine Entscheidung für das gesamte Leben sein. Zwar ist ein späterer Wechsel theoretisch und auch praktisch grundsätzlich möglich, jedoch zumeist für Sie äußerst unvorteilhaft. Sie werden bei einem späteren Wechsel immer mit einem höheren Alter in eine PKV einsteigen und somit schon einen Mehrbeitrag von 1-2 Prozent pro Jahr durch das höhere Einstiegsalter haben. Zudem hat sich eventuell Ihr Gesundheitszustand inzwischen verändert und dadurch kommt es ggf. zu Risikozuschlägen und somit weiteren Mehrbeiträgen bis hin zu Ablehnungen. Letztlich bauen Sie als Beamter auf Probe und Lebenszeit in Ihrer PKV Altersrückstellungen auf. Beim Wechsel der Privatversicherung können Sie nur rund ein Viertel dieser Altersrückstellungen mitnehmen (drei Viertel Ihrer Rückstellungen gehen verloren). Dementsprechend fehlen Ihnen wertvolle Altersrückstellungen im Pensionsalter und Ihre Beiträge steigen stärker als nötig.

Meine Empfehlung

Beamte, Beamtenanwärter und Referendare haben grundsätzlich die Möglichkeit sich privat zu versichern. Dabei können Beamte von zahlreichen Vorteilen der privaten Krankenversicherung in Verbindung mit der individuellen Beihilfe profitieren.

Durch die individuelle Beihilfe passt sich der Beitrag Ihrer privaten Krankenversicherung an Ihre Lebenssituation an und ist für Beamte finanziell und leistungsmäßig äußerst attraktiv.

Bei der Auswahl der Leistungen bieten Ihnen die PKV-Tarife eine hohe Flexibilität, da Sie entscheiden können, welche Bereiche Sie besonders gut absichern möchten.

Selbst gegenüber der pauschalen Beihilfe in der gesetzlichen Krankenkasse besteht für Beamte in der privaten Krankenversicherung oftmals ein deutlicher finanzieller Vorteil (s. berechnungsbeispiele in diesem Artikel).

Dennoch ist es äußerst bedeutend Ihre Situation individuell bewerten zu lassen. Eine pauschale Aussage, welche Lösung die beste für Sie persönlich ist, gibt es nicht. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor Ihrer Entscheidung unbedingt umfassend neutral informieren. Sehr hilfreich ist dabei ein unabhängiger Vergleich der privaten Krankenversicherung. Diesen erstelle ich Ihnen gerne kostenlos.  

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie bitte gesund.
Ihr

Sven Bruns


Bitte beachten Sie, dass alle Inhalte, Berechnungen und sonstige Angaben gewissenhaft recherchiert wurden. Dennoch kann ich leider keine Gewähr für die Korrektheit geben. Es kann immer zu Änderungen beispielsweise im Bedingungswerk und in den Beihilfeverordnungen des Bundes und der Bundesländer kommen. Deshalb sind die exakten Bedingungen immer in jedem Vertragswerk / Bedigungswerk festgehalten. Es empfielt es sich zu Ihrer Sicherheit in den Vertragsbedingungen und der entsprechenden Beihilfeverordnung nachzulesen. Der Text richtet sich ausdrücklich an alle Geschlechter. Einzig aufgrund der besseren Lesbarkeit verwende ich im Text das Maskulinum „Beamter“ oder  „Beamte“. Sollten Sie an einer bestimmten Stelle einen Verbesserungsvorschlag haben, kommen Sie gerne auf mich zu.

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Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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