Beamte erhalten in den meisten Bundesländern in der gesetzlichen Krankenkasse keinen Zuschuss zum GKV-Beitrag.
Im Gegensatz zu Angestellten erhalten Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse keinen Zuschuss vom Dienstherrn (Ausnahme: Beamte im Bundesland Hamburg). Wählen Sie als Beamter eine gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie somit den gesamten Beitrag aus Ihrer eigenen Tasche zahlen.
Beispiel:
Ein verbeamteter Gymnasiallehrern im Bundesland Nordrhein-Westfalen (29 Jahre, Besoldungsgruppe 13, Stufe 7) entscheidet sich für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV).
Folgendermaßen errechnet sich der monatliche Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse:
4.425 Euro monatliche Besoldung x 15,0 Prozent GKV-Beitrag (inkl. 1 Prozent Zusatzbeitrag Beispiel TK) + 2,55 Prozent Pflegepflichtversicherung = 776,58 Euro
Die gesetzliche Krankenkasse verlangt von dem Lehrer in unserem Beispiel somit einen monatlichen Beitrag in Höhe von 776,56 Euro.
Zum Vergleich:
Eine Privatversicherung für Beamte erhält der Lehrer für einen Beitrag ab 225 Euro im Monat.
(ohne Vorerkrankungen, mit Zweibettzimmer & Chefarzt – 50 Prozent Beihilfe)
Durch den Wechsel in die PKV für Beamte spart der Lehrer in unserem Beispiel monatlich ca. 551 Euro.
Privat krankenversicherte Beamtenanwärter und Referendare, erhalten bei den meisten Gesellschaften vergünstigte Tarifbeiträge für die Anwärterzeit.
Ein Beispiel für Beamtenanwärter und Referendare:
Eine 23-jährige Beamtenanwärterin beim Finanzamt (zukünftige Besoldung A10 in Nordrhein-Westfalen) zahlt in der gesetzlichen Krankenversicherung 223,51 Euro im Monat.
(1255,68 Euro monatliche Besoldung während der Anwärterzeit x 15,0% GKV-Beitrag – inkl. 1% Zusatzbeitrag Beispiel TK – + 2,8 % Pflegeversicherung = 223,51 Euro).
Eine privaten Krankenversicherung wird für die Beamtenanwärterin ab 56 Euro im Monat angeboten.
(ohne Vorerkrankungen, mit Zweibettzimmer & Chefarzt – 50% Beihilfe)
Die monatliche Erspanis durch den Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamteanwärter beträgt im Beispiel ca. 167 Euro.
Bei Beamten, Beamtenanwärtern und Referendaren spielt somit der finanzielle Aspekt bei der Entscheidung für eine private Krankenversicherung eine wesentlich Rolle. Allerdings gibt es auch bei den Leistungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen große Unterschiede.