Muss ich als Beamter die Arztkosten immer vorstrecken?
Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte kommt häufig die Frage auf, ob in Zukunft immer die Krankheitskosten (z.B. Arztrechnungen) aus eigener Tasche zunächst vorgeschossen werden müssen.
Deshalb möchte ich Ihnen diese Frage heute beantworten und Ihnen das Vorgehen nach dem Erhalt einer Arzt- oder Krankenhausrechnung als Beamter erläutern.