Steuerliche Absetzung der privaten Krankenversicherung für Beamte und Lehrer
Seit zum Beginn des Jahres 2010 wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Bürgerentlastungsgesetz das Einkommensteuergesetz geändert wurde, profitieren Sie als Beamter oder Lehrer von der Chance, alle Beiträge für Basisleistungen Ihrer privaten Krankenversicherung bei der Absetzung von der Steuer geltend zu machen. Für Wahlleistungen einer PKV für Beamten- und Lehramtsanwärter gilt diese Regelung jedoch nicht. Ihre private Krankenversicherung nennt Ihnen bei der Übermittlung der Beitragsinformationen daher entsprechende Einzelbeträge für die Steuererklärung.